Filmeditor*innen (früher: Filmschnittmeister*innen oder auch Cutter*innen) sind sowohl für technische wie auch für die gestalterischen Tätigkeiten bei Filmproduktionen (z. B. Spielfilme, Dokumentarfilme, Werbefilme, Trickfilme) zuständig. Sie sind es, die aus dem gesamten gedrehten Filmmaterial den eigentlichen Film zusammenstellen. Für ihre Arbeit verwenden sie Schnittcomputer, Bild- und Tonmischer sowie spezielle Schneidesoftware. Sie arbeiten – je nach Produktion – eng mit Assistent*innen (Editor-Assistent*innen), mit Regisseur*innen, Produzent*innen, Produktionsleiter*innen sowie mit den Tonmeister*innen zusammen.
Die Arbeit von Filmeditor*innen findet fast ausschließlich mit digitalen Bild- und Tonbearbeitungsmethoden statt. Zum Teil können dabei auch generative KI-Anwendungen zum Einsatz kommen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Bei der Tätigkeit als Filmschnittmeister*in handelt es sich in der Regel um eine unselbstständige Berufsausübung im Rahmen eines Dienstverhältnissen/Dienstvertrages.
Eine selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen des freien Gewerbes Filmproduktion (Gewerbeschein Filmproduktion) möglich. Dazu müssen aber jedenfalls folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Dem Filmproduzenten/der Filmproduzentin obliegen sämtliche zur Erstellung eines audiovisuellen Produktes notwendige Schritte selbstständig auszuüben: Entwicklung, Drehbuch, Kamera, Schnitt, Postproduktion und als Nebenrecht die Verwertung der Produktion.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt für gewöhnlich eine unselbstständige Tätigkeit vor.
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Abblende | Fachbegriff in der Kamera- und Filmschnitttechnik für das langsame Abdunkeln einer Szene bzw. eines Bildes bis Schwarz durch Schließen einer Blende mit der Filmkamera bzw. mit dem Fotoapparat. Beim Fernsehen durch Absenken des Bildsignalpegels bis auf Null. |
Abklammern | Fachbegriff im Filmschnitt: Das Markieren eines Film- oder Tonteiles zur Schnittvorbereitung. |
Aufblende | Fachbegriff in der Film- und Kameratechnik: Das Bild taucht - langsam und immer heller werdend - aus dem Schwarz auf (z. B. am Anfang oder Ende eines Films). |
Auto Cue | Einrichtung, mit der Textvorlagen in eine Fernsehkamera eingespielt werden, die von Fernsehsprecher*innen oder Fernseh-Moderator*innen gelesen werden können, während sie in die Kamera blicken. Auch Teleprompter genannt. |
Baby-Stativ | Fachbezeichnung für ein flaches, fahrbares Bodenstativ für Kamerafahrten mit niedriger Kameraperspektive. |
Fahraufnahme | Aufnahme mit bewegter Kamera. Diese wird mit einem Kameradolly oder einem Kran, mit einem Fahrzeug oder Flugzeug oder auch mit einer vom Kameramann bzw. von der Kamerafrau getragenen Kamera im Gehen durchgeführt. |
Filmhobel | Ein Gerät für den Filmschnitt. Es hobelt einen Teil von Schicht und Träger so ab, dass der Film mit flüssigem Klebekitt geklebt werden kann. |
Live Stream / Streaming-Technology | Die Streaming-Technologie ermöglicht Live-Übertragungen (Live-stream) von Veranstaltungen aller Art (Sport, Musik, Pressekonferenzen usw.) ins Internet. |
Überblendung | Eine Filmtechnik, bei der das Bild abgeblendet und gleichzeitig ein neues Bild aufgeblendet wird. |
Video-Tool | Video-Tools (Tool ist engl. für Werkzeug) sind Computerprogramme zur Bearbeitung von Videomaterial, z. B. für analogen oder digitalen Videoschnitt, weiters für Effekte wie Überblendungen, Schriften, Schattierungen usw. |