Fleischuntersucher*in und Trichinenschauer*in

Fleischuntersucher*innen und Trichinenschauer*innen führen vor und nach Schlachtungen gesetzlich festgelegte Tier- und Fleischuntersuchungen durch und überprüfen, ob das Fleisch den aktuellen Gesundheitsbestimmungen entspricht. Sie kontrollieren die Hygienevorschriften in Schlachtbetrieben und Lagerräumen. Weitere Untersuchungen führen sie in Labors durch.

Fleischuntersucher*innen und Trichinenschauer*innen arbeiten für Ämter und Behörden und sind vor allem vor Ort bei Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben, in Betrieben der landwirtschaftlichen Tierhaltung und Tierzucht tätig. Sie haben Kontakt zu Fleischverarbeiter*innen, Berufskolleg*innen und Tierärzt*innen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Schlachttiere vor der Schlachtung beobachten und kontrollieren
  • Fleischproben von geschlachteten Tieren entnehmen
  • allgemeine Laborarbeiten durchführen
  • parasitologische Untersuchungen durchführen
  • bakteriologische Untersuchungen durchführen
  • Untersuchungsergebnissen protokollieren und dokumentieren
  • Hygienevorschriften und Sicherheitsvorschriften einhalten

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • guter Geruchssinn
  • gutes Sehvermögen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • chemisches Verständnis
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Ernährungskompetenz
  • gute Beobachtungsgabe

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Rechtsbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Infektionsfreiheit
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Die Ausbildung zum/zur Fleischuntersucher*in und Trichinenschauer*in ist gesetzlich geregelt.

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist

  • eine einschlägige Berufsvorbildung mit entsprechendem Abschluss oder
  • eine Reife- oder Diplomprüfung an einer einschlägigen Höheren Technischen und Gewerblichen Lehranstalt oder Höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Lehranstalt.

Die Ausbildung selbst richtet sich nach der geplanten Tätigkeit:

  • Fleischuntersuchung: Die Ausbildung für amtliche Fachassistent*innen zur Unterstützung des amtlichen Tierarztes / der amtlichen Tierärztin bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und den Hygienekontrollen von Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben besteht aus einem theoretischen Teil (100 Unterrichtseinheiten) und einem praktischen Teil (400 Unterrichtseinheiten). Dabei können Schwerpunkte auf bestimmte Tierarten gesetzt werden.
  • Trichinenuntersuchung: Die Ausbildung für amtliche Fachassistent*innen, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist, besteht aus einem theoretischen Teil (16 Unterrichtseinheiten) und einem praktischen Teil (24 Unterrichtseinheiten).

Zu den möglichen Ausbildungsstellen zählen

  • die für die amtliche Kontrolle zuständige Behörde (Dienststelle),
  • die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und deren Akademie (AGES-Akademie),
  • die Untersuchungsanstalten der Bundesländer,
  • einschlägige Universitäten,
  • einschlägige Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Interessenvertretungen der Berufsgruppen,
  • das Bundesministerium für Gesundheit.

Weitere Informationen findest du in der Aus- und Weiterbildungsverordnung zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG).

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur

Tel.: +43 (0)3862 / 517 70
Fax: +43 (0)3862 / 563 50
email: willkommen@forstschule.at
Internet: https://www.forstschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmittel- und Biotechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg

Tel.: +43 (0)7416 524 37
email: direktion@josephinum.at
Internet: https://www.josephinum.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landtechnik

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Fachhochschulstudium Agrartechnologie & Digital Farming (Bachelor) am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt


Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian
Fernbach 37
4490 St. Florian

Tel.: +43 (0)7224 / 89 17 -0
Fax: +43 (0)7224 / 89 17 -15
email: willkommen@hlbla-florian.at
Internet: https://www.hlbla-florian.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Produktionsmanagement
  • Ausbildungsschwerpunkt Regionalmanagement

Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfüng


Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft, Umwelt und Ressourcenmanagement Elixhausen
Ursprungstraße 4
5161 Elixhausen

Tel.: +43 (0)662 / 480 301 -0
Fax: +43 (0)662 / 480 301 -15
email: schule@ursprung.at
Internet: https://www.ursprung.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft


Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
Raumberg 38
8952 Irdning-Donnersbachtal

Tel.: +43 (0)3682 / 22451 -0
Fax: +43 (0)3682 / 22451 -210
email: office@raumberg-gumpenstein.at
Internet: https://raumberg-gumpenstein.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft – Agrarmanagement

Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Diplom-Lehrgang zum/zur Instruktor*in der funktionellen Klauenpflege

Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung


Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum – Landwirtschaftsschulen Vorarlberg
Rheinhofstraße 16
6845 Hohenems

Tel.: +43 (0)5576 / 73316
Fax: +43 (0)5576 / 73316 -48
email: sekretariat@bsbz.at
Internet: https://www.bsbz.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft – Ausbildungsschwerpunkt Ressourcenmanagement und erneuerbare Energien

Fachschule für ländliche Hauswirtschaft

Fachschule für Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene:

  • Fachrichtung Feldgemüsebau
  • Fachrichtung Landwirtschaft

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Der Abschluss ist zusätzlich mit der Qualifikation zur Facharbeiter*in und Meister*in der ländlichen Hauswirtschaft verbunden.

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung Pitzelstätten
Glantalstraße 59
9061 Klagenfurt-Wölfnitz

Tel.: +43 (0)463 49 391
email: direktion@pitzelstaetten.at
Internet: https://www.pitzelstaetten.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Ausbildungsschwerpunkt Informations- und Umweltmanagement

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Ausbildungsschwerpunkt Produktmarketing und Regionaltourismus

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft – Ausbildungsschwerpunkt Land-, Umwelt- und Energietechnik


Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung Schloss Sitzenberg-Reidling
Schloßbergstraße 4
3454 Sitzenberg-Reidling

Tel.: +43 (0)2276 / 2335 -0
email: direktion@hbla-sitzenberg.at
Internet: https://www.hbla-sitzenberg.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Ausbildungsschwerpunkt Ökosoziales Produktmanagement


Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung Elmberg
Elmbergweg 65
4040 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 24 56 03 -0
Fax: +43 (0)732 / 24 56 03 -60
email: direktion@elmberg.at
Internet: https://www.elmberg.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung:

  • Ausbildungsschwerpunkt Lebensmitteltechnologie
  • Ausbildungsschwerpunkt Nachhaltige Unternehmensführung

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung des Vereins für Franziskanische Bildung
Georgigasse 84a
8020 Graz-Eggenberg

Tel.: +43 (0)316 / 583 341 -134
email: hla@schulschwestern.at
Internet: https://www.hla-schulschwestern.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Ausbildungsschwerpunkt Ernährungsökologie


Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie
Rotholz 50
6200 Strass im Zillertal

Tel.: +43 (0)5244 / 622 62 -919
email: schule@hblfa-tirol.at
Internet: https://www.hblfa-tirol.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Höhere Bundeslehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmittel- und Biotechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg

Tel.: +43 (0)7416 524 37
email: direktion@josephinum.at
Internet: https://www.josephinum.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landtechnik

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Fachhochschulstudium Agrartechnologie & Digital Farming (Bachelor) am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt


Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie
Rotholz 50
6200 Strass im Zillertal

Tel.: +43 (0)5244 / 622 62 -919
email: schule@hblfa-tirol.at
Internet: https://www.hblfa-tirol.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Höhere Bundeslehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info: Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie des Landes Oberösterreich
Carl-Blum-Straße 4
4600 Wels

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34600
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234699
email: office@htllmt.at
Internet: https://www.htllmt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Ausbildungsschwerpunkt Gertreide- und Biotechnologie

Meisterschule für Müller*innen, Bäcker*innen und Konditor*innen


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie Hollabrunn
Anton Ehrenfriedstraße 10
2020 Hollabrunn

Tel.: +43 (0)2952 / 33 61 -500
Fax: +43 (0)2952 / 33 61 -509
email: infolt@htl-hl.ac.at
Internet: https://www.htllt-hollabrunn.ac.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Ausbildungsschwerpunkt Lebensmittelsicherheit

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren die Webseiten der Schule.


Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung als Fleischuntersucher*in oder Trichinenschauer*in ist nicht vorgesehen.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Fleischuntersucher*innen und Trichinenschauer*innen unterstützen als amtliche Fachassistent*innen die amtlichen Tierärzt*innen bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und den Hygienekontrollen von Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben. Dabei untersuchen sie Schlachttiere (vor der Schlachtung) und Fleisch (nach der Schlachtung) auf Krankheiten und Seuchen. Sie entnehmen Fleischproben von jedem geschlachteten Tier, das Träger von Trichinen sein kann (insbesondere Schweine). Liegt Verdacht auf Trichinenbefall vor, werden Tierärzt*innen verständigt. Liegt kein Trichinenbefall vor, kennzeichnen sie das Schlachttier mit einem Stempel und geben das Fleisch zur Weiterverarbeitung bzw. zum Verkauf frei.

Zu den Aufgaben von Fleischuntersucher*innen und Trichinenschauer*innen gehören allgemeine Laborarbeiten, wie das Entnehmen und Analysieren (Untersuchen) von Fleischproben, das Dokumentieren von Untersuchungsergebnissen sowie die Kontrolle der Einhaltung von Hygienevorschriften in den Schlachträumlichkeiten und den Lager- und Kühlräumen. Sie wirken außerdem bei der Überwachung von Tier- und Fleischtransporten mit.

Arbeitsmittel

Fleischuntersucher*innen und Trichinenschauer*innen haben es bei ihrer Arbeit mit Tieren und Fleischproben zu tun. Sie arbeiten mit Mikroskopen und diversen anderen Laborgeräten. Zur Dokumentation ihrer Untersuchungen benutzen sie Computer, sie führen Listen, Protokolle und Aufzeichnungen. Bei ihrer Arbeit tragen sie Schutzkleidung und achten strikt auf die Hygiene- und Sauberkeitsbestimmungen.

Arbeitsumfeld

Fleischuntersucher*innen und Trichinenschauer*innen arbeiten in Büros und Labors von Ämtern und direkt vor Ort in den zu überprüfenden Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben. Daher sind sie sehr viel unterwegs. Sie arbeiten im Team mit den amtlichen Tierärzt*innen, haben Kontakt zu den Mitarbeiter*innen der Betriebe (z. B. Fleischwarenarbeiter*in, Fleischverarbeitung (Lehrberuf)) und sind gemeinsam mit Fachkräften (z. B. Lebensmitteltechniker*in, Labortechnik (Modullehrberuf)) in Untersuchungsanstalten tätig.

Fleischuntersucher*innen und Trichinenschauer*innen arbeiten in der öffentlichen Verwaltung und sind bei

  • Bezirkshauptmannschaften und Marktämtern,
  • Gewerbeaufsichtsämtern und Ämtern für Ernährungssicherheit sowie
  • Veterinäruntersuchungsämtern beschäftigt.

Fleischuntersucher*innen und Trichinenschauer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Daher sind Weiterbildungen in diesem Bereich unerlässlich. Das Themenspektrum für eine fachliche Fortbildung ist breit und reicht von Lebensmittelherstellung über Hygiene bis hin zum Lebensmittelrecht.

Fleischuntersucher*innen und Trichinenschauer*innen sind verpflichtet, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen, in denen die erworbenen Kenntnisse erweitert und neue Erkenntnisse und Entwicklungen auf den für ihre spezifische Tätigkeit notwendigen Gebieten vermittelt werden. Fleischuntersucher*innen müssen alle zwei Jahre Weiterbildungen im Umfang von mindestens drei Tagen besuchen, Trichinenschauer*innen im Umfang von einem halben Tag.

Fachspezifische Weiterbildungen bietet z. B. die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) an. Außerdem gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten in Einrichtungen wie z. B. dem Berufsförderungsinstitut (BFI) und dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI).

Mit erworbener Studienberechtigung kann auch eine Universität oder Fachhochschule besucht werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Parasiten

Ein Parasit ist ein Organismus, der sich von anderen Lebewesen (Wirt) ernährt oder diesen befällt, um sich fortzupflanzen.

Trichinen

Trichinen sind Fadenwürmer, die durch den Verzehr von Fleisch auf den Menschen übertragen werden können.