Flugbegleiter*innen betreuen die Fluggäste an Bord von Passagierflugzeugen. Sie begrüßen die Passagiere und informieren sie über das Verhalten im Notfall. Sie kontrollieren die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften während des Fluges und versorgen die Fluggäste mit Speisen, Getränken, Medikamenten (z. B. bei Übelkeit), Decken oder verkaufen Duty-Free-Waren an Bord. Dieser Beruf bringt je nach Flugroute unregelmäßige Arbeitszeiten und kurze Aufenthalte im Ausland mit sich. Flugbegleiter*innen arbeiten im Team mit Kolleg*innen aus dem gesamten Luftfahrtbereich (z. B. Pilot*innen, Bodenpersonal, Flugsicherung).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung der Flugbegleiter*innen erfolgt durch eine innerbetriebliche Einschulung. Die Aufnahmevoraussetzungen sind in der Regel – mit kleinen Unterschieden zwischen den einzelnen Fluglinien – eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Matura, sehr gute Kenntnisse in Englisch und einer zweiten Fremdsprache, ein Alter zwischen 18 und 26 Jahren, sicheres Auftreten, gepflegtes Äußeres, eine uneingeschränkte Arbeitsbewilligung in Österreich und bei Männern auch der abgeleistete Präsenz- bzw. Zivildienst.
Die Bewerber*innen müssen sich einer Reihe theoretischer und praktischer Tests sowie einer medizinischen Untersuchung unterziehen.
Die (meist bezahlte) theoretische und praktische Grundausbildung der Flugbegleiter*innen dauert in der Regel etwa 2 Monate. Themen sind Flugsicherheit, Service in der Kabine, Kunden-/Kundinnenbetreuung (insb. Umgang in schwierigen Situationen) und Einweisungsflüge. Auf die Grundausbildung folgt ein Training on the job, das etwa 6 Monate dauert.
Nähere Informationen zur Ausbildung findest du z. B. auf den Karriereseiten der Austrian.
Dauer: 60 UE
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss: Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Nach bestandener Abschlussprüfung wird eine EU-weit gültige, staatliche Flugbegleiterlizenz (nach EU Verordnung 1178/2011 part CC) ausgestellt. Diese ist 5 Jahre gültig und kann danach mit Tätigkeitsnachweis verlängert werden. Zur Ausstellung ist ein Lichtbildausweis und das medizinische Zeugnis mitzubringen.
Info:
In Kooperation zwischen WIFI Wien und der Flugschule Punitz – Flugbetrieb Gesellschaft m.b.H.
Die Kurssprache ist Englisch.
Die Ausbildung am WIFI Wien beinhaltet die Sicherheits-Grundlagen für die Bewerbung bzw. Arbeit als Flugbegleiter*in (ca. 2 Wochen) im In- und Ausland. Bei den jeweiligen Fluglinien erhalten die Absolvent*innen aufbauend eine betriebsspezifische Schulung (ca. 2-4 Wochen) – diese Inhalte werden nicht vom WIFI Wien vermittelt.
Organisation: Die Grundausbildung am WIFI Wien beinhaltet 60 Lehreinheiten (2 Wochen). Danach ist mit einer Fluglinien-Spezifischen Ausbildung von rund 2-4 Wochen zu rechnen.
Kosten: EUR 1.800,00
Zielgruppe: Körperlich und geistig fitte Personen mit 18 Jahren Mindestalter.
Inhalte, u. a.:
Weitere Infos: https://www.wifiwien.at/kurs/96116x-flugbegleiterinnen-grundkurs-einstieg-in-die-welt-der-luftfahrt?vanr=96116014
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Eine selbstständige/freiberufliche Berufsausübung ist in diesem Beruf nicht vorgesehen.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Die Tätigkeit von Flugbegleiter*innen (auch Flight Attendants) beginnt schon lange vor dem Abflug. In der Einsatzbesprechung (= Briefing) werden mit der Crew alle notwendigen Details des Fluges besprochen (z. B. die Streckenführung, Wetterbedingungen und Anzahl der speziellen Menüs). Darüber hinaus hat sich die Mannschaft vor jedem Flug mit Abflug- und Ankunftszeiten, Zollbestimmungen, Gesundheitsvorschriften etc. auseinanderzusetzen.
Als erste Arbeiten an Bord überprüfen Flugbegleiter*innen die Notfallausstattung (Emergency Equipment), die Sauberkeit des Flugzeuges und ob genügend Essen für die Passagieren geladen wurde. Sind die Passagieren an Bord wird von den Flugbegleiter*innen eine aufmerksame und höfliche Betreuung aller Passagiere erwartet. Die Passagiere werden begrüßt, zu ihren Plätzen gewiesen und es wird ihnen bei Bedarf bei der Ablage des Handgepäcks geholfen. An Kinder werden Spielzeuge ausgeteilt und wenn nötig werden Passagiere umgesetzt, damit z. B. Familien gemeinsam sitzen können. Nachdem alle Passagiere ihre Sitzplätze eingenommen haben, werden sie über Sauerstoffmasken, Schwimmwesten und Notausstiege unterrichtet. In Notfällen ist es die Aufgabe der Flugbegleiter*innen schnell, richtig und besonnen zu reagieren.
Während des Fluges haben die Flugbegleiter*innen dafür Sorge zu tragen, dass die Reise für jeden Fluggast so angenehm wie möglich verläuft. Sie servieren Speisen und Getränke freundlich und unaufdringlich. Sie verkaufen Duty-Free-Ware und erfüllen, wenn möglich, Sonderwünsche. Manchmal müssen sie auch bei Konflikten zwischen Passagieren vermitteln, besonders wenn zurückgelassene Sitze den dahinter sitzenden Gast behindern.
Wenn mehrere Flüge an einem Tag zu absolvieren sind, beginnt der nächste Einsatz wieder mit der Briefing-Routine.
Das wichtigste Arbeitsmittel der Flugbegleiter*innen ist die eigene Person. Da sie den Passagieren die Reise so angenehm wie möglich gestalten sollen, sind ein gepflegtes Erscheinungsbild, eine gepflegte Sprache und höfliche Umgangsformen unerlässlich. Außerdem hantieren sie mit Speisen und Getränke und müssen mit dem Servierwagen gut umgehen können. Vor allem aber müssen sie die sichere Handhabung der Notfalleinrichtungen (Sauerstoffmasken, Schwimmwesten, Notausgänge, Notfallrutschen) beherrschen. Sie bedienen das Bordtelefon und stellen im Verkauf von Duty-Free waren Rechnungen aus.
Flugbegleiter*innen arbeiten direkt in Passagiermaschinen und reisen um die ganze Welt. Sie haben unregelmäßige Arbeitszeiten (auch Nachtarbeit) und müssen sich laufend klimatischen Veränderungen und Zeitverschiebungen anpassen. Auch längere Abwesenheiten vom Heimatort gehören zum Berufsalltag. Je nach Fluglinie bekommen Flugbegleiter*innen z. B. monatlich neue Flugpläne nach denen sich ihre Arbeitszeiten und Einsatzrouten bestimmen.
Flugbegleiter*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, mit Pilot*innen und Bordtechniker*innen. Außerdem haben sie Kontakt zum Bodenpersonal (siehe z. B. Traffic-Clerk (m./w./d.), Flughafenarbeiter*in).
Der Beruf Flugbegleiter*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Flugbegleiter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.
Fluggesellschaften führen in der Regel zur fachlichen Weiterbildung innerbetriebliche Kurse, Seminare und Schulungen durch.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen in vielen relevanten Themenbereiche Kurse und Lehrgänge durch, etwa in Büromanagement, Verwaltung und Administration, aber auch Fremdsprachen- und Computerkurse können die Aufstiegschancen verbessern.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Terminal | 1. Ein- und Ausgabeeinheit einer EDV-Anlage |