In der Luft herrscht reger Verkehr – damit dennoch keine Zusammenstöße passieren, muss – ähnlich wie im Straßenverkehr auch – für Ordnung und Sicherheit gesorgt werden. Diese Aufgabe übernehmen die Fluglotsen / Fluglotsinnen (auch Air Traffic Controller (m./w./d.)). Sie beobachten startende, landende und querende Flugzeuge auf Radarschirmen und halten Funkkontakt mit den Pilot*innen. Sie geben die Flugroute und die Flughöhe vor, erteilen die Starterlaubnis und geben die Freigabe zur Landung.
Wenn Flugzeuge in Not geraten, leiten Fluglots*innen die entsprechenden Notmaßnahmen ein und übernehmen die Kommunikation für Such- und Rettungsmaßnahmen. Sie bedienen Radar- und Funkanlagen und andere elektronische Einrichtungen. Sie arbeiten im Team zu mindestens zwei Fluglots*innen und eng mit Sicherheitsfachkräften des Flugverkehrs (Bodenpersonal) sowie mit den Pilot*innen zusammen und sorgen so für einen sicheren und raschen Ablauf des Flugverkehrs.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine selbstständige / freiberufliche Berufsausübung als Fluglotse/Fluglotsin ist nicht vorgesehen.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Austro Control | Die Austro Control ist für die Flugsicherheit des österreichischen Luftraumes zuständig. Sie regelt den gesamten zivilen und militärischen Flugverkehr und stimmt diesen mit den Flughäfen des Landes ab. Jedes Flugzeug das in Österreich startet bzw. landet, wird von der Austro Control registriert und freigegeben. |
Aviation | = engl.: Fachbegriff für Luftfahrttechnik und Flugwesen. |
Hubschrauber | Hubschrauber (Helikopter) sind Luftfahrzeuge, die durch einen oder mehrere waagerechte Rotoren angetrieben werden. Die Rotoren wirken wie sich drehende Tragflächen, daher gehören die Hubschrauber auch zu den so genannten Drehflügelflugzeugen. Hubschrauber können in der Luft stehen bleiben und sogar rückwärts und seitwärts fliegen sowie senkrecht starten und landen und benötigt daher keinen Flugplatz. Für Hubschrauber gibt es viele Verwendungsmöglichkeiten, sowohl im militärischen wie auch im zivilen Bereich (z. B. Rettungs- und Ambulanzhubschrauber). Weiters werden Hubschrauber zur Bekämpfung von Waldbränden, als fliegender Kran, zur Verkehrsüberwachung und vieles mehr eingesetzt. |
ICAO | 1944 wurde in Chicago die International Civil Aviation Organisation (ICAO) gegründet, die erstmals einheitliche Grundlagen für den Funkverkehr und die Flugsicherung schuf und international gültige Luftverkehrsregeln entwickelte. Österreich gehört der ICAO seit 1948 als Mitglied an. |
Radar | Kurzform von: radio detecting and ranging: Verfahren zur Ortung von Gegenständen im Raum mithilfe gebündelter elektromagnetischer Wellen, die von einem Sender ausgehen, reflektiert werden und über einen Empfänger auf einem Anzeigegerät sichtbar gemacht werden. |