Fluglehrer*innen bilden ihre Schüler*innen in Theorie und Praxis auf verschiedenen Flugzeugtypen aus. Die Ausbildung umfasst technische, sicherheitstechnische, rechtliche sowie sämtliche mit der Flugpraxis zusammenhängende Inhalte. Entsprechend ihrer Ausbildung unterrichten Fluglehrer*innen in den Bereichen Schleppflug, Kunstflug, Sichtflug, Nachtflug oder Instrumentenflug. Fluglehrer*innen arbeiten mit Flugsimulatoren, Hubschraubern und Flugzeugen und haben Kontakt zu ihren Flugschüler*innen und zu verschiedenen Mitarbeiter*innen der Flugplätze.
Theoretischer Unterricht:
Praktischer Unterricht:
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Umfang der gewünschten Ausbildungsbewilligung. Dies gilt auch für die (in der Regel hohen) Ausbildungskosten.
Die Voraussetzungen für eine Lehrberechtigung sind ein gültiger Pilotenschein für die angestrebte Lehrberechtigung und eine Mindestflugerfahrung, die abhängig von der angestrebten Lehrberechtigung ist, ein Kurs in einer anerkannten Flugschule, eine Prüfung vor einer Prüfungskommission (ein Probevortrag und ein anschließendes Fachgespräch) und ein Prüfungsflug.
Weiters müssen 3 Fluglehranwärter*innen unter Aufsicht eines/einer Fluglehrer*in ausgebildet werden. Sind alle Anforderungen erfüllt, können die Fluglehranwärter*innen selbstständig ausbilden.
Die Fluglehrer*innen können zu allen Berechtigungen, die sie selbst besitzen, ausbilden.
Die verschiedenen Fluglizenzen sind:
In Österreich gibt es rund 50 Motorfliegerschulen. Ein ausführliches Verzeichnis der Standorte und eine Beschreibung des Umfanges der Ausbildungsbewilligung können bei der Austro-Control angefordert werden.
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: abhängig vom Umfang
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Berufspilotenausbildung (CPL(H)-Lizenz) ist eine absolvierte Privatpilotenausbildung (PPL(H)-Lizenz). Viele Flugschulen bieten dazu auch integrierte Ausbildungen an.
Abschluss: Berufspilotenlizenz nach europäischem Standard (EASA). Voraussetzung für die Ausstellung der Lizenz ist der Nachweis von mind. 185 Gesamtflugstunden.
Berechtigungen:
Gewerbliches Führen eines Hubschraubers
Die konkreten Berechtigungen richten sich nach der Art der erworbenen Lizenz.
Info:
Viele Flugschulen bieten „Schnupperflüge“ an. Hier bekommt man einen sehr guten Einblick in die Ausbildung.
Ausbildungsdauer: Die Ausbildung kann individuell nach den persönlichen Möglichkeiten sowohl berufsbegleitende als auch Vollzeit gestaltet werden; die Theorieteile werden auch im Fernstudium angeboten.
Zielgruppe: Frauen und Männer ab 17 Jahren
Prinzipiell gibt es zwei Ausbildungsmöglichkeiten: Modular und Integrated
Kosten: sind abhängig vom Ausbildungsanbieter und vom Umfang der Ausbildung.
Die Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten gliedert sich in 3 Teilbereiche (Modulares-Konzept):
Für eine Integrierte Ausbildung gelten etwas abweichende Mindeststundenregelungen.
Die Berufspilotenausbildung bildet das Basisfundament für die Spezialisierung in den weiteren Sparten. Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt in den Sparten
Durch Zusatzausbildungen kann man auch die Berechtigung für die Sparten
Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH – Zentrale Kilb
In der Lehen 2
3233 Kilb
Tel.: +43 (0)2748 / 7806
email: office@helitrade.at
Internet: http://www.heliline.at/flugschule/cplh_berufspilot/
Schwerpunkte:
Schulungsstandorte sind die Flughäfen Linz und Graz
Reidinger Helicopter GmbH
Diepolz 45
2034 Diepolz
Tel.: +43 (0)2526 7381
Fax: +43 (0)2526 200 77
email: office@aerial.at
Internet: https://www.aerial.at
Reidinger Helicopter GmbH – Standort Stockerau
Senningerstraße 59
2000 Stockerau
Tel.: +43 (0)2526 7381
Fax: +43 (0)2266 90 827
email: stockerau@aerial.at
Internet: https://www.aerial.at/
RotorSky Christian Gruber e.U. – Ausbildungsstandort Krems
Fürth 15/Ausbildungsstandort: Flughafenstraße 7, 3500 Krems
4707 Schlüßlberg
Tel.: +43 (0)2732 70 309
email: fly@rotorsky.at
Internet: http://www.rotorsky.at
Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH – Standort Linz
Flughafenstraße 1
4063 Hörsching
Tel.: +43 (0)2748 / 7806
email: office@heliline.at
Internet: http://www.heliline.at/flugschule/cplh_berufspilot/
Reidinger Helicopter GmbH – Standort Wels
Flugplatzstraße 1
4600 Wels
Tel.: +43 (0)664 85 84 220
Fax: +43 (0)2526 200 77
email: wels@aerial.at
Internet: https://www.aerial.at/
RotorSky Christian Gruber e.U. – Ausbildungsstandort Linz
Fürth 15/Ausbildungsstandort: Blue Danube Flughafen Linz
4707 Schlüßlberg
Tel.: +43 (0)2732 70 309
email: fly@rotorsky.at
Internet: http://www.rotorsky.at
RotorSky Christian Gruber e.U. – Ausbildungsstandort Salzburg
Fürth 15/Ausbildungsstandort: Salzburg Airport W.A. Mozart
4707 Schlüßlberg
Tel.: +43 (0)2732 70 309
email: fly@rotorsky.at
Internet: http://www.rotorsky.at
Heli-Line Hubschraubertransporte GmbH – Standort Graz
Flugschulweg 1
8073 Feldkirchen/Graz
Tel.: +43 (0)2748 / 7806
email: office@heliline.at
Internet: http://www.heliline.at/flugschule/cplh_berufspilot/
Eine selbstständige Berufsausübung für Fluglehrer*innen ist z. B. als Zivilfluglehrer*in möglich (gemäß § 49, 50 Luftfahrtgesetz). Die relevanten Voraussetzungen (Bescheid zur Zivilluftfahrtberechtigung) und gesetzlichen Informationen finden Sie z. B. auf den Seiten des Fachverbandes der Luftfahrtunternehmungen der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO). Zuständige Behörde für die Zulassung als selbstständige*r Zivilfluglehrer*in ist die Austro Control.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Fluglehrer*innen erteilen ihren Schüler*innen theoretischen und praktischen Flugunterricht. Der theoretisch-technische Unterricht erfolgt zunächst in den Räumlichkeiten der Flugschulen und im Cockpit der Flugzeuge (Segel- oder Motorflugzeug, Hubschrauber usw.). Von der jeweils angestrebten Lizenz der Flugschüler*innen (Segelfluglizenz, Privatpilotenlizenz, Berufspilotenlizenz, Linienpilotenlizenz, Berufshubschrauberlizenz etc.) hängen Inhalte und Dauer der Ausbildung ab.
Zu den Lehrinhalten gehören Navigation, Meteorologie, Bedienung der Flugsteuerungseinrichtungen, Funkverkehr, Flugrecht und Flugsicherheit. Anhand von Modellen bzw. Computersimulationen weisen Fluglehrer*innen ihre Schüler*innen in die Funktionsweise des Fluggerätes ein und begleiten sie bei den Lernflügen. Zu den Aufgaben von Fluglehrer*innen gehören auch sämtliche organisatorische Tätigkeiten im Rahmen der Lehre, wie z. B. die Ausarbeitung und Abnahme von Zwischenprüfungen und die Anmeldung der Flugschüler*innen bei behördlichen Prüfungen.
Fluglehrer*innen benutzen verschiedene schriftliche Unterrichtsmaterialien. Sie führen Computersimulationen am Computer vor und bedienen Flugsimulationsgeräte. Dabei arbeiten sie mit elektronischen und computergesteuerten Bordgeräten, Funkanlagen und Navigationsinstrumenten. Fluglehrer*innen fliegen je nach Spezialisierung die unterschiedlichen Fluggeräte selbst (Segel- und Motorflugzeuge, Hubschrauber, Fracht- und Passagiermaschinen) und unterstützen ihre Schüler*innen in schwierigen Situationen.
Fluglehrer*innen arbeiten in den Räumlichkeiten von Flugschulen und in Cockpits von Luftfahrzeugen. Sie arbeiten im Team mit anderen Fluglehrer*innen, mit dem Bodenpersonal der Flugplätze (siehe z. B. Fluglotse / Fluglotsin) und mit ihren Flugschüler*innen.
Der Beruf Fluglehrer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Fluglehrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.
Zahlreiche Weiterbildungseinrichtungen, wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten beispielsweise zu kaufmännischen oder technischen Themenbereichen Kurse und Lehrgänge an, die auch für Fluglehrer*innen relevant sein können.
In den meisten Fluggesellschaften und Betrieben werden zur fachlichen Weiterbildung auch innerbetriebliche Kurse, Seminare und Schulungen durchgeführt.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Aviation | = engl.: Fachbegriff für Luftfahrttechnik und Flugwesen. |
Avionik | "Avionik" ist ein Fachbegriff der Luftfahrttechnik, der sich aus den Begriffen "Aviation" (Luftfahrt) und "Elektronik" zusammensetzt. Die Avionik umfasst Geräte der Luft- und Raumfahrtelektronik, alle elektronischen Kommunikations-, Navigations- und Flugsteuerungsanlagen an Bord eines Luftfahrzeugs. |
GPS | GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung. |
GSM-Geräte | GSM ist die Abkürzung für "Global System for Mobile Communications" (Mobilfunk). GSM-Geräte enthalten alle Spezifikationen und Schnittstellen, die für ein funktionierendes Mobilfunknetz benötigt werden. |