Fluglehrer*in

Fluglehrer*innen bilden ihre Schüler*innen in Theorie und Praxis auf verschiedenen Flugzeugtypen aus. Die Ausbildung umfasst technische, sicherheitstechnische, rechtliche sowie sämtliche mit der Flugpraxis zusammenhängende Inhalte. Entsprechend ihrer Ausbildung unterrichten Fluglehrer*innen in den Bereichen Schleppflug, Kunstflug, Sichtflug, Nachtflug oder Instrumentenflug. Fluglehrer*innen arbeiten mit Flugsimulatoren, Hubschraubern und Flugzeugen und haben Kontakt zu ihren Flugschüler*innen und zu verschiedenen Mitarbeiter*innen der Flugplätze.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

Theoretischer Unterricht:

  • Unterrichtspläne erstellen und Schüler*innen in die Ausbildungspläne- und -ziele einweisen
  • theoretische Lehrinhalte vermitteln (Flugrecht, Flugzeugtechnik, Flugsicherheit, Navigation)
  • Flüge vorbereiten und durchführen, theoretische Lehrinhalte in der Praxis anwenden, Flüge vor- und nachbesprechen
  • Bordeinweisung (Bordgeräte erklären, zum Flugbetrieb vorbereiten, Handhabung der Rettungsgeräte erklären) durchführen

Praktischer Unterricht:

  • Starten: Windstart und Flugzeugschleppstart (Segelflug), Anlassen, Rollgeschwindigkeit, Windberücksichtigung, Kompasskontrolle, Ruderbetätigung, Steigflug, Einziehen des Fahrwerks (Motorsegelflug)
  • Fliegen: Ruder im Streckenflug bedienen, Rollübungen bei Querneigungen bis 30 Grad, Geradeausflug und Kurvenflug, Flugverhalten bei Windböen, Ausführen der Platzrunde etc.
  • Landen: Anfluggeschwindigkeit im Endteil erhöhen, Abfangen, Ausschweben und Aufsetzen, Sinkflug einleiten, Flughöhe und Endanlaufgeschwindigkeit überprüfen, Landen, Ziel- und Notlanden
  • Flugschüler*innen auf den Alleinflug vorbereiten
  • theoretische und praktische Zwischenprüfungen durchführen, Schüler*innen zur behördlichen Flugprüfung anmelden

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gute Stimme
  • gutes Sehvermögen
  • Schwindelfreiheit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • didaktische Fähigkeiten
  • fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten (Lehrer*in)
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • guter Orientierungssinn
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Einfühlungsvermögen
  • Führungsfähigkeit (Leadership)
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • systematische Arbeitsweise

Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Umfang der gewünschten Ausbildungsbewilligung. Dies gilt auch für die (in der Regel hohen) Ausbildungskosten.
Die Voraussetzungen für eine Lehrberechtigung sind ein gültiger Pilotenschein für die angestrebte Lehrberechtigung und eine Mindestflugerfahrung, die abhängig von der angestrebten Lehrberechtigung ist, ein Kurs in einer anerkannten Flugschule, eine Prüfung vor einer Prüfungskommission (ein Probevortrag und ein anschließendes Fachgespräch) und ein Prüfungsflug.

Weiters müssen 3 Fluglehranwärter*innen unter Aufsicht eines/einer Fluglehrer*in ausgebildet werden. Sind alle Anforderungen erfüllt, können die Fluglehranwärter*innen selbstständig ausbilden.
Die Fluglehrer*innen können zu allen Berechtigungen, die sie selbst besitzen, ausbilden.

Die verschiedenen Fluglizenzen sind:

  • Segelfluglizenz
  • Privatpilotenlizenz (PPL)
  • Berufspilotenlizenz (CPL)
  • Linienpilotenlizenz (ATPL)
  • Privathubschrauberpilotenlizenz (PHPL)
  • Berufshubschrauberpilotenlizenz (CHPL)

In Österreich gibt es rund 50 Motorfliegerschulen. Ein ausführliches Verzeichnis der Standorte und eine Beschreibung des Umfanges der Ausbildungsbewilligung können bei der Austro-Control angefordert werden.

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: abhängig vom Umfang

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Berufspilotenausbildung (CPL(H)-Lizenz) ist eine absolvierte Privatpilotenausbildung (PPL(H)-Lizenz). Viele Flugschulen bieten dazu auch integrierte Ausbildungen an.

  • Mindestalter: 16 Jahren (vor dem ersten Alleinflug) und 18 Jahre für Flugscheinausstellung
  • positive medizinische Tauglichkeitsprüfung Klasse 1
  • Grundkenntnisse in Mathematik und Physik
  • Gute Englischkenntnisse

Abschluss: Berufspilotenlizenz nach europäischem Standard (EASA). Voraussetzung für die Ausstellung der Lizenz ist der Nachweis von mind. 185 Gesamtflugstunden.

Berechtigungen:

Gewerbliches Führen eines Hubschraubers

Die konkreten Berechtigungen richten sich nach der Art der erworbenen Lizenz.

  • Berufspilotenlizenz (CPL/H)
  • Berufspilotenlizenz (CPL/H) mit Linienverkehrspiloten Theorieausbildung (ATPL/H)

Info:

Viele Flugschulen bieten „Schnupperflüge“ an. Hier bekommt man einen sehr guten Einblick in die Ausbildung.

Ausbildungsdauer: Die Ausbildung kann individuell nach den persönlichen Möglichkeiten sowohl berufsbegleitende als auch Vollzeit gestaltet werden; die Theorieteile werden auch im Fernstudium angeboten.

Zielgruppe: Frauen und Männer ab 17 Jahren

Prinzipiell gibt es zwei Ausbildungsmöglichkeiten: Modular und Integrated

  • Modular- organisatorisch/zeitlich flexibel gestaltbar
  • Integrated: durchgehende Ausbildung beginnend bei der Privatpilotenlizenz

Kosten: sind abhängig vom Ausbildungsanbieter und vom Umfang der Ausbildung.

Die Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten gliedert sich in 3 Teilbereiche (Modulares-Konzept):

  • Privatpilotenlizenz (PPL/H); diese ist Voraussetzung für die Berufspilotenausbildung: mind. 100 Stunden Theorie + mind. 45 Flugstunden.
  • Berufspilotenlizenz (CPL/H) wahlweise auch mit Linienverkehrspiloten Theorieausbildung (ATPL/H Theory): mind. 250 Stunden Theorie + mind. 30 Flugstunden (mind. 20 Sichtflug + mind. 10 Instrumentenflug); FlugschülerInnen benötigen 155 Gesamtflugstunden, um mit der Berufspilotenausbildung starten zu können.
  • Lienenverkehrspiloten (ATPL/H) Theory: Umfang abhängig von den bestehenden Lizenzen und von gewünschten Ausbildungsziel

Für eine Integrierte Ausbildung gelten etwas abweichende Mindeststundenregelungen.

Die Berufspilotenausbildung bildet das Basisfundament für die Spezialisierung in den weiteren Sparten. Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt in den Sparten

  • gewerblicher Personentransport (CAT – Commercial Air Transport),
  • Lastenflüge (SPO – Special Operations),
  • Rettungsflug (HEMS – Helicopter Emergency Medical Services)
tätig zu werden.

Durch Zusatzausbildungen kann man auch die Berechtigung für die Sparten

Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung für Fluglehrer*innen ist z. B. als Zivilfluglehrer*in möglich (gemäß § 49, 50 Luftfahrtgesetz). Die relevanten Voraussetzungen (Bescheid zur Zivilluftfahrtberechtigung) und gesetzlichen Informationen finden Sie z. B. auf den Seiten des Fachverbandes der Luftfahrtunternehmungen der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO). Zuständige Behörde für die Zulassung als selbstständige*r Zivilfluglehrer*in ist die Austro Control.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Fluglehrer*innen erteilen ihren Schüler*innen theoretischen und praktischen Flugunterricht. Der theoretisch-technische Unterricht erfolgt zunächst in den Räumlichkeiten der Flugschulen und im Cockpit der Flugzeuge (Segel- oder Motorflugzeug, Hubschrauber usw.). Von der jeweils angestrebten Lizenz der Flugschüler*innen (Segelfluglizenz, Privatpilotenlizenz, Berufspilotenlizenz, Linienpilotenlizenz, Berufshubschrauberlizenz etc.) hängen Inhalte und Dauer der Ausbildung ab.

Zu den Lehrinhalten gehören Navigation, Meteorologie, Bedienung der Flugsteuerungseinrichtungen, Funkverkehr, Flugrecht und Flugsicherheit. Anhand von Modellen bzw. Computersimulationen weisen Fluglehrer*innen ihre Schüler*innen in die Funktionsweise des Fluggerätes ein und begleiten sie bei den Lernflügen. Zu den Aufgaben von Fluglehrer*innen gehören auch sämtliche organisatorische Tätigkeiten im Rahmen der Lehre, wie z. B. die Ausarbeitung und Abnahme von Zwischenprüfungen und die Anmeldung der Flugschüler*innen bei behördlichen Prüfungen.

Arbeitsmittel

Fluglehrer*innen benutzen verschiedene schriftliche Unterrichtsmaterialien. Sie führen Computersimulationen am Computer vor und bedienen Flugsimulationsgeräte. Dabei arbeiten sie mit elektronischen und computergesteuerten Bordgeräten, Funkanlagen und Navigationsinstrumenten. Fluglehrer*innen fliegen je nach Spezialisierung die unterschiedlichen Fluggeräte selbst (Segel- und Motorflugzeuge, Hubschrauber, Fracht- und Passagiermaschinen) und unterstützen ihre Schüler*innen in schwierigen Situationen.

Arbeitsumfeld

Fluglehrer*innen arbeiten in den Räumlichkeiten von Flugschulen und in Cockpits von Luftfahrzeugen. Sie arbeiten im Team mit anderen Fluglehrer*innen, mit dem Bodenpersonal der Flugplätze (siehe z. B. Fluglotse / Fluglotsin) und mit ihren Flugschüler*innen.

  • Gewerbliche Flugschulen
  • Flugvereine- und -clubs
  • Bundesheer
  • Luftfahrtsunternehmen

Der Beruf Fluglehrer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Segelflug, Linienflug
  • Hubschrauberflug

Fluglehrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.

Zahlreiche Weiterbildungseinrichtungen, wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten beispielsweise zu kaufmännischen oder technischen Themenbereichen Kurse und Lehrgänge an, die auch für Fluglehrer*innen relevant sein können.

In den meisten Fluggesellschaften und Betrieben werden zur fachlichen Weiterbildung auch innerbetriebliche Kurse, Seminare und Schulungen durchgeführt.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Aviation

= engl.: Fachbegriff für Luftfahrttechnik und Flugwesen.

Avionik

"Avionik" ist ein Fachbegriff der Luftfahrttechnik, der sich aus den Begriffen "Aviation" (Luftfahrt) und "Elektronik" zusammensetzt. Die Avionik umfasst Geräte der Luft- und Raumfahrtelektronik, alle elektronischen Kommunikations-, Navigations- und Flugsteuerungsanlagen an Bord eines Luftfahrzeugs.

GPS

GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung.

GSM-Geräte

GSM ist die Abkürzung für "Global System for Mobile Communications" (Mobilfunk).

GSM-Geräte enthalten alle Spezifikationen und Schnittstellen, die für ein funktionierendes Mobilfunknetz benötigt werden.
Unter GSM-Codes werden die Codes verstanden, mit denen die Funktionen eines Handys gesteuert werden können.