Förster*innen pflegen die bestehenden Waldbestände und das Wild. Sie planen und organisieren alle im Forstgebiet anfallenden Arbeiten und teilen Fachkräfte und Hilfskräfte ein. Sie vermessen die Waldbestände nach Größe und Zustand und erstellen Pläne zur Bewirtschaftung und Nutzung der Waldflächen. Sie überwachen und regulieren den Wildbestand. Außerdem sind sie mit verwaltungstechnischen Arbeiten befasst, führen Betriebsbücher und Telefon- und Schriftverkehr mit Behörden und Kammern. Förster*innen sind in leitender Funktion in privaten oder staatlichen Forstbetrieben tätig, wo sie die Forst-, Jagd und Fischereiaufsicht inne haben. Sie arbeiten mit Forstwart*innen, Forstwirt*innen, mit Landwirt*innen, Berufsjäger*innen und Mitarbeiter*innen von Behörden zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Förster*innen sind in der Regel in einem Dienstverhältnis tätig. Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem im Rahmen eines eigenen Forstbetriebes möglich.
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Aufforstung | Nach dem österreichischen Forstgesetz ist nach der Holzernte bzw. nach Baumfällungen und Kahlschlägen, für die Nachpflanzung des Waldbestandes zu sorgen. Zu diesem Zweck werden Setzlinge, die zuvor in Baumschulen gezüchtet wurden z. B. Fichten, Tannen, Lerchen, Buchen usw. gesetzt. |
Bannwald | Bannwälder sind Wälder, die zur Abwehr bestimmter Gefahren für Menschen und Ortschaften dienen, z. B. zum Schutz gegen Muren, Erdrutsch, Steinschlag oder Lawinen. |
Bestellungspflicht | Als einziger Staat der Europäischen Union verpflichtet Österreich seine Waldeigentümer, ab einer Fläche von 500 Hektar staatlich geprüfte und hauptberuflich tätige Forstleute zu beschäftigen (bestellen). Zudem stehen die Forstbeauftragten der Landwirtschaftskammern und Forstbehörden dem Waldeigentümer mit Rat und Tat zur Seite. Auf diese Weise wird der Wald in Österreich intensiv und flächendeckend von gut ausgebildeten Forstfachleuten betreut. |
Durchforstung | Bäume, die andere Bäume im Wachstum behindern, schlecht gewachsen oder beschädigt sind, werden dem Wald entnommen. Dadurch verfügen die verbleibenden Bäume über genügend Licht und Nährstoffe, um künftig wertvolle Wälder zu bilden. Ungepflegte Wälder fallen Belastungen durch Wind, Schnee oder Schädlinge leichter zum Opfer. Das bei der Durchforstung anfallende, nicht sägefähige Holz wird als Industrieholz für die Erzeugung von Papier, Span- und Faserplatten eingesetzt. |
Forstgesetz | Die Erhaltung und der Schutz des heimischen Waldes sind gesetzlich geregelt. Das österreichische Forstgesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Aus diesem Grund ist das Forstgesetz auch Grundlage und Ausgangspunkt für das Herkunftszeichen "Holz aus Österreich natürlich kontrolliert". Das Forstgesetz bestimmt den Erhalt des Waldes als solchen. Wald muss Wald bleiben und seine positiven Wirkungen für die Menschen bewahren: Nutzung, Schutz und Erholung. |
Harvester | Harvester sind sogenannte Holzvollernter. Das sind Holzerntemaschine, die die Bäume in einem Arbeitsgang fixieren, fällen, entasten und das so geerntete Holz zum Weitertransport ablegen. Spezielle Harvester können auch die Äste direkt zu Hackschnitzel zerkleinern. |
Holzbringung | Die Holzbringung (auch Holzrückung) bezeichnet den Transport des Holzes nach der Schlägerung innerhalb des Waldes zur Forststraße oder Lagerplatz, von der/dem das Holz abgeholt und weiter transportiert wird. Die Holzbringung kann beispielsweise mit Seilzügen, Forwardern (spezielles Fahrzeug für die Holzbringung) und Traktoren, in Ausnahmefällen auch noch mit Pferden oder auf kurzen Strecken durch manuelles Treiben (im steilen Gelände) erfolgen. Manchmal werden auch Hubschrauber zur Holzbringung eingesetzt. |
Jungwaldschutz | Jungwälder werden oft als "Kinderstube" der Wälder bezeichnet. Sie unterliegen besonderer Betreuung und Pflege, damit sie einmal gesunde Wälder mit gutem Baumbestand werden. Jungwälder (bis 2 m Baumhöhe) dürfen, so ist es im Forstgesetz geregelt, nicht betreten werden. Häufig sind Jungwaldflächen eingezäunt, um die kleinen Bäume vor Schäden durch Wildverbiss zu schützen. |
Monokultur | Eine landwirtschaftliche Anbauform, bei der zwecks Ertragssteigerung über große Flächen nur eine Nutzpflanze angebaut wird (z. B. Mais-, Weizen- Sojamonokulturen). In Österreich wurden z. B. Fichtenmonokulturen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gepflanzt. Dabei handelt es sich um den flächigen Anbau (mehr als ein Hektar) einer einzigen Baumart, die von Natur aus nicht zur Dominanz gelangen könnte. Heute tendiert die Forstwirtschaft eher wieder in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung. |
Wildverbiss | Fraßspuren an Jungpflanzen, welche durch das Abäsen (Abbeissen) der Knospen oder der jungen Triebe durch Tiere entstehen. |