Förster*innen pflegen die bestehenden Waldbestände und das Wild. Sie planen und organisieren alle im Forstgebiet anfallenden Arbeiten und teilen Fachkräfte und Hilfskräfte ein. Sie vermessen die Waldbestände nach Größe und Zustand und erstellen Pläne zur Bewirtschaftung und Nutzung der Waldflächen. Sie überwachen und regulieren den Wildbestand. Außerdem sind sie mit verwaltungstechnischen Arbeiten befasst, führen Betriebsbücher und Telefon- und Schriftverkehr mit Behörden und Kammern. Förster*innen sind in leitender Funktion in privaten oder staatlichen Forstbetrieben tätig, wo sie die Forst-, Jagd und Fischereiaufsicht inne haben. Sie arbeiten mit Forstwart*innen, Forstwirt*innen, mit Landwirt*innen, Berufsjäger*innen und Mitarbeiter*innen von Behörden zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf der Förster*in ist in der Regel eine abgeschlossene Schulausbildung mit entsprechendem Schwerpunkt (z. B. Forstfachschule, Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft) oder ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium z. B. in Forstwirtschaft oder Forstwissenschaften erforderlich.
Nach zwei Jahren Betriebspraxis kann die Staatsprüfung für den Försterdienst abgelegt werden.
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur
Tel.: +43 (0)3862 / 517 70
Fax: +43 (0)3862 / 563 50
email: willkommen@forstschule.at
Internet: https://www.forstschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft
Art: Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor of Science (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Um die vielfältigen Aufgaben und Funktionen des Waldes unter sich zunehmend verändernden Klimabedingungen für kommende Generationen zu sichern, sind umfassend ausgebildete Forstwirt*innen von besonderer Bedeutung. Das Studium vermittelt dazu, neben breiten forstwirtschaftlichen und ökologischen Grundlagen und Fähigkeiten, vielseitige Kenntnisse aus den Bereichen Naturwissenschaft und Technik, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Berufsfelder & Tätigkeitsbereiche:
Das Studium qualifiziert für ein berufliches Engagement rund um Wald, Holz und Natur beziehungsweise für einen weiterführenden Masterstudiengang. Rund 300.000 Menschen in Österreich sind in der Forst- und Holzwirtschaft beschäftigt. Als Forstwirt*in bist du als Führungskraft für diesen Bereich ausgebildet und wirst zum Beispiel in einem Forstbetrieb tätig. Das Studium ist jedoch nicht mehr ausschließlich mit dem Berufsbild „Förster*in“ verbunden. Karrierechancen bieten sich auch in der holzverarbeitenden Industrie und im Holzhandel. Die vielseitigen Lehrinhalte mit Praxisbezug qualifizieren dich darüber hinaus für die Planung, Durchführung und Überwachung von ökologischen und technischen Projekten in der Wildbach- und Lawinenverbauung, in Forst-, Natur- und Umweltschutzbehörden oder bei Verbänden und NGOs. National- und Biosphärenparks kommen ebenso als potentielle Arbeitgeber*innen in Frage wie technische Büros. Forstwirt*innen braucht es aber auch an Hochschulen, Universitäten (wie der BOKU) und Forschungseinrichtungen (wie dem Bundesforschungszentrum für Wald), in europäischen und internationalen Organisationen und in der Entwicklungszusammenarbeit. Durch die breite Fächerung der Ausbildung und besonders mit facheinschlägigen Masterstudien eröffnet sich also für die Absolvent*innen ein vielfältiges Tätigkeitsspektrum.
Weitere Infos: https://boku.ac.at/studienservices/studien/bakk/uh033225
BOKU University
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
email: boku4you@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/
Art: Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium
Abschluss:
DiplomingenieurIn (Dipl.-Ing., DI)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Berufsfelder: öffentliche und private Forstbetriebe, Forst- und Umweltbehörden, Verbände, Naturschutzbehörden, Wildbach- und Lawinenverbauung, Forschung, Lehre, Entwicklung, Ingenieurkonsulenten, Technische Büros, Sachverständige; Forstunternehmen, Holzindustrie, Holzhandel, Möbelindustrie.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
BOKU University
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
email: boku4you@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/
Art: Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium
Abschluss:
Diplomingenieur/in (Dipl.-Ing., DI)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
BOKU University
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
email: boku4you@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/
Art: Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelorstudium
Abschluss:
Master of Science (MSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Berufsfelder: Forst- und Landschaftsschutz, Biotoppflege(-management), jagdliche und fischereiliche Nutzung, Raumplanung, Revitalisierung und Erhaltung von Lebensräumen, Schutzgebietsmanagement; Tätigkeiten in Naturschutz-, Jagd- und Forstbehörden, in Kammern, Ministerien, Landesregierungen, Interessensvertretungen u.dgl. wie auch im aktuellen Forschungsbereich (Universitäten und sonstige Forschungseinrichtungen).
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
BOKU University
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
email: boku4you@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/
Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 250 77 -0
Fax: +43 (0)1 / 250 77 -1090
email: studieninfo@vetmeduni.ac.at
Internet: https://www.vetmeduni.ac.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur
Tel.: +43 (0)3862 / 517 70
Fax: +43 (0)3862 / 563 50
email: willkommen@forstschule.at
Internet: https://www.forstschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft
Förster*innen sind in der Regel in einem Dienstverhältnis tätig. Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem im Rahmen eines eigenen Forstbetriebes möglich.
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder von Förster*innen sind sehr umfangreich. Zu ihren wichtigsten Aufgabenfeldern gehören die Wald-Wild-Ökologie, d.h. Waldbegrünung, Aufforstung und Naturverjüngung, Pflege und Schutz der Wälder, Forstgarten, Jagd und Fischerei. Sie sind auch für die Planung und Organisation der Holzschlägerung, die Forsttechnik und den Holzverkauf verantwortlich.
Im Bereich Betriebsführung und -verwaltung kümmern sie sich um die Liegenschaftsverwaltung, Betriebsleitung und Vermessungsarbeiten. Immer wichtiger wird der Natur- und Umweltschutz, in diesem Bereich sind sie zuständig für die Raumplanung, Hochlagenaufforstungen, Wildbach- und Lawinenverbauung und für Nationalparks.
Zu ihrem Beruf gehören auch viele Behördenaufgaben. Sie sind die Sachbearbeiter*innen und Forstsachverständigen bei Landesforstdiensten, Agrarbehörden, Finanzämtern, Ministerien, Behörden der Forstaufsicht und der Jagd- und Fischereiaufsicht. Weiters gehören Lehr- und Beratungstätigkeiten zu ihrem Beruf. Sie unterrichten an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen, Versuchsanstalten oder stellen im Zuge von Beratungstätigkeiten Gutachten aus.
Waldeigentümer*innen müssen ab einer Fläche von 500 Hektar eine/n Forstwart*in (siehe Forstwart*in), ab 3000 Hektar eine/n Förster*in anstellen (Bestellungspflicht). Förster*innen planen und leiten die Abwicklung von Schlägerungsarbeiten im Forstrevier. Sie erstellen Schlägerungspläne, nach denen Forstwarte und Forst(fach)arbeiter*innen Baumflächen fällen. Sie organisieren die Forstmaschinen, koordinieren den Einsatz der Arbeitskräfte und sorgen für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
Unter der Anleitung von Förster*innen werden neue Waldbestände angelegt und Aufforstungsarbeiten durchgeführt. Gemeinsam mit ihren Mitarbeiter*innen gewinnen sie Saatgut, bearbeiten den Boden und setzen Jungbäume ein, die in Baumschulen hochgezogen wurden. Sie sorgen für Pflege und Schutz der Waldbestände, zum Beispiel durch Ausschneiden von Gras, Unkraut oder dürrem Astwerk und führen Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und gegen Wildverbiss durch. Weiters planen und organisieren sie den Ausbau von Forstwegen und Lawinenschutzeinrichtungen.
Förster*innen weisen die forstwirtschaftlichen Fachkräfte und Hilfskräfte an, verteilen die anfallenden Arbeiten, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Arbeitsergebnisse. Weiters erledigen Förster*innen kaufmännische und administrative Aufgaben. Sie kalkulieren Kosten und erstellen Abrechnungen, treffen Personalentscheidungen, leiten und wickeln Behördenaufgaben ab. Im Bereich der Jagdwirtschaft kontrollieren und überwachen sie den Wildbestand (z. B. Rehe, Hirsche, Gämsen, Steinböcke) im Forstgebiet. Sie führen Aufzeichnungen zum Entwicklungs- und Gesundheitszustand der Tiere, erstellen Abschusspläne, organisieren Jagdgesellschaften und koordinieren die Fischereiangelegenheiten.
Förster*innen überwachen die Bedienung forstwirtschaftliche Maschinen wie Seilwinden, Hydraulikkräne, Forsttraktoren und hantieren mit Geräten und Werkzeugen wie Motorsägen, Handsägen, Hacken, und Schaufeln. Sie hantieren mit Farben zur Kennzeichnung des Holzes, mit Jungbäumen (Setzlinge), Pflanzengut und Futter (Heu, Rüben, Getreide usw.) für die Wildtiere. Für ihre Verwaltungsaufgaben setzen sie Computer und Kommunikationsgeräte (Telefon, Mobiltelefon) ein, führen Tabellen, Kataster, Betriebsbücher (z. B. Schlägerungsaufzeichnungen) und Protokolle.
Förster*innen arbeiten in Forstbetrieben und Forstämtern und üben Lehrtätigkeit in Schulen aus. Sie sind häufig im Freien tätig, aber auch in Büroräumen. Förster*innen arbeiten mit Fach- und Hilfskräften im Bereich Forstwesen zusammen (siehe z. B. Forstwart*in, Forstwirtschaft (Lehrberuf)). Sie stehen in Kontakt mit Landwirt*innen, mit Berufsjäger*innen (siehe Berufsjäger*in (Lehrberuf)) und Jagdpächter*innen sowie mit Mitarbeiter*innen von Behörden und Kammern.
Förster*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Förster*innen:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Aufforstung | Nach dem österreichischen Forstgesetz ist nach der Holzernte bzw. nach Baumfällungen und Kahlschlägen, für die Nachpflanzung des Waldbestandes zu sorgen. Zu diesem Zweck werden Setzlinge, die zuvor in Baumschulen gezüchtet wurden z. B. Fichten, Tannen, Lerchen, Buchen usw. gesetzt. |
Bannwald | Bannwälder sind Wälder, die zur Abwehr bestimmter Gefahren für Menschen und Ortschaften dienen, z. B. zum Schutz gegen Muren, Erdrutsch, Steinschlag oder Lawinen. |
Bestellungspflicht | Als einziger Staat der Europäischen Union verpflichtet Österreich seine Waldeigentümer, ab einer Fläche von 500 Hektar staatlich geprüfte und hauptberuflich tätige Forstleute zu beschäftigen (bestellen). Zudem stehen die Forstbeauftragten der Landwirtschaftskammern und Forstbehörden dem Waldeigentümer mit Rat und Tat zur Seite. Auf diese Weise wird der Wald in Österreich intensiv und flächendeckend von gut ausgebildeten Forstfachleuten betreut. |
Durchforstung | Bäume, die andere Bäume im Wachstum behindern, schlecht gewachsen oder beschädigt sind, werden dem Wald entnommen. Dadurch verfügen die verbleibenden Bäume über genügend Licht und Nährstoffe, um künftig wertvolle Wälder zu bilden. Ungepflegte Wälder fallen Belastungen durch Wind, Schnee oder Schädlinge leichter zum Opfer. Das bei der Durchforstung anfallende, nicht sägefähige Holz wird als Industrieholz für die Erzeugung von Papier, Span- und Faserplatten eingesetzt. |
Forstgesetz | Die Erhaltung und der Schutz des heimischen Waldes sind gesetzlich geregelt. Das österreichische Forstgesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Aus diesem Grund ist das Forstgesetz auch Grundlage und Ausgangspunkt für das Herkunftszeichen "Holz aus Österreich natürlich kontrolliert". Das Forstgesetz bestimmt den Erhalt des Waldes als solchen. Wald muss Wald bleiben und seine positiven Wirkungen für die Menschen bewahren: Nutzung, Schutz und Erholung. |
Harvester | Harvester sind sogenannte Holzvollernter. Das sind Holzerntemaschine, die die Bäume in einem Arbeitsgang fixieren, fällen, entasten und das so geerntete Holz zum Weitertransport ablegen. Spezielle Harvester können auch die Äste direkt zu Hackschnitzel zerkleinern. |
Holzbringung | Die Holzbringung (auch Holzrückung) bezeichnet den Transport des Holzes nach der Schlägerung innerhalb des Waldes zur Forststraße oder Lagerplatz, von der/dem das Holz abgeholt und weiter transportiert wird. Die Holzbringung kann beispielsweise mit Seilzügen, Forwardern (spezielles Fahrzeug für die Holzbringung) und Traktoren, in Ausnahmefällen auch noch mit Pferden oder auf kurzen Strecken durch manuelles Treiben (im steilen Gelände) erfolgen. Manchmal werden auch Hubschrauber zur Holzbringung eingesetzt. |
Jungwaldschutz | Jungwälder werden oft als "Kinderstube" der Wälder bezeichnet. Sie unterliegen besonderer Betreuung und Pflege, damit sie einmal gesunde Wälder mit gutem Baumbestand werden. Jungwälder (bis 2 m Baumhöhe) dürfen, so ist es im Forstgesetz geregelt, nicht betreten werden. Häufig sind Jungwaldflächen eingezäunt, um die kleinen Bäume vor Schäden durch Wildverbiss zu schützen. |
Monokultur | Eine landwirtschaftliche Anbauform, bei der zwecks Ertragssteigerung über große Flächen nur eine Nutzpflanze angebaut wird (z. B. Mais-, Weizen- Sojamonokulturen). In Österreich wurden z. B. Fichtenmonokulturen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gepflanzt. Dabei handelt es sich um den flächigen Anbau (mehr als ein Hektar) einer einzigen Baumart, die von Natur aus nicht zur Dominanz gelangen könnte. Heute tendiert die Forstwirtschaft eher wieder in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung. |
Wildverbiss | Fraßspuren an Jungpflanzen, welche durch das Abäsen (Abbeissen) der Knospen oder der jungen Triebe durch Tiere entstehen. |