Forstwart*innen führen alle Arbeiten im Rahmen der Waldbewirtschaftung durch. Sie forsten Wälder auf, fällen Bäume, transportieren das Holz und legen Forstwege an. Sie sorgen dafür, dass die Forstmaschinen rechtzeitig am Einsatzort sind und hantieren mit Motorsägen, Hacken, Seilen und Zugwinden. Im Auftrag von Förster*innen oder Forstwirt*innen, von denen sie Anweisungen erhalten, leiten und überwachen sie alle im Forst anfallenden Arbeiten, die sie gemeinsam mit Forstwirtw*innen durchführen. Forstwart*innen sind in privaten und öffentlichen Forstbetrieben beschäftigt. Sie arbeiten mit ihren Berufskolleg*innen sowie mit Förster*innen und Forstwirt*innen zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf Forstwart*in ist eine abgeschlossene Schulausbildung an der Forstfachschule Traunkirchen erforderlich. Die Forstfachschule Traunkirchen ist die einzige Schule in Österreich, die diesen Berufstitel vergibt.
Ähnliche Qualifikatonen können mit der Ausbildung zum/zur °Förster*in# oder im Lehrberuf °Forstwirtschaft (Lehrberuf)# erworben werden.
Art: Schulausbildung
Dauer: 2 Jahr
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Berufsausübung als ForstwartIn
Weitere Infos: http://forstwarteschule.at/
Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen
Tel.: +43 (0)7617 / 214 44 -210
Fax: +43 (0)7442 / 522 23 -16
email: sekretariat@forstfachschule.at
Internet: https://www.forstfachschule.at/
Schwerpunkte:
Forstfachschule
Forstwart*innen sind in der Regel in einem Dienstverhältnis tätig. Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem im Rahmen eines eigenen Forstbetriebes möglich.
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Der wichtigste Tätigkeitsbereich von Forstwarten/Forstwartinnen ist die Durchführung und Überwachung aller Arbeiten, die im Rahmen der forstwirtschaftlichen Baumschlägerung anfallen. Nach den von Förster*innen oder von Forstwirt*innen erstellten Schlägerungsplänen grenzen sie im Wald den Schlägerungsbereich ab. Je nach Plan wird eine der beiden Schlägerungsarten (Kahlschlag oder Einzelstammnutzung) vorgenommen. Beim Kahlschlag wird innerhalb des Schlägerungsbereiches jeder Baum gefällt. Bei der Einzelstammnutzung wird nur ein Teil der Bäume gefällt (z. B. jeder 5. Baum). Kahlschläge werden heute allerdings kaum noch durchgeführt.
Die Forstwart*innen stellen Arbeitsgruppen zusammen und teilen die Aufgaben am Einsatzort ein. Sie weisen die Forst(-fach)arbeiter*innen und Forstmaschinenführer*innen an, an welcher Stelle mit der Schlägerung begonnen wird und in welche Richtung sie weitergeführt werden soll. Anschließend werden die Äste von den gefällten Bäumen mit Motorsägen entfernt, die Baumstämme werden vermessen, die Daten zur Holzernte werden in Protokollbüchern notiert. Abschließend werden die Stämme im Ganzen oder zerkleinert mit Seilkränen auf Lastwagen- und Traktoranhänger verladen und abtransportiert.
Im Rahmen der Planung und Überwachung von Aufforstungsarbeiten weisen die Forstwart*innen die Arbeiter*innen an, auf welchen Flächen und in welchen Abständen die Jungbäume anzupflanzen sind. Sie betreuen und pflegen die Jungpflanzen, kontrollieren regelmäßig ihren Entwicklungs- und Gesundheitszustand und schützen sie gegen Wildverbiss. Mitunter sind Forstwart*innen auch als Berater*innen in Landwirtschaftskammern, Behörden oder genossenschaftlichen Verbänden tätig oder unterrichten an landwirtschaftlichen Schulen. Im Bereich des Holzhandels sind sie als Ein- oder Verkäufer*innen tätig.
Waldeigentümer*innen müssen ab einer Fläche von 500 Hektar eine/n Forstwart*in, ab 3000 Hektar eine/n Förster*in (siehe hierzu Förster*in) anstellen (Bestellungspflicht). Bis zu einer Größe von 500 Hektar können Forstwart*innen Forstbetriebe selbstständig führen. In diesem Fall übernehmen sie alle planerischen und organisatorischen Aufgaben, mit denen in großen Forstbetrieben üblicherweise Förster*innen oder Forstwirt*innen betraut sind. Sie erstellen Schlägerungs- und Aufforstungspläne, führen Vermessungsarbeiten durch und führen Schrift- und Telefonverkehr mit Kammern und Behörden.
Forstwarte/Forstwartinnen arbeiten mit bzw. überwachen den Einsatz von forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten wie Seilwinden, Hydraulikkränen, Forsttraktoren und -schleppern, Entrindungsmaschinen, Bodenbearbeitungsmaschinen, Motorsägen, Handsägen, Hacken, Schaufeln, pneumatischen Scheren oder funkferngesteuerten Klettersägen. Für planerische und organisatorische Aufgaben führen sie Schrift- und Telefonverkehr und erstellen Pläne, Betriebsbücher und Kalkulationen.
In forstwirtschaftlichen Großbetrieben kommen heute modernste Forstmaschinen und Spezialgeräte zum Einsatz, die die körperliche Schwerarbeit erleichtern, wie z. B. Maschinen, welche die Bäume schlägern, entästen und die Stämme zerkleinern (z. B. Harvester). Forstmaschinenführer*innen, die diese Spezialmaschinen bedienen können, sind international gefragte Fachkräfte.
Forstwart*innen arbeiten hauptsächlich im Freien und das bei jeder Witterung. Sie sind aber auch in Büros von Forstverwaltungen und Forstbehörden oder in Unterrichtsräumen tätig. Sie arbeiten mit Fach- und Hilfskräften im Bereich Forstwesen zusammen (siehe z. B. Forstwirt*in, Forstwirtschaft (Lehrberuf), Förster*in) und stehen in Kontakt mit Landwirt*innen, Mitarbeiter*innen von Sägewerken, der Holzindustrie und von Behörden und Kammern.
Forstwart*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Forstwart*innen:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Aufforstung | Nach dem österreichischen Forstgesetz ist nach der Holzernte bzw. nach Baumfällungen und Kahlschlägen, für die Nachpflanzung des Waldbestandes zu sorgen. Zu diesem Zweck werden Setzlinge, die zuvor in Baumschulen gezüchtet wurden z. B. Fichten, Tannen, Lerchen, Buchen usw. gesetzt. |
Bannwald | Bannwälder sind Wälder, die zur Abwehr bestimmter Gefahren für Menschen und Ortschaften dienen, z. B. zum Schutz gegen Muren, Erdrutsch, Steinschlag oder Lawinen. |
Bestellungspflicht | Als einziger Staat der Europäischen Union verpflichtet Österreich seine Waldeigentümer, ab einer Fläche von 500 Hektar staatlich geprüfte und hauptberuflich tätige Forstleute zu beschäftigen (bestellen). Zudem stehen die Forstbeauftragten der Landwirtschaftskammern und Forstbehörden dem Waldeigentümer mit Rat und Tat zur Seite. Auf diese Weise wird der Wald in Österreich intensiv und flächendeckend von gut ausgebildeten Forstfachleuten betreut. |
Durchforstung | Bäume, die andere Bäume im Wachstum behindern, schlecht gewachsen oder beschädigt sind, werden dem Wald entnommen. Dadurch verfügen die verbleibenden Bäume über genügend Licht und Nährstoffe, um künftig wertvolle Wälder zu bilden. Ungepflegte Wälder fallen Belastungen durch Wind, Schnee oder Schädlinge leichter zum Opfer. Das bei der Durchforstung anfallende, nicht sägefähige Holz wird als Industrieholz für die Erzeugung von Papier, Span- und Faserplatten eingesetzt. |
Ertragswald | Wald mit Holznutzung. Dies trifft nicht nur auf den Wirtschaftswald zu, sondern auch auf jenen Schutzwald, dessen Bewirtschaftung - unter starken Beschränkungen - zur Erhaltung des Waldes notwendig ist. Als Schutzwald gilt jeder Wald, dessen Boden erosionsgefährdet ist. (Erosion ist die Oberflächenzerstörung durch Wind, Wasser oder Eis). Bewirtschafteten Schutzwald nennt man Schutzwald im Ertrag. Es gibt in Österreich ca. 755.000 Hektar Schutzwald, das sind 19,7 Prozent der österreichischen Gesamtwaldfläche. |
Forstgesetz | Die Erhaltung und der Schutz des heimischen Waldes sind gesetzlich geregelt. Das österreichische Forstgesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Aus diesem Grund ist das Forstgesetz auch Grundlage und Ausgangspunkt für das Herkunftszeichen "Holz aus Österreich natürlich kontrolliert". Das Forstgesetz bestimmt den Erhalt des Waldes als solchen. Wald muss Wald bleiben und seine positiven Wirkungen für die Menschen bewahren: Nutzung, Schutz und Erholung. |
Harvester | Harvester sind sogenannte Holzvollernter. Das sind Holzerntemaschine, die die Bäume in einem Arbeitsgang fixieren, fällen, entasten und das so geerntete Holz zum Weitertransport ablegen. Spezielle Harvester können auch die Äste direkt zu Hackschnitzel zerkleinern. |
Holzbringung | Die Holzbringung (auch Holzrückung) bezeichnet den Transport des Holzes nach der Schlägerung innerhalb des Waldes zur Forststraße oder Lagerplatz, von der/dem das Holz abgeholt und weiter transportiert wird. Die Holzbringung kann beispielsweise mit Seilzügen, Forwardern (spezielles Fahrzeug für die Holzbringung) und Traktoren, in Ausnahmefällen auch noch mit Pferden oder auf kurzen Strecken durch manuelles Treiben (im steilen Gelände) erfolgen. Manchmal werden auch Hubschrauber zur Holzbringung eingesetzt. |
Jungwaldschutz | Jungwälder werden oft als "Kinderstube" der Wälder bezeichnet. Sie unterliegen besonderer Betreuung und Pflege, damit sie einmal gesunde Wälder mit gutem Baumbestand werden. Jungwälder (bis 2 m Baumhöhe) dürfen, so ist es im Forstgesetz geregelt, nicht betreten werden. Häufig sind Jungwaldflächen eingezäunt, um die kleinen Bäume vor Schäden durch Wildverbiss zu schützen. |
Monokultur | Eine landwirtschaftliche Anbauform, bei der zwecks Ertragssteigerung über große Flächen nur eine Nutzpflanze angebaut wird (z. B. Mais-, Weizen- Sojamonokulturen). In Österreich wurden z. B. Fichtenmonokulturen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gepflanzt. Dabei handelt es sich um den flächigen Anbau (mehr als ein Hektar) einer einzigen Baumart, die von Natur aus nicht zur Dominanz gelangen könnte. Heute tendiert die Forstwirtschaft eher wieder in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung. |
Rodung | Grundsätzlich ist jeder Wald zu erhalten. Die zuständige Behörde kann jedoch, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Verwendung überwiegt (z. B. Siedlungswesen, Straßenbau, Energiewirtschaft oder Landesverteidigung), eine Rodungsbewilligung erteilen. Dann wird der Wald abgeholzt (gerodet). |
Wildverbiss | Fraßspuren an Jungpflanzen, welche durch das Abäsen (Abbeissen) der Knospen oder der jungen Triebe durch Tiere entstehen. |