Forstwart*in

Forstwart*innen führen alle Arbeiten im Rahmen der Waldbewirtschaftung durch. Sie forsten Wälder auf, fällen Bäume, transportieren das Holz und legen Forstwege an. Sie sorgen dafür, dass die Forstmaschinen rechtzeitig am Einsatzort sind und hantieren mit Motorsägen, Hacken, Seilen und Zugwinden. Im Auftrag von Förster*innen oder Forstwirt*innen, von denen sie Anweisungen erhalten, leiten und überwachen sie alle im Forst anfallenden Arbeiten, die sie gemeinsam mit Forstwirtw*innen durchführen. Forstwart*innen sind in privaten und öffentlichen Forstbetrieben beschäftigt. Sie arbeiten mit ihren Berufskolleg*innen sowie mit Förster*innen und Forstwirt*innen zusammen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Holzerntearbeiten durchführen; Bäume nach Plan fällen, Äste absägen und Stämme zerlegen
  • geschlägertes Holz nach Verwendungszweck sortieren, vermessen und kennzeichnen, Abtransportarbeiten überwachen
  • neue Waldbestände anlegen; Jungbäume nach Aufforstungsplan anpflanzen
  • Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Schädlings- und Pilzbefall durchführen, Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss durchführen (Jungbäume einzäunen, Äste und Wipfel mit Pasten bestreichen)
  • Forststraßen, Waldwege, Bachbrücken anlegen, Wanderwege markieren; Gehölz und wuchernde Pflanzen entfernen
  • Landschaftspflegearbeiten und Naturschutzmaßnahmen durchführen (z. B. Wasserquellen, Bachläufe und Biotope pflegen, Heideflächen und Almen erhalten, Lawinenschutzbauten anlegen )
  • Arbeiten im Rahmen der Jagdwirtschaft durchführen (z. B. Hochsitze und Futterkrippen bauen, Futterstellen auffüllen)
  • forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte wie Seilwinden, Hydraulikkräne, Forsttraktoren und -schlepper, Entrindungsmaschinen, Bodenbearbeitungsmaschinen bedienen, reinigen und warten
  • forstwirtschaftliche Werkzeuge und Geräte (z. B. Motorsägen, Handsägen, Hacken, Schaufel, pneumatische Scheren oder funkferngesteuerte Klettersägen bedienen, reinigen und warten)

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Beweglichkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Kraft
  • Trittsicherheit
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • guter Orientierungssinn
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • mit Pflanzen umgehen können
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Naturliebe
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit

Für den Beruf Forstwart*in ist eine abgeschlossene Schulausbildung an der Forstfachschule Traunkirchen erforderlich. Die Forstfachschule Traunkirchen ist die einzige Schule in Österreich, die diesen Berufstitel vergibt.

Ähnliche Qualifikatonen können mit der Ausbildung zum/zur °Förster*in# oder im Lehrberuf °Forstwirtschaft (Lehrberuf)# erworben werden.

Art: Schulausbildung

Dauer: 2 Jahr

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • eventuell Aufnahmetest

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

Berufsausübung als ForstwartIn

Weitere Infos: http://forstwarteschule.at/

Adressen:

Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen

Tel.: +43 (0)7617 / 214 44 -210
Fax: +43 (0)7442 / 522 23 -16
email: sekretariat@forstfachschule.at
Internet: https://www.forstfachschule.at/

Schwerpunkte:

Forstfachschule


Selbstständigkeit

Forstwart*innen sind in der Regel in einem Dienstverhältnis tätig. Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem im Rahmen eines eigenen Forstbetriebes möglich.

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Der wichtigste Tätigkeitsbereich von Forstwarten/Forstwartinnen ist die Durchführung und Überwachung aller Arbeiten, die im Rahmen der forstwirtschaftlichen Baumschlägerung anfallen. Nach den von Förster*innen oder von Forstwirt*innen erstellten Schlägerungsplänen grenzen sie im Wald den Schlägerungsbereich ab. Je nach Plan wird eine der beiden Schlägerungsarten (Kahlschlag oder Einzelstammnutzung) vorgenommen. Beim Kahlschlag wird innerhalb des Schlägerungsbereiches jeder Baum gefällt. Bei der Einzelstammnutzung wird nur ein Teil der Bäume gefällt (z. B. jeder 5. Baum). Kahlschläge werden heute allerdings kaum noch durchgeführt.
Die Forstwart*innen stellen Arbeitsgruppen zusammen und teilen die Aufgaben am Einsatzort ein. Sie weisen die Forst(-fach)arbeiter*innen und Forstmaschinenführer*innen an, an welcher Stelle mit der Schlägerung begonnen wird und in welche Richtung sie weitergeführt werden soll. Anschließend werden die Äste von den gefällten Bäumen mit Motorsägen entfernt, die Baumstämme werden vermessen, die Daten zur Holzernte werden in Protokollbüchern notiert. Abschließend werden die Stämme im Ganzen oder zerkleinert mit Seilkränen auf Lastwagen- und Traktoranhänger verladen und abtransportiert.

Im Rahmen der Planung und Überwachung von Aufforstungsarbeiten weisen die Forstwart*innen die Arbeiter*innen an, auf welchen Flächen und in welchen Abständen die Jungbäume anzupflanzen sind. Sie betreuen und pflegen die Jungpflanzen, kontrollieren regelmäßig ihren Entwicklungs- und Gesundheitszustand und schützen sie gegen Wildverbiss. Mitunter sind Forstwart*innen auch als Berater*innen in Landwirtschaftskammern, Behörden oder genossenschaftlichen Verbänden tätig oder unterrichten an landwirtschaftlichen Schulen. Im Bereich des Holzhandels sind sie als Ein- oder Verkäufer*innen tätig.

Waldeigentümer*innen müssen ab einer Fläche von 500 Hektar eine/n Forstwart*in, ab 3000 Hektar eine/n Förster*in (siehe hierzu Förster*in) anstellen (Bestellungspflicht). Bis zu einer Größe von 500 Hektar können Forstwart*innen Forstbetriebe selbstständig führen. In diesem Fall übernehmen sie alle planerischen und organisatorischen Aufgaben, mit denen in großen Forstbetrieben üblicherweise Förster*innen oder Forstwirt*innen betraut sind. Sie erstellen Schlägerungs- und Aufforstungspläne, führen Vermessungsarbeiten durch und führen Schrift- und Telefonverkehr mit Kammern und Behörden.

Arbeitsmittel

Forstwarte/Forstwartinnen arbeiten mit bzw. überwachen den Einsatz von forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten wie Seilwinden, Hydraulikkränen, Forsttraktoren und -schleppern, Entrindungsmaschinen, Bodenbearbeitungsmaschinen, Motorsägen, Handsägen, Hacken, Schaufeln, pneumatischen Scheren oder funkferngesteuerten Klettersägen. Für planerische und organisatorische Aufgaben führen sie Schrift- und Telefonverkehr und erstellen Pläne, Betriebsbücher und Kalkulationen.

In forstwirtschaftlichen Großbetrieben kommen heute modernste Forstmaschinen und Spezialgeräte zum Einsatz, die die körperliche Schwerarbeit erleichtern, wie z. B. Maschinen, welche die Bäume schlägern, entästen und die Stämme zerkleinern (z. B. Harvester). Forstmaschinenführer*innen, die diese Spezialmaschinen bedienen können, sind international gefragte Fachkräfte.

Arbeitsumfeld

Forstwart*innen arbeiten hauptsächlich im Freien und das bei jeder Witterung. Sie sind aber auch in Büros von Forstverwaltungen und Forstbehörden oder in Unterrichtsräumen tätig. Sie arbeiten mit Fach- und Hilfskräften im Bereich Forstwesen zusammen (siehe z. B. Forstwirt*in, Forstwirtschaft (Lehrberuf), Förster*in) und stehen in Kontakt mit Landwirt*innen, Mitarbeiter*innen von Sägewerken, der Holzindustrie und von Behörden und Kammern.

  • Private oder staatliche Forstbetriebe (Bundes-, Land-, Gemeindeforste)
  • Forstämter bei Landwirtschaftskammern, Landesforstverwaltungen
  • als Lehrer*innen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen

Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

Forstwart*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Forstwart*innen:

  • Umweltschutz, nachhaltige Forst- und Waldwirtschaft
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitssicherheit

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Aufforstung

Nach dem österreichischen Forstgesetz ist nach der Holzernte bzw. nach Baumfällungen und Kahlschlägen, für die Nachpflanzung des Waldbestandes zu sorgen. Zu diesem Zweck werden Setzlinge, die zuvor in Baumschulen gezüchtet wurden z. B. Fichten, Tannen, Lerchen, Buchen usw. gesetzt.

Bannwald

Bannwälder sind Wälder, die zur Abwehr bestimmter Gefahren für Menschen und Ortschaften dienen, z. B. zum Schutz gegen Muren, Erdrutsch, Steinschlag oder Lawinen.

Bestellungspflicht

Als einziger Staat der Europäischen Union verpflichtet Österreich seine Waldeigentümer, ab einer Fläche von 500 Hektar staatlich geprüfte und hauptberuflich tätige Forstleute zu beschäftigen (bestellen). Zudem stehen die Forstbeauftragten der Landwirtschaftskammern und Forstbehörden dem Waldeigentümer mit Rat und Tat zur Seite. Auf diese Weise wird der Wald in Österreich intensiv und flächendeckend von gut ausgebildeten Forstfachleuten betreut.

Durchforstung

Bäume, die andere Bäume im Wachstum behindern, schlecht gewachsen oder beschädigt sind, werden dem Wald entnommen. Dadurch verfügen die verbleibenden Bäume über genügend Licht und Nährstoffe, um künftig wertvolle Wälder zu bilden. Ungepflegte Wälder fallen Belastungen durch Wind, Schnee oder Schädlinge leichter zum Opfer. Das bei der Durchforstung anfallende, nicht sägefähige Holz wird als Industrieholz für die Erzeugung von Papier, Span- und Faserplatten eingesetzt.

Ertragswald

Wald mit Holznutzung. Dies trifft nicht nur auf den Wirtschaftswald zu, sondern auch auf jenen Schutzwald, dessen Bewirtschaftung - unter starken Beschränkungen - zur Erhaltung des Waldes notwendig ist. Als Schutzwald gilt jeder Wald, dessen Boden erosionsgefährdet ist. (Erosion ist die Oberflächenzerstörung durch Wind, Wasser oder Eis). Bewirtschafteten Schutzwald nennt man Schutzwald im Ertrag. Es gibt in Österreich ca. 755.000 Hektar Schutzwald, das sind 19,7 Prozent der österreichischen Gesamtwaldfläche.

Forstgesetz

Die Erhaltung und der Schutz des heimischen Waldes sind gesetzlich geregelt. Das österreichische Forstgesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Aus diesem Grund ist das Forstgesetz auch Grundlage und Ausgangspunkt für das Herkunftszeichen "Holz aus Österreich ­ natürlich ­ kontrolliert". Das Forstgesetz bestimmt den Erhalt des Waldes als solchen. Wald muss Wald bleiben und seine positiven Wirkungen für die Menschen bewahren: Nutzung­, Schutz­ und Erholung.

Harvester

Harvester sind sogenannte Holzvollernter. Das sind Holzerntemaschine, die die Bäume in einem Arbeitsgang fixieren, fällen, entasten und das so geerntete Holz zum Weitertransport ablegen. Spezielle Harvester können auch die Äste direkt zu Hackschnitzel zerkleinern.

Holzbringung

Die Holzbringung (auch Holzrückung) bezeichnet den Transport des Holzes nach der Schlägerung innerhalb des Waldes zur Forststraße oder Lagerplatz, von der/dem das Holz abgeholt und weiter transportiert wird. Die Holzbringung kann beispielsweise mit Seilzügen, Forwardern (spezielles Fahrzeug für die Holzbringung) und Traktoren, in Ausnahmefällen auch noch mit Pferden oder auf kurzen Strecken durch manuelles Treiben (im steilen Gelände) erfolgen. Manchmal werden auch Hubschrauber zur Holzbringung eingesetzt.

Jungwaldschutz

Jungwälder werden oft als "Kinderstube" der Wälder bezeichnet. Sie unterliegen besonderer Betreuung und Pflege, damit sie einmal gesunde Wälder mit gutem Baumbestand werden. Jungwälder (bis 2 m Baumhöhe) dürfen, so ist es im Forstgesetz geregelt, nicht betreten werden. Häufig sind Jungwaldflächen eingezäunt, um die kleinen Bäume vor Schäden durch Wildverbiss zu schützen.

Monokultur

Eine landwirtschaftliche Anbauform, bei der zwecks Ertragssteigerung über große Flächen nur eine Nutzpflanze angebaut wird (z. B. Mais-, Weizen- Sojamonokulturen). In Österreich wurden z. B. Fichtenmonokulturen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gepflanzt. Dabei handelt es sich um den flächigen Anbau (mehr als ein Hektar) einer einzigen Baumart, die von Natur aus nicht zur Dominanz gelangen könnte. Heute tendiert die Forstwirtschaft eher wieder in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung.

Rodung

Grundsätzlich ist jeder Wald zu erhalten. Die zuständige Behörde kann jedoch, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Verwendung überwiegt (z. B. Siedlungswesen, Straßenbau, Energiewirtschaft oder Landesverteidigung), eine Rodungsbewilligung erteilen. Dann wird der Wald abgeholzt (gerodet).

Wildverbiss

Fraßspuren an Jungpflanzen, welche durch das Abäsen (Abbeissen) der Knospen oder der jungen Triebe durch Tiere entstehen.