Forstwirt*in

Forstwirt*innen planen, organisieren und überwachen Maßnahmen zur Wiederbepflanzung (Aufforstung), Begrünung und Erhaltung von Waldflächen. In der Forstverwaltung planen und organisieren sie die Baumpflanzung und -schlägerung, die Jagdwirtschaft, den forstwirtschaftlichen Wege- und Straßenbau und die Lawinen- und Wildbachverbauung. Sie teilen Mitarbeiter*innen (z. B. Forstwarte, Forstfacharbeiter*innen) und Hilfskräfte ein und überwachen die Durchführung aller forstwirtschaftlichen Arbeiten. Sie arbeiten mit Forstfacharbeiter*innen, Forstwart*innen, Förster*innen, Landwirt*innen, Tierärzt*innen und Mitarbeiter*innen von Behörden zusammen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Kosten und Termine der forstwirtschaftlichen Arbeiten kalkulieren und organisieren
  • Aufwand und Ertrag des forstwirtschaftlichen Betriebes kalkulieren
  • Holzerntearbeiten planen und organisieren; Schlägerungspläne erstellen, Fachkräfte und Hilfskräfte einteilen, Forstmaschinen und Forstmaschinenführer*innen anmieten
  • gefälltes Holz nach Verwendungszweck sortieren, vermessen und kennzeichnen, Abtransportarbeiten überwachen
  • neue Waldbestände anlegen; Aufforstungspläne erstellen, Art der Bepflanzung und Jungbäume auswählen (z. B. Nadel- oder Laubhölzer), Fachkräfte und Hilfskräfte einteilen, Anpflanzungsarbeiten überwachen und kontrollieren
  • Pflanzenschutzmaßnahmen (z. B. gegen Wildverbiss, Schädlingsbefall) durchführen
  • Forststraßen, Waldwege, Bachbrücken planen und anlegen, Wanderwege markieren; Wegflächen begradigen und befestigen, Gehölz und wuchernde Pflanzen entfernen
  • Landschaftspflegearbeiten und Naturschutzmaßnahmen durchführen (z. B. Wasserquellen, Bachläufe und Biotope pflegen, Heideflächen und Almen erhalten)
  • Arbeiten im Rahmen der Jagdwirtschaft planen und durchführen (z. B. Bauen von Hochsitzen und Futterkrippen, Auffüllen von Futterstellen)
  • Arbeiten im Rahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung planen und durchführen
  • Dokumente, Protokolle und Betriebsbücher führen, Behördenaufgaben erledigen, Telefon- und Schriftverkehr abwickeln
  • forstwirtschaftliche Maschinen, Werkzeuge und Gerätschaften wie Funkgeräte und Mobilfunkgeräte, Seilwinden, Hydraulikkräne, Forsttraktoren, Motorsägen, Hacken, Schaufeln bedienen bzw. überwachen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • Kraft
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gute Beobachtungsgabe
  • guter Orientierungssinn
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • mit Pflanzen umgehen können
  • mit Tieren umgehen können
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Motivationsfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Naturliebe
  • Selbstmotivation
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit

Für den Beruf Forstwirt*in ist in der Regel eine abgeschlossene Schulausbildung mit dementsprechendem Schwerpunkt (z. B. Forstfachschule oder Höhere Lehranstalt) oder der Abschluss einer Ausbildung im Lehrberuf °Forstwirtschaft (Lehrberuf)# erforderlich.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Art: Schulausbildung

Dauer: 250 bis 500 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung (Landwirtschaftlicher Facharbeiter*innenbrief) oder vergleichbare
  • Mindestalter 21 Jahre

Abschluss:

Facharbeiter*in

Berechtigungen:

Facharbeiter*in für Biomasse und Bioenergie

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule Schlierbach
Klosterstraße 11
4553 Schlierbach

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34200
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234299
email: lwbfs-schlierbach.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-schlierbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Biomasse und Bioenergie

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule – Modell LandWirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 2 Jahre (2 Wintersemester)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Ausbildung oder
  • Mindestalter 21 Jahre

Abschluss:

Forstwirtschaftliche/r Facharbeiter*in

Berechtigungen:

Facharbeiter*in für Forstwirtschaft

Info:

Die Ausbildung umfasst 500 Stunden (inkl. Praxisstunden).

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Agrarbildungszentrum Hagenberg
Veichter 99
4232 Hagenberg

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -33400
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -233499
email: lwbfs-hagenberg.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-hagenberg.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland (Rinder, Schafe, Ziegen)
  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau (Rinder, Schweine, Geflügel)
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft (Wald, Holz, Energie)

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:

  • Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und Soziale Berufe
  • Ausbildungsschwerpunkt Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Ausbildungsschwerpunkt Floristik und Gartendesign

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft


Berufs- und Fachschule für biologische Landwirtschaft Schlägl
Schaubergstraße 2
4160 Aigen-Schlägl

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34100
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234199
email: info@bioschule.at
Internet: https://www.bioschule.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Ausbildungsschwerpunkt Biologische Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene für Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene für Forstwirtschaft


Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Burgkirchen
Unterhartberg 5
5274 Burgkirchen

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -771 00
email: lwbfs-burgkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-burgkirchen.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Landtechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Tierhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Pflanzenbau

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft

Forstliche Anschlusslehre zum/zur Forstfacharbeiter*in


Landwirtschaftliche Fachschule Schlierbach
Klosterstraße 11
4553 Schlierbach

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34200
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234299
email: lwbfs-schlierbach.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-schlierbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Biomasse und Bioenergie

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule – Modell LandWirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 3 – 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Info:

Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse

Informationen über eingerichtete Module und Schwerpunktsetzungen (z. B. Bergbauernwirtschaft, Fremdenverkehr und Agrartourismus, Biologischer Anbau und Direktmarketing, Grünland/Waldwirtschaft, Ernährung und Gesundheit, Land- und Forsttechnik etc.) sind direkt bei den jeweiligen Schulstandorten angegeben.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Grottenhof Graz (Zentrale)
Krottendorferstraße 110
8052 Graz-Wetzelsdorf

Tel.: +43 (0)316 / 28 15 61
Fax: +43 (0)316 / 28 15 61 -39
email: lfsgrottenhof@stmk.gv.at
Internet: https://www.grottenhof.com

Schwerpunkte:

Fachschule für Land- und Forstwirtschaft

ÖKO Lehrgang für Land- und Forstwirtschaft

Oberstufenrealgymnasium für Pferdewirtschaft, gemeinsam mit ORG Monsbergergasse

Lehrgang für Pferdewirtschaft


Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Grottenhof Hardt (Pferdewirtschaftszentrum)
Hardter Straße 27
8052 Thal bei Graz

Tel.: +43 (0)316 / 583 238 -0
Fax: +43 (0)316 / 583 238 -25
email: lfsgrottenhof@stmk.gv.at
Internet: https://www.grottenhof.com

Schwerpunkte:

Fachschule für Land- und Forstwirtschaft

Oberstufenrealgymnasium für Pferdewirtschaft, gemeinsam mit ORG Monsbergergasse

Lehrgang für Pferdewirtschaft


Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Hatzendorf
Hatzendorf 110
8361 Hatzendorf

Tel.: +43 (0)3155 / 22 52
Fax: +43 (0)3155 / 36 44
email: lfshatzen@stmk.gv.at
Internet: https://www.fachschule-hatzendorf.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Land- und Forstwirtschaft

AGRAR-HAK in Kooperation mit der BHAK Fürstenfeld

AGRAR-Kolleg

Abendschule für Erwachsene


Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Stainz – Erzherzog Johann Schule
Brandhofstraße 1
8510 Stainz

Tel.: +43 (0)3463 / 23 64 -0
email: lfsstainz@stmk.gv.at
Internet: https://www.lfsstainz.at

Schwerpunkte:

Fachschule für Land- und Forstwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft


Land- und forstwirtschaftliche Fachschule Grabnerhof
Hall 225
8911 Admont

Tel.: +43 (0)3613 / 25 00 -0
Fax: +43 (0)3613 / 25 00 -11
email: lfsgrabnerh@stmk.gv.at
Internet: https://www.grabnerhof.com

Schwerpunkte:

Fachschule für Land- und Forstwirtschaftt


Land- und forstwirtschaftliche Fachschule Kirchberg/Walde
Erdwegen 1-4
8232 Grafendorf

Tel.: +43 (0)3338 / 2289 -0
Fax: +43 (0)3338 / 2289 -50
email: lfskirchberg@stmk.gv.at
Internet: https://www.lfs-kirchberg.at

Schwerpunkte:

Fachschule für Land- und Forstwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft


Land- und forstwirtschaftliche Fachschule Kobenz – Josef Krainer Schule
Josef-Krainer-Weg 1
8723 Knittelfeld

Tel.: +43 (0)3512 / 823 08 -0
email: lfskobenz@stmk.gv.at
Internet: http://www.kobenz.com

Schwerpunkte:

Fachschule für Land- und Forstwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Agrarbildungszentrum Hafendorf – Oberlorenzen
Töllergraben 7
8605 Kapfenberg

Tel.: +43 (0)3862 / 310 03
email: lfshafendorf@stmk.gv.at
Internet: https://www.hafendorf.at

Schwerpunkte:

mit Standorten in Hafendorf und Oberlorenzen

Fachschule für Land- und Forstwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Landwirtschaftliche/r Facharbeiter*in
  • Ausbildungsschwerpunkt Maschinenbautechniker*in

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:

  • Ausbildungsschwerpunkt Öko und Wirtschaft
  • Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und Soziale Berufe

Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung


Art: Schulausbildung

Dauer: 2 Jahr

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • eventuell Aufnahmetest

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

Berufsausübung als ForstwartIn

Weitere Infos: http://forstwarteschule.at/

Adressen:

Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen

Tel.: +43 (0)7617 / 214 44 -210
Fax: +43 (0)7442 / 522 23 -16
email: sekretariat@forstfachschule.at
Internet: https://www.forstfachschule.at/

Schwerpunkte:

Forstfachschule


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur

Tel.: +43 (0)3862 / 517 70
Fax: +43 (0)3862 / 563 50
email: willkommen@forstschule.at
Internet: https://www.forstschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Otterbach
Otterbach 9
4782 St. Florian/Inn

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -33900
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -233900
email: lwbfs-otterbach.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-otterbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Milchviehhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau & Smart farming
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule – Modell LandWirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule – Ausbildung Wirtschafts- und Agrarfachkraft

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft


Landwirtschaftliche Fachschule Schlierbach
Klosterstraße 11
4553 Schlierbach

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34200
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234299
email: lwbfs-schlierbach.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-schlierbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Biomasse und Bioenergie

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule – Modell LandWirtschaft


Landwirtschaftliche Fachschule Vöcklabruck
Höhenstraße 1
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34300
email: lwbfs-voecklabruck.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-voecklabruck.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule – Modell LandWirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft


Dauer: 1 -3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Bei Eintritt in die 1. Schulstufe: Vollendung des 19. Lebensjahres zu Schulbeginn und nebenberufliche Tätigkeit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft von mind. 3 Jahren
  • Bei Eintritt in die 2. Schulstufe: Facharbeiter*in in einem landwirtschaftlichen Beruf und mind. 3 Jahre praktische Tätigkeit

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

je nach Stufe Forstfacharbeiter*innenprüfung oder Forstwirtschaftsmeister*innenprüfung

Info:

1. Jahrgang (Facharbeiter*innenstufe): 270 Unterrichtsstunden (1 Schuljahr) / 2. Jahrgang (Meister*innenstufe): 420 Unterrichtsstunden (2,5 Schuljahre)

Vorbereitung zur selbständigen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Landeslehranstalt Rotholz
Rotholz 46
6200 Rotholz

Tel.: +43 (0)5244 / 621 61 -0
email: lla.rotholz@tsn.at
Internet: https://www.rotholz.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement, Ausbildungsschwerpunkt Pflegeassistenz (Schulversuch)

Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene:

  • Fachrichtung Landwirtschaft
  • Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Fachrichtung Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Berufsschule:

  • Fachrichtung Forstwirtschaft
  • Fachrichtung Gartenbau

Art: Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

  • DDP -Double Degree Programm
  • Die Unterrichtssprache ist Englisch

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

BOKU University
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
email: boku4you@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Um die vielfältigen Aufgaben und Funktionen des Waldes unter sich zunehmend verändernden Klimabedingungen für kommende Generationen zu sichern, sind umfassend ausgebildete Forstwirt*innen von besonderer Bedeutung. Das Studium vermittelt dazu, neben breiten forstwirtschaftlichen und ökologischen Grundlagen und Fähigkeiten, vielseitige Kenntnisse aus den Bereichen Naturwissenschaft und Technik, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Berufsfelder & Tätigkeitsbereiche:
Das Studium qualifiziert für ein berufliches Engagement rund um Wald, Holz und Natur beziehungsweise für einen weiterführenden Masterstudiengang. Rund 300.000 Menschen in Österreich sind in der Forst- und Holzwirtschaft beschäftigt. Als Forstwirt*in bist du als Führungskraft für diesen Bereich ausgebildet und wirst zum Beispiel in einem Forstbetrieb tätig. Das Studium ist jedoch nicht mehr ausschließlich mit dem Berufsbild „Förster*in“ verbunden. Karrierechancen bieten sich auch in der holzverarbeitenden Industrie und im Holzhandel. Die vielseitigen Lehrinhalte mit Praxisbezug qualifizieren dich darüber hinaus für die Planung, Durchführung und Überwachung von ökologischen und technischen Projekten in der Wildbach- und Lawinenverbauung, in Forst-, Natur- und Umweltschutzbehörden oder bei Verbänden und NGOs. National- und Biosphärenparks kommen ebenso als potentielle Arbeitgeber*innen in Frage wie technische Büros. Forstwirt*innen braucht es aber auch an Hochschulen, Universitäten (wie der BOKU) und Forschungseinrichtungen (wie dem Bundesforschungszentrum für Wald), in europäischen und internationalen Organisationen und in der Entwicklungszusammenarbeit. Durch die breite Fächerung der Ausbildung und besonders mit facheinschlägigen Masterstudien eröffnet sich also für die Absolvent*innen ein vielfältiges Tätigkeitsspektrum.

Weitere Infos: https://boku.ac.at/studienservices/studien/bakk/uh033225

Adressen:

BOKU University
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
email: boku4you@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

DiplomingenieurIn (Dipl.-Ing., DI)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

Berufsfelder: öffentliche und private Forstbetriebe, Forst- und Umweltbehörden, Verbände, Naturschutzbehörden, Wildbach- und Lawinenverbauung, Forschung, Lehre, Entwicklung, Ingenieurkonsulenten, Technische Büros, Sachverständige; Forstunternehmen, Holzindustrie, Holzhandel, Möbelindustrie.

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

BOKU University
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
email: boku4you@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Diplomingenieur/in (Dipl.-Ing., DI)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

BOKU University
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
email: boku4you@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

Berufsfelder: Forst- und Landschaftsschutz, Biotoppflege(-management), jagdliche und fischereiliche Nutzung, Raumplanung, Revitalisierung und Erhaltung von Lebensräumen, Schutzgebietsmanagement; Tätigkeiten in Naturschutz-, Jagd- und Forstbehörden, in Kammern, Ministerien, Landesregierungen, Interessensvertretungen u.dgl. wie auch im aktuellen Forschungsbereich (Universitäten und sonstige Forschungseinrichtungen).

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

BOKU University
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
email: boku4you@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1
1210 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 250 77 -0
Fax: +43 (0)1 / 250 77 -1090
email: studieninfo@vetmeduni.ac.at
Internet: https://www.vetmeduni.ac.at

Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer 3- oder 4-jährigen land- und forstwirtschaftliche Fachschule oder
  • abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (insb. Lehre)
  • Vorbereitungslehrgang bei nicht einschlägiger Berufsausbildung

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur

Tel.: +43 (0)3862 / 517 70
Fax: +43 (0)3862 / 563 50
email: willkommen@forstschule.at
Internet: https://www.forstschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft


Selbstständigkeit

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

ALLGEMEINE HINWEISE:

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Forstwirt*innen sind in leitenden Funktionen in großen Forstbetrieben (z. B. Bundesforste) oder selbstständig in ihrem eigenen Forstbetrieb tätig. Je nach Bodenbeschaffenheit, Hanglage und Baumbestand entscheiden sie über die Wahl der anzupflanzenden Jungbäume (z. B. Fichten, Tannen, Lärchen, Buchen) und über die anzuwendende Pflanztechnik. Sie stellen Schäden und Krankheiten (z. B. durch Wildverbiss, Umwelteinflüsse) am Waldbestand fest und setzen entsprechende Maßnahmen. Im Bereich der Forstbewirtschaftung erstellen Forstwirt*innen Schlägerungspläne, sie teilen Arbeitskräfte und Forstmaschinen ein und sind für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften während der Schlägerungsarbeiten und beim Holztransport verantwortlich. Die Arbeiten im Forst werden unter Aufsicht von Forstwart*innen oder Förster*innen von Forstfacharbeiter*innen, Forstmaschinenführer*innen und Hilfskräften ausgeführt.

Ein weiterer Aufgabenbereich von Forstwirt*innen ist die Walderschließung sowie der forstwirtschaftliche Straßen- und Wegebau. Sie legen Wanderwege und Forststraßen für Holztransportfahrzeuge an, gemeinsam mit Spezialist*innen planen und organisieren sie Bauprojekte im Rahmen der Lawinen- und Wildbachverbauung.

Forstwirt*innen sind verantwortlich für die Betriebsbereitschaft und den wirtschaftlichen Einsatz von Maschinen, Geräten, Werkzeugen oder Pflanzgut. Sie weisen die forstwirtschaftlichen Fachkräfte und Hilfskräfte an, verteilen die anfallenden Arbeiten, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Arbeitsergebnisse. Weiters erledigen sie kaufmännische und administrative Aufgaben. Sie kalkulieren Kosten und erstellen Abrechnungen, treffen Personalentscheidungen, führen Dokumente, Protokolle und Betriebsbücher, leiten und wickeln Behördenaufgaben ab. Im Bereich der Jagdwirtschaft kontrollieren und überwachen sie den Wildbestand (z. B. Rehe, Hirsche, Gämsen, Steinböcke) im Forstgebiet. Sie führen Aufzeichnungen zum Entwicklungs- und Gesundheitszustand der Tiere, erstellen Abschusspläne und organisieren Jagdgesellschaften.

Arbeitsmittel

Forstwirt*innen arbeiten mit forstwirtschaftlichen Maschinen, Werkzeugen und Gerätschaften (z. B. Funkgeräte und Mobilfunkgeräte, Seilwinden, Hydraulikkräne, Forsttraktoren, Motorsägen, Hacken, Schaufeln). Für planerische und organisatorische Aufgaben führen sie Schrift- und Telefonverkehr und erstellen Pläne und Kalkulationen und führen Betriebsbücher. Für diese Verwaltungstätigkeiten setzen sie Computer und spezielle Softwareprogramme ein und bedienen Peripheriegeräte (Drucker, Kopierer, Scanner usw.) und Kommunikationsgeräte (z. B. Telefon, Mobiltelefon).

Arbeitsumfeld

Forstwirt*innen sind als Gutachter*innen oder Forstsachverständige bei Landesforstdiensten, Agrarbehörden, Versuchsanstalten oder Landwirtschaftskammern tätig oder lehren an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen, Fachhochschulen oder an Universitäten. Vor allem arbeiten sie aber in Büros von Forstverwaltungen und in den Wäldern.

Forstwirt*innen arbeiten mit Fach- und Hilfskräften im Bereich Forstwesen zusammen, siehe z. B. Förster*in, Forstwart*in, Forstwirtschaft (Lehrberuf). Sie stehen in Kontakt mit Landwirt*innen, mit Mitarbeiter*innen von Sägewerken, Schlägerungsunternehmen, der Holzindustrie und mit Mitarbeiter*innen von Kammern und Behörden.

  • private oder staatliche Forstbetriebe (Bundes-, Land-, Gemeindeforste)
  • selbstständig in eigenem Forstbetrieb
  • Forstämter bei Landwirtschaftskammern, Landesforstverwaltungen
  • als Lehrer*innen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen
  • Beratungs- und Gutachtertätigkeiten in Forstämtern, Kammern, Landwirtschaftsministerien, Jagd- und Fischereiaufsichtsbehörden

Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

Forstwirte und Forstwirtinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Waldpflege, Kulturbetrieb, Forstpflanzenproduktion, Arbeitstechnik, Motorsägenkurse, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.
Darüber hinaus gibt es teilweise in manchen Bereichen auch berufspezifische Verbände, die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Die Forstlichen Ausbildungsstätten in Traunkirchen (OÖ), Ossiach (Kärnten), Mitterndorf im Mürztal/FAST Pichl (Steiermark) und Rotholz (Tirol) bieten Kurse u. a. zu folgenden Themen an: Baum- und Waldpflege, Naturschutz und Biotoppflege, Schädlingsbekämpfung, Praktische Waldbewirtschaftung, Ökologie des Waldes, Waldpflege und Holzernte, Forstschlepperkurse, Forstliche Seilgerätekurse, Holzmesskurse.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Größere forstwirtschaftliche Betriebe und Betriebe des Forstgartenbaus führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Aufforstung

Nach dem österreichischen Forstgesetz ist nach der Holzernte bzw. nach Baumfällungen und Kahlschlägen, für die Nachpflanzung des Waldbestandes zu sorgen. Zu diesem Zweck werden Setzlinge, die zuvor in Baumschulen gezüchtet wurden z. B. Fichten, Tannen, Lerchen, Buchen usw. gesetzt.

Bannwald

Bannwälder sind Wälder, die zur Abwehr bestimmter Gefahren für Menschen und Ortschaften dienen, z. B. zum Schutz gegen Muren, Erdrutsch, Steinschlag oder Lawinen.

Bestellungspflicht

Als einziger Staat der Europäischen Union verpflichtet Österreich seine Waldeigentümer, ab einer Fläche von 500 Hektar staatlich geprüfte und hauptberuflich tätige Forstleute zu beschäftigen (bestellen). Zudem stehen die Forstbeauftragten der Landwirtschaftskammern und Forstbehörden dem Waldeigentümer mit Rat und Tat zur Seite. Auf diese Weise wird der Wald in Österreich intensiv und flächendeckend von gut ausgebildeten Forstfachleuten betreut.

Durchforstung

Bäume, die andere Bäume im Wachstum behindern, schlecht gewachsen oder beschädigt sind, werden dem Wald entnommen. Dadurch verfügen die verbleibenden Bäume über genügend Licht und Nährstoffe, um künftig wertvolle Wälder zu bilden. Ungepflegte Wälder fallen Belastungen durch Wind, Schnee oder Schädlinge leichter zum Opfer. Das bei der Durchforstung anfallende, nicht sägefähige Holz wird als Industrieholz für die Erzeugung von Papier, Span- und Faserplatten eingesetzt.

Forstgesetz

Die Erhaltung und der Schutz des heimischen Waldes sind gesetzlich geregelt. Das österreichische Forstgesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Aus diesem Grund ist das Forstgesetz auch Grundlage und Ausgangspunkt für das Herkunftszeichen "Holz aus Österreich ­ natürlich ­ kontrolliert". Das Forstgesetz bestimmt den Erhalt des Waldes als solchen. Wald muss Wald bleiben und seine positiven Wirkungen für die Menschen bewahren: Nutzung­, Schutz­ und Erholung.

Harvester

Harvester sind sogenannte Holzvollernter. Das sind Holzerntemaschine, die die Bäume in einem Arbeitsgang fixieren, fällen, entasten und das so geerntete Holz zum Weitertransport ablegen. Spezielle Harvester können auch die Äste direkt zu Hackschnitzel zerkleinern.

Holzbringung

Die Holzbringung (auch Holzrückung) bezeichnet den Transport des Holzes nach der Schlägerung innerhalb des Waldes zur Forststraße oder Lagerplatz, von der/dem das Holz abgeholt und weiter transportiert wird. Die Holzbringung kann beispielsweise mit Seilzügen, Forwardern (spezielles Fahrzeug für die Holzbringung) und Traktoren, in Ausnahmefällen auch noch mit Pferden oder auf kurzen Strecken durch manuelles Treiben (im steilen Gelände) erfolgen. Manchmal werden auch Hubschrauber zur Holzbringung eingesetzt.

Jungwaldschutz

Jungwälder werden oft als "Kinderstube" der Wälder bezeichnet. Sie unterliegen besonderer Betreuung und Pflege, damit sie einmal gesunde Wälder mit gutem Baumbestand werden. Jungwälder (bis 2 m Baumhöhe) dürfen, so ist es im Forstgesetz geregelt, nicht betreten werden. Häufig sind Jungwaldflächen eingezäunt, um die kleinen Bäume vor Schäden durch Wildverbiss zu schützen.

Monokultur

Eine landwirtschaftliche Anbauform, bei der zwecks Ertragssteigerung über große Flächen nur eine Nutzpflanze angebaut wird (z. B. Mais-, Weizen- Sojamonokulturen). In Österreich wurden z. B. Fichtenmonokulturen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gepflanzt. Dabei handelt es sich um den flächigen Anbau (mehr als ein Hektar) einer einzigen Baumart, die von Natur aus nicht zur Dominanz gelangen könnte. Heute tendiert die Forstwirtschaft eher wieder in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung.

ÖPUL

"Österreichische Programm zur umweltgerechten und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft". ÖPUL wurde geschaffen zur Verwirklichung der gemeinsamen Agrarpolitik der EU.

Wildverbiss

Fraßspuren an Jungpflanzen, welche durch das Abäsen (Abbeissen) der Knospen oder der jungen Triebe durch Tiere entstehen.