Fremdenführer*innen begleiten Tourist*innen auf Reisen, Rundfahrten und Rundgängen. Sie führen Tourist*innen zu historischen, kulturellen und landschaftlichen Sehenswürdigkeiten und erklären deren Bedeutung. Sie kennen bedeutende Jahreszahlen und Geschichten zu Ort und Sehenswürdigkeit, die den Tourist*innen häufig fremd sind. Deshalb beantworten sie deren Fragen und unterhalten sie zudem mit Anekdoten. Dabei vermitteln Fremdenführer*innen ein historisches und gesellschaftliches Bild des Ortes. Sie arbeiten in Innenräumen historisch bedeutender Gebäude und natürlich auch im Freien.
Fremdenführer*innen führen Reisegruppen und Einzelpersonen und haben dabei Kontakt mit den Besucher*innen, die sich aus verschiedenen Altersstufen zusammensetzen. Auch mit Mitarbeiter*innen der Verwaltung von Reisebüros und Reiseveranstalter*innen tauschen sie sich aus.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Fremdenführer*innen benötigen zwar keine Matura, da sie aber über eine gute Allgemeinbildung und über sehr gute Fremdsprachenkenntnisse verfügen müssen, bietet der Abschluss einer allgemein bildenden oder berufbildenden höheren Schule z. B. mit Sprachen- und/oder Tourismusschwerpunkt eine gute Voraussetzung für diesen Beruf.
Die eigentliche Fremdenführer*innen-Ausbildung kann in Vorbereitungslehrgängen auf die Befähigungsprüfung für Fremdenführer*innen, die vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und vom Berufsförderungsinstitut (bfi) angeboten werden, absolviert werden.
Für die Prüfung ist die jeweilige Landesregierung zuständig, in Wien das Kulturamt der Stadt Wien, die Magistratsabteilung 7. Die Prüfung beginnt meistens mit der sogenannten „Unternehmerprüfung“ (Fremdenführer*innen sind oft selbstständige Gewerbetreibende, sie brauchen also Grundkenntnisse der Unternehmensführung, des Steuerrechtes, des Sozialversicherungsrechtes etc.). Dann folgt die fachliche Prüfung: zuerst Theorie, nachher Praxis im Bus, in einem Besichtigungsobjekt (in Wien zum Beispiel im Kunsthistorischen Museum, der Schatzkammer, dem Stephansdom etc.) bzw. bei einem Spaziergang in der Stadt. Die Unternehmerprüfung ist schriftlich und mündlich, die fachliche Prüfung mündlich.
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2-3 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Zertifikat, Zeugnis
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Zielgruppe: kommunikative Personen mit ausgezeichneten Fremdsprachenkenntnissen und Organisationstalent
Ausbildungsdauer: je nach Bundesland: 2-3 Semester (im Schnitt 600-700 LE)
Kosten: EUR 3.450,00 – EUR 4.950,00
Inhalte:
Der Lehrgang entspricht den Richtlinien der europäischen Norm EN 15565:2008:
Weitere Infos: https://www.wifi.at/kategorie/l-tourismus/li-touristik-und-reisemanagement/lia-fremdenfuehrer
WIFI Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
email: info@bgld.wifi.at
Internet: https://www.bgld.wifi.at/
WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
email: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
email: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
email: info@wifisalzburg.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
email: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
email: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
email: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 540 UE, verteilt auf 2 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Zeugnis nach Abschlusstest (unabhängig von der Befähigungsprüfung)
Berechtigungen:
Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, um zur Befähigungsprüfung anzutreten. Diese wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Info:
Hinweise: Der Lehrgang beinhaltet eine 16-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung mit einer Gültigkeit von vier Jahren.
Zielgruppe: Personen mit historischem, wirtschaftlichem und kulturellem Grundwissen sowie gutem Auftreten, Organisationstalent, Kontaktfreudigkeit und Fremdsprachenkenntnissen
Dauer: 540 UE, verteilt auf 2 Semester
Kosten: EUR 1.800,00 pro Semester, inkl. Lernunterlagen, Buskosten, die Nutzung der Lernplattform Moodle, die Lern-App Knowledge-Fox sowie unterstützende Lernvideos
Inhalte:
Theorie:
Praxis:
Weitere Infos: https://www.bfi.wien/kurs/8509/KB000309/vorbereitungslehrgang-auf-die-befaehigungspruefung-fuer-fremdenfuehrerinnen/24BTDG0004
BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 1 811 78 -10100
Fax: +43 1 811 78 -10111
email: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien
Art: Lehrgang
Dauer: 2 Semester (500 UE)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Die Befähigungsprüfung wird von der Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien abgenommen.
Die Prüfung besteht aus drei Modulen, die in beliebiger Reihenfolge absolviert werden können:
Berechtigungen: Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung in Wien
Info:
Kurzbeschreibung: Der Lehrgang ist sehr praxisorientiert gestaltet und vermittelt umfassendes Wissen über Geschichte, Kunstgeschichte und Kultur von Österreich. Darüber hinaus erlangen Sie die Fähigkeit wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge zu erklären. Im Rahmen des Lehrgangs erwerben Sie die nötigen fachlichen Kompetenzen für die Befähigungsprüfung an der WKO; der Lehrgang bereitet Sie gezielt auf die Prüfungsmodule an der Meisterprüfungsstelle der WKO vor!
Personen die an Geschichte, Kultur sowie Politischer Bildung interessiert sind und gerne mit Menschen arbeiten.
Kosten: EUR 3.600,00
Inhalte:
Weitere Infos: https://www.bildungsforum.at/standorte/wien/tourismus/lehrgang-zumzur-fremdenfuehrerin-vorbereitung-auf-die-befaehigungspruefung/
BILDUNGSFORUM – Institut Dr. Rampitsch
Schottenfeldgasse 69
1070 Wien
Tel.: +43 (0)1 585 40 90
email: wien@bildungsforum.at
Internet: https://www.bildungsforum.at
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen des reglementierten Gewerbes Fremdenführer*in möglich; BGBl. II Nr. 46/2003 und Novelle mit Artikel 60 BGBl. II Nr. 399/2008
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Fremdenführer*innen wickeln zunächst ihre Aufträge mit der zentralen Fremdenverkehrsvermittlung, Tourismusbüros, den Reisebüros oder Hotels ab und bereiten ihre Führungen inhaltlich vor. Sie verfassen schriftliche Konzepte für ihre Vorträge. Für seltene Führungen und Reiseziele studieren sie auch Fachliteratur. Sie informieren sich über die zu führenden Gruppen, deren Herkunft, Sprache und speziellen Wünsche. Fremdenführer*innen vereinbaren mit den Teilnehmer*innen Termin und Dauer der Führung. Dabei berücksichtigen sie Öffnungszeiten von Museen, Sammlungen, Kirchen und anderen Sehenswürdigkeiten, die im Rahmen der Führung besichtigt werden. Sie organisieren auch Rundfahrten, die den Tourist*innen Landschaften präsentieren und einen Überblick über Baudenkmäler und Kulturstätten einer Stadt oder Region verschaffen.
Fremdenführer*innen führen Gruppen zu Museen, Baudenkmälern, Kunstwerken, Schlössern, Kirchen, Brücken, Plätzen, Boulevards, Gartenanlagen und bekannten Straßen. Sie begleiten Tourist*innen zu Theater- und Opernaufführungen und weiteren kulturellen Veranstaltungen. Fremdenführer*innen berichten über die Geschichte, die mit den Orten und ihren Sehenswürdigkeiten verbunden sind, nennen die dazugehörigen Jahreszahlen und erzählen unterhaltsame Anekdoten. Sie erklären politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Ereignisse und Zusammenhänge des besichtigten Ortes und gehen dabei auf individuelle Wünsche und Fragen der Teilnehmer*innen ein.
Fremdenführer*innen schlagen regelmäßig in der Fachliteratur nach. Organisatorische Tätigkeiten erledigen sie mit Informations- und Kommunikationsmitteln wie Telefon- und Computer, Notebooks und Tablets, die sie auch für Recherchen verwenden. Manchmal benutzen sie auch Mikrophone, zum Beispiel in Museen und auf Rundfahrten in Autobussen. In größeren Gruppen und bei lauten Umgebungen sprechen sie über Mikrophone direkt in Kopfhörer ihrer Gäste. Sie setzen Signalobjekte wie Fähnchen und Schirme ein, um die Reisegruppen zusammen zuhalten.
Fremdenführer*innen arbeiten mit den zu führenden und zu begleitenden Besucher*innen zusammen. Sie halten sich entweder in Innenräumen verschiedenster Gebäude auf, die sowohl natürlich als auch künstlich beleuchtet werden. Sie begleiten Gruppen in Reisebussen und im Freien, wo sie unterschiedlichen Temperaturen und Witterungen ausgesetzt sind. Sie haben Kontakt zu Berufskolleg*innen und arbeiten in großen Reisegruppen auch im Team. Außerdem stehen sie im Austausch mit Verwaltungsmitarbeiter*innen verschiedener Kulturstätten, die sie besuchen, und mit Mitarbeiter*innen von Reiseveranstalter*innen, in deren Auftrag sie tätig sind (siehe z. B. Reisebüroassistent*in (Lehrberuf), Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau, Reiseleiter*in).
Fremdenführer*innen arbeiten häufig selbstständig und zum Teil nebenberuflich. Sie müssen zeitlich sehr flexibel sein und sind oft auch an Wochenenden tätig.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Fremdenführer*innen bestehen insbesondere:
Der Beruf Fremdenführer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Fremdenführer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen. Besonders regelmäßige Reisetätigkeiten sind in dieser Branche für die Weiterentwicklung wichtig.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in vielen relevanten Bereichen, insbesondere zu kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Themen Kurse und Lehrgänge an.
Darüber hinaus gibt es auch spezialisierte Anbieter wie z. B. die Austrian Guides Academy oder die Reiseleiter-Akademie Wien
Für die Entwicklung von Fremdsprachenkompetenzen bieten verschiedene Sprachschulen Angebote.
Auch längere Auslandsaufenthalte bieten die Gelegenheit zur Vertiefung der Sprachkompetenzen und interkulturellen Kompetenzen.
Neben Fachliteratur, Onlinemedien, Kongressen oder anderen Fachveranstaltungen bestehen Weiterbildungsmöglichkeiten für Fremdenführer*innen beispielsweise im Rahmen von Universitäts- und Fachhochschullehrgängen und Weiterbildungsstudien. Außerdem besteht die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung in Form eines ordentlichen Bachelor- oder Masterstudiums.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: