Friedhofsaufseher*innen arbeiten sowohl in den Friedhofsgebäuden als auch in den Außenanlagen von Friedhöfen. Sie öffnen und schließen die Tore der Grabstätten zu den vorgesehenen Zeiten. Sie kontrollieren den baulichen Zustand der Anlagen (z. B. Aufbewahrungshallen, Kapellen, Gruftstätten) und Wege und organisieren gegebenenfalls verschiedene Bau- und Gärtnereiarbeiten. Darüber hinaus erteilen sie den Friedhofsbesucher*innen Auskünfte über Gräber und planen den Einsatz von Hilfspersonal.
Friedhofsaufseher*innen arbeiten gemeinsam mit Berufskolleg*innen, mit Friedhofsgärtner*innen und Bestatter*innen zusammen. Außerdem haben sie Kontakt zu Friedhofsbesucher*innen und zu Mitarbeiter*innen von Behörden.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf Friedhofsaufseher*in gibt es in Österreich keine geregelte Ausbildung. Die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für diesen Beruf werden hauptsächlich durch innerbetriebliche Schulungen oder facheinschlägige Kurzausbildungen vermittelt.
Lehrausbildungen wie z. B. °Reinigungstechnik (Lehrberuf)# oder °Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf)# oder vergleichbare schulische Ausbildungen können den Zugang zu diesem Beruf erleichtern.
Eine selbstständige Berufsausübung als Friedhofsaufseher*in ist nicht möglich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Exhumierung | bezeichnet das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab. |