Friedhofsaufseher*innen arbeiten sowohl in den Friedhofsgebäuden als auch in den Außenanlagen von Friedhöfen. Sie öffnen und schließen die Tore der Grabstätten zu den vorgesehenen Zeiten. Sie kontrollieren den baulichen Zustand der Anlagen (z. B. Aufbewahrungshallen, Kapellen, Gruftstätten) und Wege und organisieren gegebenenfalls verschiedene Bau- und Gärtnereiarbeiten. Darüber hinaus erteilen sie den Friedhofsbesucher*innen Auskünfte über Gräber und planen den Einsatz von Hilfspersonal.
Friedhofsaufseher*innen arbeiten gemeinsam mit Berufskolleg*innen, mit Friedhofsgärtner*innen und Bestatter*innen zusammen. Außerdem haben sie Kontakt zu Friedhofsbesucher*innen und zu Mitarbeiter*innen von Behörden.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf Friedhofsaufseher*in gibt es in Österreich keine geregelte Ausbildung. Die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für diesen Beruf werden hauptsächlich durch innerbetriebliche Schulungen oder facheinschlägige Kurzausbildungen vermittelt.
Lehrausbildungen wie z. B. °Reinigungstechnik (Lehrberuf)# oder °Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf)# oder vergleichbare schulische Ausbildungen können den Zugang zu diesem Beruf erleichtern.
Eine selbstständige Berufsausübung als Friedhofsaufseher*in ist nicht möglich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Exhumierung | bezeichnet das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab. |