Friedhofsaufseher*innen arbeiten sowohl in den Friedhofsgebäuden als auch in den Außenanlagen von Friedhöfen. Sie öffnen und schließen die Tore der Grabstätten zu den vorgesehenen Zeiten. Sie kontrollieren den baulichen Zustand der Anlagen (z. B. Aufbewahrungshallen, Kapellen, Gruftstätten) und Wege und organisieren gegebenenfalls verschiedene Bau- und Gärtnereiarbeiten. Darüber hinaus erteilen sie den Friedhofsbesucher*innen Auskünfte über Gräber und planen den Einsatz von Hilfspersonal.
Friedhofsaufseher*innen arbeiten gemeinsam mit Berufskolleg*innen, mit Friedhofsgärtner*innen und Bestatter*innen zusammen. Außerdem haben sie Kontakt zu Friedhofsbesucher*innen und zu Mitarbeiter*innen von Behörden.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf Friedhofsaufseher*in gibt es in Österreich keine geregelte Ausbildung. Die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für diesen Beruf werden hauptsächlich durch innerbetriebliche Schulungen oder facheinschlägige Kurzausbildungen vermittelt.
Lehrausbildungen wie z. B. °Reinigungstechnik (Lehrberuf)# oder °Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf)# oder vergleichbare schulische Ausbildungen können den Zugang zu diesem Beruf erleichtern.
Eine selbstständige Berufsausübung als Friedhofsaufseher*in ist nicht möglich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Friedhofsaufseher*innen sind als Mitarbeiter*innen von Friedhofsverwaltungen für die Überwachung und den reibungslosen Betrieb der Friedhofsanlagen zuständig. Sie öffnen und schließen die Tore und bauliche Anlagen wie Aufbewahrungshallen, Kapellen, Grab- und Gruftstätten zu den vorgesehenen Zeiten. Sie sorgen für die Reinhaltung der Anlagen und organisieren Dekorationsarbeiten, wie z. B. das Aufstellen von Blumenschmuck, Kränzen und Kerzen.
Friedhofsaufseher*innen sorgen für die Reinigung und Instandhaltung der Wege und Pfade. Sie übernehmen im Winter die Schneeräumung und streuen Kies oder Salz, entleeren Mistkübel und Mistsammelstellen (für Blumen, Kerzen) und kontrollieren die Wasserplätze. Bei auftretenden Schäden organisieren Friedhofsaufseher*innen die Reparaturarbeiten. Während der warmen Jahreszeit planen und überwachen sie gärtnerische Arbeiten, wie z. B. das Setzen von Blumen, Bäumen oder Sträuchern und das Anlegen von Wiesen- und Wegflächen. Sie beaufsichtigen das Ausheben und Neuanlegen von Gräbern, die Grabarbeiten nach Beerdigungen (z. B. Entsorgen der Kränze, Planieren der Grabflächen) und gegebenenfalls auch Exhumierungen.
Friedhofsaufseher*innen erteilen den Friedhofsbesucher*innen Auskünfte über Gräber und beraten Personen, die ein neues Grab anzulegen haben, bezüglich der Wahl von Grabstätten. Sie kennen die freien Grabflächen, weisen sie je Bedarf zu und organisieren die Erdaushubarbeiten.
Auch die Wartung und Instandhaltung von Geräten und Werkzeugen gehört zu ihren Aufgaben.
Friedhofsaufseher*innen arbeiten mit Schaufeln, Hacken, Rechen, sie bedienen kleine Traktoren, Räumungs- oder Baggergeräte. Sie hantieren mit Blumengestecken, Blumensträußen, Kränzen und Kerzen. Für kleinere Büroarbeiten benutzen sie auch Gräberpläne, Dokumente, Protokolle, Listen, Ordner und Telefone bzw. Mobiltelefone.
Friedhofsaufseher*innen arbeiten in den Räumen und im Freien der Friedhofsanlage. Sie stehen unter der Weisung von Friedhofsverwalter*innen und arbeiten gemeinsam mit Berufskolleg*innen, mit Friedhofsgärtner*innen und Bestatter*innen zusammen. Sie haben Kontakt zu Friedhofsbesucher*innen, zu Mitarbeiter*innen von Behörden und auch zu Seelsorger*innen (siehe z. B. Pfarrer*in (evang.) oder Priester (röm.-kath.)).
Beschäftigungsmöglichkeiten für Friedhofsaufseher*innen bieten
Friedhofsaufseher*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Exhumierung | bezeichnet das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab. |