Gerichtsvollzieher*in

Gerichtsvollzieher*innen nehmen Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Objekten (wie z. B. Fernseher, Möbel, Schmuck-, Dekor- und Kunstgegenständen) vor. Sie bewirken aufgrund einer gerichtlichen und ausführbaren Entscheidung den Ausgleich von offenen Forderungen von Gläubiger*innen. Gerichtsvollzieher*innen sind Vollziehungs- und Zustellungsbeamt*innen der Gerichte, deren Amtshandlungen gesetzlich genau in der Exekutionsordnung geregelt sind. Gerichtsvollzieher*in arbeiten in Bezirksgerichten und stehen in engem Kontakt mit Jurist*innen, Richter*innen, Gläubiger*innen und Schuldner*innen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Motivationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Rechtsbewusstsein
  • Selbstbeherrschung
  • Selbstmotivation
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit

Selbstständigkeit

Eine selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung als Gerichtsvollzieher*in ist nicht möglich.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

E-Government

Im Rahmen von E-Government nützen öffentliche Einrichtungen digitale Kommunikationsmedien in der Verwaltung, Administration und Kommunikation, sowohl intern als auch extern zu den Bürger*innen hin (z. B. digitale Steuererklärung, Online-Meldebestätigung).

Exekution

1) Vollziehung einer Strafe, 2) Pfändung.

Exekutive

Die vollziehende, vollstreckende Gewalt im Staat.

Oberster Gerichtshof (OGH)

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien ist die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen in Österreich. Er ist – neben dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof – das "Höchstgericht". Das bedeutet, dass gegen seine Entscheidungen kein weiterer Rechtszug, keine "Berufung" mehr möglich ist. Durch seine Rechtsprechung trägt der Oberste Gerichtshof maßgeblich zur Wahrung der Rechtseinheit eines Bundesstaates bei.

Österreichisches Justizsystem

Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser) und die Bewährungshilfe. Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Das Österreichische Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz in allen Instanzen von der Verwaltung getrennt ist.

Zivilgericht

In Österreich sind mehrere Gerichte tätig. Für Zivilsachen sind die Bezirksgerichte und die Landesgerichte in erster Instanz und die Oberlandesgerichte zuständig; in Rechtssachen höherer Streitwerte oder großer Bedeutung ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in 3. und jedenfalls letzter (innerstaatlicher) Instanz tätig.