Gerichtsvollzieher*innen nehmen Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Objekten (wie z. B. Fernseher, Möbel, Schmuck-, Dekor- und Kunstgegenständen) vor. Sie bewirken aufgrund einer gerichtlichen und ausführbaren Entscheidung den Ausgleich von offenen Forderungen von Gläubiger*innen. Gerichtsvollzieher*innen sind Vollziehungs- und Zustellungsbeamt*innen der Gerichte, deren Amtshandlungen gesetzlich genau in der Exekutionsordnung geregelt sind. Gerichtsvollzieher*in arbeiten in Bezirksgerichten und stehen in engem Kontakt mit Jurist*innen, Richter*innen, Gläubiger*innen und Schuldner*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher*in erfolgt amtsintern. Sie unterteilt sich in die Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst (gemäß Entlohnungsgruppe v4) und in die Ausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst (gemäß Entlohnungsgruppe v3).
Bewerber*innen müssen vor der Zulassung zur Grundausbildung für Gerichtsvollzieher*innen
erfolgreich absolviert haben.
Die amtsinterne Grundausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst umfasst
Daran anschließend erfolgt die Ausbildung zum Gerichtsvollzieherfachdienst. Diese umfasst
Offene Ausbildungsstellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.
Weitere Informationen:
Eine selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung als Gerichtsvollzieher*in ist nicht möglich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Gerichtsvollzieher*innen stellen Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide zu und führen diese durch. Nachdem eine gerichtliche und ausführbare Entscheidung für eine Pfändung vorliegt, suchen die Gerichtsvollzieher*innen die Schuldner*innen zu Hause oder in deren Geschäftsräumen auf und fordern sie auf, Zahlung zu leisten. Ist die Forderung nicht gleich einbringlich, werden wertvolle Gegenstände gepfändet und die Pfändungsmarke ersichtlich angebracht. Gerichtsvollzieher*innen müssen dabei den Wert des Vollstreckungsgutes einschätzen können. Die Kosten für Montage und Demontage, Transport und Versteigerung müssen berücksichtigt werden, um für die Gläubiger*innen den gewünschten Erlös zu erzielen. Die Gerichtsvollzieher*innen müssen den Schuldner*innen zumindest das belassen, was sie zum Leben benötigen.
Gerichtsvollzieher*innen beschreiben Grundstücke und Gebäude für mögliche Versteigerungen, besichtigen mit den Interessent*innen die Immobilie und übergeben sie nach der Versteigerung den neuen Eigentümer*innen. Sie versteigern auch Erb- und Unternehmensanteile. Weitere Aufgaben der Gerichtsvollzieher*innen sind die Zwangsräumung von Wohnungen oder Liegenschaften, deren Miete nicht mehr gezahlt werden kann oder in Zivilprozessen die zwangsweise Vorführung von Zeug*innen, die trotz Ladung nicht vor Gericht erschienen sind.
Kontakte zu den Schuldner*innen finden meist in emotional sehr konfliktträchtigen Situationen statt, die von den Gerichtsvollzieher*innen Einfühlungsvermögen erfordern. Wenn Schuldner*innen gegen Pfändungsbeschlüsse beharrlich Widerstand leisten, können Gerichtsvollzieher*innen polizeiliche Unterstützung anfordern.
Gerichtsvollzieher*innen setzen Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide um, heben die Geldbeträge ein und verwenden Pfändungsmarken bei Nicht-Zahlung. Sie hantieren mit den Gegenständen, die gepfändet werden, und arbeiten an Computern um Berichte, Protokolle und Schätzgutachten zu erstellen.
Gerichtsvollzieher*innen haben ihr Büro bei den einzelnen Bezirksgerichten und müssen die durchgeführten Maßnahmen und deren Abrechnung schriftlich in dienstlichen Protokollen dokumentieren. Sie haben Kontakt zu Richter*innen, zu Exekutivbediensteten im Polizeidienst und vor allem zu den Schuldner*innen bei denen sie die Pfändungen vornehmen.
Gerichtsvollzieher*innen sind bei
Gerichtsvollzieher*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Im Rahmen des innerbetrieblichen Weiterbildungsangebots der Justiz haben Gerichtsvollzieher*innen laufend die Möglichkeit, ihr Wissen in sämtlichen Rechtsbereichen aufzufrischen und weiterzuentwickeln. Zusätzlich stehen ihnen diverse Fortbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen zur Verfügung, um Zusatzqualifikationen zu erwerben (z.B. Rhetoriktraining, Mediation, Konfliktmanagement).
Darüber hinaus ist für die Gerichtsvollzieher*innen die Weiterbildung durch ein juristisches Bachelor- oder Masterstudium oder eines Weiterbildungsstudiums im juristischen Bereich oder einem angrenzenden Fachbereich möglich.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
E-Government | Im Rahmen von E-Government nützen öffentliche Einrichtungen digitale Kommunikationsmedien in der Verwaltung, Administration und Kommunikation, sowohl intern als auch extern zu den Bürger*innen hin (z. B. digitale Steuererklärung, Online-Meldebestätigung). |
Exekution | 1) Vollziehung einer Strafe, 2) Pfändung. |
Exekutive | Die vollziehende, vollstreckende Gewalt im Staat. |
Oberster Gerichtshof (OGH) | Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien ist die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen in Österreich. Er ist – neben dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof – das "Höchstgericht". Das bedeutet, dass gegen seine Entscheidungen kein weiterer Rechtszug, keine "Berufung" mehr möglich ist. Durch seine Rechtsprechung trägt der Oberste Gerichtshof maßgeblich zur Wahrung der Rechtseinheit eines Bundesstaates bei. |
Österreichisches Justizsystem | Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser) und die Bewährungshilfe. Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Das Österreichische Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz in allen Instanzen von der Verwaltung getrennt ist. |
Zivilgericht | In Österreich sind mehrere Gerichte tätig. Für Zivilsachen sind die Bezirksgerichte und die Landesgerichte in erster Instanz und die Oberlandesgerichte zuständig; in Rechtssachen höherer Streitwerte oder großer Bedeutung ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in 3. und jedenfalls letzter (innerstaatlicher) Instanz tätig. |