Gesangslehrer*innen erteilen an Musikschulen oder vergleichbaren Einrichtungen Stimm- und Gesangsunterricht in Form von Einzel- oder Gruppenunterricht oder sind als Privatmusiklehrer*innen tätig. Dabei vermitteln sie ihren Schüler*innen die richtige Stimmtechnik und unterstützen Gehörbildung und stimmliche Ausdrucksfähigkeit. Außerdem fördern sie das Verständnis für Rhythmen, Melodien und Harmonien.
Gesangslehrer*innen unterrichten auch Gesangsgeschichte, Musik- und Gesangstheorie, musikalische Stilkunde und Interpretationsarten. An entsprechenden Institutionen bilden sie außerdem in der bühnenmäßigen Gestaltung von Gesangsrollen aus. Sie stellen Chöre zusammen, leiten diese und organisieren Konzerte.
Gesangslehrer*innen haben unmittelbaren Kontakt zu ihren Schüler*innen und arbeiten teilweise mit Kolleg*innen, z. B. mit Instrumentalmusiker*innen oder Musiklehrer*innen zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
freiberufliche Tätigkeit
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Alt | von Ital. "alto" für hoch: |
Arie | Unter einer Arie versteht man ein von einem einzigen Sänger/einer einzigen Sängerin vorgetragenes Gesangsstück, das von Instrumenten, im Regelfall einem Orchester, begleitet wird. Meistens ist eine Arie Teil eines größeren Werkes wie z. B. einer Oper. |
Bariton | In der Musik die Bezeichnung für eine mittlere Männersingstimme (tiefer als Tenor, höher als Bass). |
Bass | In der Musik die Bezeichnung für eine tiefe Männersingstimme. |
Sopran | Fachbegriff der Musik: höchste Stimmlage von Frauen- und Knabensingstimmen. |
Tenor | Fachbegriff der Musik: eine hohe Männersingstimme |