Getränkehersteller*innen sind mit der Produktion alkoholfreier Getränke wie Limonaden, Säfte und Mineralwässer befasst. Sie bereiten Obst und Gemüse vor, pressen Säfte aus, bereiten das Wasser auf, setzen je nach Rezept Zucker, Fruchtkonzentrate, Aroma- und Geschmacksstoffe zu – die meisten Schritte in der Herstellung laufen vollautomatisiert ab. Daher überwachen Getränkehersteller*innen während des Produktionsprozesses die elektronisch gesteuerten Maschinen und Anlagen. Sie erledigen die Abfüllung der Getränke in Flaschen, die Etikettierung und das Einschlichten der Flaschen in Kisten.
Getränkehersteller*innen sind in den Produktionshallen der Getränkeindustrie beschäftigt und arbeiten im Team mit ihren Kolleg*innen und Hilfskräften (z. B. Lagerarbeiter*innen) sowie mit anderen Fachkräften, wie z. B. mit Lebensmitteltechniker*innen und Chemiker*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der hier dargestellte Beruf ist ein Anlernberuf, d. h. die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse (z. B. Bedienen der Maschinen) werden durch innerbetriebliche Schulungen vermittelt.
Für verantwortungsvollere Tätigkeiten bzw. ein breiteres Arbeitsspektrum sind Ausbildungen im Bereich der Lebensmitteltechnik Voraussetzung (siehe z. B. °Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)#, °Brau- und Getränketechnik (Lehrberuf)#.
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundeslehranstalt Wels
Fischergasse 30
4600 Wels
Tel.: +43 (0)7242 / 658 01 -0
Fax: +43 (0)7242 / 658 01
email: office@htl-wels.at
Internet: https://www.htl-wels.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure – Ausbildungsschwerpunkt Chemische Betriebstechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Chemieingenieure – Ausbildungsschwerpunkt Chemische Betriebstechnik
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Chemieingenieure
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau – Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik:
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Mechatronik
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Mechatronik
Fachschule für Chemie mit Betriebspraxis
Fachschule für Elektrotechnik mit Betriebspraxis
Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Dornbirn
Höchsterstraße 73
6851 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 83 -0
email: htl.dornbirn@cnv.at
Internet: https://www.htldornbirn.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure:
Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure:
Fachschule für Informationstechnik mit Betriebspraktikum
Fachschule für Chemie mit Betriebspraktikum
Höhere Lehranstalt für Mode:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
freie Gewerbe, z. B.:
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Getränkehersteller*innen sind in Betrieben der Getränkeindustrie an der Produktion alkoholfreier Getränke wie Limonaden, Frucht- und Gemüsesäfte, Sirupe, Cola-Getränke sowie Mineralwässer beteiligt. Sie kontrollieren die Rohstoffe (z. B. Obst, Gemüse), bereiten das Wasser auf, reinigen es mit Filteranlagen und enthärten es.
Für die Frucht- und Gemüsesaftherstellung entsteinen, putzen und zerkleinern sie das Obst oder Gemüse mithilfe spezieller Maschinen und pressen es mit verschiedenen Verfahren aus (z. B. Zentrifugieren). Den entstehenden Saft filtern und pasteurisieren sie, um ihn haltbar zu machen.
Für die Limonadenproduktion setzen sie dem aufbereiteten Wasser je nach Rezept Fruchtessenzen, Aromastoffe, Zucker, Farbstoffe und Konservierungsmittel zu. Für kohlensäurehaltige Getränke wird das Wasser in der Imprägnieranlage mit Kohlensäure angereichert.
Da die meisten Produktionsvorgänge automatisiert sind, sind Getränkehersteller*innen v. a. mit der Einstellung und Überwachung der Maschinen beschäftigt. Sie kontrollieren gegebenenfalls auch die Qualität der Zwischen- und Endprodukte und entnehmen dafür Proben.
Getränkehersteller*innen füllen die Endprodukte in Glas- oder Plastikflaschen, Tetrapacks usw. maschinell ab, verschließen sie, etikettieren sie und schlichten die Gebinde in Kisten oder Kartons. Sie sorgen für den reibungslosen Ablauf der Maschinen und Förderbänder in der Abfüll- und Verpackungsabteilung. Getränkehersteller*innen sind außerdem für die Wartung und Reinigung der Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe zuständig.
Siehe auch den Beruf Brau- und Getränketechnik (Lehrberuf).
Getränketechniker*innen verwenden für ihre Arbeit Rohstoffe wie Obst, Gemüse, Zucker, Fruchtkonzentrate, Aroma- und Geschmacksstoffe und Wasser. Sie bedienen und überwachen computergesteuerte Maschinen und Anlagen, z. B. Pressen, Zentrifugen, Imprägnieranlagen und Abfüllanlagen. Sie kennen die Rezepturen der verschiedenen Getränke und entnehmen gegebenenfalls Proben für Laboruntersuchungen. Zur Reinigung und Desinfizierung der Anlagen und Behälter benützen sie Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
Getränkehersteller*innen arbeiten in den Produktionshallen von Betrieben der Getränkeindustrie. Sie sind gemeinsam mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften, z. B. mit Lagerarbeiter*innen und Staplerfahrer*innen, tätig und haben Kontakt mit Lieferant*innen und Fachkräften im Bereich der Lebensmittelproduktion, z. B. mit Lebensmitteltechniker*innen, Chemiker*innen oder Ernährungswissenschafter*innen.
Wer bereits über eine mehrjährige Berufserfahrung als Getränkehersteller*in verfügt, kann eine Höherqualifizierung z. B. durch die außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung im Bereich Lebensmitteltechnik anstreben.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Fermentation | Fermentation oder Fermentierung bezeichnet in der Biologie die Umwandlung organischer Stoffe durch Bakterien-, Pilz- und andere biologische Zellkulturen oder durch ein Enzym (z. B. sind Mikroorganismen in der Lage, Stoffe zu bilden, die sich auf chemischem Wege nur schwer herstellen lassen). Im weiteren Sinn umfasst Fermentation jegliche Art von technischer Bioreaktion. Häufig wird der Begriff "Gärung" als Synonym für Fermentation benutzt. Gärung bezeichnet aber einen Teilbereich der Fermentation und läuft ausschließlich sauerstofffrei (anaerob) ab. Die Fermentation schließt aber sowohl anaerobe als auch aerobe (also unter Sauerstoffeinschluss) Vorgänge sowie gänzlich andere mikrobielle oder autolytische enzymatische Prozesse mit ein. Geräte und Bioreaktoren für die Fermentation heißen Fermenter. |
Maische | mit Wasser aufgesetztes Malz zur Biererstellung; mit Wasser und Stärkestoff gemischtes Grünmalz zur Spiritusgewinnung; gepresstes Traubengut; zerdrückte Früchte aus denen Fruchtsaft gepresst wird. |
Zentrifugieren | Bedeutet "Ausschleudern". Feste Bestandteile werden von flüssigen durch schnelle Kreisbewegung getrennt. |