Golflehrer*in

Golflehrer*innen unterrichten Golf für einzelne Personen und Gruppen in Theorie und Praxis. Sie arbeiten mit Anfänger*innen und Fortgeschrittenen, manchmal auch mit Spitzensportler*innen auf Golfplätzen im Freien zusammen. Der Unterricht erstreckt sich von Konzentrationsübungen und das Vermitteln der Golfregeln bis hin zu taktischen Unterweisungen und dem Einstudieren der Bewegungsabläufe. Golflehrer*innen unterrichten ihre Schüler*innen überwiegend alleine, sie haben Kontakt zu Greenkeeper*innen und Mitarbeiter*innen der Verwaltung von Golfclubs, Hotels und Freizeitanlagen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • für Einzelpersonen und Gruppen Golf unterrichten
  • die Golfregeln und die Golfetikette vermitteln
  • Konzentrations- und Konditionstraining leiten
  • das Sekretariat bei der Ausschreibung und Vorbereitung clubinterner und -externer Turniere unterstützen
  • Golfveranstaltungen organisieren und leiten
  • Verkaufsstellen für Golfutensilien (Pro Shop Dienst) führen und dort mitarbeiten
  • Golfschläger und andere Golfgeräte warten und pflegen
  • Pflege der Golfplätze organisieren
  • Schüler*innen über Material und Ausrüstung beraten

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • gutes Sehvermögen
  • Sportlichkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • didaktische Fähigkeiten
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit

GolfspielerInnen (empfohlenes Höchsthandicap 12) im Alter von 18 bis 35 Jahren werden von einem/einer voll qualifizierten AusbildnerIn des Clubs (er/sie muss auch Mitglied der Austrian Professional Golfer’s Association sein) in einer dreijährigen Ausbildungszeit zum/zur Golflehrer-AssistentIn ausgebildet.
Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist eine 12-jährige Schulausbildung mit Abschlusszeugnis. Nach einer Probezeit von 3 Monaten, in der der/die KandidatIn einen tiefen Einblick in das tägliche Leben eines Golflehrers/einer GolflehrerIn bekommt, beginnt die Ausbildung.
Während der Ausbildung führen die SchülerInnen ein Tagebuch und nehmen an mindestens 4 Turnieren pro Saison teil. Ein Dienstvertrag mit dem Club legt die Rechte und Pflichten des Clubs und des Ausbildners/der Ausbildnerin einerseits und des/der Auszubildenden andererseits fest.
Nach Ablauf der drei Ausbildungsjahre – Verkürzung auf zwei Jahre ist möglich, wenn der/die KandidatIn im Vorjahr unter den 10 Ranglistenführenden der AmateurInnen war oder als SpielerIn der Vorgabenklasse 1 eine abgeschlossene sportwissenschaftliche Ausbildung aufweisen kann – tritt der/die KandidatIn zur Golflehrer-Assistentenprüfung an. Prüfungsfächer sind:

  • Unterricht des langen und des kurzen Spiels auf der Driving Range
  • Ballschlagfertigkeit
  • Golfregeln und Etikette
  • Wettspielorganisation
  • Golfgeschichte und Aktuelles über diesen Sport
  • Pro-Shop-Führung
  • Golfschlägerreparaturen
  • Golfplatzpflege
  • Englisch als Fremdsprache

Zwei Jahre nach der erfolgreichen Prüfung kann ein Qualified Assistant Professional (Golflehrer-AssistentIn) zur Golflehrer-Diplom-Prüfung antreten. Die Prüfung besteht aus denselben Gegenständen wie die Assistenten-Prüfung; geprüft wird jedoch länger und mit schwierigeren Fragen. Die Turnierresultate der letzten 5 Jahre müssen vorgelegt werden.
Nach positiv bestandener Prüfung ist der/die KandidatIn ein qualifizierter Golf Professional.


Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

Freie Berufe:

  • als Sportlehrer*in fallen Golflehrer*in in den Bereich der vortragenden und lehrenden Tätigkeiten (Privatunterrichte)
(Hinweis: soweit sich die Tätigkeit auf die Planung und Anleitung (Unterricht, Privatunterricht) zu Fitnessübung für Gruppen oder Einzelpersonen beschränkt und keine weitergehenden Beratungsleistungen damit verbunden sind, die in den Rahmen eines Reglementierten Gewerbes fallen könnten.)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe oder Unterrichtstätigkeiten). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


b) Freie Gewerbe:

  • Reparatur von Golfschlägern durch Austausch von schadhaft gewordenen Bestandteilen

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Golflehrer*innen lehren Anfänger*innen und Fortgeschrittene, fallweise auch Spitzensportler*innen, das Golfspielen. Die Golfspieler*innen sind meist Mitglieder in Golf-Clubs. Golflehrer*innen trainieren Techniken, vermitteln Golfregeln und die notwendigen Kenntnisse der Golfetikette. Sie führen mit den Golfspieler*innen auch Konzentrations- und Konditionsübungen durch.

Golflehrer*innen reparieren auch Golfschläger und andere Golfgeräte, sie beraten Golfspieler*innen über Material und Ausrüstung. Sie unterstützen das Sekretariat bei der Vorbereitung und Ausschreibung von clubinternen und -externen Turnieren und organisieren selbst Golfveranstaltungen. Golflehrer*innen arbeiten auch in Verkaufsstellen für Golfutensilien, sogenannten Pro-Shops und führen diese. Sie organisieren die Pflege und Erhaltung der Golfanlagen in Zusammenarbeit mit Greenkeeper*innen, siehe Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf).

Arbeitsmittel

Im Mittelpunkt der Arbeit von Golflehrer*innen stehen die zu unterrichtenden Personen und Personengruppen verschiedener Altersstufen. Golflehrer*innen arbeiten mit Golfschlägern, -bällen und anderen Golfgeräten. Sie studieren Fachliteratur. Für organisatorische und administrative Tätigkeiten setzen sie Computer, Drucker, Scanner sowie Telefon und E-Mail ein.

Arbeitsumfeld

Golflehrer*innen arbeiten auf Golfplätzen im Freien und sind dabei unterschiedlichen Temperaturen und Witterungen ausgesetzt. Sie haben Kontakt zu anderen Golflehrer*innen, zu Greenkeeper*innen, siehe Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf), sowie zu Mitarbeiter*innen der Verwaltung von Golfclubs und Golfvereinen, Hotels und Ferienanlagen.

  • Golfclubs, Golfvereine
  • Hotels und Ferienanlagen mit Golfplätzen

Voraussetzung für Erfolg im Beruf Golflehrer*in ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche:

  • Allgemeine Sportwissenschaften
  • Neue Geräte und Materialien
  • Ausbildung zur Sportlehrer*in oder Trainer*in

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Fairway

Das Fairway ist die eigentliche Spielbahn zwischen Abschlag und Grün. Es ist besonders kurz gemäht und wird von dem höher geschnittenen Rough (= das Gelände rund um das Fairway) umeben.

Grün / Green

Das Grün oder 'Green' ist die am kürzesten geschnittene Grasfläche am Ende eines jeden Loches. Auf dem Grün befindet sich die Fahne und das Loch, in welches der Ball geschlagen werden muss.

Handicap

Das Handicap zeigt die Spielstärke von Spieler*innen an. Je niedriger es ist, desto besser ist der/die Spieler*in. Das Handicap entspricht der Schlagzahl, die man zusätzlich benötigt, als auf einem Platz vorgegeben ist. Hat jemand z. B. Handicap 9, so benötigt er/sie auf einem Platz mit Vorgabe 72 durchschnittlich 81 Schläge.

Nap

Als "Nap" wird die Art des Graswuchses auf dem Grün eines Golfplatzes bezeichnet.

Rough

Rough bezeichnet man im Golf das Gelände rund um das Fairway (= Fairway ist die eigentliche Spielbahn zwischen Abschlag und Grün). Häufig ist dort hohes und dichtes Gras zu finden, das die Schläge erschwert.

Scorecard

a) Der Score ist die erzielte Punktezahl in verschiedenen Sportarten. Im Golf bezeichnet der Score die Schlaganzahl eines Golfspielers / einer Golfspielerin, die pro Loch und pro Runde (üblicherweise 18 Löcher) benötigt wird. Die Ergebnisse der einzelnen Löcher werden in die sogenannte Scorecard (Zählkarte) eingetragen. Auch in anderen Sportarten werden Scorecards zum Zählen von z. B. Punkteständen und Resultaten verwendet, z. B. im Snooker.
b) Balanced Scorecard (BSC) steht für "ausgewogenes Berichtswesen" und ist eine umfassendes Kennzahlensystem, das die Unternehmensführung und strategische Entscheidung auf Basis von Kennzahlen ermöglichen soll.

Wintergrün

Im Winter darf der Rasen (Grün) eines Sport- oder Golfplatzes nicht bespielt oder betreten werden, da er sich erholen soll. Damit im Winter dennoch gespielt werden kann, werden sogenannte Wintergrüns angelegt: das sind kurzgemähte Flächen, die kurz vor den eigentlichen Grüns auf angelegt werden.