Golflehrer*innen unterrichten Golf für einzelne Personen und Gruppen in Theorie und Praxis. Sie arbeiten mit Anfänger*innen und Fortgeschrittenen, manchmal auch mit Spitzensportler*innen auf Golfplätzen im Freien zusammen. Der Unterricht erstreckt sich von Konzentrationsübungen und das Vermitteln der Golfregeln bis hin zu taktischen Unterweisungen und dem Einstudieren der Bewegungsabläufe. Golflehrer*innen unterrichten ihre Schüler*innen überwiegend alleine, sie haben Kontakt zu Greenkeeper*innen und Mitarbeiter*innen der Verwaltung von Golfclubs, Hotels und Freizeitanlagen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
GolfspielerInnen (empfohlenes Höchsthandicap 12) im Alter von 18 bis 35 Jahren werden von einem/einer voll qualifizierten AusbildnerIn des Clubs (er/sie muss auch Mitglied der Austrian Professional Golfer’s Association sein) in einer dreijährigen Ausbildungszeit zum/zur Golflehrer-AssistentIn ausgebildet.
Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist eine 12-jährige Schulausbildung mit Abschlusszeugnis. Nach einer Probezeit von 3 Monaten, in der der/die KandidatIn einen tiefen Einblick in das tägliche Leben eines Golflehrers/einer GolflehrerIn bekommt, beginnt die Ausbildung.
Während der Ausbildung führen die SchülerInnen ein Tagebuch und nehmen an mindestens 4 Turnieren pro Saison teil. Ein Dienstvertrag mit dem Club legt die Rechte und Pflichten des Clubs und des Ausbildners/der Ausbildnerin einerseits und des/der Auszubildenden andererseits fest.
Nach Ablauf der drei Ausbildungsjahre – Verkürzung auf zwei Jahre ist möglich, wenn der/die KandidatIn im Vorjahr unter den 10 Ranglistenführenden der AmateurInnen war oder als SpielerIn der Vorgabenklasse 1 eine abgeschlossene sportwissenschaftliche Ausbildung aufweisen kann – tritt der/die KandidatIn zur Golflehrer-Assistentenprüfung an. Prüfungsfächer sind:
Zwei Jahre nach der erfolgreichen Prüfung kann ein Qualified Assistant Professional (Golflehrer-AssistentIn) zur Golflehrer-Diplom-Prüfung antreten. Die Prüfung besteht aus denselben Gegenständen wie die Assistenten-Prüfung; geprüft wird jedoch länger und mit schwierigeren Fragen. Die Turnierresultate der letzten 5 Jahre müssen vorgelegt werden.
Nach positiv bestandener Prüfung ist der/die KandidatIn ein qualifizierter Golf Professional.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Freie Berufe:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe oder Unterrichtstätigkeiten). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
b) Freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Golflehrer*innen lehren Anfänger*innen und Fortgeschrittene, fallweise auch Spitzensportler*innen, das Golfspielen. Die Golfspieler*innen sind meist Mitglieder in Golf-Clubs. Golflehrer*innen trainieren Techniken, vermitteln Golfregeln und die notwendigen Kenntnisse der Golfetikette. Sie führen mit den Golfspieler*innen auch Konzentrations- und Konditionsübungen durch.
Golflehrer*innen reparieren auch Golfschläger und andere Golfgeräte, sie beraten Golfspieler*innen über Material und Ausrüstung. Sie unterstützen das Sekretariat bei der Vorbereitung und Ausschreibung von clubinternen und -externen Turnieren und organisieren selbst Golfveranstaltungen. Golflehrer*innen arbeiten auch in Verkaufsstellen für Golfutensilien, sogenannten Pro-Shops und führen diese. Sie organisieren die Pflege und Erhaltung der Golfanlagen in Zusammenarbeit mit Greenkeeper*innen, siehe Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf).
Im Mittelpunkt der Arbeit von Golflehrer*innen stehen die zu unterrichtenden Personen und Personengruppen verschiedener Altersstufen. Golflehrer*innen arbeiten mit Golfschlägern, -bällen und anderen Golfgeräten. Sie studieren Fachliteratur. Für organisatorische und administrative Tätigkeiten setzen sie Computer, Drucker, Scanner sowie Telefon und E-Mail ein.
Golflehrer*innen arbeiten auf Golfplätzen im Freien und sind dabei unterschiedlichen Temperaturen und Witterungen ausgesetzt. Sie haben Kontakt zu anderen Golflehrer*innen, zu Greenkeeper*innen, siehe Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping (Lehrberuf), sowie zu Mitarbeiter*innen der Verwaltung von Golfclubs und Golfvereinen, Hotels und Ferienanlagen.
Voraussetzung für Erfolg im Beruf Golflehrer*in ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Fairway | Das Fairway ist die eigentliche Spielbahn zwischen Abschlag und Grün. Es ist besonders kurz gemäht und wird von dem höher geschnittenen Rough (= das Gelände rund um das Fairway) umeben. |
Grün / Green | Das Grün oder 'Green' ist die am kürzesten geschnittene Grasfläche am Ende eines jeden Loches. Auf dem Grün befindet sich die Fahne und das Loch, in welches der Ball geschlagen werden muss. |
Handicap | Das Handicap zeigt die Spielstärke von Spieler*innen an. Je niedriger es ist, desto besser ist der/die Spieler*in. Das Handicap entspricht der Schlagzahl, die man zusätzlich benötigt, als auf einem Platz vorgegeben ist. Hat jemand z. B. Handicap 9, so benötigt er/sie auf einem Platz mit Vorgabe 72 durchschnittlich 81 Schläge. |
Nap | Als "Nap" wird die Art des Graswuchses auf dem Grün eines Golfplatzes bezeichnet. |
Rough | Rough bezeichnet man im Golf das Gelände rund um das Fairway (= Fairway ist die eigentliche Spielbahn zwischen Abschlag und Grün). Häufig ist dort hohes und dichtes Gras zu finden, das die Schläge erschwert. |
Scorecard | a) Der Score ist die erzielte Punktezahl in verschiedenen Sportarten. Im Golf bezeichnet der Score die Schlaganzahl eines Golfspielers / einer Golfspielerin, die pro Loch und pro Runde (üblicherweise 18 Löcher) benötigt wird. Die Ergebnisse der einzelnen Löcher werden in die sogenannte Scorecard (Zählkarte) eingetragen. Auch in anderen Sportarten werden Scorecards zum Zählen von z. B. Punkteständen und Resultaten verwendet, z. B. im Snooker. |
Wintergrün | Im Winter darf der Rasen (Grün) eines Sport- oder Golfplatzes nicht bespielt oder betreten werden, da er sich erholen soll. Damit im Winter dennoch gespielt werden kann, werden sogenannte Wintergrüns angelegt: das sind kurzgemähte Flächen, die kurz vor den eigentlichen Grüns auf angelegt werden. |