Glasgestalter*in

Glasgestalter*innen entwerfen und gestalten moderne und klassische Glasformen und -oberflächen. Sie gestalten die Oberflächen von Hohl- und Feinglasartikeln (z. B. Vasen, Teller, Trinkgläser) durch Struktur und Dekor, indem sie gravieren, schleifen, sandstrahlen, bemalen, polieren usw. Sie verwenden für den Entwurf der Muster Zirkel, Stifte, Lineale usw. und hantieren mit Glasbearbeitungs- und Schleifwerkzeugen. Glasgestalter*innen arbeiten in Werkstätten von Gewerbebetrieben mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen und haben Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Hohl- oder Feinglasartikel durch unterschiedliche manuelle Bearbeitungstechniken wie Gravur, Schliff, Sandstrahlen, Politur usw. dekorieren
  • mundgeblasene Einzelstücke gestalten und herstellen, Trinkgläser, Vasen, Teller etc. verzieren
  • nach Vorlagen oder eigenen Entwürfen arbeiten, Schablonen anfertigen
  • Glasoberflächen durch Muster-, Hoch- oder Tiefschliffe veredeln
  • florale, figurale, ornamentale Dekore, Reliefdekore, Wappen und Schriften gravieren
  • Flach- und Hohlglas bemalen, Glasmosaike, Spiegel etc. herstellen
  • Stahl- und Säuremattieren: Ätzpasten, Ätzflüssigkeiten anwenden
  • Beschichtungen, Siebdrucke, Klebefolien aufbringen
  • Schneiden, Bohren und Schleifen
  • Glasartikel montieren

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • chemisches Verständnis
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise

Den Zugang zum Beruf Glasgestalter*in ermöglichen in der Regel eine abgeschlossene schulische Ausbildung im Bereich Glastechnik (Fachschule) oder eine entsprechende Lehrausbildung.

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
    Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung.
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe

Abschluss: Abschlussprüfung

Berechtigungen:

Berechtigt die Ausübung facheinschlägiger Gewerbe sowie des Handelsgewerbes.

Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse

Weitere Infos: http://www.htl-kramsach.ac.at/

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt für Glas und Chemie
Mariatal 2
6233 Kramsach

Tel.: +43 (0)5337 / 626 23 -0
email: direktion@htl-kramsach.ac.at
Internet: https://www.htl-kramsach.ac.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure – Chemische Betriebstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Objektdesign und Produktion

Kolleg/Aufbaulehrgang für Fassadentechnik

Fachschule für Glastechnik und Glasgestaltung:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hohlglas und Gestaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Flachglas und Gestaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Technisches Glas und Gestaltung

Art: Kolleg

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung

Abschluss:

Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung

Info: Hinweis: Nicht-MaturantInnen absolvieren im Rahmen der Ausbildung ein zusätzliches Allgemeinbildungsmodul.

Weitere Infos: https://www.htl-kramsach.ac.at/

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt für Glas und Chemie
Mariatal 2
6233 Kramsach

Tel.: +43 (0)5337 / 626 23 -0
email: direktion@htl-kramsach.ac.at
Internet: https://www.htl-kramsach.ac.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure – Chemische Betriebstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Objektdesign und Produktion

Kolleg/Aufbaulehrgang für Fassadentechnik

Fachschule für Glastechnik und Glasgestaltung:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hohlglas und Gestaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Flachglas und Gestaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Technisches Glas und Gestaltung

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
  • Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung

Abschluss:

Reif- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung
  • Studienberechtigung

Weitere Infos: https://www.htl-kramsach.ac.at/

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt für Glas und Chemie
Mariatal 2
6233 Kramsach

Tel.: +43 (0)5337 / 626 23 -0
email: direktion@htl-kramsach.ac.at
Internet: https://www.htl-kramsach.ac.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure – Chemische Betriebstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Objektdesign und Produktion

Kolleg/Aufbaulehrgang für Fassadentechnik

Fachschule für Glastechnik und Glasgestaltung:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hohlglas und Gestaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Flachglas und Gestaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Technisches Glas und Gestaltung

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Glaser, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Glasbeleger und Flachglasschleifer, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Glasgestalter*innen bearbeiten in der Regel mundgeblasene Einzelstücke aus Hohlglas, Flachglas usw. Sie verzieren Trinkgläser, gläserne Vasen, Teller und Krüge durch Gravurarbeiten oder bemalen, schleifen und belegen die zu behandelnden Werkstücke mit verschiedenen Materialien. Sie veredeln Glasoberflächen durch Muster-, Hoch- oder Tiefschliffe und gravieren sie mit floralen, figuralen, ornamentalen Dekoren, mit Reliefdekoren, Wappen und Schriften. Sie stellen Glasmosaike, Spiegel usw. her und bringen z. B. Beschichtungen, Siebdrucke und Klebefolien auf. Schließlich montieren sie Glasartikel.

Bei der Herstellung von Kunstverglasung arbeiten sie nach eigenen Entwürfen, fertigen Schablonen aus dickem Karton an und schneiden die ausgewählten farbigen Gläser danach zu. Anschließend gießen sie z. B. flüssiges Blei in einer Form zu Bleiprofilen, die sie zu Fassungen für die einzelnen Glasteile zurechtbiegen und verlöten.

Arbeitsmittel

Das wesentliche Arbeitsmittel von Glasgestalter*innen ist Glas. Sie verwenden manuelle Zeichengeräte wie Zirkel, Stifte, Lineale usw. und hantieren mit Glasbearbeitungs- und Schleifwerkzeugen wie Gravierrädchen, Schleifrädchen, Formprofilen, Bandschleif-, Walzenschleif- und Griffschleifmaschinen, mit Schleif- und Polierscheiben aus Kork, Holz, Stein, Blei oder Filz, oder Diamantwerkzeuge und Sandstrahlmaschinen. Sie fertigen Schablonen und Entwürfe selbst an oder verwenden vorgefertigte Entwürfe.

Arbeitsumfeld

Glasgestalter*innen arbeiten meist in Werkstätten von gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben des Glaser*innengewerbes. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen und haben Kontakt zu ihren Kund*innen und Lieferant*innen.

Glasgestalter*innen haben meist regelmäßige Arbeitszeiten während der üblichen Betriebszeiten ihres Betriebes.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Glasgestalter*innen biete insbesondere:

  • Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Glasereigewerbes

Der Beruf Glasgestalter*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • betriebsspezifische Produkt- und Fachbereiche, z. B. Vasen, Lampen/Luster, Fenster- und Türengläser
  • Handglasmachen (Glasbläserei), handwerkliche Einzelfertigung
  • Maschinenglasmachen; maschinelle/industrielle Glasmacherei
  • Produktentwicklung, Produktdesign

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Glasgestalter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten für Glasgestalter*innen Kurse und Lehrgänge in vielen relevanten Bereichen an. Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Glaserzeugung (Glasbau, Hohlglasveredelung, etc.), kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Viele Betriebe führen außerdem zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) oder Werkmeisterschulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Entspiegelung

Trifft Licht auf eine Glasfläche, wird es zum Teil als Spiegelung zurückgeworfen. Weil das z. B. für Brillenträger*innen eine große Beeinträchtigung darstellt, werden die Brillengläser entspiegelt. Aber auch andere Glasanwendungen und -konstruktionen werden entspiegelt. Dabei werden mit Vakuum mehrere hauchdünne Beschichtungen auf die Brillengläser aufgebracht. Dieses Verfahren wurde 1935 von Carl Zeiss entwickelt. Eine andere Methode ist das sogenannte Reflexarm-Mattieren.

Flachglas

Oberbegriff für alle ebenen Scheiben, farblos, aber auch farbig. Unter den Flachgläsern ist das Maschinen- oder Tafelglas, das im Bauwesen, für Fahrzeuge und für viele andere Zwecke am meisten verwendete Glas. Es wird als breites Band kontinuierlich aus der Wanne gezogen. Durch Abkühlung nimmt es nach einer gewissen Strecke eine solche Zähigkeit an, dass es mittels Transportrollen über eine Kühlstrecke geführt und an deren Ende geschnitten werden kann. Je höher die Ziehgeschwindigkeit und die Temperatur liegen, um so geringer ist die Dicke des erzeugten Glasbandes.

Glasätzung

Die chemische Behandlung des Glases mit Fluss- oder Salzsäure. Flusssäuredämpfe ergeben matte Ätzfiguren, Eintauchen in Flusssäure verursacht blank bleibende Vertiefungen. Die Glasätzung bietet eine Fülle dekorativer Möglichkeiten.

Kieselglas

Für spezielle Zwecke im chemischen Apparatebau, in der Optik und der Elektrotechnik wird Kiesel- oder Quarzglas aus Bergkristall hergestellt. Der Schmelzpunkt des Bergkristalls liegt bei über 1.700° Celsius.

Nuppen

zur Verzierung von Glasgegenständen einzeln aufgelegte Glastropfen.

Optisches Glas

Optisches Glas kühlt ab und erstarrt, ohne zu kristallisieren, denn optische Gläser müssen absolut frei von Schlieren, Bläschen oder mechanischen Spannungen sein. Um solche Materialspannungen zu vermeiden, lässt man große Glasblöcke monatelang abkühlen, und zwar gleichmäßig um nur wenige Grade pro Tag.