Hafenmeister*innen überwachen in Schiffshäfen den Betrieb und achten darauf, dass das Ein- und Auslaufen der Schiffe sicher vonstattengeht. Sie organisieren alle Fahrzeugbewegungen und die Warentransporte im Wasserbereich und kontrollieren die Einhaltung der Verwaltungsrichtlinien. Außerdem kümmern sie sich um die Erledigung von Wartungs- und Reparaturarbeiten im Hafenbereich. Bei ihrer Arbeit stehen sie in Kontakt mit Hafenarbeiter*innen, Schiffskapitän*innen, Frächter*innen sowie behördlichen Aufsichtsorganen z. B. von Polizei und Zoll.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung von Hafenmeister*innen erfolgt betriebs- bzw. amtsintern. Die Bestellung erfolgt durch die Landeshauptleute.
Voraussetzungen für den/die Hafenmeister*in sind
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch das Binnenschifffahrtsgewerbe gemäß Schifffahrtsgesetz (SchFG), BGBl. In Nr. 62/1997 gegeben. Im Rahmen dieses reglementierten Gewerbes können Konzessionen für folgende Arten der Schifffahrt erteilt werden:
Nähere Informationen zur Binnenschifffahrtskonzession findest du z. B. auf der Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Hafenmeister*innen sind für die gesamte Organisation und Überwachung des Hafenbetriebes zuständig. Sie achten auf die schiffsverkehrstechnische Sicherheit im Hafengebiet beim Ein- und Auslaufen von Schiffen und Booten. Sie weisen Schiffen Liegeplätze zu und sind verantwortlich für die Verkehrssicherheit im Wasserbereich. Sie sind auch für die Organisation der Fahrzeugbewegungen auf den trockenen Verkehrswegen des Hafengebietes zuständig. Weiters organisieren Hafenmeister*innen den Transport von Gütern (Ladung und Lagerung) und Personen (Passkontrolle) im Hafengebiet.
Sie koordinieren die Tätigkeit von Hafenarbeiter*innen und sorgen für den reibungslosen, termingerechten Ablauf der Arbeiten. Sie überwachen die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften, berechnen und kassieren Hafengebühren, die mit den zuständigen Behörden weiterverrechnet werden. In ihren Aufgabenbereich gehört außerdem die Errichtung, Instandhaltung und Wartung von Hafenanlagen. Hafenmeister*innen werden in Österreich auf Vorschlag der Landeshauptmannschaft bestellt und vereidigt.
Hafenmeister*innen verwenden für ihre Tätigkeiten Computer, die neben klassischer Büro-Software mit spezieller Logistik-Software ausgestattet sind. Zur Erledigung ihrer Verwaltungsaufgaben verwenden sie verschiedene Dokumente (z. B. Zollformulare). Fallweise hantieren sie auch mit Be- und Entladehilfen, Containern und diversem Frachtgut.
Hafenmeister*innen arbeiten im Hafenamt bzw. im gesamten Hafengebiet. Bei ihrer Arbeit stehen sie in Kontakt mit Hafenarbeiter*innen, Schiffskapitän*innen und behördlichen Aufsichtsorganen z. B. von Polizei und Zoll (z. B. Exekutivbediensteten im Polizeidienst).
Hafenmeister*innen sind in jeglichen Verkehrsbetrieben der Binnen- und Hochseeschifffahrt beschäftigt.
Hafenmeister*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.
Weiterbildungseinrichtungen, wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in verschiedenen kaufmännischen/betriebswirtschaftlichen und technischen Bereichen Kurse und Lehrgänge an, die auch für Hafenmeister*innen relevant sein können, z. B. Lehrgänge in Materialwirtschaft und Logistik-Management oder Kurse zu eLogistik.
Von den Hafenbetriebsgesellschaften werden zur fachlichen Weiterbildung auch innerbetriebliche Kurse, Seminare und Schulungen durchgeführt.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Hydrodynamik | = Wissenschaft von den Bewegungsgesetzen der Flüssigkeiten; Strömungslehre. |
Navigation | Fachbezeichnung für Steuern bzw. Steuerkunde, umfasst z. B. Kenntnisse wie geographisches Kartenlesen, Seekartenlesen, Astro-Navigation, Funk- und GPS-Navigation und dergleichen. |