Handelswissenschafter*innen beschäftigen sich mit theoretischen und praktischen Aufgaben- und Fragestellungen im Bereich Handel (z. B. Import, Export, nationaler und internationaler Handel) und sind weiters Expert*innen an der Schnittstelle von Wirtschaft und Recht (z. B. Zollwesen, Handelsabkommen, Steuern, Verordnungen und Gesetze).
Handelswissenschafter*innen arbeiten in Forschung und Lehre an Universitäten und an nationalen und internationalen Wirtschaftsforschungsinstituten (z. B. WTO – World Trade Organization) oder NGO’s wie der UNO. Dort beobachten und analysieren sie nationale und globale Entwicklungen und Märkte, erheben Daten, erstellen Statistiken, berechnen Kennzahlen und führen Vergleiche durch.
In der Privatwirtschaft arbeiten Handelswissenschafter*innen in der Regel in leitenden Positionen in größeren und vor allem international/global tätigen Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Sie arbeiten als Vorgesetzte im Team mit Mitarbeiter*innen und Fachkräften wie Import/Exportkaufleute, Logistiker*innen, Betriebswirt*innen, Wirtschaftsinformatiker*innen oder Jurist*innen usw. zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
a) reglementierte Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Rechtskraftgewerbe:
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
c) freie Gewerbe: Außerdem besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung über eine Reihe von freien Gewerben, wie z. B. Handelsgewerbe, Werbeagentur usw.
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
d) Freie Berufe: Steuerberater*in oder Wirtschaftstreuhänder*in
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Wirtschaftstreuhänder Berufsordnung, Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Break-Even-Point | Der Break-Even-Point ist wirtschaftlich gesehen die Gewinnschwelle und bezeichnet jene Absatzmenge/Produktionsmenge, bei der die Fixkosten eines Produktes/einer Leistung (oder auch der gesamten Produktion) durch die Deckungsbeiträge (= Erlös abzüglich der variablen Kosten) dieses Produktes/dieser Leistung abgedeckt sind und damit weder Gewinn noch Verlust entsteht. |
Cash-Flow | Ist jener Überschuss (in der Betriebskasse) der einem Unternehmen nach Abzug aller Ausgaben und Kosten verbleibt. Der Cash-Flow drückt das Eigenfinanzierungspotenzial des Unternehmens aus. Diese Kennzahl gibt somit Aufschluss darüber, inwieweit sich Betriebe aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit heraus selbst finanzieren können, d. h. ohne auf Fremdkapital angewiesen zu sein. |
Corporate Identity | Die Corporate Identity (CI) beschreibt die Identität eines Unternehmens, also die Art, wie ein Unternehmen sich selbst nach innen und außen darstellt. Wichtig ist, dass diese Darstellung einer einheitlichen Linie folgt. Das betrifft das einheitliche Verhalten (Corporate Culture), die einheitliche Kommunikation (Corporate Communications) und das einheitliche Erscheinungsbild (Corporate Design, CD). |
Customer Relationship Management (CRM) | engl. "customer" = Kunde; "relationship" = Beziehung Customer Relationship Management (CRM) ist ein Strategie, die Unternehmen im Umgang mit aktuellen und potenziellen Kund*innen nutzen. Dabei werden die Kund*innenbeziehungsprozesse systematisch gestaltet und dokumentiert. Es dient der bewussten Pflege und Festigung langfristiger Kund*innenbeziehungen und soll sich so maßgeblich auf den Unternehmenserfolg auswirken. |
Incoterms | Incoterms sind internationale Regeln für die Auslegung von handelsüblichen Vertragsformen. Sie sollen vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln (z. B. die Verteilung der Zoll- oder Transportkosten auf Käufer und Verkäufer). |
Liquidität | Die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens ("flüssig sein"). Also die Möglichkeit, Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Dies kann auch bedeuten, bei Bedarf Sachwerte in Geld umzuwandeln. |
Makroökonomie | Die Makroökonomie ist jener Teilbereich der Volkswirtschaftslehre, der wirtschaftliche Zusammenhänge aus der gesamtwirtschaftlichen Perspektive erforscht. |
Mikroökonomie | Die Mikroökonomie ist jener Teilbereich der Volkswirtschaftslehre, der sich mit dem wirtschaftlichen Verhalten von z. B. Konsument*innen, Haushalten oder Unternehmen beschäftigt. |
Rentabilität | Das Verhältnis des Gewinns (einer Unternehmung) zu dem eingesetzten Kapital in einem Rechnungszeitraum. |