Hubschrauberpilot*in

Hubschrauberpilot*innen führen Transport-, Beobachtungs-, Rettungs- und Bergungsflüge sowie Flüge zur Personenbeförderung durch. Sie führen vor Flugantritt alle erforderlichen Kontrollmaßnahmen durch (z. B. Überprüfen der Instrumente, Einholen von Wetterberichten) und steuern, bedienen und navigieren den Hubschrauber während des Fluges.

Hubschrauberpilot*innen arbeiten für Einsatzorganisationen, wie Bundesheer, Polizei, Rettung, Lufttransportunternehmen, Automobilclubs etc. Ihr Arbeitsplatz ist das Cockpit. Sie arbeiten z. B. mit Co-Pilot*innen, Fluglots*innen, Notärzt*innen, Mitarbeiter*innen von Rettungs- und Bergungsdiensten zusammen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

allgemein

  • Flug vorbereiten: Hubschrauber auftanken, Instrumente auf Flugsicherheit kontrollieren, Wetterberichte einholen, Flugpläne erstellen bzw. kontrollieren, den Flug mit dem Team besprechen
  • Flug durchführen: Steuervorrichtungen des Hubschraubers bedienen und überwachen, alle flugrelevanten Daten erfassen, Hubschrauber navigieren, mit der Einsatzkontrolle kommunizieren, Maßnahmen im Notfall einleiten (z. B. Ausweichstrecken wählen, Notlandungen durchführen), Flugunterlagen führen

je nach Einsatzgebiet (Rettungs-, Transport-, Beobachtungs- und Beförderungsflug)

  • verletzte oder in Not geratene Menschen bergen, z. B. bei Verkehrsunfällen oder in Bergregionen
  • Kranke und Schwerverletzte transportieren oder in die Heimat zurückholen
  • Verkehrsströme beobachten (Verkehrsüberwachung)
  • Staatsgrenzen beobachten (Grenzschutz)
  • Materialien und Güter transportieren
  • Rundflüge und Sightseeing-Tours durchführen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gutes Sehvermögen
  • Schwindelfreiheit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Beobachtungsgabe
  • guter Orientierungssinn
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Führungsfähigkeit (Leadership)
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Reisebereitschaft
  • Risikobewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit

Die Ausbildung zum/zur Hubschrauberpilot*in ist äußerst kosten- und zeitintensiv und die Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere als Vollzeit-Berufspilot*in, sind für Berufseinsteiger*innen aufgrund der großen Konkurrenz sehr eingeschränkt. Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte sich auf jeden Fall auch ein zweites Standbein zur Deckung des eigenen Lebensunterhaltes schaffen.

Hubschrauberpilot*innen in öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Polizei oder Bundesheer, werden meist von ihren (zukünftigen) Arbeitgeber*innen ausgebildet. Die Kosten werden aber in der Regel nur übernommen, wenn die Hubschrauberpilot*innen sich für einen längeren Zeitraum an die Arbeitgeber*innen binden.

Eine andere Möglichkeit ist die Berufshubschrauberpilotenausbildung an einer privaten Flugschule. Um die Ausbildung abschließen zu können, benötigen angehende Hubschrauberpilot*innen

  • eine flugmedizinische Tauglichkeitsbescheinigung,
  • ein Funksprechzeugnis,
  • einen gültigen Privathubschrauberpilotenschein,
  • mindestens 185 Flugstunden,
  • eine gültige Nachtsichtflugberechtigung sowie
  • einen erfolgreich absolvierten Berufspiloten-Theoriekurs.

Damit ist die Ausbildung aber oft nicht abgeschlossen. Der ÖAMTC stellt beispielsweise für den Christophorus-Notarzthubschrauber nur Pilot*innen mit mindestens 2000 Flugstundenerfahrung und 500 Stunden Außenlasterfahrung (an der Hubschrauberaußenseite transportierte Gewichte), einer Nachtsichtflugberechtigung und Hochgebirgserfahrung ein. Spezialausbildungen (z. B. Hochgebirgslandekurs, Fallschirmspringerabsetzeinweisung, Film- und Fotoflugeinweisungskurs) sind daher wichtige Zusatzqualifikationen.

Weitere Informationen zur Ausbildung findest du z. B. auf den Webseiten des Österreichischen Bundesheeres, der österreichischen Flugpolizei und der Austro Control. Umfassende Informationen bietet auch die Webseite der Austrian Cockpit Association.

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: abhängig vom Umfang

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Berufspilotenausbildung (CPL(H)-Lizenz) ist eine absolvierte Privatpilotenausbildung (PPL(H)-Lizenz). Viele Flugschulen bieten dazu auch integrierte Ausbildungen an.

  • Mindestalter: 16 Jahren (vor dem ersten Alleinflug) und 18 Jahre für Flugscheinausstellung
  • positive medizinische Tauglichkeitsprüfung Klasse 1
  • Grundkenntnisse in Mathematik und Physik
  • Gute Englischkenntnisse

Abschluss: Berufspilotenlizenz nach europäischem Standard (EASA). Voraussetzung für die Ausstellung der Lizenz ist der Nachweis von mind. 185 Gesamtflugstunden.

Berechtigungen:

Gewerbliches Führen eines Hubschraubers

Die konkreten Berechtigungen richten sich nach der Art der erworbenen Lizenz.

  • Berufspilotenlizenz (CPL/H)
  • Berufspilotenlizenz (CPL/H) mit Linienverkehrspiloten Theorieausbildung (ATPL/H)

Info:

Viele Flugschulen bieten „Schnupperflüge“ an. Hier bekommt man einen sehr guten Einblick in die Ausbildung.

Ausbildungsdauer: Die Ausbildung kann individuell nach den persönlichen Möglichkeiten sowohl berufsbegleitende als auch Vollzeit gestaltet werden; die Theorieteile werden auch im Fernstudium angeboten.

Zielgruppe: Frauen und Männer ab 17 Jahren

Prinzipiell gibt es zwei Ausbildungsmöglichkeiten: Modular und Integrated

  • Modular- organisatorisch/zeitlich flexibel gestaltbar
  • Integrated: durchgehende Ausbildung beginnend bei der Privatpilotenlizenz

Kosten: sind abhängig vom Ausbildungsanbieter und vom Umfang der Ausbildung.

Die Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten gliedert sich in 3 Teilbereiche (Modulares-Konzept):

  • Privatpilotenlizenz (PPL/H); diese ist Voraussetzung für die Berufspilotenausbildung: mind. 100 Stunden Theorie + mind. 45 Flugstunden.
  • Berufspilotenlizenz (CPL/H) wahlweise auch mit Linienverkehrspiloten Theorieausbildung (ATPL/H Theory): mind. 250 Stunden Theorie + mind. 30 Flugstunden (mind. 20 Sichtflug + mind. 10 Instrumentenflug); FlugschülerInnen benötigen 155 Gesamtflugstunden, um mit der Berufspilotenausbildung starten zu können.
  • Lienenverkehrspiloten (ATPL/H) Theory: Umfang abhängig von den bestehenden Lizenzen und von gewünschten Ausbildungsziel

Für eine Integrierte Ausbildung gelten etwas abweichende Mindeststundenregelungen.

Die Berufspilotenausbildung bildet das Basisfundament für die Spezialisierung in den weiteren Sparten. Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt in den Sparten

  • gewerblicher Personentransport (CAT – Commercial Air Transport),
  • Lastenflüge (SPO – Special Operations),
  • Rettungsflug (HEMS – Helicopter Emergency Medical Services)
tätig zu werden.

Durch Zusatzausbildungen kann man auch die Berechtigung für die Sparten

Selbstständigkeit

Hubschrauberpilot*innen sind in der Regel im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses tätig. Eine selbstständige Berufsausübung ist aber beispielsweise als Luftverkehrsunternehmen (Beispiel: Flug-Taxi, Helikopter) möglich. Die relevanten gewerberechtlichen Informationen findest du z. B. auf den Seiten des Fachverbandes der Luftfahrtunternehmungen der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO). Zuständige Behörden sind das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Austro Control.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Hubschrauberpilot*innen arbeiten im Rettungs- und Bergungsdienst, der Katastrophenhilfe, dem militärischen Grenzschutz, dem Transport, der Verkehrsüberwachung und dem Tourismus (Rundflüge und Sightseeing-Flüge). Sie sind für das Bundesheer, die Polizei, Hilfs- und Rettungsorganisationen wie das Rote Kreuz, für Automobilclubs wie ÖAMTC und ARBÖ, für Lufttransportunternehmen und auch für private Veranstalter*innen von Rund- und Beförderungsflügen im Einsatz.

Vor Flugantritt tanken Hubschrauberpilot*innen den Hubschrauber auf, sie kontrollieren die Steuerungs- und Kontrollinstrumente auf Flugsicherheit und holen unter anderem Wetterberichte von der Bodenstation ein. Sie informieren sich über Strecke, Dauer, Witterungs- und Sichtbedingungen, etwaige Hindernisse auf der Strecke, wie z. B. Seilbahnen, erstellen bzw. kontrollieren Flugpläne und führen Flugbesprechungen mit Co-Pilot*innen und Meteorolog*innen durch. Während des Fluges bedienen und überwachen sie die Steuervorrichtungen des Hubschraubers, erfassen alle flugrelevanten Daten und navigieren den Hubschrauber entsprechend den Vorgaben und Bedingungen.

Hubschrauberpilot*innen bleiben während des Fluges mittels Kommunikations- und Datenübertragungssystemen wie Sprechfunk und GPS mit der Boden- und Einsatzzentrale in Kontakt. In Notfällen leiten sie Maßnahmen ein, sie wählen Ausweichstrecken oder führen Notlandungen durch. Hubschrauberpilot*innen führen Flugunterlagen, in denen alle relevanten Flugdaten chronologisch erfasst werden.

Hubschrauberpilot*innen führen auch Krankentransporte und Bergungs- und Rettungsflüge bei Verkehrsunfällen oder Unfällen in Bergregionen durch. Sie transportieren Kranke oder Schwerverletzte in Krankenhäuser. Bei der Polizei fliegen sie Einsätze im Rahmen der Verkehrsüberwachung und übernehmen Aufgaben im Rahmen des Grenzschutzes. Im Lufttransport führen sie vor allem Materialtransporte in oder aus unwegsamen Gebieten durch. So führen sie z. B. Versorgungsflüge für Schutzhütten in Bergregionen durch oder versorgen durch Lawinen oder Muren von der Außenwelt abgeschnittene Dörfer.
Der Beruf der Hubschrauberpilot*innen erfordert neben Verantwortungsbewusstsein und technischem Verständnis auch Belastbarkeit und Nervenstärke.

Arbeitsmittel

Hubschrauberpilot*innen verwenden Instrumente, Navigations- und Sprechfunkeinrichtungen im Cockpit des Hubschraubers. Sie bedienen Ladevorrichtungen, Seilwinden und andere Hilfseinrichtungen und arbeiten mit Informationen und Daten aus Luftverkehrsgesetzen, Verordnungen und Bestimmungen der nationalen und internationalen Luftfahrt, Wetterberichten und weiteren Unterlagen wie Flugbüchern, Flugrouten etc.

Arbeitsumfeld

Hubschrauberpilot*innen arbeiten in Cockpits von Helikoptern gemeinsam mit den Co-Pilot*innen. Einen Großteil ihrer Arbeitszeit verbringen sie allerdings außerhalb des Cockpits mit der Planung und Vorbereitung ihrer Einsätze in Wartungs- und Reparaturwerkstätten, Büros, Besprechungs- und Bereitschaftsräumen.

Hubschrauberpilot*innen arbeiten je nach Tätigkeitsbereich im Team mit Bordtechniker*innen, mit Einsatzkräften und Einsatzleiter*innen (z. B. Berufsoffizier*in, Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst, Arzt / Ärztin), mit Mitarbeiter*innen von Transportunternehmen und jenen der Anbieter*innen von Sightseeing-Flügen. Je nach Einsatzgebiet haben sie z. B. Kontakt zu kranken und verletzten Menschen oder Kund*innen von Rundflügen.

Die Arbeitsmöglichkeiten als Berufspilot sind in Österreich, aber auch international, eher eingeschränkt. Es ist daher jedenfalls sinnvoll zur Sicherung des Lebensunterhaltes diesen Beruf mit einem Zweitberuf zu kombinieren.

  • öffentliche oder private Fluggesellschaften, Flugschulen
  • Luftfrachtunternehmen
  • Automobilclubs (in Österreich ARBÖ und ÖAMTC)
  • Bundesheer, Polizei, Hilfs- und Rettungsorganisationen

Der Beruf Hubschrauberpilot*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Hubschraubertypen
  • bestimmte Einsatzbereiche wie Rettungs- und Bergungsdienst, Katastrophenhilfe, militärischer Grenzschutz, (Material-)Transport, Verkehrsüberwachung, Tourismus (Rundflüge und Sightseeing-Flüge)

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hubschrauberpilot*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Als Weiterbildungen kommen insbesondere der Erwerb zusätzlicher Typenratings, verschiedene Spezialausbildungen (z. B. Hochgebirgslandekurs, Fallschirmspringerabsetzeinweisung, Film- und Fotoflugeinweisungskurs) und (bei entsprechender Erfahrung) die Ausbildung zum/zur Fluglehrer*in in Frage.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in verschiedenen für Hubschrauberpilot*innen relevanten technischen Bereichen Kurse und Lehrgänge an, z. B. Elektronik, Funktechnik und Kommunikationstechnik.

Luftfahrtbetriebe führen zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen regelmäßig innerbetriebliche Kurse, Seminare und Schulungen durch.

Außerdem ist für Hubschrauberpilot*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften und anderen Publikationen, die Vernetzung bei Fachmessen und Veranstaltungen und die Teilnahme an beruflichen Netzwerken eine wichtige Möglichkeit, sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Austro Control

Die Austro Control ist für die Flugsicherheit des österreichischen Luftraumes zuständig. Sie regelt den gesamten zivilen und militärischen Flugverkehr und stimmt diesen mit den Flughäfen des Landes ab. Jedes Flugzeug das in Österreich startet bzw. landet, wird von der Austro Control registriert und freigegeben.

Avionik

"Avionik" ist ein Fachbegriff der Luftfahrttechnik, der sich aus den Begriffen "Aviation" (Luftfahrt) und "Elektronik" zusammensetzt. Die Avionik umfasst Geräte der Luft- und Raumfahrtelektronik, alle elektronischen Kommunikations-, Navigations- und Flugsteuerungsanlagen an Bord eines Luftfahrzeugs.

GPS

GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung.

GSM-Geräte

GSM ist die Abkürzung für "Global System for Mobile Communications" (Mobilfunk).

GSM-Geräte enthalten alle Spezifikationen und Schnittstellen, die für ein funktionierendes Mobilfunknetz benötigt werden.
Unter GSM-Codes werden die Codes verstanden, mit denen die Funktionen eines Handys gesteuert werden können.

Hubschrauber

Hubschrauber (Helikopter) sind Luftfahrzeuge, die durch einen oder mehrere waagerechte Rotoren angetrieben werden. Die Rotoren wirken wie sich drehende Tragflächen, daher gehören die Hubschrauber auch zu den so genannten Drehflügelflugzeugen. Hubschrauber können in der Luft stehen bleiben und sogar rückwärts und seitwärts fliegen sowie senkrecht starten und landen und benötigt daher keinen Flugplatz. Für Hubschrauber gibt es viele Verwendungsmöglichkeiten, sowohl im militärischen wie auch im zivilen Bereich (z. B. Rettungs- und Ambulanzhubschrauber). Weiters werden Hubschrauber zur Bekämpfung von Waldbränden, als fliegender Kran, zur Verkehrsüberwachung und vieles mehr eingesetzt.

ICAO

1944 wurde in Chicago die International Civil Aviation Organisation (ICAO) gegründet, die erstmals einheitliche Grundlagen für den Funkverkehr und die Flugsicherung schuf und international gültige Luftverkehrsregeln entwickelte. Österreich gehört der ICAO seit 1948 als Mitglied an.