Hubschrauberpilot*innen führen Transport-, Beobachtungs-, Rettungs- und Bergungsflüge sowie Flüge zur Personenbeförderung durch. Sie führen vor Flugantritt alle erforderlichen Kontrollmaßnahmen durch (z. B. Überprüfen der Instrumente, Einholen von Wetterberichten) und steuern, bedienen und navigieren den Hubschrauber während des Fluges.
Hubschrauberpilot*innen arbeiten für Einsatzorganisationen, wie Bundesheer, Polizei, Rettung, Lufttransportunternehmen, Automobilclubs etc. Ihr Arbeitsplatz ist das Cockpit. Sie arbeiten z. B. mit Co-Pilot*innen, Fluglots*innen, Notärzt*innen, Mitarbeiter*innen von Rettungs- und Bergungsdiensten zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Hubschrauberpilot*innen sind in der Regel im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses tätig. Eine selbstständige Berufsausübung ist aber beispielsweise als Luftverkehrsunternehmen (Beispiel: Flug-Taxi, Helikopter) möglich. Die relevanten gewerberechtlichen Informationen findest du z. B. auf den Seiten des Fachverbandes der Luftfahrtunternehmungen der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO). Zuständige Behörden sind das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Austro Control.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Austro Control | Die Austro Control ist für die Flugsicherheit des österreichischen Luftraumes zuständig. Sie regelt den gesamten zivilen und militärischen Flugverkehr und stimmt diesen mit den Flughäfen des Landes ab. Jedes Flugzeug das in Österreich startet bzw. landet, wird von der Austro Control registriert und freigegeben. |
Avionik | "Avionik" ist ein Fachbegriff der Luftfahrttechnik, der sich aus den Begriffen "Aviation" (Luftfahrt) und "Elektronik" zusammensetzt. Die Avionik umfasst Geräte der Luft- und Raumfahrtelektronik, alle elektronischen Kommunikations-, Navigations- und Flugsteuerungsanlagen an Bord eines Luftfahrzeugs. |
GPS | GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung. |
GSM-Geräte | GSM ist die Abkürzung für "Global System for Mobile Communications" (Mobilfunk). GSM-Geräte enthalten alle Spezifikationen und Schnittstellen, die für ein funktionierendes Mobilfunknetz benötigt werden. |
Hubschrauber | Hubschrauber (Helikopter) sind Luftfahrzeuge, die durch einen oder mehrere waagerechte Rotoren angetrieben werden. Die Rotoren wirken wie sich drehende Tragflächen, daher gehören die Hubschrauber auch zu den so genannten Drehflügelflugzeugen. Hubschrauber können in der Luft stehen bleiben und sogar rückwärts und seitwärts fliegen sowie senkrecht starten und landen und benötigt daher keinen Flugplatz. Für Hubschrauber gibt es viele Verwendungsmöglichkeiten, sowohl im militärischen wie auch im zivilen Bereich (z. B. Rettungs- und Ambulanzhubschrauber). Weiters werden Hubschrauber zur Bekämpfung von Waldbränden, als fliegender Kran, zur Verkehrsüberwachung und vieles mehr eingesetzt. |
ICAO | 1944 wurde in Chicago die International Civil Aviation Organisation (ICAO) gegründet, die erstmals einheitliche Grundlagen für den Funkverkehr und die Flugsicherung schuf und international gültige Luftverkehrsregeln entwickelte. Österreich gehört der ICAO seit 1948 als Mitglied an. |