Illustrator*in

Illustrator*innen erstellen Zeichnungen zu Texten, illustrieren Lehrbücher, Sachbücher und Kinderbücher oder zeichnen Comics und Bildgeschichten für Zeitungen und Zeitschriften. Das Illustrieren von Werbematerial fällt ebenso in ihren Tätigkeitsbereich. Für Werbefilme entwerfen sie Figuren oder erarbeiten sogenannte „Storyboards“, d. h. gezeichnete Entwürfe, nach denen die einzelnen Sequenzen eines Films gedreht werden. Bei Trickfilmen zeichnen sie jedes einzelne Bild, wobei sie auch Computerprogramme anwenden.

Sie entwickeln Layout und Design von Print- und Onlineprodukten und organisieren die Produktion von Videobeiträgen und Animationen. Sie erstellen Entwürfe, Skizzen, Gestaltungs-, Farb- und Bildkonzepte, wählen Bilder, Grafiken und Schriften aus und gestalten die gewünschten Print- oder Online Produkte, in Absprache mit ihren Kund*innen, in unterschiedlichen Formaten und Layouts. Sie verwenden spezielle Software zur Illustrierung und Bildbearbeitung.

Illustrator*innen arbeiten meist freiberuflich. Je nach Auftrag arbeiten sie mit Grafiker*innen, Texter*innen, Art Director (m./w./d.) oder auch mit Fotograf*innen oder Web-Spezialist*innen zusammen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • gutes Sehvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung generativer künstlicher Intelligenz (KI)
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Freihandzeichnen
  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Geduld
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Selbstorganisation

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • Kreativität
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise
  • Umgang mit sozialen Medien

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) freien Berufstätigkeit als Künstler*in.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

b) Freies Gewerbe:

  • Werbegrafikdesigner

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

3D-Druck

Mit der 3D-Druck-Technologie können dreidimensionale (3D) Objekte aus verschiedensten Materialen mittels Drucktechnik (Schicht für Schicht auftragen) hergestellt werden. Z. B. Zahnkrone, Modell, Werkstück, Ersatzteile, etc.

Bildbearbeitung

Bildbearbeitung bezeichnet die Veränderung und Nachbearbeitung von Fotos, Negativen, Dias oder digitalen Bildern. Heute wird Bildbearbeitung vor allem digital mittels spezieller Softwareprogramme gemacht, die es sowohl im professionellen Umfang mit zahlreichen Funktionen, als auch mit einfachen Funktionen für Laien z. B. mittels Apps gibt. Funktionen der Bildbearbeitung sind neben dem Vergrößern, Verkleinern, Ausschneiden, Zoomen zahlreich z. B. Nachbelichten, Retuschieren, Farbmodus verändern, Freistellen, Invertieren, Kippen, Montieren, etc.

Layout

Die Text- und Bildgestaltung von Schriftstücken, Büchern oder Medien (Zeitungen, Zeitschriften usw.).

Photoshop

Weit verbreitetes Software-Programm zur Bearbeitung von Bildern und Fotos im Computer.

Typographie

(griech. typos = Druck, graphein = schreiben): Künstlerische Gestaltung eines Druckerzeugnisses mittels Schrifttypen, Satzspiegel, Format, Papier usw.

Zeichen-Tool

Zeichen-Tools sind diverse Anwendungen in Freizeichenprogrammen (Drawing- oder Paint-Software) oder in Design- und Illustrierprogrammen, wie z. B. Schneiden/Ausschneiden, Schraffieren, Färben, Retuschieren usw.