Instrumentalmusiker*innen spielen und interpretieren Musikstücke auf Musikinstrumenten. Sie treten als Solist*innen sowie in Orchestern, Ensembles oder in Bands (Musikgruppe) auf. Instrumentalmusiker*innen sind in der Regel auf bestimmte Musikinstrumente, z. B. auf Klavier, Gitarre, Geige, Cello, Kontrabass, Saxophon oder Schlagzeug sowie auf Stilrichtungen wie beispielsweise Klassik, Jazz, Pop, Rock, Electro spezialisiert.
Sie üben und proben in Studios und führen die Stücke bei Veranstaltungen und Konzerten auf. Instrumentalmusiker*innen arbeiten eigenständig sowie im Team mit anderen Musiker*innen, Sänger*innen, Dirigent*innen, Tontechniker*innen usw. Sie unterrichten auch an Musikschulen und Musikhochschulen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem im Rahmen einer freien Berufstätigkeit als Künstler*in – in diesem Falle als Musiker*in möglich.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Alt | von Ital. "alto" für hoch: |
Audio-Tool | Audio-Tools (aus dem Englischen: Audio = Ton, Tool = Werkzeug) sind Computerprogramme zur Bearbeitung von Tonmaterialien, wie z. B. Studioaufnahmen von Konzerten, Livemitschnitten, Aufnahmen von Interviews, Diskussionen, Vorträgen und dergleichen. |
Bass | In der Musik die Bezeichnung für eine tiefe Männersingstimme. |
Gage | Als Gage bezeichnet man das Honorar das Künstler*innen, Musiker*innen, Fotomodels, Schauspieler*innen, DJs, etc. für ihre künstlerische Leistung erhalten. Eine Gage wird im Vorfeld vertraglich festgelegt und nach dem Auftritt, Konzert, Schauspiel, etc. ausbezahlt. |
Musikalien | Ursprünglich in Kupfer gestochene, seit dem 18. Jhd. gedruckte Musikwerke. Im Alltag meistens einfach kurz Noten genannt. |
Partitur | - übersichtliche Zusammenstellung aller zu einer Komposition gehörenden Stimmen (Takt für Takt in Notenschrift). |
Tantiemen | Tantiemen erhalten Künstler*innen für die Verwendung ihres Werkes. z. B. Schrifsteller*innen, Musiker*innen, Songwriter (m./w./d.). Die Tantiemen werden von Verwertungsgesellschaften ausbezahlt. |