Instrumentalmusiker*innen spielen und interpretieren Musikstücke auf Musikinstrumenten. Sie treten als Solist*innen sowie in Orchestern, Ensembles oder in Band (Musikgruppe) auf. Instrumentalmusiker*innen sind in der Regel auf bestimmte Musikinstrumente, z. B. auf Klavier, Gitarre, Geige, Cello, Kontrabass, Saxophon oder Schlagzeug sowie auf bestimmte Stilrichtungen wie z. B. Klassik, Jazz, Pop, Rock, Electro spezialisiert. Sie üben und proben in Studios und führen die Stücke bei Veranstaltungen und Konzerten auf. Instrumentalmusiker*innen arbeiten eigenständig sowie im Team mit anderen Musiker*innen, Sänger*innen, Dirigent*innen, Tontechniker*innen usw. Sie unterrichten auch an Musikschulen und Musikhochschulen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem im Rahmen einer freien Berufstätigkeit als Künstler*in – in diesem Falle als Musiker*in möglich.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Instrumentalmusiker*innen erarbeiten, reproduzieren und interpretieren Tonwerke. Sie führen weltliche, kirchenmusikalische oder populäre Instrumentalmusik auf. Sie spielen als Solomusiker*innen, im Ensemble, in einer Band oder einem Orchester. Je nach Instrument und Ausbildung sind sie als Geiger*innen, Pianist*innen, Gitarist*innen, Harfenist*innen, Trompeter*innen, Schlagzeuger*innen usw. spezialisiert.
Instrumentalmusiker*innen beginnen Proben und Aufführungen mit dem Stimmen der Instrumente. Sie lesen und studieren die Notenblätter und Partituren und beschäftigen sich mit musikwissenschaftlicher Fachliteratur um neue Interpretationsansätze zu finden. Sie üben täglich, um ihr musikalisches und spieltechnisches Können zu erhalten und auszubauen. Sie proben alleine oder gemeinsam mit den anderen Musiker*innen ihres Orchester, Ensembles oder ihrer Gruppe. Häufig beherrschen Instrumentalmusiker*innen (wie z. B. Jazzmusiker*innen) ihr Instrument so perfekt, dass sie, live auf der Bühne und im Zusammenspiel mit anderen, in sogenannten „Sessions“, auch improvisieren, d.h. frei spielen können.
InstrumentalmusikerInnen arbeiten mit ihrem Instrument bzw. mit ihren Instrumenten samt Zubehör, Notenblättern und Notenständern. Im Bereich der elektronischen Musik verwenden sie auch Computer und Laptops. Weiters benutzen sie verschiedene Anlagen und Geräte der Tontechnik, wie z. B. Verstärker, Bässe und Tonregler. Als Arbeitsgrundlage dienen ihnen musikwissenschaftliche Bücher und Fachjournale, digitale Tonaufnahmen (z. B. als mp4-files), Musikkassetten, CD’s, Langspielplatten und andere Tondokumente sowie Video und DVD’s. Sie führen Notenbücher, Notenblätter, Datenbanken und Archive.
Je nach Orchester, Band oder Ensemble in dem sie spielen, tragen sie bei Aufführungen auch Konzertkleidung, Uniformen, Trachten etc.
Instrumentalmusiker*innen arbeiten vorwiegend in Arbeitsräumen, Tonstudios, Konzerthallen, Musiktheater und Opern- und Konzerthäuser und Aufnahmestudios. Sie üben in der Regel eigenständig, beim Einstudieren der Musikstücke aber auch im Team mit anderen Musiker*innen sowie mit Dirigent*innen, Komponist*innen, Sänger*innen, Tontechniker*innen usw. Sie haben Kontakt zu Journalist*innen und anderen Mitarbeiter*innen von Presse, Radio und Fernsehen. Instrumentalmusiker*innen, die Musikunterricht geben, haben Kontakt zu ihren Schüler*innen und deren Eltern.
Alt | von Ital. "alto" für hoch: |
Audio-Tool | Audio-Tools (aus dem Englischen: Audio = Ton, Tool = Werkzeug) sind Computerprogramme zur Bearbeitung von Tonmaterialien, wie z. B. Studioaufnahmen von Konzerten, Livemitschnitten, Aufnahmen von Interviews, Diskussionen, Vorträgen und dergleichen. |
Bass | In der Musik die Bezeichnung für eine tiefe Männersingstimme. |
Gage | Als Gage bezeichnet man das Honorar das Künstler*innen, Musiker*innen, Fotomodels, Schauspieler*innen, DJs, etc. für ihre künstlerische Leistung erhalten. Eine Gage wird im Vorfeld vertraglich festgelegt und nach dem Auftritt, Konzert, Schauspiel, etc. ausbezahlt. |
Musikalien | Ursprünglich in Kupfer gestochene, seit dem 18. Jhd. gedruckte Musikwerke. Im Alltag meistens einfach kurz Noten genannt. |
Partitur | - übersichtliche Zusammenstellung aller zu einer Komposition gehörenden Stimmen (Takt für Takt in Notenschrift). |
Tantiemen | Tantiemen erhalten Künstler*innen für die Verwendung ihres Werkes. z. B. Schrifsteller*innen, Musiker*innen, Songwriter (m./w./d.). Die Tantiemen werden von Verwertungsgesellschaften ausbezahlt. |