Instrumentalmusiker*innen spielen und interpretieren Musikstücke auf Musikinstrumenten. Sie treten als Solist*innen sowie in Orchestern, Ensembles oder in Bands (Musikgruppe) auf. Instrumentalmusiker*innen sind in der Regel auf bestimmte Musikinstrumente, z. B. auf Klavier, Gitarre, Geige, Cello, Kontrabass, Saxophon oder Schlagzeug sowie auf Stilrichtungen wie beispielsweise Klassik, Jazz, Pop, Rock, Electro spezialisiert.
Sie üben und proben in Studios und führen die Stücke bei Veranstaltungen und Konzerten auf. Instrumentalmusiker*innen arbeiten eigenständig sowie im Team mit anderen Musiker*innen, Sänger*innen, Dirigent*innen, Tontechniker*innen usw. Sie unterrichten auch an Musikschulen und Musikhochschulen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem im Rahmen einer freien Berufstätigkeit als Künstler*in – in diesem Falle als Musiker*in möglich.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Alt | von Ital. "alto" für hoch: |
Audio-Tool | Audio-Tools (aus dem Englischen: Audio = Ton, Tool = Werkzeug) sind Computerprogramme zur Bearbeitung von Tonmaterialien, wie z. B. Studioaufnahmen von Konzerten, Livemitschnitten, Aufnahmen von Interviews, Diskussionen, Vorträgen und dergleichen. |
Bass | In der Musik die Bezeichnung für eine tiefe Männersingstimme. |
Gage | Als Gage bezeichnet man das Honorar das Künstler*innen, Musiker*innen, Fotomodels, Schauspieler*innen, DJs, etc. für ihre künstlerische Leistung erhalten. Eine Gage wird im Vorfeld vertraglich festgelegt und nach dem Auftritt, Konzert, Schauspiel, etc. ausbezahlt. |
Musikalien | Ursprünglich in Kupfer gestochene, seit dem 18. Jhd. gedruckte Musikwerke. Im Alltag meistens einfach kurz Noten genannt. |
Partitur | - übersichtliche Zusammenstellung aller zu einer Komposition gehörenden Stimmen (Takt für Takt in Notenschrift). |
Tantiemen | Tantiemen erhalten Künstler*innen für die Verwendung ihres Werkes. z. B. Schrifsteller*innen, Musiker*innen, Songwriter (m./w./d.). Die Tantiemen werden von Verwertungsgesellschaften ausbezahlt. |