Abfallbeauftragte arbeiten im Auftrag von Betrieben verschiedener Branchen, in denen sie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Abfallbeseitigung verantwortlich sind. Sie kontrollieren die Sammlung und Trennung der betrieblichen Abfälle, veranlassen die Entsorgung von Problemstoffen und gefährlichen Abfällen und klären über Möglichkeiten der Abfallvermeidung auf.
Abfallbeauftragte*r arbeiten innerbetrieblich im Team mit den Mitarbeiter*innen der verschiedenen Abteilungen und sind die Kontaktpersonen für Mitarbeiter*innen von Deponien, Recyclingcentern und Umweltschutzbehörden.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist unter anderem gegeben durch:
a) freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
b) Reglementierte Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
c) Rechtskraftgewerbe:
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Abfallbehandlung | Als Abfallbehandlung bezeichnet man die Aufbereitung der Abfälle, um deren Wiederverwertung (Recycling) oder umweltverträgliche Ablagerung zu ermöglichen. Gängige Verfahren sind: |
Abfallentsorgung | Die Abfallentsorgung umfasst die Beseitigung, Ablagerung oder Verwertung von Abfällen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Abtransportierens und Beförderns zu Mülldeponien und Sammelstellen. |
Abfallvermeidung | Fast alles, was wir kaufen, landet früher oder später im Abfall. Wieviel Abfall entsteht, hängt sehr stark von den Konsum- und Lebensgewohnheiten der Menschen ab. Maßnahmen, um unnötigen Abfall zu vermeiden, sind z. B.: Getränke nicht in Einweggebinden (z. B. Dose, Einwegflaschen), sondern in Mehrwegflasche zu kaufen. Beim Einkaufen auf Verpackung zu verzichten und eigene Tragetaschen mitzubringen und dergleichen mehr. |
Abwasser | Bezeichnet das durch häuslichen, gewerblich-industriellen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigte, veränderte Wasser (sog. Schmutzwasser). Als Abwasser gilt auch jedes sonstige in die Kanalisation gelangte Wasser (z. B. Regen). |
Entsorgung | Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Dazu gehören auch alle erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns und Lagerns sowie die Schadstoffminimierung. |
Recycling | Recycling bedeutet Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und ihre Verarbeitung zu neuen Produkten (stoffliche Verwertung). Zum Recycling eignen sind unter anderem Glas, Papier, Pappe, Eisen, Aluminium und andere Metalle und Kunststoffe. Voraussetzung für die stoffliche Wiederverwertung ist eine möglichst sortenreine Sammlung der Altstoffe oder ihre leichte Abtrennung (Sortierung) aus dem Gesamtabfall. |
Sammelstelle | Zwischenlager, in dem regional Abfälle angenommen und zu größeren bedarfsgerechten Transporten zur Entsorgungsanlage zusammengestellt werden. |