Exekutivbedienstete*r im Justizwachdienst

Exekutivbedienstete im Justizwachdienst arbeiten in Justizanstalten (Gefängnissen). Sie beaufsichtigen und betreuen die Straf- und Untersuchungsgefangenen. Exekutivbedienstete im Justizwachdienst arbeiten in unterschiedlichen Abteilungen, z. B. auf den Krankenstationen von Gefängnissen und in den Arbeitsräumen (Justiz eigene Ausbildungswerkstätten). Sie nehmen regelmäßig Kontrollgänge vor und haben Kontakte zu den Angehörigen (Besucher*innen) der Insass*innen und zu anderen Mitarbeiter*innen der Anstalten (z. B. Anstaltsärzt*innen, Sozialarbeiter*innen, Verwaltungspersonal).

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten
  • den Besuchsdienst organisieren
  • die Gefangenen zu den hauseigenen Werkstätten begleiten, die Arbeit in den Werkstätten beaufsichtigen
  • die Gefangenen bei Arztbesuchen, Gerichtsterminen etc. begleiten
  • Gefangene bei der Freizeitgestaltung beaufsichtigen
  • in Konfliktsituationen flexibel und deeskalierend regieren
  • die Abläufe dokumentieren und protokollieren, Berichte erstellen
  • administrative Tätigkeiten, z. B. Schriftverkehr mit Ämtern durchführen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Motivationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Rechtsbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Problemlösungsfähigkeit

Die Ausbildung zum/zur Exekutivbediensteten im Justizwachdienst erfolgt an der Strafvollzugsakademie (StAK), in der Abteilung Grundausbildung (früher „Justizwachschule“). Die zentrale Bildungseinrichtung des österreichischen Strafvollzugs bildet in Wien sowie an den Außenstellen in Graz-Karlau, Linz und Stein/Donau aus.

Voraussetzung für die Aufnahme zum Grundausbildungslehrgang ist

  • die österreichische Staatsbürgerschaft,
  • die körperliche und persönliche Eignung (wird durch psychologische Tests untersucht),
  • Alter zwischen 19 und 40 Jahren und
  • eine erfolgreich abgelegte Aufnahmeprüfung.
  • In der Regel wird auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Reifeprüfung erwartet.

Der Grundausbildungslehrgang für Berufsanfänger*innen des Justizwachdienstes dauert zwölf Monate und behandeln die Schwerpunkte Recht, Exekutives Handeln, Menschenrechte, Wirtschaftliches Handeln, Persönlichkeitsentwicklung. Dabei werden Theorie- und Praxisphasen abgewechselt.

Weitere Information findest du z. B. bei der Abteilung Grundausbildung der Strafvollzugsakademie.

Selbstständigkeit

Eine selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung als Exekutivbedienstete*r im Justizwachdienst ist in Österreich nicht. Die Möglichkeit zu einer selbstständigen Berufsausübung ist vor allem gegeben durch:

a) reglementiertes bewilligungspflichtiges Gewerbe:

  • Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe, BGBl. II Nr. 82/2003 (Novelle mit Art. 59 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Die Justizwache ist ein uniformierter Wachkörper, der dienst- und besoldungsrechtlich der Sicherheitswache (= Polizei) gleichgestellt ist. Exekutivbedienstete im Justizwachdienst sind Allrounder*innen, denn sie arbeiten nicht nur im Rahmen von Bewachungsfunktionen und im Abteilungsdienst, sondern auch in den Werkstätten, Arbeitsbetrieben und Kanzleien der Justizanstalten (Gefängnisse).

Exekutivbedienstete im Justizwachdienst betreuen die Gefängnisinsass*innen und kontrollieren die Zellen und Aufenthaltsräume. Sie sind jedoch nicht nur für die Sicherheit in Gefängnissen zuständig, sondern vor allem auch für soziale Angelegenheiten. So müssen sie mit alltäglichen Problemen von Gefangenen umgehen bzw. Maßnahmen einleiten, um diese zu lösen (z. B. Benachrichtigung von Sozialarbeiter*innen). In den Werkstätten und Arbeitsbetrieben unterweisen sie die Häftlinge bei der Arbeit. Sie begleiten Gefangene zu Gerichtsterminen, beaufsichtigen die Bewegung im Freien und manchmal kann es vorkommen, dass sie sogar bei Operationen oder Geburten dabei sind.

Exekutivbedienstete im Justizwachedienst müssen sehr flexibel in immer wieder neuen, unvorhersehbaren und manchmal auch gefährlichen Situationen reagieren können. Konfliktfähigkeit und Deeskalationsstrategien sind dabei besonders wichtig. Spezielle Aufgabengebiete für geeignete Exekutivbedienstete im Justizwachdienst sind z. B. die Freizeitgestaltung für die Gefangenen oder die Führung von Gesprächsgruppen.

Arbeitsmittel

Exekutivbedienstete im Justizwachdienst arbeiten in erster Linie mit Menschen in Krisensituationen. Sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit sind deshalb wichtige Eigenschaften in diesem Beruf, aber auch Einfühlungsvermögen ist eine wichtige persönliche Eigenschaft.

Exekutivbedienstete im Justizwachdienst hantieren mit Schließmechanismen der Zellen, erklären und demonstrieren die Werkzeuge und Materialien in den Arbeitsbetrieben und Werkstätten und verwenden im Büro die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker, Scanner, Kopiergeräte und (Mobil-)Telefone. Sie tragen Uniform und erforderlichenfalls Waffen.

Arbeitsumfeld

Exekutivbedienstete im Justizwachdienst arbeiten in den Zellentrakten, Krankenabteilungen, Werkstätten und Büros von Haftanstalten (Gefängnissen). Sie sind aber auch bei der Überstellung von Häftlingen z. B. zu Gerichten oder Lokalaugenscheinen tätig. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und mit anderen Mitarbeiter*innen der Haftanstalt (z. B. Anstaltsärzt*innen, Sozialarbeiter*innen, Seelsorger*innen, Pädagog*innen, Psycholog*innen, Verwaltungspersonal). Außerdem haben sie Kontakte zu den Besucher*innen der Gefangenen, wenn sie z. B. Besuchsdienste organisieren.

Exekutivbedienstete im Justizwachdienst arbeiten in der Regel nach Dienstplänen und im Schichtbetrieb. Da Gefangenen auch an Sonn- und Feiertagen und während der Nachtzeit beaufsichtigt und betreut werden müssen, ist es notwendig, bereit zu sein, auch zu ungewöhnlichen Dienstzeiten zu arbeiten.

Exekutivbedienstete im Justizwachdienst arbeiten im öffentlichen Dienst und sind in Justizanstalten, d. h. Gefängnissen, beschäftigt.

Exekutivbedienstete im Justizwachdienst sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Die Abteilung Fortbildung (früher „Fortbildungszentrum“) der Strafvollzugsakademie (StAK) bietet ein jährliches Fortbildungsprogramm zu den folgenden Schwerpunkten:

  • Bildungs- und Personalförderung
  • Team-, Projekt- und Organisationsentwicklung
  • fachliche Beratung und Coaching
  • Steuerung von Entwicklungsprozessen (z.B. Führungskräfteauswahl)

Weitere Information findest du z. B. bei der Abteilung Fortbildung der Strafvollzugsakademie.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Exekutive

Die vollziehende, vollstreckende Gewalt im Staat.

Judikative

Die Judikative ist die rechtsprechende, richterliche Gewalt im Staat. Häufig wird auch von Rechtsprechung oder Gerichtsbarkeit gesprochen. Sie stellt eine Säule der klassischen, dreigliedrigen Gewaltenteilung im Staat dar (vergleiche Exekutive, Legislative).

Justizanstalt

Justizanstalten sind die zum Vollzug von Freiheitsstrafen zuständigen Einrichtungen ('Gefängnisse'). Auch die zur Betreuung bedingt verurteilter und entlassener Strafgefangener eingerichteten Bewährungshilfeeinrichtungen zählen dazu. Deren Aufgaben sind zwar weitgehend an eine private Vereinigung übertragen, sie stehen jedoch unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz.

Kriminalistik

Kriminalistik ist die Lehre von den Mitteln und Methoden zur Bekämpfung von Straftaten und Verbrechen durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende Maßnahmen. Dazu gehören alle erforderlichen rechtlich zulässigen, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken, wie z. B. das forensische (spurensicherungstechnische) Beweisen von Straftaten und Maßnahmen zur Verbrechensvermeidung.

Kriminaltechnik

Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und auf Erfahrung basierender Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen. Hierzu gehören z. B.: Formspuren, Urkundentechnik, DNA-Analyse, Daktyloskopie oder Handschriftenuntersuchung.(Quelle: Wikipedia)

Kriminologie

Kriminologie bedeutet wörtlich 'Lehre vom Verbrechen'. Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften, wie Rechtswissenschaften und Psychiatrie, Soziologie und Pädagogik, Psychologie, Ethnologie und Anthropologie sowie in den letzten Jahrzehnten verstärkt auch der Ökonomie.
Im deutschsprachigen Raum ist die Kriminologie eher rechtswissenschaftlich ausgerichtet. In angloamerikanischen und skandinavischen Ländern dagegen ist die Kriminologie vorwiegend psychologisch und sozialwissenschaftlich orientiert. (Quelle: Wikipedia)

Legislative

Die Gesetz gebende Gewalt im Staat.

Observation

Überwachung