Kanalfacharbeiter*innen reinigen und warten Abwasserkanäle, beseitigen Verstopfungen in Kanalanlagen, kontrollieren Rohre und Leitungssysteme und führen verschiedene Arbeiten in Kläranlagen durch. Sie bedienen dabei Spülschläuche, Filteranlagen, Schleusen, Pumpen, Bagger usw. Kanalfacharbeiter*innen tragen bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten Schutzkleidung, mitunter auch Mundschutz.
Sie sind im öffentlichen Dienst bei Gemeinden und Magistratsabteilungen oder bei privaten Abflussdiensten beschäftigt und arbeiten mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Gemeindebediensteten zusammen. Sie arbeiten bei jeder Witterung und zu jeder Zeit (Schichtdienst) im Freien und sind oft starker Geruchsbelastung ausgesetzt.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den Beruf Kanalfacharbeiter*in werden durch innerbetriebliche Schulungen und Kurse (Kanalgrundkurs, Kanalspülkurs und Fortbildungskurs) vermittelt. Als Voraussetzung für den Beruf werden häufig Lehrausbildungen in den Bereichen Bau oder Metall (z. B. Maurer*in/°Hochbau (Lehrberuf)#, °Tiefbau (Lehrberuf)# oder °Metalltechnik (Modullehrberuf)#) oder vergleichbare schulische Ausbildungen erwartet.
Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung ist beispielsweise im folgenden freien Gewerbe gegeben:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Abwasser | Bezeichnet das durch häuslichen, gewerblich-industriellen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigte, veränderte Wasser (sog. Schmutzwasser). Als Abwasser gilt auch jedes sonstige in die Kanalisation gelangte Wasser (z. B. Regen). |
Entsorgung | Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Dazu gehören auch alle erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns und Lagerns sowie die Schadstoffminimierung. |
Entwässerung | Die Ableitung von Wasser. In Siedlungen wird das Abwasser, in der Landwirtschaft das überschüssige Bodenwasser beseitigt. Auch die von Installateur*innen durchgeführte Ableitung des Kondensats (jene Flüssigkeit, die sich aus Dampf bildet) aus Dampfleitungen nennt man Entwässerung. |
Klärschlammkompostierung | Eine biologische Methode zur Behandlung von Klärschlämmen. Die Verrottung (aerobe Zersetzung fester organischer Stoffe) kann in Behältern (sogenannte Bioreaktoren) bei Temperaturen von etwa 650 Celsius ablaufen. Neben einer Belüftung ist die Beimengung organischen Kohlenstoffes erforderlich. Der auf diese Weise entstandene Kompost ist hygienisch einwandfrei. |
Klärschlammverbrennung | Ein Verfahren zur Beseitigung von Klärschlämmen. Die Klärschlammverbrennung kann bei Klärschlämmen angewendet werden, die nicht verwertet werden. Dabei werden schädliche organische Inhaltsstoffe zerstört und die zu entsorgende Menge reduziert. Zur Verbesserung der Energiebilanz der Klärschlammverbrennung wird der Klärschlamm zuvor weitestgehend mechanisch entwässert. |
Klärschlammvererdung | Ein Verfahren der Klärschlammentwässerung. Der aus der Kläranlage stammende, stabilisierte Klärschlamm wird in flache Mulden eingeleitet und dort getrocknet (Trockenverfahren). Durch Bepflanzung der Mulden mit Sumpfpflanzen (z. B. Schilf) lässt sich eine weitergehende Schlammstabilisierung erzielen, die unter Umständen eine Verwertung des kompostartigen Endproduktes z. B. als Dünger erlauben. |