Kantineur*in

Kantineur*innen arbeiten in Kantinen oder leiten Kantinen als selbstständige Unternehmer*innen. Sie planen und organisieren den Wareneinkauf, übernehmen Lieferungen, überprüfen die Qualität der Waren und sorgen für deren fachgerechte Lagerung und Zubereitung. Sie teilen das Personal ein, führen die Buchhaltung, berechnen die Kosten und erledigen den anfallenden Schriftverkehr. Kantineur*innen erstellen die Speisepläne und überwachen den Küchenbetrieb. An der Theke geben sie Speisen, Snacks und Getränke aus. Weiters achten sie auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen. Kantineur*innen arbeiten mit Köch*innen, Küchengehilf*innen und Buffet- und Schankkräften zusammen und haben Kontakt zu Lieferant*innen und Kund*innen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • verschiedene kaufmännische Tätigkeiten erledigen; Betriebsbücher, Dokumente, Lager- und Einkaufslisten, Bestellbücher usw. führen
  • Telefon-, E-Mail- und Schriftverkehr durchführen
  • Lagerbestandslisten, Wareneinkaufslisten erstellen
  • Bestellungen und Wareneinkäufe durchführen
  • Küchen- und Servierpersonal einteilen
  • den gesamten Küchen- und Kantinenbetrieb koordinieren und überwachen
  • Kund*innen an der Essensausgabe bedienen
  • Rechnungen kassieren, nach Betriebsschluss die Kassa abrechnen, die Einnahmen verzeichnen usw.
  • Geschirr reinigen, in Regale einschlichten
  • Getränkekisten im Lager nachschlichten, Lebensmittel und Speisen in den Vitrinen auflegen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung – Stehen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • kaufmännisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Es gibt keine geregelte Ausbildung; die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten werden vor allem betriebsintern vermittelt.

Um diesen Beruf selbstständig auszuüben, ist eine Ausbildung im Gastronomiebereich von Vorteil (siehe z. B. °Koch / Köchin (Lehrberuf)#, °Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (Lehrberuf)#, °Gastronomiefachmann / Gastronomiefachfrau (Lehrberuf)#).

Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
    Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung.
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe

Berechtigungen:

Ausübung facheinschlägiger Gewerbe sowie des Handelsgewerbes

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Tourismusschule WK NÖ St. Pölten
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -23101
Fax: +43 (0)2742 / 890 -2326
email: office@hts-stp.at
Internet: https://hts-stp.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Tourismus:

  • Schwerpunkt Digitales Marketing
  • Schwerpunkt Food Design und Entertainment

3-jährige Gastgewerbefachschule


Gastgewerbefachschule des Schulvereins der Wiener Gastwirte
Judenplatz 3-4
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 533 06 42 -4407
email: office@edu.gafa.ac.at
Internet: https://gafa.ac.at/

Schwerpunkte:

Gastgewerbefachschule

Aufbaulehrgang für Tourismus – Vertiefung Patisserie

Patisserie – Meisterklasse


Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) Reglementiertes Gewerbe:

  • Gastgewerbe, BGBl. II Nr. 51/2003

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


b) Freie Gewerbe:

  • Gastgewerbe-Betriebsarten: Frühstückspension, Schutzhütte, Würstelstand

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


Aus dieser Liste geht auch der genaue Wortlaut der betreffenden freien Gewerbe hervor.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Kantineur*innen leiten in der Regel als Selbstständige, oft auf Pachtbasis (als Pächter*innen), einen Kantinen- oder Mensenbetrieb. Sie ermitteln den Warenbedarf, organisieren den Lebensmitteleinkauf und kontrollieren die Qualität der Waren. Sie sind aber auch für den Einkauf von Arbeits- und Reinigungsmitteln zuständig. Sie erstellen Lager-, Inventur- und Einkaufslisten, legen die Speise- und Getränkekarte fest und planen die Tages- und Wochenmenüs. Kantineur*innen teilen das Küchen- und Servierpersonal ein, beobachten die Arbeit in der Küche und achten auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsstandards.

In kleineren Kantinen wirken Kantineur*innen auch bei der Speisenausgabe an der Theke selbst mit und verkaufen Snacks, wie z. B. Wurst- und Käsesemmeln, Bratwürste, Aufstrichbrote, Kuchen, Plunderteigwaren und Getränke. Sie bedienen die Kantinengäste, kassieren die Rechnung und schlichten Geschirr und Getränkegläser in Geschirrspüler. Nach Kantinenschluss rechnen sie die Kassa ab und berechnen den Tagesumsatz (Einnahmen aus Verkäufen) usw.

Arbeitsmittel

Kantineur*innen haben Umgang mit Speisen und Getränken, Jausen und Snacks aller Art. Zum Anrichten und Ausgeben verwenden sie z. B. Gläser, Teller, Besteck, Portionierer und Tabletts. Sie bedienen Küchenmaschinen wie Geschirrspüler, Backrohre, Mikrowellenherde, Espressomaschinen usw. Kantineur*innen arbeiten mit Hand- oder Registrierkassen sowie mit Computern, Internet und E-Mail. Weiters führen sie Betriebsbücher, Lagerlisten, Bestellbücher und andere Dokumente.

Arbeitsumfeld

Kantineur*innen sind in den Räumlichkeiten von Kantinen und Mensenbetrieben, z. B. an und hinter der Theke, in der Küche und in den Lagerräumen, tätig. Sie arbeiten mit Köch*innen, Küchengehilfen, Buffet- und Schankkräften zusammen, weisen das Reinigungspersonal an und haben Kontakt zu ihren Kund*innen und Lieferant*innen.

  • Kantinen diverser Unternehmen
  • Mensen

Für Kantineur*innen ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Kantineur*innen:

  • EDV, Internet, betriebliche Software
  • Menüplanung, Einkauf und Logistik
  • Buchhaltung, Kostenrechnung
  • Fremdsprachen

Die Aneignung von fachspezifischen Zusatzkenntnissen (z. B. Vollwertkost, Diätkost, regionale und internationale Küche, vegetarische Ernährung, EDV in der Großküche) ist von Vorteil.
Das bfi und das WIFI bieten neben Vorbereitungskursen für die Gastgewerbe-Befähigungsprüfung verschiedenste Weiterbildungskurse an.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: