Kfz-Sachverständiger / Kfz-Sachverständige

Kfz-Sachverständige begutachten und bewerten beschädigte Kraftfahrzeuge, rekonstruieren den Unfallhergang, bewerten die Reparaturmöglichkeit und -würdigkeit sowie die Reparaturkosten und stellen den (Zeit-)Wert von Fahrzeugen fest. Auch die Feststellung möglicher Konstruktions- oder Produktionsfehler fällt in ihren Tätigkeitsbereich. Sie arbeiten in Büros, Werkstätten sowie direkt vor Ort an den Unfallstellen. Kfz-Sachverständige arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Versicherungen und Behörden.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • beschädigte Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge etc. begutachten und bewerten
  • Daten wie Zulassungsbesitzer*in, Baujahr, Zulassungsdatum, Prüfplakette, Kilometerstand, Fahrzeugpapiere prüfen und festhalten
  • Kraftfahrzeuge optisch begutachten: Zustand der Reifen, Prüfplakette, etwaige Vorschäden usw. festhalten
  • beschädigte Teile untersuchen, z. B. Karosserie, Motor, Unterbau
  • Detailansichten der beschädigten Teile fotografieren und dokumentieren
  • Ergebnisse in Formulare eintragen oder digital mit Computer/Laptop in Datenbanken eingeben
  • (Zeit-)Wert von Fahrzeugen ermitteln
  • Art, Umfang und Kosten der möglichen bzw. notwendigen Reparaturarbeiten schätzen
  • „Totalschäden“ feststellen (d. h. der Reparaturaufwand ist höher als der Zeitwert des Fahrzeuges)
  • Ergebnisse in einem Gutachten zusammenfassen, Berichte schreiben, diese an die Versicherungen weiterleiten
  • Tätigkeiten als gerichtlich beeidete Sachverständige: Unfallursachen analysieren, Fahrzeuge auf technische Mängel und Gebrechen untersuchen usw.

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gutes Sehvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • schriftliches Ausdrucksvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Die Einschulung zum/zur Kfz-Sachverständigen bei Versicherungen erfolgt innerbetrieblich und dauert je nach Versicherungsanstalt zwei bis drei Monate.
Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs führt regelmäßig Schulungen durch.

Voraussetzung für die Tätigkeit bei Versicherungen ist die abgelegte Meisterprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik.

Voraussetzung für die Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger / Kfz-Sachverständige bei Gericht ist eine zehnjährige Tätigkeit als Kraftfahrzeugtechnikermeister*in bzw. Kraftfahrzeugtechniker*in, ein entsprechendes Hochschulstudium oder der erfolgreiche Abschluss einer berufsbildenden Schule und eine fünfjährige Tätigkeit. Nähere Informationen zu Berufszugang und Tätigkeit findest du auf den Seiten des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch das reglementierten Gewerbe (bzw. verbundene Handwerk) Kraftfahrzeugtechnik, Karosseriebau- und Karosserielackiertechnik (BGBl. II Nr. 64/2003, Novelle mit Art. 27 BGBl. II Nr. 399/2008) möglich.

Unter den bei Ausbildung bzw. Weiterbildung beschriebenen Voraussetzungen können sich Kfz-Technikmeister*innen in die Sachverständigenliste bei Gericht eintragen lassen und als selbstständige Kfz-Sachverständige tätig werden.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Kfz-Sachverständige begutachten und bewerten verunfallte Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen, einspurige Fahrzeuge wie Motorräder, Fahrräder etc. und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dabei versuchen sie meist auch den Unfallhergang zu rekonstruieren. Soll das Fahrzeug repariert werden, schätzen sie die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Wertminderung. Sie prüfen am Fahrzeug, das sie meist in einer Kfz-Werkstätte in Augenschein nehmen, zunächst die formalen Daten wie Baujahr, Zulassungsdatum, Zulassungsinhaber*in, Kilometerstand, Allgemeinzustand etc. Kfz-Sachverständige begutachten daraufhin die Fahrzeugschäden optisch und fotografieren Detailansichten der beschädigten Teile. Sie messen z. B. mit optischen Messgeräten den Fahrzeugrahmen und stellen dabei fest, ob und wie sich dieser nach dem Unfall verzogen hat. Die Kfz-Sachverständigen dokumentieren die Ergebnisse der Untersuchung, erstellen Gutachten über den Fall und geben diese Unterlagen an die Versicherung weiter.

Die Tätigkeit der Kfz-Sachverständigen bei Gericht ist ähnlich. Ihre Ermittlungen dienen dort als Beweisgrundlage bei Gerichtsverhandlungen. Um bei Gericht tätig zu sein, ist eine Beeidigung notwendig, diese wird nach entsprechenden Schulungen und erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erteilt.

Arbeitsmittel

Kfz-Sachverständige arbeiten mit verschiedenen Mess-, Test-, und Prüfgeräten, digitalen Foto- und Videokameras, mitunter auch mit Röntgen- und Lasergeräten. Sie verwenden die üblichen Bürogeräte und Kommunikationsmittel wie Computer/Laptops, Drucker, Scanner, Kopiergeräte, (Mobil-)Telefone, Internet und E-Mail. Sie lesen technische Unterlagen, Handbücher, Gesetzestexte und Verordnungen und führen Datenbanken und Protokolle.

Arbeitsumfeld

Kfz-Sachverständige arbeiten zur Begutachtung der Kraftfahrzeuge in Werkstätten oder im Freien; zur Durchführung der administrativen Tätigkeiten sind sie in Büros an Computerarbeitsplätzen tätig. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Versicherungen und Behörden.
Kfz-Sachverständige, die bei Gericht als Begutachter*innen tätig sind, haben Kontakt zu Richter*innen und Rechtsanwält*innen.

  • Automobilclubs (in Österreich ARBÖ und ÖAMTC)
  • Versicherungsunternehmen
  • Ämter und Behörden
  • Bezirks- und Landesgerichte
  • Prüf- und Überwachungsinstitute (z. B. TÜV)

Der Beruf Kfz-Sachverständiger / Kfz-Sachverständige ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Kfz-Typen, Modelle und Marken
  • Fahrzeugmechatronik, Fahrzeugelektronik
  • Transport- und Anhängervorrichtungen
  • Sicherheits- und Umweltüberprüfung („Pickerlprüfung“)

Kfz-Sachverständige sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen. Insbesondere gerichtlich beeidete Sachverständige sollten sich regelmäßig fortbilden, da eine Eintragung in die Sachverständigenliste auf jeweils fünf Jahre befristet ist und in der Regel nur bei Nachweis entsprechender Fortbildungsaktivitäten verlängert wird.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse und Lehrgänge zu relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereichen an, z. B. in den Bereichen Fahrzeugtechnik (Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik, Klimatechnik) sowie in Betriebswirtschaft und Unternehmensführung. Einrichtungen wie der Österreichische Verein für Kraftfahrzeugstechnik führen laufend Seminare und Vorträge zu neuen Entwicklungen in der Kraftfahrzeug- und Motorentechnik durch. Auch der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs führt regelmäßig relevante Schulungen durch.

Viele Betriebe führen außerdem für ihre Mitarbeiter*innen interne Schulungen durch oder bieten Kfz-Hersteller- und Vertriebsfirmen die Möglichkeit zu Einschulungskursen zu neuen Modelle und Kfz-Technologien.

Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: