Elementarpädagoge / Elementarpädagogin

Elementarpädagog*innen (Kleinkind- oder Kindergartenpädagog*innen) begleiten, betreuen und erziehen Kinder bis zum Alter von sechs Jahren in Kindergärten, Kindergruppen, Horten usw. Sie unterstützen die Kinder bei ihrer Entwicklung und motivieren sie dazu körperliche, geistige, emotionale und soziale Erfahrungen mit ihrer Umwelt zu machen. Sie malen, spielen und basteln, singen und turnen mit den Kindern, erzählen Geschichten und machen Ausflüge und bereiten die Kinder so auch auf den Schuleintritt vor. Elementarpädagog*innen arbeiten in den Räumlichkeiten von Kindergärten sowie im Freien auf Spielplätzen, in Parks und in der freien Natur. Dabei arbeiten sie mit Berufskolleg*innen und Kindergartenassistent*innen zusammen und halten Kontakt zu den Eltern und anderen Bezugspersonen der Kinder.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Beweglichkeit
  • Fingerfertigkeit
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gute Stimme
  • Lärmunempfindlichkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • didaktische Fähigkeiten
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • Rhythmikgefühl

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Führungsfähigkeit (Leadership)
  • Hilfsbereitschaft
  • Integrationsvermögen
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Motivationsfähigkeit
  • soziales Engagement
  • Verständnis für Jugendliche und Kinder

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Musikalität
  • Selbstorganisation
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Spontanität

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit

Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung als Elementarpädagoge/Elementarpädagogin ist über die Gründung eines privaten Kindergartens möglich, in dem der*die Pädagoge/Pädagogin die Leitung selbst übernimmt.

Hinweis: Die Errichtung von Kindergärten unterliegt Landesrecht, die jeweiligen Vorschriften können daher in einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich sein.

Gründung eines privaten Kindergartens:
Prinzipiell gilt:

  • jede*r österreichische Staatsbürger*in oder StaatsangehörigeR eines anderen EU-Mitgliedstaates,
  • jede gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft,
  • und jede sonstige juristische Person mit Sitz im Inland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren vertretungsbefugte Organe die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates sind
ist berechtigt einen Kindergarten zu errichten.


Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Errichtung rechtzeitig (NÖ z. B. drei Monate vor geplanter Inbetriebnahme) bei der zuständigen Landesregierung eingebracht wird und von dieser genehmigt wird. Für die Genehmigung ist u. a. erforderlich,
a) dass geeignete Räumlichkeiten vorliegen (geeignete bestehende Räumlichkeiten bzw. geeigneter Bauplatz und Bauplan für Neubau)
b) dass geeignetes Kindergartenpersonal (Leiter*in, Kindergartenpädagog*innen, Kinderbetreuer*innen und nach Erfordernis Sonderkindergartenpädagog*innen, Stützkräfte etc.) angestellt und nachgewiesen wird.
Die/der Kindergartenleiter*in muss Kindergartenpägagoge/Kindergartenpädagogin sein.


Für den/die Leiter*in des Kindergartens gelten folgende Voraussetzungen (Unterschiede nach Bundesländern möglich):

  • Befähigungsnachweis als Kindergartenpädagogin/Kindergartenpädagoge (z. B. Diplomprüfungszeugnis)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedslandes)
  • Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Berufserfahrung als Kindergartenpädagoge/Kindergartenpädagogin: je nach Größe des Kindergartens 2 Jahre (bei eingruppigen Kindergärten) bis 3 Jahre (bei mehrgruppigen Kindergärten)
  • Nachweis des Besuches eines Kindergartenleiter*innenkurses.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Pädagogik

Erziehungswissenschaft oder die Theorie und Praxis von Bildung und Erziehung.