Elementarpädagog*innen (Kleinkind- oder Kindergartenpädagog*innen) begleiten, betreuen und erziehen Kinder bis zum Alter von sechs Jahren in Kindergärten, Kindergruppen, Horten usw. Sie unterstützen die Kinder bei ihrer Entwicklung und motivieren sie dazu körperliche, geistige, emotionale und soziale Erfahrungen mit ihrer Umwelt zu machen. Sie malen, spielen und basteln, singen und turnen mit den Kindern, erzählen Geschichten und machen Ausflüge und bereiten die Kinder so auch auf den Schuleintritt vor. Elementarpädagog*innen arbeiten in den Räumlichkeiten von Kindergärten sowie im Freien auf Spielplätzen, in Parks und in der freien Natur. Dabei arbeiten sie mit Berufskolleg*innen und Kindergartenassistent*innen zusammen und halten Kontakt zu den Eltern und anderen Bezugspersonen der Kinder.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine selbstständige Berufsausübung als Elementarpädagoge/Elementarpädagogin ist über die Gründung eines privaten Kindergartens möglich, in dem der*die Pädagoge/Pädagogin die Leitung selbst übernimmt.
Hinweis: Die Errichtung von Kindergärten unterliegt Landesrecht, die jeweiligen Vorschriften können daher in einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich sein.
Gründung eines privaten Kindergartens:
Prinzipiell gilt:
Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Errichtung rechtzeitig (NÖ z. B. drei Monate vor geplanter Inbetriebnahme) bei der zuständigen Landesregierung eingebracht wird und von dieser genehmigt wird. Für die Genehmigung ist u. a. erforderlich,
a) dass geeignete Räumlichkeiten vorliegen (geeignete bestehende Räumlichkeiten bzw. geeigneter Bauplatz und Bauplan für Neubau)
b) dass geeignetes Kindergartenpersonal (Leiter*in, Kindergartenpädagog*innen, Kinderbetreuer*innen und nach Erfordernis Sonderkindergartenpädagog*innen, Stützkräfte etc.) angestellt und nachgewiesen wird.
Die/der Kindergartenleiter*in muss Kindergartenpägagoge/Kindergartenpädagogin sein.
Für den/die Leiter*in des Kindergartens gelten folgende Voraussetzungen (Unterschiede nach Bundesländern möglich):
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Pädagogik | Erziehungswissenschaft oder die Theorie und Praxis von Bildung und Erziehung. |