Spezialisierung zum Beruf Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst
Kriminalbeamt*innen sind Exekutivbedienstete im Polizeidienst, die nach mehrjähriger Berufserfahrung und Weiterbildung im Kriminaldienst tätig werden. Sie sind im Rahmen der geltenden Gesetze mit der Verbrechensbekämpfung beauftragt. Sie arbeiten in verschiedenen Sachbereichen wie z. B. Terrorismus, organisiertes Verbrechen, Umweltdelikte, Wirtschaftskriminalität usw. Bei Einsätzen sichern sie den Tatort und befragen Zeug*innen und Verdächtige. Auch Innendienste und Büroarbeit (Protokolle schreiben, Telefonate führen etc.) sind Teil ihres Berufes. Kriminalbeamt*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Ämtern und Behörden sowie mit Bürger*innen und Straftäter*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Kriminalbeamt*innen sind Exekutivbedienstete im Polizeidienst mit mehrjähriger Berufserfahrung und Zusatzausbildung.
Die Ausbildung zum/zur Exekutivbediensteten im Polizeidienst erfolgt an einem der Bildungszentren der polizeiinternen Sicherheitsakademie (SIAK) in wechselnden Theorie- und Praxisphasen und dauert 24 Monate. Nähere Informationen zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme sowie zur Grundausbildung für den Polizeidienst findest du beim Beruf °Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst#.
Nach einer fünfjährigen Dienstzeit bei der Sicherheitswache können Exekutivbedienstete sich für eine Laufbahn bei der Kriminalpolizei bewerben. Das Auswahlverfahren umfasst eine Auswahlprüfung und verschiedene Tests. Die Zugangsvoraussetzungen sind für Männer und Frauen gleich.
Die Ausbildung zum Kriminalbeamten / zur Kriminalbeamtin selbst dauert sechs Monate.
Weitere Informationen findest du auf der Karrierewebseite der Polizei.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise im Rahmen des folgenden reglementierten, bewilligungspflichtigen Gewerbe möglich:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Kriminalbeamt*innen nehmen innerhalb der polizeilichen Organisation die Aufgabe der Verbrechensbekämpfung in unterschiedlichen Bereichen wahr. Grundsätzlich übernimmt die Kriminalpolizei die Ermittlungsarbeit nach Unfällen mit Personenschäden (außer bei Unfällen im Straßenverkehr), bei Bränden, Selbstmord- und Mordfällen sowie bei Vermisstenmeldungen und Entführungen. Häufig ergibt sich eine Spezialisierung auf bestimmte Deliktsbereiche, z. B. auf Drogen-, Sittlichkeits- oder Wirtschaftskriminalität, Terrorismus, organisiertes Verbrechen oder Umweltkriminalität.
Kriminalbeamt*innen setzten vorbeugende Maßnahmen wie den kriminalpolizeilichen Beratungsdienst, der über Möglichkeiten informiert, wie man sich vor Verbrechen schützen kann. Bei den Ermittlungsarbeiten sammeln sie Informationen, die zur Aufklärung der Straftaten dienen. Sie führen Erhebungen und Vernehmungen mit Zeug*innen und Verdächtigen durch, sammeln Personen- und Sachbeweise, rekonstruieren daraus den Tathergang (bzw. Unfallhergang), zeitliche Abläufe und Bewegungsabläufe, recherchieren die privaten und beruflichen Hintergründe von Tatverdächtigen und suchen nach einem Tatmotiv. Die gewonnenen Informationen werden dann im Falle von Straftaten zu einer Anklage zusammengefasst und als Grundlage für Gerichts- und Verwaltungsstrafverfahren herangezogen. Sie erstellen Berichte und Protokolle zu laufenden und abgeschlossenen Verfahren und führen Datenbanken und Akten.
Kriminalbeamt*innen kennen und benutzen Gesetzestexte, Verordnungen, Dienstvorschriften, juristische Handbücher und Lexika. Im Außendienst handhaben sie Funk, Mobiltelefone, Bordcomputer und in besonderen Fällen Abhöreinrichtungen. Sie lenken Dienstfahrzeuge und setzen nötigenfalls z. B. Schusswaffen oder Pfeffersprays ein. In Zusammenarbeit mit der Spurensicherung hantieren sie mit Beweismitteln und Materialien und Geräte zur Sicherung der Beweismittel (vgl. Forensiker*in (Spurensicherungsexpert*in)).
Im Innendienst verwenden Kriminalbeamt*innen Formulare und Vordrucke und führen Datenbanken, Protokolle und Akten. Dazu bedienen sie die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker, Scanner, Kopiergeräte und (Mobil-)Telefone.
Uniformen tragen Kriminalbeamt*innen meist nur bei offiziellen Anlässen.
Kriminalbeamt*innen arbeiten in den Büroräumlichkeiten und Besprechungszimmern von Kommissariaten sowie im Außendienst bei Einsätzen und Ermittlungen an Tatorten. Sie arbeiten in der Regel in Tag-, Nacht- und Wechseldiensten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit Mitarbeiter*innen aus anderen Abteilungen, z. B. der Spurensicherung oder dem Drogendezernat (siehe z. B. Ballistiker*in, Forensiker*in (Spurensicherungsexpert*in)). Außerdem haben sie Kontakt mit Bürger*innen, Straftäter*innen und Opfern von Straftaten sowie zu Jurist*innen (Richter*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin).
Kriminalbeamt*innen sind im öffentlichen Dienst im Bereich Kriminaldienst beschäftigt.
Der Beruf Kriminalbeamt*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung vor allem Spezialisierung auf unterschiedliche Delikte als Schwerpunkt der Tätigkeit, wie z. B. Drogen, Sittlichkeitsdelikte, Gewaltverbrechen/Mord, Betrugs- und Wirtschaftsdelikte oder Menschenhandel.
Kriminalbeamt*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungen erfolgen vor allem national und international innerhalb der Exekutivbehörden. Möglichkeiten zur Weiterbildung und Höherqualifizierung bieten außerdem Fachhochschul- und Universitätslehrgänge bzw. Weiterbildungsstudie.
Außerdem ist für Kriminalbeamt*innen die laufende Lektüre von psychologischen, soziologischen und juristischen Fachzeitschriften (online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Weiterbildungen Informationen über Fortbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Kriminaldienst, Sicherheitsdienst und Sicherheitswache bietet die Bundespolizeidirektion (Schottenring 7-9, 1010 Wien | T: +43 (0)1 / 31 31 -0).
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Bagatelldelikt | Ein Bagatelldelikt ist ein Delikt (Vergehen, Straftat), bei dem die Schuld bzw. das Strafausmaß des Täters / der Täterin gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. |
Ballistik | Als Ballistik (griech. = werfen) bezeichnet man „Die Lehre von den geworfenen Körpern“. Sie ist ein Teilbereich der Physik und beschreibt die Vorgänge, eines sich durch den Raum bewegenden Flugkörpers (Projektil, Rakete). |
Exekutivdienst | Die vollziehende, vollstreckende Gewalt im Staat. Ihre Befugnisse sind gesetzlich geregelt. Zu den Aufgaben im Exekutivdienst zählen die Sparten Sicherheitswache ( = Polizei), Kriminaldienst, Justizwache und Dienst der Jugenderzieher*innen an Justizanstalten und Zollwache. |
Fingerprint | Fingerprint-Scanner erfassen die sogenannten Papillarlinien, das sind charakteristische Täler und Erhebungen der menschlichen Haut an der Fingerkuppe. Um ausreichenden Schutz vor Fälschungen zu bieten, nehmen bessere Systeme eine Lebenderkennung vor. |
Forensik | Unter Forensik im weiteren Sinn bezeichnet man alle Bereich, in denen systematisch kriminelle Handlungen analysiert oder rekonstruiert werden. Im engeren Sinn bedeutet Forensik die Spurensicherung am Tatort. |
Kriminalistik | Kriminalistik ist die Lehre von den Mitteln und Methoden zur Bekämpfung von Straftaten und Verbrechen durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende Maßnahmen. Dazu gehören alle erforderlichen rechtlich zulässigen, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken, wie z. B. das forensische (spurensicherungstechnische) Beweisen von Straftaten und Maßnahmen zur Verbrechensvermeidung. |
Kriminaltechnik | Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und auf Erfahrung basierender Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen. Hierzu gehören z. B.: Formspuren, Urkundentechnik, DNA-Analyse, Daktyloskopie oder Handschriftenuntersuchung.(Quelle: Wikipedia) |
Kriminologie | Kriminologie bedeutet wörtlich 'Lehre vom Verbrechen'. Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften, wie Rechtswissenschaften und Psychiatrie, Soziologie und Pädagogik, Psychologie, Ethnologie und Anthropologie sowie in den letzten Jahrzehnten verstärkt auch der Ökonomie. |