Kunsthistoriker*innen führen kunstgeschichtliche Untersuchungen, Forschungen und Studien durch. Sie erforschen alle Gattungen der Bildenden Kunst wie Architektur, Malerei, Bildhauerei usw. Sie leiten kunsthistorische Sammlungen, arbeiten bei der Herausgabe kunsthistorischer Bücher mit und organisieren Ausstellungen. Kunsthistoriker*innen arbeiten an Universitäten, im Denkmalschutz sowie bei kulturellen Institutionen und Organisationen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und haben Kontakt zu Künstler*innen, Galerist*innen, Architekt*innen usw.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Berufliche Selbstständigkeit als Kunsthistoriker*in unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Kunsthistoriker*innen können ohne besondere Voraussetzungen freiberuflich tätig werden und z. B. selbständig Galerien eröffnen oder als freiberufliche Berater*innen oder Kunst-Journalist*innen arbeiten.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
Daneben besteht für Kunsthistoriker*innen aber auch die Möglichkeit im Rahmen eines freien Gewerbes tätig zu werden, z. B.:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Ästhetik | Eine philosophische Teildisziplin. Dabei geht es um die Theorie des Schönen und dessen Erscheinungsformen in Kunst und Natur. |
Auktion | Versteigerung von wertvollen Kunstobjekten, Juwelen, Einrichtungsgegenständen und anderen Sammelobjekten. Der Wert eines Objektes ist nicht vorgegeben, sondern wird durch den/die Meistbietenden festgelegt, welche das Objekt dadurch erwerben. Auktionen werden in sogenannten Auktionshäusern durchgeführt, in Österreich z. B. im Dorotheum in Wien. |
Dorotheum | Das Dorotheum wurde 1707 durch Kaiser Joseph I. in Wien gegründet. Es ist das größte Auktionshaus in Mitteleuropa und im deutschsprachigen Raum. Im Dorotheum finden pro Jahr rund 600 Auktionen statt. Über 400 Mitarbeiter*innen, rund 70 Kunstexpert*innen sind im Palais Dorotheum in Wien und in den Filialen des Dorotheums in den österreichischen Bundesländern und in Prag beschäftigt. |
Expressionismus | Der Expressionismus ist eine Stilrichtung in der bildenden Kunst des 20. Jahrhunderts. Wie der Impressionismus und andere Richtungen war auch der Expressionismus eine Bewegung gegen den Naturalismus. Die Künstler*innen versuchten, eigene Eindrücke, Gefühle und Erlebnisse in ihrem künstlerischen Schaffen auszudrücken (engl.: to express). |
Gotik | Die Epoche eines europäischen Bau- und Kunststils, die von der Mitte des 12. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts reichte. Charakteristisch für gotische Architektur (z. B. Kirchen und Kathedralen wie der Kölner Dom oder Notre Dame in Paris) sind hohe Spitztürme und Spitzfenster, schlanke Säulengänge und Fassadenverzierungen mit Figuren oder Rosetten. |
Happening | Engl.: Ereignis; (öffentliche) Veranstaltung eines*r Künstler*in, die - meist unter Einbeziehung des Publikums - ein künstlerisches Ereignis vermitteln soll. |
Heraldik | Heraldik bedeutet die Lehre und Wissenschaft von Wappen, Fahnen und Flaggen. Sie umfasst die Bereiche Wappenkunde, Wappenkunst (Gestaltung) und Wappenrecht. Die Wappenkunde beschäftigt sich mit dem Aufbau von Wappen, ihren einzelnen Symbolen und Teilen und deren Bedeutung. Die Heraldik geht auf das 12. Jahrhundert zurück, seit aristokratische Familien begonnen haben, Fahnen und Wappen zu führen. |
Impressionismus | Der Impressionismus ist eine Stilrichtung der Malerei im späten 19. Jahrhundert, die sich von Frankreich aus verbreitete. Die impressionistische Malerei gilt mit ihren stilistischen und thematischen Neuerungen als Wegbereiterin der modernen und abstrakten Kunst. Charakteristische Maltechniken sind z. B. "pleinair" (unter freiem Himmel) oder "sur-le-motif" (vor dem Motiv). Vor allem die Lichteffekte und Stimmungen werden mit leichtem und farbintensiven Pinselauftrag eingefangen. |
Renaissance | Renaissance bezeichnet eine kunstgeschichtliche Epoche, die im 14. Jahrhundert in Italien begonnen hat. Als Kernzeitraum gilt das 15. und 16. Jahrhundert. Das französische Wort Renaissance bedeutet die „kulturelle Wiedergeburt der Antike“. Im weiteren Sinne meint Renaissance daher die Wiedergeburt des klassischen griechischen und römischen Altertums in seinem Einfluss auf die Wissenschaft, Kunst und Gesellschaft. |