Klärwart*innen steuern und bedienen Maschinen und Anlagen von Kläranlagen. Mittels Fernbedienung bedienen sie Schleusen, Pumpen, Filteranlagen und andere technische Einrichtungen. Sie entnehmen Proben vom Klärwasser und Klärschlamm und führen im Labor chemische Kontrollanalysen durch. Die ermittelten Werte vermerken sie in Protokollbüchern. Bei auftretenden Stör- und Zwischenfällen leiten sie entsprechenden Maßnahmen zur Behebung ein und sind außerdem für allgemeine Reparatur- und Wartungsarbeiten zuständig. Klärwart*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf als Klärwart*in ist in der Regel eine abgeschlossene Schulausbildung mit entsprechendem Schwerpunkt in Umwelttechnik oder Recyclingtechnik (z. B. HTL, Fachschule) erforderlich.
Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und die Technische Universität Wien, Institut für Wassergüte und Abfallwirtschaft, bieten einen dreiwöchigen „Klärwärter-Grundkurs“ an.
Eine gute Voraussetzung für diesen Beruf bietet die Absolvierung des Lehrberufes °Abwassertechnik (Lehrberuf)#.
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info: Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie Wien
Rosensteingasse 79
1170 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 48 614 80
Fax: +43 (0)1 / 48 903 59
email: office@hblva17.ac.at
Internet: https://www.hblva17.ac.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure:
Kolleg für Berufstätige für Chemieingenieure:
Kolleg für Chemieingenieure:
Fachschule für Chemie mit Betriebspraxis – Umweltanalytik
Fachschule für Chemische Technologie – Biochemie und Biotechnologie
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info: Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Dornbirn
Höchsterstraße 73
6851 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 83 -0
email: htl.dornbirn@cnv.at
Internet: https://www.htldornbirn.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure:
Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure:
Fachschule für Informationstechnik mit Betriebspraktikum
Fachschule für Chemie mit Betriebspraktikum
Höhere Lehranstalt für Mode:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist unter anderem gegeben durch:
a) freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
b) reglementierte Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
c) Rechtskraftgewerbe:
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
In Kläranlagen wird verschmutztes Abwasser von Haushalten und Industriebetrieben gereinigt. Die Beseitigung von Verunreinigungen im Wasser erfolgt in der Regel in drei Stufen: Erstens die mechanische Reinigung durch Filter (Herausfiltern von groben Verunreinigungen), zweites die Beseitigung von biologischen, organischen Verunreinigungen (z. B. Bakterien) und drittens die Beseitigung von chemischen Verunreinigungen (z. B. Waschmittel, Spülmittel). Weiters gibt es zahlreiche industrielle Abwässer mit speziellen Verunreinigungen, die gesondert behandelt werden müssen.
Klärwart*innen überwachen die Aufbereitung des Wassers in den genannten mechanischen, biologischen und chemischen Aufbereitungsstufen. Sie analysieren Abwasser- und Klärschlammproben. Sie reinigen, kontrollieren, warten und reparieren Rohre, Kanalleitungen und Klärbecken und steuern und bedienen technische Einrichtungen wie z. B. Schleusen, Filteranlagen, Beckenabsperrungen, Pumpen, Rohrleitungssysteme, Pressen, Förderbänder etc. Von Überwachungsbrücken aus überwachen sie den gesamten Klärvorgang.
Klärwart*innen entnehmen regelmäßig Proben aus den Abwässern und dem Klärschlamm und analysieren sie im Labor, um die chemische Zusammensetzung der Verunreinigungen festzustellen. Sie dokumentieren die Messwerte, führen Betriebsbücher und protokollieren die ein- und ausgehenden Wassermengen.
Klärwart*innen benutzen verschiedene Geräte wie z. B. Rechen, Siebe, Filter, Sauggeräte und dergleichen und bedienen Maschinen und Anlagen wie z. B. Schleusen, Filteranlagen, Pumpen und Pressen. Im Labor hantieren sie z. B. mit ph-Messern, Mikroskopen, Analysewaagen, Zentrifugen und anderen Vorrichtungen. Sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen, Betriebsvorschriften und Sicherheitsstandards, verwenden Kanal- und Abwasserkataster (Pläne der unterirdischen Kanalsysteme und Abwasserrohre) und führen Betriebsbücher.
Bei der Wartung, Reinigung und Reparatur der Kläranlagen tragen sie Schutzkleidung und Atemschutzgeräte (zum Schutz vor giftigen Faulgasen und Chemikalien). Zur Reinigung und Kontrolle von unterirdischen Rohrsystemen setzen sie auch Hochdruckspülgeräte und ferngesteuerte Videokameras ein.
Klärwart*innen arbeiten in Leitstationen, Überwachungszentralen, Labors sowie im Freien an den Klär- und Absetzbecken und mitunter auch unterirdisch in der Kanalisation an Rohren und Sammlern. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften (z. B. Kanalfacharbeiter*in, Deponiewart*in).
Klärwart*innen sind in privaten und öffentlichen Kläranlagen (z. B. von Gemeinden) beschäftigt.
Der Beruf Klärwart*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Klärwart*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungsmöglichkeiten werden von den Abfallwirtschaftsunternehmen und facheinschlägigen Unternehmensverbänden (Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB), Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftverband (ÖWAV)) angeboten.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zu verschiedenen relevanten Themenbereichen Kurse und Lehrgänge an, die auch für Klärwart*innen interessant sein können, z. B. in Öko-Audit, Umweltschutz, Umwelttechnik, Nachhaltigkeitsmanagement usw. aber auch zu kaufmännischen-betriebswirtschaftlichen Themen wie Buchhaltung, Kostenrechnung, Controlling, Marketing, Unternehmensführung. Vergleiche dazu die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) aber auch anderer Weiterbildungseinrichtungen.</p
Weiters bieten Höhere Schulen für Umwelt und Wirtschaft oder die Universität für Bodenkultur in Wien geeignete Weiterbildungsmöglichkeiten.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Berufsbildenden Höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Abwasser | Bezeichnet das durch häuslichen, gewerblich-industriellen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigte, veränderte Wasser (sog. Schmutzwasser). Als Abwasser gilt auch jedes sonstige in die Kanalisation gelangte Wasser (z. B. Regen). |
Klärgas | Ein Gemisch, hauptsächlich aus Methan und Kohlendioxid, das sich im Faulraum der Kläranlage unter dem Einfluss der Gärung des Klärschlamms entwickelt. |
Klärschlammkompostierung | Eine biologische Methode zur Behandlung von Klärschlämmen. Die Verrottung (aerobe Zersetzung fester organischer Stoffe) kann in Behältern (sogenannte Bioreaktoren) bei Temperaturen von etwa 650 Celsius ablaufen. Neben einer Belüftung ist die Beimengung organischen Kohlenstoffes erforderlich. Der auf diese Weise entstandene Kompost ist hygienisch einwandfrei. |
Klärschlammverbrennung | Ein Verfahren zur Beseitigung von Klärschlämmen. Die Klärschlammverbrennung kann bei Klärschlämmen angewendet werden, die nicht verwertet werden. Dabei werden schädliche organische Inhaltsstoffe zerstört und die zu entsorgende Menge reduziert. Zur Verbesserung der Energiebilanz der Klärschlammverbrennung wird der Klärschlamm zuvor weitestgehend mechanisch entwässert. |
Klärschlammvererdung | Ein Verfahren der Klärschlammentwässerung. Der aus der Kläranlage stammende, stabilisierte Klärschlamm wird in flache Mulden eingeleitet und dort getrocknet (Trockenverfahren). Durch Bepflanzung der Mulden mit Sumpfpflanzen (z. B. Schilf) lässt sich eine weitergehende Schlammstabilisierung erzielen, die unter Umständen eine Verwertung des kompostartigen Endproduktes z. B. als Dünger erlauben. |
Tenside | Tenside verstärken die Netzwirkung des Wassers, in dem sie die Oberflächenspannung verändern damit die Ablösung von Schmutz, z. B. auf textilen Oberflächen, erleichtern. In Kläranlagen und Gewässern können sie jedoch nur schwer abgebaut werden. Die durch Tenside ausgelöste Schaumbildung in Gewässern setzt den Sauerstoffgehalt herab, Fische können daran sterben. |