Klärwart*innen steuern und bedienen Maschinen und Anlagen von Kläranlagen. Mittels Fernbedienung bedienen sie Schleusen, Pumpen, Filteranlagen und andere technische Einrichtungen. Sie entnehmen Proben vom Klärwasser und Klärschlamm und führen im Labor chemische Kontrollanalysen durch. Die ermittelten Werte vermerken sie in Protokollbüchern. Bei auftretenden Stör- und Zwischenfällen leiten sie entsprechenden Maßnahmen zur Behebung der Störung ein und sind außerdem für allgemeine Reparatur- und Wartungsarbeiten zuständig. Klärwart*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf Klärwart*in ist in der Regel eine abgeschlossene Schulausbildung mit entsprechendem Schwerpunkt in Umwelttechnik oder Recyclingtechnik (z. B. HTL, Fachschule) erforderlich. Eine gute Zugangsmöglichkeit zu diesem Beruf bietet die Ausbildung im Lehrberufes °Abwassertechnik (Lehrberuf)#.
Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und die Technische Universität Wien, Institut für Wassergüte und Abfallwirtschaft, bieten einen dreiwöchigen „Klärwärter-Grundkurs“ an.
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie Wien
Rosensteingasse 79
1170 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 48 614 80
Fax: +43 (0)1 / 48 903 59
email: office@hblva17.ac.at
Internet: https://www.hblva17.ac.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure:
Kolleg für Berufstätige für Chemieingenieure:
Kolleg für Chemieingenieure:
Fachschule für Chemie mit Betriebspraxis – Umweltanalytik
Fachschule für Chemische Technologie – Biochemie und Biotechnologie
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Dornbirn
Höchsterstraße 73
6851 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 83 -0
email: htl.dornbirn@cnv.at
Internet: https://www.htldornbirn.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure:
Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure:
Fachschule für Informationstechnik mit Betriebspraktikum
Fachschule für Chemie mit Betriebspraktikum
Höhere Lehranstalt für Mode – Schulautonome Vertiefung Modedesign und Grafik
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist unter anderem gegeben durch:
a) freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
b) reglementierte Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
c) Rechtskraftgewerbe:
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Abwasser | Bezeichnet das durch häuslichen, gewerblich-industriellen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigte, veränderte Wasser (sog. Schmutzwasser). Als Abwasser gilt auch jedes sonstige in die Kanalisation gelangte Wasser (z. B. Regen). |
Klärgas | Ein Gemisch, hauptsächlich aus Methan und Kohlendioxid, das sich im Faulraum der Kläranlage unter dem Einfluss der Gärung des Klärschlamms entwickelt. |
Klärschlammkompostierung | Eine biologische Methode zur Behandlung von Klärschlämmen. Die Verrottung (aerobe Zersetzung fester organischer Stoffe) kann in Behältern (sogenannte Bioreaktoren) bei Temperaturen von etwa 650 Celsius ablaufen. Neben einer Belüftung ist die Beimengung organischen Kohlenstoffes erforderlich. Der auf diese Weise entstandene Kompost ist hygienisch einwandfrei. |
Klärschlammverbrennung | Ein Verfahren zur Beseitigung von Klärschlämmen. Die Klärschlammverbrennung kann bei Klärschlämmen angewendet werden, die nicht verwertet werden. Dabei werden schädliche organische Inhaltsstoffe zerstört und die zu entsorgende Menge reduziert. Zur Verbesserung der Energiebilanz der Klärschlammverbrennung wird der Klärschlamm zuvor weitestgehend mechanisch entwässert. |
Klärschlammvererdung | Ein Verfahren der Klärschlammentwässerung. Der aus der Kläranlage stammende, stabilisierte Klärschlamm wird in flache Mulden eingeleitet und dort getrocknet (Trockenverfahren). Durch Bepflanzung der Mulden mit Sumpfpflanzen (z. B. Schilf) lässt sich eine weitergehende Schlammstabilisierung erzielen, die unter Umständen eine Verwertung des kompostartigen Endproduktes z. B. als Dünger erlauben. |
Tenside | Tenside verstärken die Netzwirkung des Wassers, in dem sie die Oberflächenspannung verändern damit die Ablösung von Schmutz, z. B. auf textilen Oberflächen, erleichtern. In Kläranlagen und Gewässern können sie jedoch nur schwer abgebaut werden. Die durch Tenside ausgelöste Schaumbildung in Gewässern setzt den Sauerstoffgehalt herab, Fische können daran sterben. |