Klärwart*in

Klärwart*innen steuern und bedienen Maschinen und Anlagen von Kläranlagen. Mittels Fernbedienung bedienen sie Schleusen, Pumpen, Filteranlagen und andere technische Einrichtungen. Sie entnehmen Proben vom Klärwasser und Klärschlamm und führen im Labor chemische Kontrollanalysen durch. Die ermittelten Werte vermerken sie in Protokollbüchern. Bei auftretenden Stör- und Zwischenfällen leiten sie entsprechenden Maßnahmen zur Behebung ein und sind außerdem für allgemeine Reparatur- und Wartungsarbeiten zuständig. Klärwart*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • chemisches Verständnis
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Hygienebewusstsein
  • möglichst frei von Allergien sein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Für den Beruf als Klärwart*in ist in der Regel eine abgeschlossene Schulausbildung mit entsprechendem Schwerpunkt in Umwelttechnik oder Recyclingtechnik (z. B. HTL, Fachschule) erforderlich.
Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und die Technische Universität Wien, Institut für Wassergüte und Abfallwirtschaft, bieten einen dreiwöchigen „Klärwärter-Grundkurs“ an.

Eine gute Voraussetzung für diesen Beruf bietet die Absolvierung des Lehrberufes °Abwassertechnik (Lehrberuf)#.

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschließlich Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Adressen:

Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie Wien
Rosensteingasse 79
1170 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 48 614 80
Fax: +43 (0)1 / 48 903 59
email: office@hblva17.ac.at
Internet: https://www.hblva17.ac.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure:

  • Ausbildungsschwerpunkt Angewandte Technologien und Umweltschutzmanagement
  • Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Molekulare Biotechnologie
  • Ausbildungsschwerpunkt Chemiebetriebsmanagement

Kolleg für Berufstätige für Chemieingenieure:

  • Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Biochemische Technologie
  • Ausbildungsschwerpunkt Umweltanalytik und Umweltschutzmanagement

Kolleg für Chemieingenieure:

  • Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Biochemische Technologie
  • Ausbildungsschwerpunkt Umweltanalytik und Umweltschutzmanagement

Fachschule für Chemie mit Betriebspraxis – Umweltanalytik

Fachschule für Chemische Technologie – Biochemie und Biotechnologie


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschließlich Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Dornbirn
Höchsterstraße 73
6851 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 83 -0
email: htl.dornbirn@cnv.at
Internet: https://www.htldornbirn.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure:

  • Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
  • Ausbildungsschwerpunkt E-Business und Logistik
  • Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering and Management
  • Ausbildungsschwerpunkt Produktmanagement und FutureTecs

Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure:

  • Ausbildungsschwerpunkt Textilchemie
  • Ausbildungsschwerpunkt Chemische Betriebs- und Umwelttechnik

Fachschule für Informationstechnik mit Betriebspraktikum

Fachschule für Chemie mit Betriebspraktikum

Höhere Lehranstalt für Mode – Schulautonome Vertiefung Modedesign und Grafik


Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist unter anderem gegeben durch:

a) freie Gewerbe:

  • Abfallbeauftragte*r gem. § 11 Abfallwirtschaftsgesetz
  • Abfallberatung, eingeschränkt auf die Erteilung von Informationen über Möglichkeiten der Vermeidung, Entsorgung und Lagerung von Abfällen sowie die Abwasserentsorgung und -reinigung unter Ausschluss der Erstellung von Abfallkonzepten
  • Sammeln und Behandeln von Abfällen und Abwässern (zu berücksichtigen sind die Bewilligungspflichten nach § 15 Abfallwirtschaftsgesetz unter anderem betreffend die Genehmigungspflicht für Deponien)
  • Betrieb einer Kläranlage
  • Klärschlammbehandlung

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

b) reglementierte Gewerbe:

  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (BGBl. II Nr. 89/2003; Novelle Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

c) Rechtskraftgewerbe:

  • Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Abwasser

Bezeichnet das durch häuslichen, gewerblich-industriellen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigte, veränderte Wasser (sog. Schmutzwasser). Als Abwasser gilt auch jedes sonstige in die Kanalisation gelangte Wasser (z. B. Regen).

Klärgas

Ein Gemisch, hauptsächlich aus Methan und Kohlendioxid, das sich im Faulraum der Kläranlage unter dem Einfluss der Gärung des Klärschlamms entwickelt.

Klärschlammkompostierung

Eine biologische Methode zur Behandlung von Klärschlämmen. Die Verrottung (aerobe Zersetzung fester organischer Stoffe) kann in Behältern (sogenannte Bioreaktoren) bei Temperaturen von etwa 650 Celsius ablaufen. Neben einer Belüftung ist die Beimengung organischen Kohlenstoffes erforderlich. Der auf diese Weise entstandene Kompost ist hygienisch einwandfrei.

Klärschlammverbrennung

Ein Verfahren zur Beseitigung von Klärschlämmen. Die Klärschlammverbrennung kann bei Klärschlämmen angewendet werden, die nicht verwertet werden. Dabei werden schädliche organische Inhaltsstoffe zerstört und die zu entsorgende Menge reduziert. Zur Verbesserung der Energiebilanz der Klärschlammverbrennung wird der Klärschlamm zuvor weitestgehend mechanisch entwässert.

Klärschlammvererdung

Ein Verfahren der Klärschlammentwässerung. Der aus der Kläranlage stammende, stabilisierte Klärschlamm wird in flache Mulden eingeleitet und dort getrocknet (Trockenverfahren). Durch Bepflanzung der Mulden mit Sumpfpflanzen (z. B. Schilf) lässt sich eine weitergehende Schlammstabilisierung erzielen, die unter Umständen eine Verwertung des kompostartigen Endproduktes z. B. als Dünger erlauben.

Tenside

Tenside verstärken die Netzwirkung des Wassers, in dem sie die Oberflächenspannung verändern damit die Ablösung von Schmutz, z. B. auf textilen Oberflächen, erleichtern. In Kläranlagen und Gewässern können sie jedoch nur schwer abgebaut werden. Die durch Tenside ausgelöste Schaumbildung in Gewässern setzt den Sauerstoffgehalt herab, Fische können daran sterben.