Kunstkritiker*innen arbeiten in den Kunst- und Kulturabteilungen von Rundfunk, Fernsehen, Onlinemedien und Presse sowie für Kunstjournale und Kunstverlage. Sie berichten über Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich, hauptsächlich über Ausstellungen, Ausstellungseröffnungen, Theateraufführungen, Performances, Konzerte und dergleichen. Sie besuchen Museen, Galerien und Kunstmessen und halten Kontakt zu Künstler*innen, Kurator*innen, Galerist*innen usw.
In ihren Artikeln besprechen Kunstkritiker*innen die Arbeit von Künstler*innen, Ausstellungskonzepte von Museen oder berichten von Kunstmessen und -events (z. B. Biennale Venedig, Dokumenta Kassel, Ars Electronica Linz). Kunstkritiker*innen arbeiten in der Regel selbstständig/freiberuflich; oft üben sie zusätzlich zu dieser Tätigkeit noch eine andere Beschäftigung im Kunst- und Kulturbereich aus, z. B. als Kunsthändler*in oder Kurator*in.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die selbstständige Berufsausübung als Kunstkritiker*in unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Kunstkritiker*innen können ohne besondere Voraussetzungen freiberuflich tätig werden und z. B. auf Honorarbasis für unterschiedliche Medien arbeiten, z. B. als Journalistin oder Berater*in.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Copyright | engl.: = Urheberrecht |
editieren | = Daten eingeben, löschen, ändern. |
Expressionismus | Der Expressionismus ist eine Stilrichtung in der bildenden Kunst des 20. Jahrhunderts. Wie der Impressionismus und andere Richtungen war auch der Expressionismus eine Bewegung gegen den Naturalismus. Die Künstler*innen versuchten, eigene Eindrücke, Gefühle und Erlebnisse in ihrem künstlerischen Schaffen auszudrücken (engl.: to express). |
Feuilleton | franz.: = "Beiblättchen"; 1. kultureller Teil einer Zeitung. 2. literarischer Beitrag im Feuilletonteil einer Zeitung. 3. (österr.) populärwissenschaftlicher, im Plauderton geschriebener Aufsatz. |
Impressionismus | Der Impressionismus ist eine Stilrichtung der Malerei im späten 19. Jahrhundert, die sich von Frankreich aus verbreitete. Die impressionistische Malerei gilt mit ihren stilistischen und thematischen Neuerungen als Wegbereiterin der modernen und abstrakten Kunst. Charakteristische Maltechniken sind z. B. "pleinair" (unter freiem Himmel) oder "sur-le-motif" (vor dem Motiv). Vor allem die Lichteffekte und Stimmungen werden mit leichtem und farbintensiven Pinselauftrag eingefangen. |
Publizistik | Bereich der Beschäftigung mit allen die Öffentlichkeit interessierenden Angelegenheiten in Buch, Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen; weiters Wissenschaft von den Massenmedien und ihrer Wirkung auf die Öffentlichkeit. |