Künstleragent*in

Künstleragent*innen haben Künstler*innen wie z. B. Sänger*innen, Musiker*innen, Schauspieler*innen, Maler*innen usw., aber auch Fotomodelle unter Vertrag und vertreten sie nach außen hin in der Öffentlichkeit. Sie organisieren für ihre Künstler*innen Auftritte, Ausstellungen und dergleichen und verhandeln mit den Veranstalter*innen (Theater, Kleinkunstbühnen, Galerien, Museen, Konzerthäuser, etc.) die Gage und Vertragsbedingungen aus. Sie entwickeln Marketing- und Werbestrategien und bewerben ihre Klient*innen bestmöglich am Markt.

Künstleragent*innen arbeiten freiberuflich oder als Angestellte in Kunst-/Künstleragenturen. Sie haben engen Kontakt zu Künstler*innen, zu Direktor*innen von Theaterbühnen und Konzerthäuser, zu Galerist*innen und Verleger*innen.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • Kunstverständnis
  • Repräsentationsvermögen
  • wirtschaftliches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kompromissbereitschaft
  • Kund*innenorientierung
  • Verhandlungsgeschick
  • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Selbstorganisation
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Reisebereitschaft

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit

Selbstständigkeit

Künstleragent*innen können im Rahmen eines freien Gewerbes selbstständig tätig zu werden, z. B.:

  • Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Arbeitsvermittlern, Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten (Anmerkung: allgemeiner Sammelwortlaut, kann auch mit dem Zusatz Künstleragentur, Begleitagentur, Modellagentur, Kinderbetreuungsagentur, Sportleragentur, Sponsoringagentur oder Nachhilfeagentur verwendet werden)

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Ästhetik

Eine philosophische Teildisziplin. Dabei geht es um die Theorie des Schönen und dessen Erscheinungsformen in Kunst und Natur.

Gage

Als Gage bezeichnet man das Honorar das Künstler*innen, Musiker*innen, Fotomodels, Schauspieler*innen, DJs, etc. für ihre künstlerische Leistung erhalten. Eine Gage wird im Vorfeld vertraglich festgelegt und nach dem Auftritt, Konzert, Schauspiel, etc. ausbezahlt.

Musiklabel

Als Musiklabel (engl: label = Marke) wird der öffentliche Auftritt bzw. die Marke einer Plattenfirma verstanden, unter der die Musik veröffentlicht wird. Einerseits kann eine Plattenfirma mehrere Labels betreiben (z. B. für verschiedene Musik-Genres), andererseits können Plattenfirmen neben einem Label noch andere Geschäftsbereiche haben z. B. Tonträgerproduktion, Musikproduktion, Vertrieb, Musikmanagement. Labels können über einen international geltenden Label Code (LC) identifiziert werden, was vor allem für die Abrechnung der Leistungsschutzrechte (Urheberrecht) wichtig ist z. B. wenn ein Song eines Labels im Radio gespielt wird.

Rider

auch "Stage Rider" oder "Technical Rider" genannt ist Teil des Vertrages zwischen Veranstalter*in und Künstler*in und wird im Vorfeld übermittelt. Das Dokument enthält Informationen darüber, was Künstler*innen (Musiker*innen, Bands, Theatergruppen, Performance-Gruppen) für ihren Auftritt benötigen z. B. technisches Equipment, Ausstattungsmaterialien, Licht- oder Soundtechnik. Im Rider werden auch persönliche Wünsche der Künstler*innen erfasst z. B. Art der Verpflegung, Gestaltung und Ausstattung des Backstage-Raums, etc.