Der Lehrberuf Elektroenergietechnik wurde per 1. Juli 2010 durch den Modullehrberuf Elektrotechnik (siehe Elektrotechnik (Modullehrberuf)) ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Elektroenergietechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Elektrotechnik im Hauptmodul Energietechnik. Berufs- und Ausbildungsbeschreibungen findest du beim Beruf:
Elektroenergietechniker*innen bauen, warten und reparieren elektrische Maschinen, Geräte, Schalt- und Steuerungssysteme für Anlagen zur elektrischen Energieerzeugung, -übertragung und -verteilung. Weiters werden Bauteile und Baugruppen der elektrischen Energietechnik und der Leistungselektronik und der dazugehörigen Schalt- und Steuergeräte, nach Schaltungsunterlagen und Anleitungen von ihnen zusammengebaut und nach Plänen montiert, geprüft und in Betrieb genommen. Elektroenergietechniker*innen arbeiten im Team mit ihren Berufskolleg*innen und anderen Fach- und Hilfskräften in Betrieben der Elektroindustrie und Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Elektroenergietechnik wurde per 1. Juli 2010 durch den Modullehrberuf Elektrotechnik (siehe °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#) ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Elektroenergietechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Elektrotechnik im Hauptmodul Energietechnik. >> siehe °Elektrotechnik – Energietechnik (Modullehrberuf)#
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Rechtskraftgewerbe:
Rechtskraftgewerbe sind regelmentierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschleißlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
c) Freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
Allgemeine Hinweise:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Elektrosmog | Überall dort, wo elektrische Anlagen und Geräte verwendet werden entstehen elektromagnetische Felder. Es ist umstritten, ob dieser "Elektrosmog" gesundheitliche Schäden nach sich ziehen kann. |
EMV | Die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), engl. electromagnetic compatibility (EMC), behandelt die technischen und rechtlichen Grundlagen der wechselseitigen Beeinflussung elektrischer Geräte durch die von ihnen hervorgerufenen elektromagnetischen Felder in der Elektrotechnik. |
Energiekennzahl | Energiekennzahlen geben den Energieverbrauch pro m2 Energiebezugsfläche an. Man unterscheidet: E-Kennzahl Wärme (Heizung, Warmwasser, inkl.Hilfsenergie), E-Kennzahl Heizung, E-Kennzahl Warmwasser, E-Kennzahl Strom. |
Frequenz | Die Anzahl von (elektromagnetischen) Schwingungen pro Zeiteinheit. Wird in Hertz (Hz) gemessen. |
Hochspannung | Als Hochspannung werden elektrische Spannungen über 1.000 Volt (= 1 Kilovolt ode 1 kV) bezeichnet. |
Oszillograph / Oszilloskop | ein Instrument, das sich ändernde elektrische Spannungen in ein sichtbares Muster umsetzt. Dieses wird auf einem Papierstreifen oder auf einem Film sichtbar gemacht und lässt sich anschließend auswerten. Zur Beobachtung wird dieses Muster auf einen Bildschirm projiziert. Auch mechanische Schwingungen können in entsprechende elektrische Spannungen umgesetzt und auf gleiche Weise weiterverarbeitet werden. |
Solarenergie | Solarenergie hat drei technische Formen: passive Solarenergie, aktive Solarenergie und Photovoltaik. Passive Solarenergie wird in der Architektur berücksichtigt, z. B. Wohnräume im Süden, Schlafräume im Norden. Aktive Solarenergie wird durch Niedertemperatursysteme (Sonnenkollektoren) oder Hochtemperatursysteme (Solarfarmen) gewonnen und dient der Stromgewinnung. Die Photovoltaik wandelt Sonnen- und Lichtenergie direkt in elektrischen Strom um. |
Solarwasserstoff | wichtiger Energieträger der Zukunft; Solar-Wasserstoff kann ähnlich wie fossile Brennstoffe transportiert und gespeichert werden und steht unabhängig vom Energieangebot der Sonne jederzeit zur Verfügung. Er wird in Elektrolyseanlagen, die mit Strom aus Solarzellen gespeist werden, aus Wasser gewonnen. |
Starkstrom | als Dreiphasenwechselstrom oder Drehstrom, umgangssprachlich auch Starkstrom, wird ein System von drei miteinander verbundenen Wechselströmen bezeichnet (Spannung U = min 400 Volt) |
Supraleitfähigkeit | - Eigenschaft mancher Metalle, wie z. B. Blei, Quecksilber und Legierungen, in der Nähe des absoluten Nullpunkts dem elektrischen Strom keinen Widerstand mehr entgegenzusetzen. Der Übergang vom normalen zum supraleitenden Zustand erfolgt sehr plötzlich bei einer für jeden Stoff bestimmten Sprungtemperatur. Bei diesem Übergang ändern sich auch andere physikalische, z. B. magnetische Eigenschaften. |