Elektroenergietechnik

Der Lehrberuf Elektroenergietechnik wurde per 1. Juli 2010 durch den Modullehrberuf Elektrotechnik (siehe Elektrotechnik (Modullehrberuf)) ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Elektroenergietechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Elektrotechnik im Hauptmodul Energietechnik. Berufs- und Ausbildungsbeschreibungen findest du beim Beruf:

Elektroenergietechniker*innen bauen, warten und reparieren elektrische Maschinen, Geräte, Schalt- und Steuerungssysteme für Anlagen zur elektrischen Energieerzeugung, -übertragung und -verteilung. Weiters werden Bauteile und Baugruppen der elektrischen Energietechnik und der Leistungselektronik und der dazugehörigen Schalt- und Steuergeräte, nach Schaltungsunterlagen und Anleitungen von ihnen zusammengebaut und nach Plänen montiert, geprüft und in Betrieb genommen. Elektroenergietechniker*innen arbeiten im Team mit ihren Berufskolleg*innen und anderen Fach- und Hilfskräften in Betrieben der Elektroindustrie und Elektrizitätsversorgungsunternehmen.

Synonym zu Hauptberuf
Lehrzeit:
3 1/2 Jahre

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Farbsehen
  • gute körperliche Verfassung

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Elektroenergietechnik wurde per 1. Juli 2010 durch den Modullehrberuf Elektrotechnik (siehe °Elektrotechnik (Modullehrberuf)#) ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Elektroenergietechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Elektrotechnik im Hauptmodul Energietechnik. >> siehe °Elektrotechnik – Energietechnik (Modullehrberuf)#

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Rechtskraftgewerbe:

  • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008).

Rechtskraftgewerbe sind regelmentierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.


b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Kälte- und Klimatechnik, BGBl. II Nr. 60/2003 (Novelle Art. 23 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Medizingerätetechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Handwerk der Kommunikationselektronik, BGBl. Nr. II 62/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschleißlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


c) Freie Gewerbe:

  • Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge
  • Fahrradtechnik
  • Nähmaschinentechnik

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


Allgemeine Hinweise:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Elektrosmog

Überall dort, wo elektrische Anlagen und Geräte verwendet werden entstehen elektromagnetische Felder. Es ist umstritten, ob dieser "Elektrosmog" gesundheitliche Schäden nach sich ziehen kann.

EMV

Die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), engl. electromagnetic compatibility (EMC), behandelt die technischen und rechtlichen Grundlagen der wechselseitigen Beeinflussung elektrischer Geräte durch die von ihnen hervorgerufenen elektromagnetischen Felder in der Elektrotechnik.

Energiekennzahl

Energiekennzahlen geben den Energieverbrauch pro m2 Energiebezugsfläche an. Man unterscheidet: E-Kennzahl Wärme (Heizung, Warmwasser, inkl.Hilfsenergie), E-Kennzahl Heizung, E-Kennzahl Warmwasser, E-Kennzahl Strom.

Frequenz

Die Anzahl von (elektromagnetischen) Schwingungen pro Zeiteinheit. Wird in Hertz (Hz) gemessen.

Hochspannung

Als Hochspannung werden elektrische Spannungen über 1.000 Volt (= 1 Kilovolt ode 1 kV) bezeichnet.

Oszillograph / Oszilloskop

ein Instrument, das sich ändernde elektrische Spannungen in ein sichtbares Muster umsetzt. Dieses wird auf einem Papierstreifen oder auf einem Film sichtbar gemacht und lässt sich anschließend auswerten. Zur Beobachtung wird dieses Muster auf einen Bildschirm projiziert. Auch mechanische Schwingungen können in entsprechende elektrische Spannungen umgesetzt und auf gleiche Weise weiterverarbeitet werden.

Solarenergie

Solarenergie hat drei technische Formen: passive Solarenergie, aktive Solarenergie und Photovoltaik. Passive Solarenergie wird in der Architektur berücksichtigt, z. B. Wohnräume im Süden, Schlafräume im Norden. Aktive Solarenergie wird durch Niedertemperatursysteme (Sonnenkollektoren) oder Hochtemperatursysteme (Solarfarmen) gewonnen und dient der Stromgewinnung. Die Photovoltaik wandelt Sonnen- und Lichtenergie direkt in elektrischen Strom um.

Solarwasserstoff

wichtiger Energieträger der Zukunft; Solar-Wasserstoff kann ähnlich wie fossile Brennstoffe transportiert und gespeichert werden und steht unabhängig vom Energieangebot der Sonne jederzeit zur Verfügung. Er wird in Elektrolyseanlagen, die mit Strom aus Solarzellen gespeist werden, aus Wasser gewonnen.

Starkstrom

als Dreiphasenwechselstrom oder Drehstrom, umgangssprachlich auch Starkstrom, wird ein System von drei miteinander verbundenen Wechselströmen bezeichnet (Spannung U = min 400 Volt)

Supraleitfähigkeit

- Eigenschaft mancher Metalle, wie z. B. Blei, Quecksilber und Legierungen, in der Nähe des absoluten Nullpunkts dem elektrischen Strom keinen Widerstand mehr entgegenzusetzen. Der Übergang vom normalen zum supraleitenden Zustand erfolgt sehr plötzlich bei einer für jeden Stoff bestimmten Sprungtemperatur. Bei diesem Übergang ändern sich auch andere physikalische, z. B. magnetische Eigenschaften.