Elektromaschinentechnik

Der Lehrberuf Elektromaschinentechnik wurde per 1. Juni 2015 durch den Modullehrberuf Mechatronik ersetzt. Eine Ausbildung im Lehrberuf Elektromaschinentechnik ist nicht mehr möglich. Aktuelle Berufs- und Ausbildungsbeschreibungen findest du beim Beruf:

Elektromaschinentechniker*innen beschäftigen sich mit dem Innenleben von Maschinen und Geräten. Sie stellen elektromechanische und elektronische Maschinen, Anlagen und Geräte her, montieren und reparieren sie. Dabei handelt es sich z. B. um Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Wicklungen, Schaltgeräte, Steuer- und Regelanlagen, Signalanlagen, Mess- und Prüfanlagen.

Elektromaschinentechniker*innen zerlegen die Geräte in ihre Einzelteile, suchen nach Fehlerursachen, tauschen schadhafte Teile aus, bauen die Geräte wieder zusammen und prüfen die Funktion. Sie bearbeiten Metalle und stellen Kabelverbindungen her. Sie arbeiten in Betrieben der Elektroindustrie und des Elektrogewerbes aber auch in Handelsbetrieben für Elektrogeräte mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

Synonym zu Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Farbsehen
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Elektromaschinentechnik wurde per 1. Juni 2015 durch den Modullehrberuf Mechatronik ersetzt. Eine Ausbildung im Lehrberuf Elektromaschinentechnik ist nicht mehr möglich.

Die Ausbildung erfolgt nun im Hauptmodul Elektromaschinentechnik des Modullehrberufs Mechatronik (siehe °Mechatronik (Modullehrberuf)#).

Art: Schulausbildung

Dauer: 8 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule
  • Mindestalter 17 Jahre
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Kapfenberg
Viktor-Kaplan-Straße 1
8605 Kapfenberg

Tel.: +43 (0)5 0248 069
email: sekretariat@htl-kapfenberg.at
Internet: https://www.htl-kapfenberg.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Luftfahrt – Aviation Technology

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:

  • Vertiefung Fachspezifische Informationstechnik
  • Vertiefung Energie- und Antriebstechnik
  • Vertiefung Industrieelektronik
  • Vertiefung Automatisierung

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik – Industrielle Informationstechnik

Höhere Lehranstalt für Mechatronik

Höhere Lehranstalt für Kunststoff- und Umwelttechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung und Robotik
  • Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen – Maschinenbau

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau – Automatisierungstechnik (an der HTL Trieben)

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau (an der HTL Zeltweg)

Fachschule für Mechatronik

Fachschule für Maschinenbau – Ausbildungszweig Fertigungstechnik (mit Betriebspraktikum)


Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Rechtskraftgewerbe:

  • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008).

Rechtskraftgewerbe sind regelmentierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.


b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Kälte- und Klimatechnik, BGBl. II Nr. 60/2003 (Novelle Art. 23 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Mechatroniker für Medizingerätetechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschleißlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


c) Freie Gewerbe:

  • Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge
  • Fahrradtechnik
  • Nähmaschinentechnik

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

EIB

Europäischer Installationsbus. Ein Bussystem (Verteilersystem), das speziell für die Elektroinstallation entwickelt wurde.

Leiter

Als Leiter werden Substanzen bezeichnet, die elektrische Impulse übertragen. Dazu gehören vor allem alle Metalle, wobei die Edelmetalle die besten Leitungseigenschaften haben. Daneben gibt es Nichtleiter, auch Isolatoren genannt, das sind alle Substanzen, die elektrische Impulse nicht übertragen. Dazu gehören vor allem viele Kunststoffe. Zwischen beiden stehen die sogenannten Halbleiter.

Sensor

elektronischer Signalmesser

SPS-Systeme

Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) sind elektronische Baugruppen, die automatisierte Steuer- und Regelungsaufgaben übernehmen. SPS sind mit Sensoren verbunden und überwachen und steuern z. B. Fertigungsprozesse