Berufskraftfahrer*in

Berufskraftfahrer*innen lenken Fahrzeuge der Güter- und Personenbeförderung im Fern- und Nahverkehr. Beim grenzüberschreitenden Warentransport erledigen sie auch die Zollformalitäten. Vor jedem Fahrtantritt überprüfen sie das Fahrzeug auf die Verkehrssicherheit und führen eventuell kleine Reparaturarbeiten durch. Sie planen ihre Strecken und achten darauf, Termine pünktlich einzuhalten.

Berufskraftfahrer*innen arbeiten für Personen- und Güterbeförderungsunternehmen wie z. B. Reisebuslinien, Transportunternehmen. Je nach Aufgabengebiet haben sie Kontakt zu Fachkräften im Bereich Speditionswesen oder Tourismus bzw. zu Mitarbeiter*innen von Ämtern und Behörden (z. B. Öffentliche Verkehrsbetriebe).

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gutes Sehvermögen
  • Lärmunempfindlichkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • guter Orientierungssinn
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Selbstorganisation
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Reisebereitschaft

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Planungsfähigkeit

Voraussetzung für den Berufsantritt ist der Besitz des entsprechenden Führerscheins (Gruppe C, C + E, D) und eine möglichst lange unfallfreie Fahrpraxis. Der Beruf kann auch im Rahmen einer Lehrlingsausbildung zum*zur °Berufskraftfahrer*in (Lehrberuf)# erlernt werden.

Lenker*innen, die gefährliche Güter transportieren, müssen eine zusätzliche Schulung absolvieren und das Mindestalter von 24 Jahren erreicht haben.

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Führerschein B oder C
  • Mindestalter bei Prüfung: 21 Jahre / Mindestalter für Theorie/Fahren: 20,5 Jahre

Abschluss: Führerscheinprüfung, Zertifikat

Berechtigungen:

Lenkberechtigung für Autobusse
Der D-Schein ist erforderlich für das Lenken von Kfz die außer dem Lenkerplatz für mehr als 8 Personen zugelassen sind. Inbegriffen ist auch das Ziehen von leichten Anhängern. Für schwere Anhänger ist die Berechtigung D+E erforderlich.

Info:

Kosten: abhängig vom Anbieter

Dauer: abhängig vom Anbieter und dem bereits absolvierten Führerschein

Selbstständigkeit

Die Transportbranche bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine selbstständige Berufsausübung. Zu beachten sind allenfalls die rechtlichen Bestimmungen. Informationen dazu findest du z. B. auf der Website der Sparte Transport und Verkehr der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO).

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe:

1. Auf Basis einer Konzession:

  • Gewerbe nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG in der Fassung BGBl. Nr In 63/2014); das umfasst folgende Gewerbe:
    – Ausflugswagen-(Stadtrundfahrten-)Gewerbe mit Omnibusssen
    – Mietwagengewerbe mit Omnibussen oder Personenkraftwagen
    – Gästewagen-Gewerbe mit Omnibussen oder Personenkraftwagen
    – Taxi-Gewerbe
  • Gewerbe nach dem Kraftfahrliniengesetz (Personenbeförderung im Linienverkehr), BGBl. In Nr. 203/1999 (in der Fassung BGBl. I/2006/12)
  • Gewerbe nach dem Güterbeförderungsgesetz (Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG in der Fassung BGBl. In Nr. 153/2006); das umfasst folgende Gewerbe:
    – Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im innerstaatlichen Verkehr
    – Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr

2. Auf Basis einer Befähigungsprüfung:

  • Spediteure einschließlich der Transportagenten, BGBl. Nr.II 83/2003 (Novelle mit Art. 53 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.

Die Konzession im Sinne des Güterbeförderungsgesetzes und des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes
– die Zuverlässigkeit,
– die finanzielle Leistungsfähigkeit und
– die fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
vorliegen. Ähnliches gilt für die Konzession gemäß Kraftfahrliniengesetz.
Der Antrag auf eine Konzession ist bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen; eine Konzessionen für den Linienverkehr wird beim jeweiligen Landeshauptmann beantragt. Für grenzüberschreitenden Linienverkehr ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.

Downloadmöglichkeit des Bundesgesetzes mit detaillierten Regelungen über Arten, Umfang und Voraussetzungen für die Konzession finden Sie z. B. im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS).

b) Freies Gewerbe:

  • Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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ADR

Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt Kennzeichnung, Transport und Verpackung von gefährlichen Gütern in Europa.