Berufskraftfahrer*innen lenken Fahrzeuge der Güter- und Personenbeförderung im Fern- und Nahverkehr. Beim grenzüberschreitenden Warentransport erledigen sie auch die Zollformalitäten. Vor jedem Fahrtantritt überprüfen sie das Fahrzeug auf die Verkehrssicherheit und führen eventuell kleine Reparaturarbeiten durch. Sie planen ihre Strecken und achten darauf, Termine pünktlich einzuhalten.
Berufskraftfahrer*innen arbeiten für Personen- und Güterbeförderungsunternehmen wie z. B. Reisebuslinien, Transportunternehmen. Je nach Aufgabengebiet haben sie Kontakt zu Fachkräften im Bereich Speditionswesen oder Tourismus bzw. zu Mitarbeiter*innen von Ämtern und Behörden (z. B. Öffentliche Verkehrsbetriebe).
Allgemein:
Warentransport:
Personentransport (z. B. Busreisen):
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Voraussetzung für den Berufsantritt ist der Besitz des entsprechenden Führerscheins (Gruppe C, C + E, D) und eine möglichst lange unfallfreie Fahrpraxis. Der Beruf kann auch im Rahmen einer Lehrlingsausbildung zum*zur °Berufskraftfahrer*in (Lehrberuf)# erlernt werden.
Lenker*innen, die gefährliche Güter transportieren, müssen eine zusätzliche Schulung absolvieren und das Mindestalter von 24 Jahren erreicht haben.
Dauer: abhängig vom Anbieter
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss: Führerscheinprüfung, Zertifikat
Berechtigungen:
Lenkberechtigung für Autobusse
Der D-Schein ist erforderlich für das Lenken von Kfz die außer dem Lenkerplatz für mehr als 8 Personen zugelassen sind. Inbegriffen ist auch das Ziehen von leichten Anhängern. Für schwere Anhänger ist die Berechtigung D+E erforderlich.
Info:
Kosten: abhängig vom Anbieter
Dauer: abhängig vom Anbieter und dem bereits absolvierten Führerschein
Inhalte:
Fahrschulen im Burgenland
7000 Eisenstadt
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/burgenland
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Kärnten
9020 Klagenfurt
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/kaernten
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Niederösterreich
3100 St. Pölten
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/niederoesterreich
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Oberösterreich
4020 Linz
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/oberoesterreich
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Fahrschulen in Salzburg
5020 Salzburg
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/land_salzburg
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Fahrschulen in der Steiermark
8020 Graz
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/steiermark
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Tirol
6020 Innsbruck
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/tirol
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Fahrschulen in Vorarlberg
6900 Bregenz
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/vorarlberg
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Fahrschulen in Wien
1010 Wien
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/wien
Schwerpunkte:
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Die Transportbranche bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine selbstständige Berufsausübung. Zu beachten sind allenfalls die rechtlichen Bestimmungen. Informationen dazu findest du z. B. auf der Website der Sparte Transport und Verkehr der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO).
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe:
1. Auf Basis einer Konzession:
2. Auf Basis einer Befähigungsprüfung:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Die Konzession im Sinne des Güterbeförderungsgesetzes und des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes
– die Zuverlässigkeit,
– die finanzielle Leistungsfähigkeit und
– die fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
vorliegen. Ähnliches gilt für die Konzession gemäß Kraftfahrliniengesetz.
Der Antrag auf eine Konzession ist bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen; eine Konzessionen für den Linienverkehr wird beim jeweiligen Landeshauptmann beantragt. Für grenzüberschreitenden Linienverkehr ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.
Downloadmöglichkeit des Bundesgesetzes mit detaillierten Regelungen über Arten, Umfang und Voraussetzungen für die Konzession finden Sie z. B. im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS).
b) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Berufskraftfahrer*innen befördern Waren und Güter in Lastkraftwagen, sie helfen bei den Auf- und Abladearbeiten und bedienen verladeunterstützende Einrichtungen am Fahrzeug (z. B. Hebekran). Gemeinsam mit den Waren und Gütern nehmen sie die entsprechenden Transportpapiere entgegen. Vor Fahrtantritt überprüfen sie den LKW auf Verkehrssicherheit. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Berufskraftfahrer*innen überprüfen alle Funktionen des Fahrzeuges wie die Bremsanlage, die Elektronik, die Lichtanlage oder den Motor. Können die Wartungsarbeiten nicht selbst durchgeführt werden, veranlassen sie die Abholung durch eine Reparaturwerkstätte.
Das berufliche Tätigkeitsfeld umfasst die Bereiche Warentransport, Personentransport oder Liniendienst, wobei Berufskraftfahrer*innen in der Regel je nach Unternehmen (Spedition, Reisebuslinien, Linienbusunternehmen) jeweils nur in einem der drei Bereiche tätig sind.
Die Ausübung dieses Berufes erfordert vor allem im Fernverkehr die Bereitschaft zu hoher Mobilität und Eigenständigkeit. Fernlastfahrer*innen im Warentransport sind oft tagelang unterwegs, sie treffen ihre Berufskolleg*innen bei Haltepausen an Raststätten oder Grenzübergängen. Nachtfahrten gehören ebenfalls zum Berufsalltag.
Siehe hierzu auch die Lehrberufe:
Berufskraftfahrer*innen lenken Lastkraftwägen, Kraftwagenzüge, Sattelkraftfahrzeuge, Tankwägen oder Busse unter Beachtung der jeweils rechtlichen Bestimmungen. Sie hantieren mit Reparaturwerkzeugen (z. B. Schraubenschlüssel, Wagenheber), Mess- und Prüfgeräten und bedienen Reinigungsgeräte sowie Be- und Entladegeräte (z. B. hydraulische Hebebühnen). Sie lesen Straßenkarten und bedienen elektronische Routenplaner (GPS).
Im Warentransport verwenden Berufskraftfahrer*innen einen Vielzahl an Formularen wie z. B. Fracht- und Lieferscheine, Zollformulare, Ursprungszeugnisse. Im Personentransport handhaben sie außerdem spezielle Gepäckvorrichtungen.
Berufskraftfahrer*innen befinden sich in ihren Kraftfahrzeugen permanent auf Reisen. Bei ihrer Arbeit stehen sie – je nach Aufgabengebiet – in Kontakt mit Lagerarbeiter*innen oder Speditionskaufleuten (siehe Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)), mit Fachkräften aus dem Bereich Tourismus (z. B. Reiseleiter*in, Reiseverkehrsfachmann / Reiseverkehrsfachfrau) oder mit Mitarbeiter*innen des Öffentlichen Dienstes.
Bei sehr langen Routen wechseln sie sich teilweise auch mit Berufskolleg*innen ab. Bei umfangreichen Transporten oder großen Reisegesellschaften fahren sie im Konvoi mit mehreren Fahrzeugen.
Der Beruf Berufskraftfahrer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Berufskraftfahrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.
Regelungen zur verpflichtenden Weiterbildung:
Alle Berufskraftfahrer*innen (Autobusfahrer*innen im Personenverkehr, LKW-Lenker*innen im Warenverkehr) müssen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren Weiterbildungen im Mindestausmaß von 35 Stunden nachweisen und in ihren Führerschein eintragen lassen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten sowohl im kaufmännischen wie auch im technischen Bereich relevante Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufskraftfahrer*innen an, z. B. in Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugelektronik, GPS, Bordcomputer, Gefahrguttransport und dergleichen, insbesondere auch Weiterbildungen, die der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht dienen. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
ADR | Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt Kennzeichnung, Transport und Verpackung von gefährlichen Gütern in Europa. |