Berufskraftfahrer*innen lenken Fahrzeuge der Güter- und Personenbeförderung im Fern- und Nahverkehr. Beim grenzüberschreitenden Warentransport erledigen sie auch die Zollformalitäten. Vor jedem Fahrtantritt überprüfen sie das Fahrzeug auf die Verkehrssicherheit und führen eventuell kleine Reparaturarbeiten durch. Sie planen ihre Strecken und achten darauf, Termine pünktlich einzuhalten.
Berufskraftfahrer*innen arbeiten für Personen- und Güterbeförderungsunternehmen wie z. B. Reisebuslinien, Transportunternehmen. Je nach Aufgabengebiet haben sie Kontakt zu Fachkräften im Bereich Speditionswesen oder Tourismus bzw. zu Mitarbeiter*innen von Ämtern und Behörden (z. B. Öffentliche Verkehrsbetriebe).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Voraussetzung für den Berufsantritt ist der Besitz des entsprechenden Führerscheins (Gruppe C, C + E, D) und eine möglichst lange unfallfreie Fahrpraxis. Der Beruf kann auch im Rahmen einer Lehrlingsausbildung zum*zur °Berufskraftfahrer*in (Lehrberuf)# erlernt werden.
Lenker*innen, die gefährliche Güter transportieren, müssen eine zusätzliche Schulung absolvieren und das Mindestalter von 24 Jahren erreicht haben.
Dauer: abhängig vom Anbieter
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss: Führerscheinprüfung, Zertifikat
Berechtigungen:
Lenkberechtigung für Autobusse
Der D-Schein ist erforderlich für das Lenken von Kfz die außer dem Lenkerplatz für mehr als 8 Personen zugelassen sind. Inbegriffen ist auch das Ziehen von leichten Anhängern. Für schwere Anhänger ist die Berechtigung D+E erforderlich.
Info:
Kosten: abhängig vom Anbieter
Dauer: abhängig vom Anbieter und dem bereits absolvierten Führerschein
Inhalte:
Fahrschulen im Burgenland
7000 Eisenstadt
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/burgenland
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Kärnten
9020 Klagenfurt
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/kaernten
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Niederösterreich
3100 St. Pölten
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/niederoesterreich
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Oberösterreich
4020 Linz
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/oberoesterreich
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Salzburg
5020 Salzburg
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/land_salzburg
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in der Steiermark
8020 Graz
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/steiermark
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Tirol
6020 Innsbruck
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/tirol
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Vorarlberg
6900 Bregenz
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/vorarlberg
Schwerpunkte:
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Fahrschulen in Wien
1010 Wien
Internet: https://www.fahrschulsuche.at/fahrschulen/wien
Schwerpunkte:
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Die Transportbranche bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine selbstständige Berufsausübung. Zu beachten sind allenfalls die rechtlichen Bestimmungen. Informationen dazu findest du z. B. auf der Website der Sparte Transport und Verkehr der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO).
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe:
1. Auf Basis einer Konzession:
2. Auf Basis einer Befähigungsprüfung:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Die Konzession im Sinne des Güterbeförderungsgesetzes und des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes
– die Zuverlässigkeit,
– die finanzielle Leistungsfähigkeit und
– die fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
vorliegen. Ähnliches gilt für die Konzession gemäß Kraftfahrliniengesetz.
Der Antrag auf eine Konzession ist bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen; eine Konzessionen für den Linienverkehr wird beim jeweiligen Landeshauptmann beantragt. Für grenzüberschreitenden Linienverkehr ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.
Downloadmöglichkeit des Bundesgesetzes mit detaillierten Regelungen über Arten, Umfang und Voraussetzungen für die Konzession finden Sie z. B. im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS).
b) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
ADR | Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt Kennzeichnung, Transport und Verpackung von gefährlichen Gütern in Europa. |