Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen unterrichten Schüler*innen der Sekundarstufe II in den berufsbildenden Gegenständen, sowohl in fachtheoretischen als auch in fachpraktischen Fächern entsprechend den aktuellen Lehrplänen. Sie arbeiten an Land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen, Fachschulen und höheren Lehranstalten und vermitteln fachspezifische Inhalte in Theorie und Praxis.
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen planen ihren Unterrichten, bereiten ihn vor und setzen im Unterricht verschiedene didaktischen Methoden ein. Sie beurteilen ihre Schüler*innen, fördern auch die Entwicklung sozialer Kompetenzen und leisten Erziehungsarbeit. Außerdem wirken sie bei der Organisation von Exkursionen, Festen, Tagen der offenen Tür und andere Aktivitäten mit. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und stehen in Kontakt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ihrer Schüler*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung von Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen erfolgt an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien.
Absolvent*innen der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik erhalten die Lehrbefugnis an Land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen, Fachschulen und Höheren Lehranstalten sowie für den Beratungs- und Förderungsdienst.
Art: Bachelorstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor of Education (BEd)
Berechtigungen:
Info:
Zielgruppe:Absolventinnen und Absolventen facheinschlägiger Universitäts- und Fachhochschulstudien
Schwerpunkte:
Die Ausbildung wird in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur Wien und den Pädagogischen Hochschulen und Universitäten des Verbundes Nord-Ost angeboten.
Weitere Infos: https://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/
Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
Angermayergasse 1
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 877 22 66
Fax: +43 (0)1 / 877 23 61
email: info@haup.ac.at
Internet: https://www.haup.ac.at/
Art: Bachelorstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor of Education (BEd)
Berechtigungen:
Ausübung des Lehramtes an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen – Abschluss des Masterstudiums erforderlich
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen
Info:
Lehrinhalte – Überblick:
Die Ausbildung wird in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur Wien und den Pädagogischen Hochschulen und Universitäten des Verbundes Nord-Ost angeboten.
Weitere Infos: https://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/
Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
Angermayergasse 1
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 877 22 66
Fax: +43 (0)1 / 877 23 61
email: info@haup.ac.at
Internet: https://www.haup.ac.at/
Art: Masterstudium
Dauer: 2 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Master of Education (MEd)
Berechtigungen:
Ausübung des Lehramtes an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen
Info:
Studienzweige (Wahlpflicht): „Grüne Pädagogik und Schulentwicklung“, „Beratung und Erwachsenenbildung“, „Unternehmensführung
Die Ausbildung wird in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur Wien und den Pädagogischen Hochschulen und Universitäten des Verbundes Nord-Ost angeboten.
Weitere Infos: https://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/
Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
Angermayergasse 1
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 877 22 66
Fax: +43 (0)1 / 877 23 61
email: info@haup.ac.at
Internet: https://www.haup.ac.at/
Art: Bachelorstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss: Bachelor of Education (BEd)
Berechtigungen:
Lehramt: AbsolventInnen der HBLAs erwerben das Lehramt für mittlere und höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen für Fachgegenstände und für den fachpraktischen Unterricht. MeisterInnen erhalten das Lehramt für den fachpraktischen Unterricht an mittleren und höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen
Außerdem vermittelt das Studium die Befähigung für den land- und forstwirtschaftlichen Beratungs- und Förderungsdienst
Info:
Das Studium umfasst 240 ECTS-Anrechnungspunkte, davon werden 110 ECTS aufgrund der vorhandenen Berufserfahrung angerechnet.
Das Studium umfasst im 1., 6. und 7. Semester Blockpraktika.
Ausbildungsinhalte – Überblick:
Weitere Infos: https://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/
Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
Angermayergasse 1
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 877 22 66
Fax: +43 (0)1 / 877 23 61
email: info@haup.ac.at
Internet: https://www.haup.ac.at/
Art: Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Master of Education (MEd)
Berechtigungen:
Lehramt: AbsolventInnen der HBLAs erwerben das Lehramt für mittlere und höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen für Fachgegenstände und für den fachpraktischen Unterricht. MeisterInnen erhalten das Lehramt für den fachpraktischen Unterricht an mittleren und höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen
Außerdem vermittelt das Studium die Befähigung für den land- und forstwirtschaftlichen Beratungs- und Förderungsdienst
Info:
Studienzweige (Wahlpflicht): „Grüne Pädagogik und Schulentwicklung“, „Beratung und Erwachsenenbildung“, „Unternehmensführung
Die Ausbildung wird in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur Wien und den Pädagogischen Hochschulen und Universitäten des Verbundes Nord-Ost angeboten.
Das Masterstudium baut auf dem gleichlautenden Bachelorstudium auf.
Weitere Infos: https://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/
Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
Angermayergasse 1
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 877 22 66
Fax: +43 (0)1 / 877 23 61
email: info@haup.ac.at
Internet: https://www.haup.ac.at/
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freiberufliche Tätigkeit als Privatlehrer*in, Nachhilfelehrer*in, VortragendeR
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Vortragende, Nachhilfelehrer*innen, Künstler*innen, Journalist*innen bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen unterrichten im Bereich der Landwirtschaft Fächer wie Bodenbearbeitung, Saat, Düngung und Ernte, Tierzucht, Tierhaltung und Tierfütterung, Hand- und Maschinenmelken, Pflanzen- und Tierproduktion, Lebensmitteltechnik. Auf dem Gebiet der Forstwirtschaft lehren sie fachgerechte Aufforstung, Forstpflege, Holzernte und die allgemeinen Grundlagen der Waldbewirtschaftung. Im Bereich der Garten- und Landschaftsgestaltung vermitteln sie Kenntnisse auf dem Gebiet der Bodenkunde und Düngelehre, des Zierpflanzenbaus im Gewächshaus, des Obstbaus und der Blumenbinderei und Dekoration. Alle fachtheoretischen Fächer werden durch praktische Übungen ergänzt. Die Lehrer*innen unterrichten ihre Schüler*innen auch in Gegenständen wie Betriebswirtschaft, Buchhaltung und Wirtschaftskunde.
Lehrer*innen bereiten den Unterricht durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und die Erstellung entsprechender Unterrichtsmaterialien vor. Sie beobachten das Verhalten und die Mitarbeit der Schüler*innen im Unterricht sowie die Leistung bei schriftlichen oder mündlichen Arbeiten wie Schularbeiten, Hausübungen, Referaten oder Tests und führen Aufzeichnungen darüber. So erhalten sie einerseits ein Gesamtbild über die Entwickelten Kompetenzen und das erworbene Wissen und andererseits über die Interessen, Talente und Fähigkeiten, aber auch Schwächen der einzelnen Schüler*innen.
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen fördern auch die Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung sozialer Fähigkeiten ihrer Schüler*innen, wie z. B. Kommunikations- und Teamfähigkeit, und der Bereitschaft zu gewaltfreier Konfliktlösung. Sie leiten zu selbstständigem Denken und Arbeiten an, erziehen zu Verantwortungsbewusstsein und fördern Schüler*innen nach ihren Neigungen und Möglichkeiten. Auch digitale Kompetenzen, kritischer Umgang mit Medien, ökologische Bewusstseinsbildung und Nachhaltigkeit spielen eine große Rolle und sind integrierter Bestandteil des Unterrichts.
Ein wichtiger Aspekt in der Arbeit der Lehrer*innen ist der Kontakt zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, der zumeist im Rahmen eines Gesprächs während der Sprechstunden bzw. an Elternsprechtagen stattfindet. Die Lehrer*innen informieren dabei über Stärken und Schwächen der Jugendlichen in Bezug auf Sach- und Sozialkompetenzen und beraten u. a. bei auftretenden Schwierigkeiten, bei der Wahl der weiteren Ausbildungswege bzw. der Berufswahl.
Neben unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten übernehmen Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen auch viele organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie führen z. B. Klassenlisten und Klassenbücher, verwalten Unterrichtsmittel und Bibliotheken, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil. Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen arbeiten eng mit Jugendlichen zusammen und haben daher eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung. Deshalb ist es wichtig, dass sie Handlungen und Aussagen überlegt einsetzen und auf ein gepflegtes Erscheinungsbild und eine gepflegte Sprache achten.
Für die fachtheoretischen Fächer verwenden sie entsprechende Lehrmittel, wie z. B. Schulbücher, eigene Ausarbeitungen, Filme und Computer. Im fachpraktischen Unterricht setzen sie Werkzeuge ein, arbeiten an und mit Maschinen und erklären den Schüler*innen, wie diese zu bedienen sind (z. B. Eggen, Pflug- und Sämaschinen, Melkmaschinen, Motorsägen). Sie verwenden unterschiedlichste land- und forstwirtschaftliche Materialien und Produkte und arbeiten mit Tieren und Pflanzen.
In der Klasse arbeiten sie mit Tafeln, Smartboards, Beamer, Flipcharts, Plakat- und Pinnwänden usw. Für Vorbereitungsarbeiten verwenden sie Computer, Notebooks/Laptops, Drucker, Kopierer und andere Bürogeräte und verschiedene Software. Sie recherchieren in Büchern, Zeitschriften und im Internet und führen digitale Klassenbücher und andere Aufzeichnungen.
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen arbeiten in Klassenzimmern, Werkstätten, Stallungen, Glashäusern oder im Freien, wie z. B. in Gartenanlagen. Sie arbeiten vor allem mit 15- bis 19-jährigen Schüler*innen (Sekundarstufe II), mit anderen Lehrer*innen (siehe z. B. Begleitlehrer*in / Integrationslehrer*in, Lehrer*in für Inklusiv- und Sonderpädagogik)und mit Mitarbeiter*innen der Schulverwaltung sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zusammen und haben Kontakt zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ihrer Schüler*innen.
Mitunter haben Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen auch Kontakt zu Schulpsycholog*innen (siehe Schulpsychologe / Schulpsychologin), Sozialpädagog*innen (siehe Sozialpädagoge / Sozialpädagogin), Jugendcoaches oder Jugendämtern und anderen sozialen Einrichtungen.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen bieten insbesondere
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen. Umfassende Weiterbildungsangebote für Lehrer*innen aller Fachrichtungen bieten vor allem die Pädagogischen Hochschulen. Eine Liste der Adressen und Links aller Pädagogischen Hochschulen findest du auf der Website der Pädagogischen Hochschulen in Österreich. Für Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen ist insbesondere die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien eine wichtige Anlaufstelle für Weiterbildung.
Vielfach organisieren auch Schulen selbst immer wieder gemeinsame Weiterbildungsveranstaltungen für ihre Lehrer*innen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie zahlreiche Universitäts- und Fachhochschullehrgänge bieten eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren. Zudem haben Lehrer*innen fan Land- und forstwirtschaftlichen Schulen – Berufsbildung die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung in Form eines außerordentlichen Weiterbildungsstudiums oder eines ordentlichen Zweitstudiums sowie eines weiterführenden PhD-Studiums.
Für Lehrer*innen ist die laufende Lektüre von Fachzeitschriften und Tageszeitungen (online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Agronomie | Fachgebriff für: Ackerbaukunde, Landwirtschaftswissenschaft |
Aufforstung | Nach dem österreichischen Forstgesetz ist nach der Holzernte bzw. nach Baumfällungen und Kahlschlägen, für die Nachpflanzung des Waldbestandes zu sorgen. Zu diesem Zweck werden Setzlinge, die zuvor in Baumschulen gezüchtet wurden z. B. Fichten, Tannen, Lerchen, Buchen usw. gesetzt. |
Bannwald | Bannwälder sind Wälder, die zur Abwehr bestimmter Gefahren für Menschen und Ortschaften dienen, z. B. zum Schutz gegen Muren, Erdrutsch, Steinschlag oder Lawinen. |
Bestellungspflicht | Als einziger Staat der Europäischen Union verpflichtet Österreich seine Waldeigentümer, ab einer Fläche von 500 Hektar staatlich geprüfte und hauptberuflich tätige Forstleute zu beschäftigen (bestellen). Zudem stehen die Forstbeauftragten der Landwirtschaftskammern und Forstbehörden dem Waldeigentümer mit Rat und Tat zur Seite. Auf diese Weise wird der Wald in Österreich intensiv und flächendeckend von gut ausgebildeten Forstfachleuten betreut. |
Didaktik | Ein Fachbegriff der Pädagogik (Erziehungswissenschaft). Didaktik bedeutet ursprünglich "Kunst des Lehrens". Dabei geht es also um Unterrichtslehre (Lehrmethoden, Lehrinhalte, Lehrplan usw.). |
Durchforstung | Bäume, die andere Bäume im Wachstum behindern, schlecht gewachsen oder beschädigt sind, werden dem Wald entnommen. Dadurch verfügen die verbleibenden Bäume über genügend Licht und Nährstoffe, um künftig wertvolle Wälder zu bilden. Ungepflegte Wälder fallen Belastungen durch Wind, Schnee oder Schädlinge leichter zum Opfer. Das bei der Durchforstung anfallende, nicht sägefähige Holz wird als Industrieholz für die Erzeugung von Papier, Span- und Faserplatten eingesetzt. |
E-Learning | E-Learning (Electronic Learning) bezeichnet alle Formen von Lernen, bei denen elektronische oder digitale Medien zum Einsatz kommen. E-Learning kann als Selbstlernen oder durch die Unterstützung eines/einer Lehrer*in oder Trainer*in ausgeübt werden. Formen von E-Learning sind z. B.:
E-Learning-Tools sind Lernprogramme (z. B. Apps), Lernplattformen, Foren, Chats, Webinare, usw. |
Ertragswald | Wald mit Holznutzung. Dies trifft nicht nur auf den Wirtschaftswald zu, sondern auch auf jenen Schutzwald, dessen Bewirtschaftung - unter starken Beschränkungen - zur Erhaltung des Waldes notwendig ist. Als Schutzwald gilt jeder Wald, dessen Boden erosionsgefährdet ist. (Erosion ist die Oberflächenzerstörung durch Wind, Wasser oder Eis). Bewirtschafteten Schutzwald nennt man Schutzwald im Ertrag. Es gibt in Österreich ca. 755.000 Hektar Schutzwald, das sind 19,7 Prozent der österreichischen Gesamtwaldfläche. |
Exkursion | Wissenschaftlich vorbereitete und unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Lehr- oder Studienfahrt |
Forstgesetz | Die Erhaltung und der Schutz des heimischen Waldes sind gesetzlich geregelt. Das österreichische Forstgesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Aus diesem Grund ist das Forstgesetz auch Grundlage und Ausgangspunkt für das Herkunftszeichen "Holz aus Österreich natürlich kontrolliert". Das Forstgesetz bestimmt den Erhalt des Waldes als solchen. Wald muss Wald bleiben und seine positiven Wirkungen für die Menschen bewahren: Nutzung, Schutz und Erholung. |
Gemeinsame Agrarpolitik | Die Agrarpolitik der Europäischen Union. |
Jungwaldschutz | Jungwälder werden oft als "Kinderstube" der Wälder bezeichnet. Sie unterliegen besonderer Betreuung und Pflege, damit sie einmal gesunde Wälder mit gutem Baumbestand werden. Jungwälder (bis 2 m Baumhöhe) dürfen, so ist es im Forstgesetz geregelt, nicht betreten werden. Häufig sind Jungwaldflächen eingezäunt, um die kleinen Bäume vor Schäden durch Wildverbiss zu schützen. |
Monokultur | Eine landwirtschaftliche Anbauform, bei der zwecks Ertragssteigerung über große Flächen nur eine Nutzpflanze angebaut wird (z. B. Mais-, Weizen- Sojamonokulturen). In Österreich wurden z. B. Fichtenmonokulturen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gepflanzt. Dabei handelt es sich um den flächigen Anbau (mehr als ein Hektar) einer einzigen Baumart, die von Natur aus nicht zur Dominanz gelangen könnte. Heute tendiert die Forstwirtschaft eher wieder in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung. |
Nachhaltige Landwirtschaft | Anbau- bzw. Nutzungsmethode bei der eine schonende Nutzung von natürlichen Ressourcen wie Wald, Boden oder Wasser angestrebt wird. |
ÖPUL | "Österreichische Programm zur umweltgerechten und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft". ÖPUL wurde geschaffen zur Verwirklichung der gemeinsamen Agrarpolitik der EU. |
Pädagogik | Erziehungswissenschaft oder die Theorie und Praxis von Bildung und Erziehung. |
Rodung | Grundsätzlich ist jeder Wald zu erhalten. Die zuständige Behörde kann jedoch, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Verwendung überwiegt (z. B. Siedlungswesen, Straßenbau, Energiewirtschaft oder Landesverteidigung), eine Rodungsbewilligung erteilen. Dann wird der Wald abgeholzt (gerodet). |
Sekundarstufe | Die Sekundarstufe I besuchen Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren. Schulformen der Sekundarstufe I sind:
Die Sekundarstufe II besuchen Jugendliche im Alter von 14 bis zu 19 Jahren. Schulformen der Sekundarstufe II sind:
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