Lehrer*in an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen

Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen unterrichten Schüler*innen der Sekundarstufe II in den berufsbildenden Gegenständen, sowohl in fachtheoretischen als auch in fachpraktischen Fächern entsprechend den aktuellen Lehrplänen. Sie arbeiten an Land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen, Fachschulen und höheren Lehranstalten und vermitteln fachspezifische Inhalte in Theorie und Praxis.

Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen planen ihren Unterrichten, bereiten ihn vor und setzen im Unterricht verschiedene didaktischen Methoden ein. Sie beurteilen ihre Schüler*innen, fördern auch die Entwicklung sozialer Kompetenzen und leisten Erziehungsarbeit. Außerdem wirken sie bei der Organisation von Exkursionen, Festen, Tagen der offenen Tür und andere Aktivitäten mit. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und stehen in Kontakt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ihrer Schüler*innen.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung generativer künstlicher Intelligenz (KI)
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • didaktische Fähigkeiten
  • fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten (Lehrer*in)
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Integrationsvermögen
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Motivationsfähigkeit
  • Verständnis für Jugendliche und Kinder

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Selbstbeherrschung
  • Selbstorganisation
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Freiberufliche Tätigkeit als Privatlehrer*in, Nachhilfelehrer*in, VortragendeR

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Vortragende, Nachhilfelehrer*innen, Künstler*innen, Journalist*innen bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Agronomie

Fachgebriff für: Ackerbaukunde, Landwirtschaftswissenschaft

Aufforstung

Nach dem österreichischen Forstgesetz ist nach der Holzernte bzw. nach Baumfällungen und Kahlschlägen, für die Nachpflanzung des Waldbestandes zu sorgen. Zu diesem Zweck werden Setzlinge, die zuvor in Baumschulen gezüchtet wurden z. B. Fichten, Tannen, Lerchen, Buchen usw. gesetzt.

Bannwald

Bannwälder sind Wälder, die zur Abwehr bestimmter Gefahren für Menschen und Ortschaften dienen, z. B. zum Schutz gegen Muren, Erdrutsch, Steinschlag oder Lawinen.

Bestellungspflicht

Als einziger Staat der Europäischen Union verpflichtet Österreich seine Waldeigentümer, ab einer Fläche von 500 Hektar staatlich geprüfte und hauptberuflich tätige Forstleute zu beschäftigen (bestellen). Zudem stehen die Forstbeauftragten der Landwirtschaftskammern und Forstbehörden dem Waldeigentümer mit Rat und Tat zur Seite. Auf diese Weise wird der Wald in Österreich intensiv und flächendeckend von gut ausgebildeten Forstfachleuten betreut.

Didaktik

Ein Fachbegriff der Pädagogik (Erziehungswissenschaft). Didaktik bedeutet ursprünglich "Kunst des Lehrens". Dabei geht es also um Unterrichtslehre (Lehrmethoden, Lehrinhalte, Lehrplan usw.).

Durchforstung

Bäume, die andere Bäume im Wachstum behindern, schlecht gewachsen oder beschädigt sind, werden dem Wald entnommen. Dadurch verfügen die verbleibenden Bäume über genügend Licht und Nährstoffe, um künftig wertvolle Wälder zu bilden. Ungepflegte Wälder fallen Belastungen durch Wind, Schnee oder Schädlinge leichter zum Opfer. Das bei der Durchforstung anfallende, nicht sägefähige Holz wird als Industrieholz für die Erzeugung von Papier, Span- und Faserplatten eingesetzt.

E-Learning

E-Learning (Electronic Learning) bezeichnet alle Formen von Lernen, bei denen elektronische oder digitale Medien zum Einsatz kommen. E-Learning kann als Selbstlernen oder durch die Unterstützung eines/einer Lehrer*in oder Trainer*in ausgeübt werden. Formen von E-Learning sind z. B.:

  • Virtuelle Lehre: die Lehre findet ausschließlich mit digitalen Tools statt
  • Blended Learning: virtuelle und Präsenz-Lehre wechseln sich ab
  • Virtual Classroom: geografisch auseinanderliegende Lernende lernen gemeinsam in einem virtuellen Klassenzimmer

E-Learning-Tools sind Lernprogramme (z. B. Apps), Lernplattformen, Foren, Chats, Webinare, usw.

Ertragswald

Wald mit Holznutzung. Dies trifft nicht nur auf den Wirtschaftswald zu, sondern auch auf jenen Schutzwald, dessen Bewirtschaftung - unter starken Beschränkungen - zur Erhaltung des Waldes notwendig ist. Als Schutzwald gilt jeder Wald, dessen Boden erosionsgefährdet ist. (Erosion ist die Oberflächenzerstörung durch Wind, Wasser oder Eis). Bewirtschafteten Schutzwald nennt man Schutzwald im Ertrag. Es gibt in Österreich ca. 755.000 Hektar Schutzwald, das sind 19,7 Prozent der österreichischen Gesamtwaldfläche.

Exkursion

Wissenschaftlich vorbereitete und unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Lehr- oder Studienfahrt

Forstgesetz

Die Erhaltung und der Schutz des heimischen Waldes sind gesetzlich geregelt. Das österreichische Forstgesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Aus diesem Grund ist das Forstgesetz auch Grundlage und Ausgangspunkt für das Herkunftszeichen "Holz aus Österreich ­ natürlich ­ kontrolliert". Das Forstgesetz bestimmt den Erhalt des Waldes als solchen. Wald muss Wald bleiben und seine positiven Wirkungen für die Menschen bewahren: Nutzung­, Schutz­ und Erholung.

Gemeinsame Agrarpolitik

Die Agrarpolitik der Europäischen Union.

Jungwaldschutz

Jungwälder werden oft als "Kinderstube" der Wälder bezeichnet. Sie unterliegen besonderer Betreuung und Pflege, damit sie einmal gesunde Wälder mit gutem Baumbestand werden. Jungwälder (bis 2 m Baumhöhe) dürfen, so ist es im Forstgesetz geregelt, nicht betreten werden. Häufig sind Jungwaldflächen eingezäunt, um die kleinen Bäume vor Schäden durch Wildverbiss zu schützen.

Monokultur

Eine landwirtschaftliche Anbauform, bei der zwecks Ertragssteigerung über große Flächen nur eine Nutzpflanze angebaut wird (z. B. Mais-, Weizen- Sojamonokulturen). In Österreich wurden z. B. Fichtenmonokulturen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gepflanzt. Dabei handelt es sich um den flächigen Anbau (mehr als ein Hektar) einer einzigen Baumart, die von Natur aus nicht zur Dominanz gelangen könnte. Heute tendiert die Forstwirtschaft eher wieder in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung.

Nachhaltige Landwirtschaft

Anbau- bzw. Nutzungsmethode bei der eine schonende Nutzung von natürlichen Ressourcen wie Wald, Boden oder Wasser angestrebt wird.

ÖPUL

"Österreichische Programm zur umweltgerechten und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft". ÖPUL wurde geschaffen zur Verwirklichung der gemeinsamen Agrarpolitik der EU.

Pädagogik

Erziehungswissenschaft oder die Theorie und Praxis von Bildung und Erziehung.

Rodung

Grundsätzlich ist jeder Wald zu erhalten. Die zuständige Behörde kann jedoch, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Verwendung überwiegt (z. B. Siedlungswesen, Straßenbau, Energiewirtschaft oder Landesverteidigung), eine Rodungsbewilligung erteilen. Dann wird der Wald abgeholzt (gerodet).

Sekundarstufe

Die Sekundarstufe I besuchen Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren. Schulformen der Sekundarstufe I sind:

  • Mittelschule (MS) - 4-jährige Ausbildung
  • Allgemeinbildende höhere Schule (AHS) Unterstufe - 4-jährige Ausbildung
  • div. Sonderformen, mitunter auch 5-jährig


Die Sekundarstufe II besuchen Jugendliche im Alter von 14 bis zu 19 Jahren. Schulformen der Sekundarstufe II sind:

  • Polytechnische Schule (PTS) - 1-jährige Ausbildung
  • Berufsschule (Berufsbildende Pflichtschule) - 2 bis 4-jährige Ausbildung
  • Berufsbildende mittlere Schule (BMS) - 1 bis 4-jährige Ausbildung (in der Regel 3 oder 4-jährig)
  • Berufsbildende höhere Schule (BHS) - 5-jährige Ausbildung
  • Allgemeinbildende höhere Schule (AHS) Oberstufe - 4-jährige Ausbildung (Sonderformen auch 5-jährig)