Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung sind ausgebildet als Lehrer*in für die Primarstufe oder Lehrer*in für die Sekundarstufe – Allgemeinbildung. Sie ermöglichen in Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe, aber auch in Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung unterschiedlichsten Zugänge zu Musik und Bewegung und fördern so die Entwicklung musikalischer und tänzerischer Fertigkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dafür verwenden sie unterschiedliche Arbeitsmittel (Musikinstrumente, Bälle, Tücher etc.). Sie organisieren regelmäßig Aufführungen ihrer Schüler*innen und pflegen gegebenenfalls auch Kontakte zu den Eltern. Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung arbeiten – je nach Aufgabengebiet – an (Musik- und Tanz-)Schulen, in Kindergärten, an sonder- und heilpädagogischen Einrichtungen, in Einrichtungen für Senioren usw. mit Lehrerkolleg*innen, Therapeut*innen und Ärzt*innen zusammen.
im schulischen und vorschulischen Bereich (Schulen, Musikschulen, Kindergärten usw.):
in der Behindertenpädagogik und in der Altenbetreuung:
in Volkshochschulen bzw. am Fortbildungssektor:
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine Freiberuflichkeit bietet sich v. a. im Rahmen des künstlerisches Tätigkeitsfeldes an, wie z. B. die Mitwirkung in und Leitung von interdisziplinären Projekten, Musikensembles, Tanztheatern, Kinder- und Jugendtheater etc. Weiters ist sie im Bereich von freizeit- und museumspädagogische Institutionen möglich sowie innerhalb der Bildungsangebote am „Freien Markt“ wie Säugling-Mutter-Gruppen, Erwachsenen- und Seniorenbildung, Seminare für Wirtschaftsunternehmen, Animation usw.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung sind in einem sehr breit gefächerten Aufgabenbereich zwischen Kunst, Pädagogik und Therapie tätig. In Schulformen der Primarstufe und Sekundarstufe sowie anderen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung ermöglichen sie Zugänge zu Musik und Bewegung mit allen Sinnen und beziehen die körperliche, seelische und soziale Dimension des Menschen ein. Wichtige Ziele ihrer Arbeit sind die Entfaltung und Förderung kreativer Anlagen, die Entwicklung von Motorik und Körperbewusstsein, die Förderung individueller Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten sowie der Erwerb sozialer Kompetenzen. Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung spielen, tanzen, singen und musizieren mit Kindern und Jugendlichen, wobei sie auf deren besondere Bedürfnisse und Fähigkeiten eingehen. Sie bereiten die Unterrichtsmethoden und -materialien vor und erarbeiten mit ihren Schüler*innen unterschiedlichste Stücke (z. B. Pantomime, Musicals, Tänze, Percussion), die sie auch vor Publikum zur Aufführung bringen.
Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung setzen Musik und Bewegung auch in der Altenbetreuung und im sozial- und heilpädagogischen Bereich ein. Hier beschäftigen sie sich mit Menschen, die besondere Betreuung benötigen (z. B. Menschen mit sozialen Schwierigkeiten oder mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung). Sie führen z. B. Wahrnehmungsübungen mit Musik und Bewegung als therapiebegleitende Maßnahmen einzeln oder in Gruppen durch. Sie leiten auch Musizier-, Tanz- und Rhythmikgruppen in geschützten Werkstätten, Alten- oder anderen Wohnheimen.
Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung, die an Volkshochschulen oder an anderen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung tätig sind, bieten z. B. rhythmische Bewegungsschulung und musikalische Bewegungsbegleitung für alle Altersstufen an.
In Schulen übernehmen Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung auch organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie führen z. B. Klassenlisten und Klassenbücher, verwalten Unterrichtsmittel, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen und Elternsprechtagen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil. Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- bzw. Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.
In der Musik- und Bewegungserziehung setzen die Lehrer*innen ihren Körper, ihre Stimme, Musik- und Rhythmusinstrumente sowie verschiedenste Gegenstände wie Bälle, Tücher, Seile usw. ein und verwenden diverse Objekte zur Erzeugung von Tönen und Geräuschen. Sie benützen CD-Player, Streaming-Apps oder spielen selbst ein Instrument (z. B. Klavier, Gitarre). Sie führen Klassenbücher und andere Aufzeichnungen, erstellen Unterrichtsvorbereitungen am Computer und verwenden E-Mail, Messengerdienste usw. für die Kommunikation mit Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen.
Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung unterrichten an Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe, an Musikschulen, Volkshochschulen, in Kindergärten, in privaten Institutionen (z. B. Tanzschulen, Altersheimen) und eventuell auch in sonder- und heilpädagogischen Einrichtungen, wobei sie engen Kontakt zu ihren Schüler*innen, aber auch zu Eltern, Kolleg*innen und anderen pädagogischen Berufen (siehe Pädagoge / Pädagogin) und Therapeut*innen (siehe z. B. Musiktherapeut*in, Physiotherapeut*in) haben. Sie arbeiten in Räumen, die genügend Platz für Bewegung bieten (z. B. in Turnsälen).
Die Lehrer*innen arbeiten meistens mit Gruppen, die teilweise auch sehr gemischt sind. Wenn sie eine Therapie unterstützen, betreuen sie auch einzelne Schüler*innen.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung bieten insbesondere:
Der Beruf Lehrer*in für Musik- und Bewegungserziehung ermöglicht beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Audio-Tool | Audio-Tools (aus dem Englischen: Audio = Ton, Tool = Werkzeug) sind Computerprogramme zur Bearbeitung von Tonmaterialien, wie z. B. Studioaufnahmen von Konzerten, Livemitschnitten, Aufnahmen von Interviews, Diskussionen, Vorträgen und dergleichen. |
Didaktik | Ein Fachbegriff der Pädagogik (Erziehungswissenschaft). Didaktik bedeutet ursprünglich "Kunst des Lehrens". Dabei geht es also um Unterrichtslehre (Lehrmethoden, Lehrinhalte, Lehrplan usw.). |
E-Learning | E-Learning (Electronic Learning) bezeichnet alle Formen von Lernen, bei denen elektronische oder digitale Medien zum Einsatz kommen. E-Learning kann als Selbstlernen oder durch die Unterstützung eines/einer Lehrer*in oder Trainer*in ausgeübt werden. Formen von E-Learning sind z. B.:
E-Learning-Tools sind Lernprogramme (z. B. Apps), Lernplattformen, Foren, Chats, Webinare, usw. |
Motorik | Gesamtheit der aktiven, vom Gehirn aus gesteuerten Bewegungen des menschlichen Körpers. |
Pädagogik | Erziehungswissenschaft oder die Theorie und Praxis von Bildung und Erziehung. |
Performance | a) Kunst: Auftritt, Vorstellung; weiters künstlerische Aktion, Aktionismus; Mischung aus Theater, Musical, Tanz, Video und Musik. b) Finanzwirtschaft und Risikomanagement: ein Maß für den Ertrag (z. B. einer Aktie) unter Berücksichtigung des Anlagerisikos und der allgemeinen Marktlage. |