Lehrer*in für elementare Musik- u. Bewegungserziehung

Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung sind ausgebildet als Lehrer*in für die Primarstufe oder Lehrer*in für die Sekundarstufe – Allgemeinbildung. Sie ermöglichen in Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe, aber auch in Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung unterschiedlichsten Zugänge zu Musik und Bewegung und fördern so die Entwicklung musikalischer und tänzerischer Fertigkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dafür verwenden sie unterschiedliche Arbeitsmittel (Musikinstrumente, Bälle, Tücher etc.). Sie organisieren regelmäßig Aufführungen ihrer Schüler*innen und pflegen gegebenenfalls auch Kontakte zu den Eltern. Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung arbeiten – je nach Aufgabengebiet – an (Musik- und Tanz-)Schulen, in Kindergärten, an sonder- und heilpädagogischen Einrichtungen, in Einrichtungen für Senioren usw. mit Lehrerkolleg*innen, Therapeut*innen und Ärzt*innen zusammen.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

im schulischen und vorschulischen Bereich (Schulen, Musikschulen, Kindergärten usw.):

  • die Rhythmikstunden vorbereiten, unterrichten und nachbereiten
  • rhythmische Sicherheit und Körperbewusstsein fördern
  • musikalische Früherziehung fördern
  • kreative Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten fördern
  • Bewegungsinterpretation eines Musikwerkes einzeln, zu zweit oder in der Gruppe durchführen
  • Übungen zur Mehrstimmigkeit (vokal oder instrumental) durchführen
  • künstlerische Projekte durchführen
  • Elternarbeit organisieren und durchführen
  • in der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken

in der Behindertenpädagogik und in der Altenbetreuung:

  • Übungs- und Wahrnehmungserziehung mit Musik und Bewegung z. B. bei verhaltensauffälligen Kindern, Senioren oder Menschen mit Behinderung
  • therapiebegleitende Maßnahmen in Einzelbetreuung oder in Gruppen setzen
  • Musizier-, Tanz- und Rhythmikgruppen leiten

in Volkshochschulen bzw. am Fortbildungssektor:

  • Lehrgänge in rhythmischer Bewegungsschulung und musikalischer Bewegungsbegleitung für alle Altersstufen durchführen
  • berufsbegleitende Fortbildungen anbieten

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Beweglichkeit
  • gute Stimme

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • didaktische Fähigkeiten
  • fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten (Lehrer*in)
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • Rhythmikgefühl
  • tänzerische Ausdrucksfähigkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Führungsfähigkeit (Leadership)
  • Integrationsvermögen
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Motivationsfähigkeit
  • Verständnis für Jugendliche und Kinder

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Musikalität
  • Selbstbeherrschung
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit

Selbstständigkeit

Eine Freiberuflichkeit bietet sich v. a. im Rahmen des künstlerisches Tätigkeitsfeldes an, wie z. B. die Mitwirkung in und Leitung von interdisziplinären Projekten, Musikensembles, Tanztheatern, Kinder- und Jugendtheater etc. Weiters ist sie im Bereich von freizeit- und museumspädagogische Institutionen möglich sowie innerhalb der Bildungsangebote am „Freien Markt“ wie Säugling-Mutter-Gruppen, Erwachsenen- und Seniorenbildung, Seminare für Wirtschaftsunternehmen, Animation usw.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung sind in einem sehr breit gefächerten Aufgabenbereich zwischen Kunst, Pädagogik und Therapie tätig. In Schulformen der Primarstufe und Sekundarstufe sowie anderen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung ermöglichen sie Zugänge zu Musik und Bewegung mit al­len Sinnen und beziehen die körperliche, seelische und soziale Dimension des Menschen ein. Wichtige Ziele ihrer Arbeit sind die Entfaltung und Förderung kreativer Anlagen, die Entwicklung von Motorik und Körperbewusstsein, die Förderung individueller Gestaltungs- und Ausdrucks­möglichkeiten sowie der Erwerb sozialer Kompetenzen. Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung spielen, tanzen, singen und musizieren mit Kindern und Jugendlichen, wobei sie auf deren besondere Bedürfnisse und Fähigkeiten eingehen. Sie bereiten die Unterrichtsmethoden und -materialien vor und erarbeiten mit ihren Schüler*innen unterschiedlichste Stücke (z. B. Pantomime, Musicals, Tänze, Percussion), die sie auch vor Publikum zur Aufführung bringen.

Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung setzen Musik und Bewegung auch in der Altenbetreuung und im sozial- und heilpädagogischen Bereich ein. Hier beschäftigen sie sich mit Menschen, die besondere Betreuung benötigen (z. B. Menschen mit sozialen Schwierigkeiten oder mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung). Sie führen z. B. Wahrnehmungsübungen mit Musik und Bewegung als therapiebegleitende Maßnahmen einzeln oder in Gruppen durch. Sie leiten auch Musizier-, Tanz- und Rhythmikgruppen in geschützten Werkstätten, Alten- oder anderen Wohnheimen.

Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung, die an Volkshochschulen oder an anderen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung tätig sind, bieten z. B. rhythmische Bewegungsschulung und musikalische Bewegungsbegleitung für alle Altersstufen an.

In Schulen übernehmen Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung auch organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie führen z. B. Klassenlisten und Klassenbücher, verwalten Unterrichtsmittel, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen und Elternsprechtagen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil. Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- bzw. Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.

Arbeitsmittel

In der Musik- und Bewegungserziehung setzen die Lehrer*innen ihren Körper, ihre Stimme, Musik- und Rhythmusinstrumente sowie verschiedenste Gegenstände wie Bälle, Tücher, Seile usw. ein und verwenden diverse Objekte zur Erzeugung von Tönen und Geräuschen. Sie benützen CD-Player, Streaming-Apps oder spielen selbst ein Instrument (z. B. Klavier, Gitarre). Sie führen Klassenbücher und andere Aufzeichnungen, erstellen Unterrichtsvorbereitungen am Computer und verwenden E-Mail, Messengerdienste usw. für die Kommunikation mit Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen.

Arbeitsumfeld

Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung unterrichten an Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe, an Musikschulen, Volkshochschulen, in Kindergärten, in privaten Institutionen (z. B. Tanzschulen, Altersheimen) und eventuell auch in sonder- und heilpädagogischen Einrichtungen, wobei sie engen Kontakt zu ihren Schüler*innen, aber auch zu Eltern, Kolleg*innen und anderen pädagogischen Berufen (siehe Pädagoge / Pädagogin) und Therapeut*innen (siehe z. B. Musiktherapeut*in, Physiotherapeut*in) haben. Sie arbeiten in Räumen, die genügend Platz für Bewegung bieten (z. B. in Turnsälen).

Die Lehrer*innen arbeiten meistens mit Gruppen, die teilweise auch sehr gemischt sind. Wenn sie eine Therapie unterstützen, betreuen sie auch einzelne Schüler*innen.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrer*innen für Musik- und Bewegungserziehung bieten insbesondere:

  • Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe:
    • Volksschule
    • Neue Mittelschule
    • Allgemein bildende höhere Schule (AHS) Unterstufe
    • Polytechnische Schule
    • Berufsbildende mittlere Schule
    • Berufsbildende Höhere Schule
    • Allgemein bildende Höhere Schule (AHS) Oberstufe
  • Sonstige Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung:
    • Musikschulen
    • Kindergärten
    • Volkshochschulen
    • Einrichtungen für Senioren
    • Musik-, Sozial- und Sonderpädagogische Einrichtungen
  • Freiberuflichkeit

Der Beruf Lehrer*in für Musik- und Bewegungserziehung ermöglicht beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • bestimmte Instrumente
  • Stilrichtungen: Pop, Klassik, Rock, Jazz usw.
  • Chorgesang, Sologesang
  • allgemeine Stimmbildung

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Audio-Tool

Audio-Tools (aus dem Englischen: Audio = Ton, Tool = Werkzeug) sind Computerprogramme zur Bearbeitung von Tonmaterialien, wie z. B. Studioaufnahmen von Konzerten, Livemitschnitten, Aufnahmen von Interviews, Diskussionen, Vorträgen und dergleichen.

Didaktik

Ein Fachbegriff der Pädagogik (Erziehungswissenschaft). Didaktik bedeutet ursprünglich "Kunst des Lehrens". Dabei geht es also um Unterrichtslehre (Lehrmethoden, Lehrinhalte, Lehrplan usw.).

E-Learning

E-Learning (Electronic Learning) bezeichnet alle Formen von Lernen, bei denen elektronische oder digitale Medien zum Einsatz kommen. E-Learning kann als Selbstlernen oder durch die Unterstützung eines/einer Lehrer*in oder Trainer*in ausgeübt werden. Formen von E-Learning sind z. B.:

  • Virtuelle Lehre: die Lehre findet ausschließlich mit digitalen Tools statt
  • Blended Learning: virtuelle und Präsenz-Lehre wechseln sich ab
  • Virtual Classroom: geografisch auseinanderliegende Lernende lernen gemeinsam in einem virtuellen Klassenzimmer

E-Learning-Tools sind Lernprogramme (z. B. Apps), Lernplattformen, Foren, Chats, Webinare, usw.

Motorik

Gesamtheit der aktiven, vom Gehirn aus gesteuerten Bewegungen des menschlichen Körpers.

Pädagogik

Erziehungswissenschaft oder die Theorie und Praxis von Bildung und Erziehung.

Performance

a) Kunst: Auftritt, Vorstellung; weiters künstlerische Aktion, Aktionismus; Mischung aus Theater, Musical, Tanz, Video und Musik.

b) Finanzwirtschaft und Risikomanagement: ein Maß für den Ertrag (z. B. einer Aktie) unter Berücksichtigung des Anlagerisikos und der allgemeinen Marktlage.