Elektronik – Angewandte Elektronik

Der Lehrberuf Elektronik – Angewandte Elektronik wurde per 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Elektronik ersetzt. Ausbildungs- und Berufsbeschreibung findest du beim Beruf:

Elektroniker*innen für Angewandte Elektronik erzeugen, montieren und reparieren elektronische Geräte, Maschinen und Anlagen aller Art (z. B. Mess-, Steuer-, Regel- und Signalanlagen). Zum Bereich der Elektronik zählen viele unterschiedliche Aufgaben- und Anwendungsfelder, z. B. Maschinen- und Apparatebau, Computertechnik, Mess-, Regelungs- und Automatisierungstechnik, Mikroelektronik, Optische Elektronik, Schaltungstechnik, Sensortechnik, Signaltechnik.

Elektroniker*innen bauen elektronische Bauelemente wie Leiterplatten, Sensoren oder digitale Steuerungen in größere Anlagen (z. B. Industrieanlagen, Produktionsanlagen) ein, setzen sie in Betrieb und stellen die Funktionen ein. Sie montieren und verdrahten Geräte, bestücken und löten Leiterplatten, beheben Störungen oder messen elektronische Schaltungen. Elektroniker*innen arbeiten – je nach Aufgabenbereich – mit Berufskolleg*innen und Spezialist*innen der genannten Anwendungsbereiche zusammen, z. B. mit Mikrotechniker*innen, Mechatroniker*innen, Kommunikationstechniker*innen oder Informatiker*innen.

Synonym zu Hauptberuf
Lehrzeit:
3 1/2 Jahre

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Farbsehen
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)
  • Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Elektronik – Angewandte Elektronik wurde per 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Elektronik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Elektroniker*in in angewandter Elektronik erfolgt im Modullehrberuf Elektronik im Hauptmodul Angewandte Elektronik. >> siehe °Elektronik – Angewandte Elektronik (Modullehrberuf)#


Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatroniker für Elektronik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatroniker für Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle mit Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Mechatroniker für Medizingerätetechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Kommunikationselektronik, BGBl. Nr. II 62/2003 (Novelle mit Art. 25 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


b) Rechtskraftgewerbe:

  • Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 41/2003 (Novelle Art. 10 BGBl. II Nr. 399/2008).

Rechtskraftgewerbe sind regelmentierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

EIB

Europäischer Installationsbus. Ein Bussystem (Verteilersystem), das speziell für die Elektroinstallation entwickelt wurde.

Elektrosmog

Überall dort, wo elektrische Anlagen und Geräte verwendet werden entstehen elektromagnetische Felder. Es ist umstritten, ob dieser "Elektrosmog" gesundheitliche Schäden nach sich ziehen kann.

EMV

Die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), engl. electromagnetic compatibility (EMC), behandelt die technischen und rechtlichen Grundlagen der wechselseitigen Beeinflussung elektrischer Geräte durch die von ihnen hervorgerufenen elektromagnetischen Felder in der Elektrotechnik.

Frequenz

Die Anzahl von (elektromagnetischen) Schwingungen pro Zeiteinheit. Wird in Hertz (Hz) gemessen.

Hertz

Physikalische Mess-Einheit für Anzahl der Schwingungen (Frequenz) pro Sekunde. Maßeinheit z. B. für Radiowellen, Funkwellen usw. Abk.: Hz.

Hochspannung

Als Hochspannung werden elektrische Spannungen über 1.000 Volt (= 1 Kilovolt ode 1 kV) bezeichnet.

Infrarot

Als "Infrarot" werden Wärmestrahlen bezeichnet, die im Spektrum zwischen dem roten Licht und den kürzesten Radiowellen liegen.

Leiterplatte

- auch Board, Platine, Circuit-Card oder Schaltkarte genannt. Grundelement der Schalttechnik, das aus einer Kunststoffplatte besteht, die auf einer Seite die gedruckten Leiterbahnen hat (Verdrahtungsseite), auf der anderen die eingesteckten Schaltelemente (Bestückungsseite).

Oszillograph / Oszilloskop

ein Instrument, das sich ändernde elektrische Spannungen in ein sichtbares Muster umsetzt. Dieses wird auf einem Papierstreifen oder auf einem Film sichtbar gemacht und lässt sich anschließend auswerten. Zur Beobachtung wird dieses Muster auf einen Bildschirm projiziert. Auch mechanische Schwingungen können in entsprechende elektrische Spannungen umgesetzt und auf gleiche Weise weiterverarbeitet werden.

Parameter

Ein Parameter bezeichnet eine in Gleichungen und Funktionen auftretende Hilfsvariable, die in der Regel für einen konstanten, jedoch nicht näher bestimmten Zahlenwert steht. Parametrieren bedeutet Einstellen und Bestimmen von technischen Funktionen und Werten.

SMD

surface-mounted device, abgekürzt SMD; Fachbegriff aus der Elektronik. Bauelemente, welche ohne Drahtanschlüsse direkt auf eine Leiterplatte gelötet werden.

Starkstrom

als Dreiphasenwechselstrom oder Drehstrom, umgangssprachlich auch Starkstrom, wird ein System von drei miteinander verbundenen Wechselströmen bezeichnet (Spannung U = min 400 Volt)

Volt

Nach dem italienischen Physiker Alessandro Volta, 1745 - 1827; internationale Bezeichnung für die Einheit der elektrischen Spannung. Symbol: V.

Voltmeter

Ein geeichtes Instrument zur Messung von elektrischen Spannungen in Volteinheiten.