Lehrer*innen für Darstellende Kunst (Schauspiellehrer*innen) bereiten ihre Schüler*innen für die Arbeit an Theatern und Musicalbühnen oder beim Film vor. Ziel ihrer Arbeit ist es, ihren Schüler*innen zu vermitteln, wie man Gefühlen und Stimmungen mit der eigenen Stimme (durch Stimmbildung, Sprecherziehung), mit dem Körper (durch Bewegungslehre) sowie mit Gestik und Mimik Ausdruck verleihen kann. Dabei arbeiten die Schauspiellehrer*innen zum Teil mit vorgegebenen Rollen (die sie auch für Schüler*innenaufführungen vorbereiten). Sie unterrichten an öffentlichen oder privat geführten Schauspielschulen oder geben privaten Unterricht.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
Freie Berufe:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Wirtschaftstreuhänder Berufsordnung, Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Schauspiellehrer*innen lehren ihre Schüler*innen die Grundlagen des Schauspielens, d. h. es steht weniger die Einübung einer bestimmten Rolle im Vordergrund, als die Vermittlung, sich auf eine Spiel-Situation einzulassen, Impulse aufzunehmen, sie weiter zu verarbeiten und mittels Kreativität und Fantasie umzusetzen.
Wichtige Teile bei der Ausbildung sind Stimmbildung, Spracherziehung und Körpertraining sowie Gesangs- und Rhythmusarbeit. Schauspiellehrer*innen lehren ihre Schüler*innen, die Stimme zu schulen und Körperbewegungen ausdrucksvoll zu koordinieren und kreativ einzusetzen (z. B. in der Pantomime, im Bühnentanz). Sie vermitteln ihren Schüler*innen bzw. Studierenden in einem ersten Schritt die Konzentration auf sich selbst und den vorgegebenen Text sowie das unvorbereitete, freie Gestalten aus dem Stegreif (Improvisation). Erst danach lehren sie sie die einzelnen Schritte zur Darstellung vorgegebener Rollen.
Durch Konzentration auf die einzelnen Schüler*innen erkennen die Schauspiellehrer*innen Fähigkeiten und Schwächen und fördern sie dementsprechend. Lehrer*innen für Darstellende Kunst inszenieren mit den Schüler*innen auch regelmäßig öffentliche Aufführungen von Theaterstücken. Sie übernehmen dabei die Regiearbeit.
Schauspiellehrer*innen arbeiten in erster Linie mit dem eigenen Körper, ihrer Stimme/Sprache, Mimik und Gestik. Daher ist die Fähigkeit, ihren Körper gezielt und ausdrucksvoll einzusetzen, unerlässlich. Hilfsmittel wie Kostüme, Perücken, Schminke, Requisiten etc. sowie Textvorlagen z. B. für Theaterstücke oder Drehbücher gehören zum alltäglichen Gebrauch.
Schauspiellehrer*innen arbeiten mit ihren Schüler*innen und mit Kolleginnen und Kollegen intensiv zusammen. Die Arbeit im Team ist wesentlich, weil so unterschiedlichste Ideen und Erfahrungen eingebracht werden können. Sie erteilen Schauspielunterricht vielfach aber auch im Einzeltraining.
Schauspiellehrer*innen unterrichten an Hochschulen, Konservatorien und privaten Schauspielschulen sowie als Privatlehrer*innen mit Schüler*innen jeden Alters.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrer*innen für Darstellende Kunst (Schauspiellehrer*in) bieten insbesondere:
Didaktik | Ein Fachbegriff der Pädagogik (Erziehungswissenschaft). Didaktik bedeutet ursprünglich "Kunst des Lehrens". Dabei geht es also um Unterrichtslehre (Lehrmethoden, Lehrinhalte, Lehrplan usw.). |
E-Learning | E-Learning (Electronic Learning) bezeichnet alle Formen von Lernen, bei denen elektronische oder digitale Medien zum Einsatz kommen. E-Learning kann als Selbstlernen oder durch die Unterstützung eines/einer Lehrer*in oder Trainer*in ausgeübt werden. Formen von E-Learning sind z. B.:
E-Learning-Tools sind Lernprogramme (z. B. Apps), Lernplattformen, Foren, Chats, Webinare, usw. |
Ensemble | Ensemble bezeichnet eine Gruppe von Einheiten. Im künstlerischen Bereich wird diese Begriff für eine Gruppe von Künstler*innen z. B. Musiker*innen, Schauspieler*innen, Puppenspieler*innen, Sänger*innen oder Tänzer*innen gebraucht, wenn diese regelmäßig als Einheit (Ensemble) unter einem eigenen Namen auftreten. |
Inszenierung | Inszenierung = das fertige Stück, die Aufführung 1. ein Stück beim Theater, Fernsehen, einen Film vorbereiten, bearbeiten, einstudieren, künstlerisch gestalten; 2. bei einem Bühnenstück, Fernsehspiel, Film Regie führen |
Performance | a) Kunst: Auftritt, Vorstellung; weiters künstlerische Aktion, Aktionismus; Mischung aus Theater, Musical, Tanz, Video und Musik. b) Finanzwirtschaft und Risikomanagement: ein Maß für den Ertrag (z. B. einer Aktie) unter Berücksichtigung des Anlagerisikos und der allgemeinen Marktlage. |
Statisten | auch Komparsen genannt: in Filmszenen im Hintergrund mitwirkende Figuren, z. B. in einem Cafe oder Restaurant |