Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht sind ausgebildet als Lehrer*in für die Sekundarstufe – Berufsbildung. Sie unterrichten vor allem technischen Fachschulen und Höheren Technischen Lehranstalten Schüler*innen im Alter zwischen 14 und 19 Jahren.
Sie planen ihren Unterrichten, bereiten ihn vor und vermitteln konkrete fachliche Kompetenzen und Wissen in Theorie und Praxis. Darüber hinaus entwickeln sie die soziale Kompetenzen ihrer Schüler*innen und leisten Erziehungsarbeit. Sie beurteilen ihre Schüler*innen, organisieren Exkursionen, Feste und andere Aktivitäten und stehen in Kontakt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Je nach Erfordernis arbeiten sie im Unterricht mit Berufskolleg*innen zusammen (siehe z. B. Begleitlehrer*in / Integrationslehrer*in).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den berufsbildenden Unterricht in der Sekundarstufe ist mit der Lehrer*innenbildung NEU ein Studium Lehramt für die Sekundarstufe – Berufsbildung erforderlich. Dieses umfasst ein Bachelorstudium im Ausmaß von 240 ECTS (8 Semester) und ein Masterstudium im Umfang von 60 ECTS (2 Semester). Zwischen dem Bachelor- und Masterstudium ist ein sogenanntes „Induktionsjahr“ vorgesehen, in dem die Lehrkräfte bereits Dienstnehmer*innen einer Schule sind. Sie können berufsbegleitend mit dem Masterstudium beginnen. Alternativ kann aber auch direkt anschließend an das Bachelorstudium in Vollzeit mit dem Masterstudium begonnen werden.
Für das Lehramt für die Sekundarstufe – Berufsbildung muss im Studium ein Fachbereich gewählt werden.
Unter anderem sind folgende Fachbereiche möglich:
Für das Lehramt für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen benötigen die Lehrer*innen ein Bachelor- und Masterstudium „Lehramt für die Sekundarstufe Berufsbildung – Fachbereich Duale Berufsausbildung sowie Technik und Gewerbe“.
Voraussetzungen dafür sind:
a) Für die Fachgruppe A (fachtheoretische Unterrichtsgegenstände):
b) für die Fachgruppe B (fachpraktische Unterrichtsgegenstände):
c) in beiden Fällen ist eine einschlägige Berufspraxis notwendig, die für Absolvent*innen einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule mindestens zwei, im Übrigen mindestens drei Jahre zu umfassen hat.
Die Lehramtsstudien werden in Kooperation zwischen Pädagogischen Hochschulen (PH) und Universitäten angeboten, wobei zumindest für das Masterstudium für die Sekundarstufe eine Kooperation mit einer Universität verpflichtend ist.
Die Ausgestaltung der Kooperationen zwischen PHs und Universitäten ist in den verschiedenen Regionen Österreichs unterschiedlich geregelt.
Zur Organisation der Kooperationen zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten wurden vier Entwicklungsverbünde eingerichtet:
Ausführliche Informationen zur Zulassung zum Lehramtsstudium und eine Anmeldemöglichkeit findest du unter www.zulassunglehramt.at
Art: Bachelorstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Ein allfälliges Studium für das Lehramt an Berufsschulen sowie Technik und Gewerbe kann ausschließlich nach bereits erfolgter Anstellung als Berufsschullehrerin bzw. Berufsschullehrer sowie Lehrerin bzw. Lehrer für Technik und Gewerbe erfolgen
Abschluss:
Bachelor of Education (BEd)
Berechtigungen:
Befähigung als LehrerIn im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung, Fachbereich duale Berufsausbildung sowie Technik und Gewerbe in einem der folgenden Fächerbündel:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Master-Studiengängen
Info:
Inhalte:
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Pädagogische Hochschule Kärnten
Hubertusstraße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 / 50 85 08
Fax: +43 (0)463 / 50 85 08 -829
email: office@ph-kaernten.ac.at
Internet: https://www.ph-kaernten.ac.at/
Pädagogische Hochschule Niederösterreich – Campus Baden
Mühlgasse 67
2500 Baden
Tel.: +43 (0)2252 / 885 70 -108
email: office@ph-noe.ac.at
Internet: https://www.ph-noe.ac.at/
Pädagogische Hochschule Oberösterreich
Kaplanhofstraße 40
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732/74 70 -0
Fax: +43 (0)732/74 70 -3090
email: office@ph-ooe.at
Internet: https://ph-ooe.at/
Pädagogische Hochschule Salzburg
Akademiestraße 23
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 63 88 -1010
Fax: +43 (0)662 / 63 88 -3010
email: office@phsalzburg.at
Internet: https://phsalzburg.at/
Pädagogische Hochschule Steiermark
Hasnerplatz 12
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 80 67 0
Fax: +43 (0)316 / 80 67 3199
email: office@phst.at
Internet: https://www.phst.at/home/
Pädagogische Hochschule Tirol
Pastorstraße 7
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 599 23 -70
Fax: +43 (0)512 / 599 23 -75
email: office@ph-tirol.ac.at
Internet: https://ph-tirol.ac.at/
Pädagogische Hochschule Vorarlberg
Liechtensteinerstraße 33-37
6800 Feldkirch-Tisis
Tel.: +43 (0)5522 / 311 99 -500
Fax: +43 (0)5522 / 311 99 -550
email: office@ph-vorarlberg.ac.at
Internet: https://www.ph-vorarlberg.ac.at/
Pädagogische Hochschule Wien
Grenzackerstraße 18
1100 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 601 18 -0
Fax: +43 (0)1 / 601 18-0
email: office@phwien.ac.at
Internet: https://www.phwien.ac.at/
Art: Bachelorstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor of Education (BEd)
Berechtigungen:
Ausübung des Lehramts im Fachbereich Mode und Design
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Master-Studiengängen
Info:
Start: ab WS 2016/2017
Aufbau:
Das Bachelor-Studium Lehramt für den Fachbereich Mode und Design an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen vermittelt fundiertes, auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes Fachwissen sowie umfassende Unterrichts- und Erziehungskompetenzen. Es befähigt die Studierenden zur Planung, Durchführung und Reflexion des Unterrichts, zur Förderung des Lernens und der Persönlichkeit von Schülerinnen und Schülern, zur Übernahme von Erziehungsmitverantwortung und zur Qualitätssicherung sowie forschendem Weiterentwickeln der eigenen Professionalität.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Pädagogische Hochschule Wien
Grenzackerstraße 18
1100 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 601 18 -0
Fax: +43 (0)1 / 601 18-0
email: office@phwien.ac.at
Internet: https://www.phwien.ac.at/
Art: Bachelorstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor of Education (BEd)
Berechtigungen:
Befähigung als Lehrer*in im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung in einem der folgenden Fächerbündel:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Master-Studiengängen
Info:
Bei Bedarf können seit dem Studienjahr 2016/17 die neuen Bachelor- und Masterstudien für die Sekundarstufe auch als „Quereinsteiger-Studien“ mit nur einem Studienfach konzipiert werden (statt der regulär zu wählenden zwei Studienfächer).
Die Studierenden des Bachelorstudiums Facheinschlägige Studien ergänzende Studien erwerben, aufbauend auf ein abgeschlossenes facheinschlägiges Universitäts- oder Hochschulstudium, jene Fähigkeiten und Kenntnisse, die sie zur Unterrichtserteilung in fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen an Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) oder vergleichbaren Bildungsinstituten befähigt.
Aufbau:
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Pädagogische Hochschule Kärnten
Hubertusstraße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 / 50 85 08
Fax: +43 (0)463 / 50 85 08 -829
email: office@ph-kaernten.ac.at
Internet: https://www.ph-kaernten.ac.at/
Pädagogische Hochschule Niederösterreich – Campus Baden
Mühlgasse 67
2500 Baden
Tel.: +43 (0)2252 / 885 70 -108
email: office@ph-noe.ac.at
Internet: https://www.ph-noe.ac.at/
Pädagogische Hochschule Oberösterreich
Kaplanhofstraße 40
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732/74 70 -0
Fax: +43 (0)732/74 70 -3090
email: office@ph-ooe.at
Internet: https://ph-ooe.at/
Pädagogische Hochschule Salzburg
Akademiestraße 23
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 63 88 -1010
Fax: +43 (0)662 / 63 88 -3010
email: office@phsalzburg.at
Internet: https://phsalzburg.at/
Pädagogische Hochschule Steiermark
Hasnerplatz 12
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 80 67 0
Fax: +43 (0)316 / 80 67 3199
email: office@phst.at
Internet: https://www.phst.at/home/
Pädagogische Hochschule Tirol
Pastorstraße 7
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 599 23 -70
Fax: +43 (0)512 / 599 23 -75
email: office@ph-tirol.ac.at
Internet: https://ph-tirol.ac.at/
Pädagogische Hochschule Vorarlberg
Liechtensteinerstraße 33-37
6800 Feldkirch-Tisis
Tel.: +43 (0)5522 / 311 99 -500
Fax: +43 (0)5522 / 311 99 -550
email: office@ph-vorarlberg.ac.at
Internet: https://www.ph-vorarlberg.ac.at/
Pädagogische Hochschule Wien
Grenzackerstraße 18
1100 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 601 18 -0
Fax: +43 (0)1 / 601 18-0
email: office@phwien.ac.at
Internet: https://www.phwien.ac.at/
Art: Masterstudium
Dauer: 2 bis 4 Semester
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium
Abschluss:
Master of Education (MEd)
Berechtigungen:
Lehrberechtigung an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Dauer: 2 Semester Vollzeit, 4 Semester berufsbegleitend
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Pädagogische Hochschule Wien
Grenzackerstraße 18
1100 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 601 18 -0
Fax: +43 (0)1 / 601 18-0
email: office@phwien.ac.at
Internet: https://www.phwien.ac.at/
Art: Lehrgang
Dauer: 2 bis 5 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen variieren je nach Anbieter.
Abschluss: Zertifikat
Berechtigungen: Erweiterung der Unterrichtsberechtigungen
Info:
Die Erweiterungsstudien der Sekundarstufe Berufsbildung ermöglichen eine Zusatzqualifizierung zu bestehenden Berechtigungen für den Unterricht weiterer berufsbildender Fächer bzw. Fachbereiche oder die Nachqualifizierung für Absolvent*innen einer 6-semestrigen Lehramtsausbildung für ein Masterstudium.
Zur Wahl stehen folgende Fachbereiche (abhängig vom Anbieter):
Pädagogische Hochschule Kärnten
Hubertusstraße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463 / 50 85 08
Fax: +43 (0)463 / 50 85 08 -829
email: office@ph-kaernten.ac.at
Internet: https://www.ph-kaernten.ac.at/
Pädagogische Hochschule Niederösterreich – Campus Baden
Mühlgasse 67
2500 Baden
Tel.: +43 (0)2252 / 885 70 -108
email: office@ph-noe.ac.at
Internet: https://www.ph-noe.ac.at/
Pädagogische Hochschule Oberösterreich
Kaplanhofstraße 40
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732/74 70 -0
Fax: +43 (0)732/74 70 -3090
email: office@ph-ooe.at
Internet: https://ph-ooe.at/
Pädagogische Hochschule Steiermark
Hasnerplatz 12
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 80 67 0
Fax: +43 (0)316 / 80 67 3199
email: office@phst.at
Internet: https://www.phst.at/home/
Pädagogische Hochschule Tirol
Pastorstraße 7
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 599 23 -70
Fax: +43 (0)512 / 599 23 -75
email: office@ph-tirol.ac.at
Internet: https://ph-tirol.ac.at/
Pädagogische Hochschule Wien
Grenzackerstraße 18
1100 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 601 18 -0
Fax: +43 (0)1 / 601 18-0
email: office@phwien.ac.at
Internet: https://www.phwien.ac.at/
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freiberufliche Tätigkeit als Privatlehrer*in, Nachhilfelehrer*in, VortragendeR
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Vortragende, Nachhilfelehrer*innen, Künstler*innen, Journalist*innen bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht unterrichten fachspezifische Inhalte sowohl in Theorie als auch in der Praxis an technischen und gewerblichen Fachschulen und höheren Lehranstalten. Die Ausbildung an berufsbildenden Schulen ist in zwei Bereiche gegliedert, in den Bereich der Theorieausbildung und in den Bereich der Werkstätten- und Laborausbildung. Im Theorieunterricht vermitteln die Lehrer*innen den Schüler*innen die theoretischen Kenntnisse eines Fachgebietes, im praxisbezogenen Unterricht die praktischen Fertigkeiten (z. B. in Werkstätten, Labors, Bauhöfen, Ateliers). Sie zeigen den Schüler*innen z. B. die Handhabung und Instandhaltung von Einrichtungen, Werkzeugen, Maschinen und Arbeitsbehelfen und leiten sie an, gebrauchsfertige Produkte (wie z. B. Stühle oder Kleidungsstücke oder auch das Programmieren von Software oder den Zusammenbau von Hardware) herzustellen. Aufgrund der großen Vielfalt der berufsbildenden Schulen unterscheiden sich die zu vermittelnden Inhalte und Fertigkeiten und damit auch die Tätigkeiten und Aufgaben der Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht ganz beträchtlich.
Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht bereiten den Unterricht durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und entsprechender Unterrichtsmaterialien und -medien vor (z. B. Schulbücher, Lehrfilme, E-Learning-Angebote und -Tools, aktuelle Publikationen, Internetrecherche). Zur Ergänzung des Unterrichts organisieren sie diverse Praktika und fachspezifische Lehrausgänge. Die Leistungsbeurteilung der Schüler*innen erfolgt aufgrund kontinuierlicher Beobachtung der Mitarbeit im Unterricht, der Beurteilung der praktischen Arbeitsergebnisse und mündlicher bzw. schriftlicher Arbeiten, worüber die Lehrer*innen genaue Aufzeichnungen führen.
Neben der Wissensvermittlung steht auch das pädagogische Ziel im Vordergrund, die Schüler*innen zu selbstständigem Denken und kritischer Reflexion anzuleiten, sie nach ihren individuellen Neigungen zu fördern und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie im Entwicklungsprozess sozialer Fähigkeiten, wie z. B. Verantwortungsbewusstsein, Team- und Kommunikationsfähigkeit oder Kompromissbereitschaft, zu unterstützen. Auch digitale Kompetenzen, kritischer Umgang mit Medien, ökologische Bewusstseinsbildung und Nachhaltigkeit spielen eine große Rolle und sind integrierter Bestandteil des Unterrichts.
Außerdem nehmen die Lehrer*innen an Konferenzen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil und beraten die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler*innen in pädagogischen Belangen im Rahmen von Sprechstunden, Elternabenden oder Sprechtagen. Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht arbeiten eng mit Jugendlichen zusammen und haben daher eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung. Deshalb ist es wichtig, dass sie Handlungen und Aussagen überlegt einsetzen und auf ein gepflegtes Erscheinungsbild und eine gepflegte Sprache achten.
Für den theoretischen Unterricht verwenden sie je nach Unterrichtsfach entsprechende Lehrmittel, wie zum Beispiel Schulbücher, eigene Ausarbeitungen, Filme, Computer und andere Medien, im fachpraktischen Unterricht hantieren sie mit den verschiedensten Materialien, Werkzeugen, Maschinen und IT-Anlagen.
Je nach Unterrichtsfach arbeiten sie mit den Schüler*innen am Computer und setzen dabei spezielle Lernsoftware, Lernplattformen, aber auch Bürosoftware und fachspezifische Programme ein. In der Klasse arbeiten sie mit Tafeln, Smartboards, Beamer, Flipcharts, Plakat- und Pinnwänden usw. Für Vorbereitungsarbeiten verwenden sie Computer, Notebooks/Laptops, Drucker, Kopierer und andere Bürogeräte und verschiedene Software. Sie recherchieren in Büchern, Zeitschriften und im Internet und führen digitale Klassenbücher und andere Aufzeichnungen.
Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht arbeiten an Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen mit technischem bzw. gewerblichem Schwerpunkt, wie z. B. an technischen Fachschulen und Höheren Technischen Lehranstalten.
Sie unterrichten 14 bis 19-jährige Jugendliche von der 9. bis zur 13. Schulstufe (Sekundarstufe II) in Klassenräumen oder sonstigen Unterrichtsräumen wie Werkstätten, Labors, Zeichensälen usw., aber auch im Freien. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und Mitarbeiter*innen von Gewerbebetrieben (verschiedenen Unternehmen) und gegebenenfalls auch mit Schülervertreter*innen und Elternvertreter*innen zusammen. Außerdem haben sie Kontakt zu den Erziehungsberechtigten ihrer Schüler*innen sowie zu Mitarbeiter*innen der Schulverwaltung, Schulpsycholog*innen (siehe Schulpsychologe / Schulpsychologin), Sozialpädagog*innen (siehe Sozialpädagoge / Sozialpädagogin), Bildungs- und Berufsberater*innen, Jugendcoaches, Jugendämtern und anderen sozialen Einrichtungen.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht bieten insbesondere Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen (BMS, BHS) der Sekundarstufe II, vor allem technische Fachschulen und Höherer Technische Lehranstalten (HTLs)
Lehrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Umfassende Weiterbildungsangebote für Lehrer*innen aller Fachrichtungen bieten vor allem die Pädagogischen Hochschulen. Eine Liste der Adressen und Links aller Pädagogischen Hochschulen findest du auf der Website der Pädagogischen Hochschulen in Österreich.
Vielfach organisieren auch Schulen selbst immer wieder gemeinsame Weiterbildungsveranstaltungen für ihre Lehrer*innen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie zahlreiche Universitäts- und Fachhochschullehrgänge bieten eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren. Zudem haben Lehrer*innen für den Technischen und Gewerblichen Fachunterricht die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung in Form eines außerordentlichen Weiterbildungsstudiums oder eines ordentlichen Zweitstudiums sowie eines weiterführenden PhD-Studiums.
Für Lehrer*innen ist die laufende Lektüre von Fachzeitschriften und Tageszeitungen (online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Blended Learning | Blended Learning ist eine moderne Lern- und Lehrtechnik und als solche eine Kombination von E-Learning und Lernsoftware mit Präsenzseminaren, Online-Tutoring, Handbüchern und Texten. |
Didaktik | Ein Fachbegriff der Pädagogik (Erziehungswissenschaft). Didaktik bedeutet ursprünglich "Kunst des Lehrens". Dabei geht es also um Unterrichtslehre (Lehrmethoden, Lehrinhalte, Lehrplan usw.). |
E-Learning | E-Learning (Electronic Learning) bezeichnet alle Formen von Lernen, bei denen elektronische oder digitale Medien zum Einsatz kommen. E-Learning kann als Selbstlernen oder durch die Unterstützung eines/einer Lehrer*in oder Trainer*in ausgeübt werden. Formen von E-Learning sind z. B.:
E-Learning-Tools sind Lernprogramme (z. B. Apps), Lernplattformen, Foren, Chats, Webinare, usw. |
Exkursion | Wissenschaftlich vorbereitete und unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Lehr- oder Studienfahrt |
Pädagogik | Erziehungswissenschaft oder die Theorie und Praxis von Bildung und Erziehung. |
Sekundarstufe | Die Sekundarstufe I besuchen Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren. Schulformen der Sekundarstufe I sind:
Die Sekundarstufe II besuchen Jugendliche im Alter von 14 bis zu 19 Jahren. Schulformen der Sekundarstufe II sind:
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