Logopäd*innen untersuchen und behandeln Menschen, die Schwierigkeiten mit dem Sprechen, der Sprache oder der Stimme haben. Auch bei anderen Störungen im Bereich von Hals- und Kopf (z. B. Atmung, Nahrungsaufnahme) können Logopäd*innen helfen. Die Störungen können verschiedene Ursachen haben, die bei der Erstuntersuchung von den Logopäd*innen diagnostiziert werden. Die Logopäd*innen beraten ihre Patient*innen und deren Angehörige, entwickeln therapeutische Behandlungskonzepte und setzen sie um. Sie arbeiten mit Patient*innen aller Altersgruppen und verwenden dem Alter ihrer Patient*innen entsprechende Arbeitsmittel (bei Kindern z. B. Handpuppen, Bauklötze, spezielle Computerprogramme). Sie arbeiten eigenverantwortlich oder nach ärztlicher Anordnung.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine selbstständige Berufsausübung ist in Form des freien Berufes Logopäde/Logopädin möglich. Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung gemäß MTD-Gesetz (Qualifikationsnachweis) und eines Berufssitzes in Österreich zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Zu beachten sind überdies – wie bei jeder selbstständigen Berufstätigkeit – die Meldepflichten bei Finanzamt und Sozialversicherung.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Aphasie | Sprachstörung, Sprechhemmung; der Fachbegriff "Aphasie" ist aus dem Griechischen (abgeleitet von phanai = sprechen) und bedeutet in diesem Zusammenhang soviel wie "nicht mehr sprechen können". |
Dyskalkulie | Bezeichnet Probleme beim arithmetischen (Zahlen) Denken (Rechnen). |
Fingeralphabet | Begriff aus der Gebärdensprache: Jeder Buchstabe wird dabei durch eine Handform repräsentiert. Dieses System kommt zum Beispiel zum Einsatz, wenn Eigennamen, Fremdwörter und ähnliches übersetzt werden, für die es keine Gebärden gibt oder wenn diese nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können. |
Legasthenie | Lese-Rechtschreib-Schwäche. Bezeichnet Probleme beim Erlernen der Schriftsprache im Lesen und Schreiben. |
Phonetik | Die Phonetik ist die Lehre der sprachlichen Laute. Sie untersucht die gesprochene Sprache in den Bereichen der Linguistik, Biologie, Medizin, Akustik. |