Magazineur*innen verwalten Warenmengen aller Art in Lagern und Magazinen von Speditionsunternehmen oder Gewerbe- und Industriebetrieben. Sie überwachen die ordnungsgemäße Annahme und Ausgabe von Waren sowie die innerbetriebliche Warenmanipulation. Dazu gehören das Einlagern der Waren in Regale, der Transport zu Förderbändern, das Verladen auf Lastkraftwägen usw. Sie führen Lagerbücher, Inventurlisten und Protokolle und teilen Mitarbeiter*innen wie z. B. Lagerarbeiter*innen und Staplerfahrer*innen ein.
Magazineur*innen arbeiten vorwiegend in den Lagerräumen ihrer Betriebe und verwenden bei ihrer Arbeit Computer und spezielle betriebliche Programme zur Lagerführung. Sie hantieren mit Verpackungsmaschinen, bedienen Staplerfahrzeuge und Hebebühnen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
<pALLGEMEINE HINWEISE:Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
ADR | Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt Kennzeichnung, Transport und Verpackung von gefährlichen Gütern in Europa. |
Inventory Controlling | Controlling im Bereich der betrieblichen Inventur. |
Inventur | Die Bestandsaufnahme der Vermögensteile und Schulden bzw. die Materialbestandsaufnahme eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt durch Zählen oder Messen. Sie wird z. B. anlässlich der Erstellung der Bilanz durchgeführt. |
Kommissionierung | Das Zusammenstellen von bestimmten Teilmengen aus einer vorhandenen Gesamtmenge aufgrund einer Kundenbestellung oder eines Produktionsauftrages. |
LVS | Abkürzung für Lagerverwaltungssystem. |
Store Management | engl. für Lagerführung |