Maler*in (Kunst-)

Maler*innen im Kunstbereich stellen Bilder und Gemälde in verschiedenen Techniken her. Sie verwenden dabei Farben und Materialien wie z. B. Öl, Acryl, Aquarell, Tempera, Kohle oder Tusche. Weiters stellen sie Radierungen, Holzschnitte oder Kunstdrucke her und setzen zur künstlerischen Bearbeitung von Fotografien, Grafiken und Bildern auch grafische und bildbearbeitende Computerprogramme ein.

Maler*innen sind auch als Restaurator*innen, Konservator*innen oder Lehrende an Kunsthochschulen beschäftigt. Als selbstständige Maler*innen/Künstler*innen stehen sie zum Teil mit Galerien in Vertrag und veranstalten regelmäßig Ausstellungen und Werkschauen.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Fingerfertigkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • Kunstverständnis
  • Präsentationsfähigkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Begeisterungsfähigkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Selbstmotivation
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • unternehmerisches Denken

Selbstständigkeit

Berufliche Selbstständigkeit ist für Maler*innen / Bildende Künstler*innen gegeben, indem sie ihre Tätigkeit im Rahmen eines „freien Berufes“ als Maler*in bzw. Künstler*in ausüben.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Ästhetik

Eine philosophische Teildisziplin. Dabei geht es um die Theorie des Schönen und dessen Erscheinungsformen in Kunst und Natur.

Collage

Technik in der Malerei. Dabei wird ein Bild unter Verwendung verschiedener Elemente wie Zeitungsausschnitte, Fotos etc., zusammen mit dem Farbauftrag oder Übermalungen erstellt.

Expressionismus

Der Expressionismus ist eine Stilrichtung in der bildenden Kunst des 20. Jahrhunderts. Wie der Impressionismus und andere Richtungen war auch der Expressionismus eine Bewegung gegen den Naturalismus. Die Künstler*innen versuchten, eigene Eindrücke, Gefühle und Erlebnisse in ihrem künstlerischen Schaffen auszudrücken (engl.: to express).

Gobelin

Ein Wandteppich mit eingeknüpften Bild- oder Mosaikmustern.

Gouache

Eine Maltechnik: deckende Malerei mit Wasserfarben, Bindemitteln und Deckweiß. Der dicke Farbauftrag ergibt nach dem Trocknen eine pastellartige Wirkung.

Happening

Engl.: Ereignis; (öffentliche) Veranstaltung eines*r Künstler*in, die - meist unter Einbeziehung des Publikums - ein künstlerisches Ereignis vermitteln soll.

Impressionismus

Der Impressionismus ist eine Stilrichtung der Malerei im späten 19. Jahrhundert, die sich von Frankreich aus verbreitete. Die impressionistische Malerei gilt mit ihren stilistischen und thematischen Neuerungen als Wegbereiterin der modernen und abstrakten Kunst. Charakteristische Maltechniken sind z. B. "pleinair" (unter freiem Himmel) oder "sur-le-motif" (vor dem Motiv). Vor allem die Lichteffekte und Stimmungen werden mit leichtem und farbintensiven Pinselauftrag eingefangen.

Tempera

Eine Technik in der Malerei, bei der Temperafarben, das sind mit Eidotter gebundene Künstlerfarben (heute meist künstlich hergestellt), verwendet werden. Die Temperamalerei wurde im Mittelalter entwickelt. Dabei wurde fein geriebenes Farbpulver mit Eigelb, Feigenmilch, Honig oder Leim vermischt.