Maler*innen im Kunstbereich stellen Bilder und Gemälde in verschiedenen Techniken her. Sie verwenden dabei Farben und Materialien wie z. B. Öl, Acryl, Aquarell, Tempera, Kohle oder Tusche. Weiters stellen sie Radierungen, Holzschnitte oder Kunstdrucke her und setzen zur künstlerischen Bearbeitung von Fotografien, Grafiken und Bildern auch grafische und bildbearbeitende Computerprogramme ein. Maler*innen sind auch als Restaurator*innen, Konservator*innen oder Lehrende an Kunsthochschulen beschäftigt. Als selbstständige Maler*innen/Künstler*innen stehen sie meist mit Galerien in Vertrag und veranstalten regelmäßig Ausstellungen und Werkschauen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Berufliche Selbstständigkeit ist für Maler*innen / Bildende Künstler*innen gegeben, indem sie ihre Tätigkeit im Rahmen eine „freien Berufes“ z. B. als Maler*in oder Künstler*in ausüben.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Maler*innen/Künstler*innen stellen Bilder und Gemälde in verschiedenen Techniken und aus verschiedene Farben und Malmitteln (Öl, Acryl, Aquarell, Tempera, Pastell etc.) her. Für die Ausführung der Werke verwenden sie verschiedene Materialien als Maluntergrund, z. B. Leinwand, Papier, Holz, Glas, Metall, Kunststoff, die sie entsprechend vorbereiten. Vor Beginn der Arbeit legen sie ihre Ideen und Vorstellungen in Form von Skizzen und Entwürfen fest. Während Maler*innen bei der selbstständig künstlerischen Arbeit keinen inhaltlichen oder stilistischen Einschränkungen unterworfen sind, müssen sie bei Auftragsarbeiten bestimmte im Voraus festgelegte Wünsche und Vorgaben ihrer Kund*innen berücksichtigen und diese in ihre kreative Arbeit einfließen lassen. Sie gestalten klein- und großformatige Gemälde, Zeichnungen, Wandbilder, Fresken oder Glasflächen und stellen Radierungen, Holzschnitte oder Kunstdrucke her.
Zur Sicherung ihres finanziellen Einkommens unterhalten Maler*innen zumeist ein zweites berufliches Standbein und sind im Bereich der Lehre an Kunsthochschulen, im Kunstmanagement oder im Bereich Kunstjournalismus tätig. Als selbstständige Maler*innen stehen sie mit Galerien in Vertrag welche für den Verkauf und Vertrieb der Bilder zuständig sind. Maler*innen nehmen an Wettbewerben und (internationalen) Ausstellungen teil und wirken bei der Erstellung von Katalogen mit. Im Bereich der angewandten Kunst entwerfen sie Vorlagen für Mosaike, Textil- und Tapetenmuster, Bühnenbilder oder Buchillustrationen.
Maler*innen/Künstler*innen hantieren mit Malwerkzeugen, Farben und Malmittel aller Art wie z. B.: Acryl, Öl, Tempera, Aquarell, Pastell, Kohle, Bleistift. Sie verwenden Lösungsmittel wie Terpentin, Terpentinersatz, Leinöl und Wasser und hantieren mit einer Reihe an Malwerkzeugen wie Pinsel, Palettenmesser, Spachtel, Bürsten usw. Bei großformatigen Bildern stellen sie in der Regel die Rahmen selbst her, dabei verarbeiten sie Holzbauteile, Kleber, Nägel und Leinenstoffe.
Maler*innen/Künstler*innen arbeiten in Ateliers und Werkstätten. Ihre künstlerische Tätigkeit führen sie in der Regel selbstständig aus, sie stehen jedoch in Kontakt mit Berufskolleg*innen, Galerist*innen, Kunstjournalist*innen, Kurator*innen und Auktionator*innen. Sie können weiters als Restaurator*innen oder als Konservator*innen beschäftigt sein.
Ästhetik | Eine philosophische Teildisziplin. Dabei geht es um die Theorie des Schönen und dessen Erscheinungsformen in Kunst und Natur. |
Collage | Technik in der Malerei. Dabei wird ein Bild unter Verwendung verschiedener Elemente wie Zeitungsausschnitte, Fotos etc., zusammen mit dem Farbauftrag oder Übermalungen erstellt. |
Expressionismus | Der Expressionismus ist eine Stilrichtung in der bildenden Kunst des 20. Jahrhunderts. Wie der Impressionismus und andere Richtungen war auch der Expressionismus eine Bewegung gegen den Naturalismus. Die Künstler*innen versuchten, eigene Eindrücke, Gefühle und Erlebnisse in ihrem künstlerischen Schaffen auszudrücken (engl.: to express). |
Gobelin | Ein Wandteppich mit eingeknüpften Bild- oder Mosaikmustern. |
Gouache | Eine Maltechnik: deckende Malerei mit Wasserfarben, Bindemitteln und Deckweiß. Der dicke Farbauftrag ergibt nach dem Trocknen eine pastellartige Wirkung. |
Happening | Engl.: Ereignis; (öffentliche) Veranstaltung eines*r Künstler*in, die - meist unter Einbeziehung des Publikums - ein künstlerisches Ereignis vermitteln soll. |
Impressionismus | Der Impressionismus ist eine Stilrichtung der Malerei im späten 19. Jahrhundert, die sich von Frankreich aus verbreitete. Die impressionistische Malerei gilt mit ihren stilistischen und thematischen Neuerungen als Wegbereiterin der modernen und abstrakten Kunst. Charakteristische Maltechniken sind z. B. "pleinair" (unter freiem Himmel) oder "sur-le-motif" (vor dem Motiv). Vor allem die Lichteffekte und Stimmungen werden mit leichtem und farbintensiven Pinselauftrag eingefangen. |
Tempera | Eine Technik in der Malerei, bei der Temperafarben, das sind mit Eidotter gebundene Künstlerfarben (heute meist künstlich hergestellt), verwendet werden. Die Temperamalerei wurde im Mittelalter entwickelt. Dabei wurde fein geriebenes Farbpulver mit Eigelb, Feigenmilch, Honig oder Leim vermischt. |