Marktaufsichtsorgan (m./w./d.)

Marktaufsichtsorgane (m./w./d.) achten auf öffentlichen Märkten darauf, dass die Bestimmungen der Marktordnung eingehalten werden. Sie weisen den Händler*innen die Marktstände zu und verrechnen die Marktgebühren. Sie kontrollieren die Preis- und Qualitätsauszeichnungen und führen Protokoll über besondere Vorkommnisse.

Marktaufsichtsorgane (m./w./d.) arbeiten in Büroräumlichkeiten in Marktamtsabteilungen und bei Bezirksbehörden mit weiteren Verwaltungsbediensteten zusammen und haben auf den Märkten Kontakt zu den Händler*innen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • öffentliche Märkte (z. B. Bauern- und Gemüsemärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte) leiten und verwalten
  • die Einhaltung der Bestimmungen der Markt- und Gewerbeordnung kontrollieren
  • die Einhaltung der Preis- und Qualitätsklassenauszeichnung kontrollieren
  • Standplätze an die Händler*innen zuweisen, Marktgebühren verrechnen, die Einhaltung der Standplatzordnung und der Betriebszeiten kontrollieren
  • verschiedene Verwaltungs- und Sekretariatsarbeiten durchführen
  • Betriebsbücher, Protokolle, Listen, Journale führen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • kaufmännisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Rechtsbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit

Die Ausübung des Berufes Marktaufsichtsorgan (m./w./d.) setzt fachliche Kurse über Lebensmittelgesetz, Eichwesen, Hygienebestimmungen und Gewerbeordnung voraus.

Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung als Marktaufsichtsorgan (m./w./d.) ist nicht vorgesehen. Allerdings können Länder oder Gemeinden auch Selbstständige mit der Durchführung und Organisation eines Marktes beauftragen.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Marktaufsichtsorgane (m./w./d.) haben die Gesamtverantwortung für den Marktbetrieb auf öffentlichen Märkten, Bauern- und Gemüsemärkten, Jahrmärkten, Flohmärkten usw. Sie haben die Aufsicht über die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der Marktordnung und der Gewerbeordnung. Sie kontrollieren weiters die Preis- und Qualitätsklassenauszeichnung an den Ständen und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung im Marktgebiet.

Marktaufsichtsorgane (m./w./d.) vergeben Standplätze an die Markthändler*innen (z. B. tage-, wochen- oder monatsweise) und heben die Marktgebühren ein. Sie verfassen Berichte über besondere Vorkommnisse in den Marktgebieten und kontrollieren die Reinigung der Marktflächen und die sachgerechte Mülltrennung. Mitunter vermieten sie auch Transporteinrichtungen wie Staplerwagen, Palettenheber, Hebebühnen und dergleichen. Sie führen Betriebsbücher, Journale, Listen und Protokolle und verfassen Jahresberichte und Bilanzen, die sie der Marktbehörde vorlegen.

Für Kontrollen nach dem Lebensmittelgesetz, nach dem Maß- und Eichgesetz etc. sind Lebensmittelaufsichtsorgane zuständig.

Arbeitsmittel

Marktaufsichtsorgane (m./w./d.) verwenden zur Durchführung ihrer Tätigkeiten die üblichen Bürogeräte und Kommunikationsmittel wie Computer/Laptops, (Mobil-)Telefone, Drucker, Scanner, Kopiergeräte, E-Mail und Internet. Sie benutzen verschiedene Softwareprogramme und diverses Büromaterial. Außerdem führen sie Datenbanken, Listen, Protokolle, Betriebsbücher und Terminkalender.

Arbeitsumfeld

Marktaufsichtsorgane (m./w./d.) arbeiten in Verwaltungsbüros sowie im Freien an den Marktstandplätzen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften, z. B. Bürokaufmann / Bürokauffrau (Lehrberuf), Büroassistent*in. Sie haben direkten Kontakt zu den Händler*innen auf den Märkten sowie zu anderen Verwaltungsbediensteten, z. B. zu Lebensmittelaufsichtsorganen.

Marktaufsichtsorgane (m./w./d.) arbeiten in der öffentlichen Verwaltung und sind bei Marktamtsabteilungen und Bezirksbehörden beschäftigt.

Marktaufsichtsorgane (m./w./d.) sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Da sich gesetzliche Regelungen laufend ändern, ist es für Erfolg in diesem Beruf wichtig, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben, z. B. durch den Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen oder die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline). Neben dem Fachwissen, ist es bedeutend, auch die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildung kann für Marktaufsichtsorgane (m./w./d.) auch bedeuten, eine Fachausbildung im Rahmen einer Lehre zu absolvieren (etwa in einem kaufmännisch-administrativen Lehrberuf, Event-Management, Veranstaltungstechnik). Der Besuch von Vorbereitungs- oder Aufbaulehrgängen ermöglicht den Abschluss einer Berufsbildenden Höheren Schule, z. B. in einer Handelsakademie oder Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe. Außerdem bieten Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: