Der Lehrberuf Zerspanungstechnik wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Zerspanungstechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik im Hauptmodul Zerspanungstechnik. siehe Metalltechnik – Zerspanungstechnik (Modullehrberuf)
Zerspanungstechniker*innen stellen Metall- und Kunststoffbauteile her, wobei sie spanende bzw. spanabhebende Arbeitsverfahren anwenden. Zu diesen zählen z. B. Bohren, Drehen, Fräsen, Feilen, Schleifen oder Sägen. Die Zerspanungstechniker*innen bearbeiten die Werkstücke an konventionellen Maschinen oder bedienen computergesteuerte (CNC-)Anlagen. Sie planen die Arbeitsschritte, wählen die Materialien aus und prüfen die Qualität der fertigen Teile. Sie arbeiten in Industrie- und Gewerbebetrieben mit Berufskolleg*innen sowie mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Zerspanungstechnik wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Zerspanungstechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik im Hauptmodul Zerspanungstechnik. >>siehe °Metalltechnik – Zerspanungstechnik (Modullehrberuf)#
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Teilgewerbe:
– Anfertigen von Schlüsseln mittels – Kopierfräsmaschinen
– Schleifen von Schneidwaren
Informationen zum „Teilgewerbe“: Befähigungsnachweis für Teilgewerbe besteht in einem Vergleich zu reglementierten Gewerben vereinfachten Zugang (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeiten); Aufwertung der Teilgewerbe gem. GewONov. 2002: keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl, Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung, Ausübung von Teilgewerben durch alle Gewerbetreibenden, wenn fachlicher Zusammenhang besteht).
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
„Sorgfalt ist das Um und Auf. Wir arbeiten im Bereich von 100stel Millimeter, dass kann man sich eigentlich so gar nicht vorstellen, aber die Maschinen können so genau arbeiten. Es liegt aber auch daran, wie man die Maschinen einstellt und behandelt.“
Mario Eitzlmayr, Zerspanungstechniker (Lehrlingsausbilder), in einem Interview aus: AMS your job, 2005.
Zerspanungstechniker*innen sind mit der Planung, Herstellung und Bearbeitung von Werkstücken mittels spanabhebender Werkstoffbearbeitung befasst (z. B. Bohren, Fräsen, Drehen, Feilen, Schleifen). Zu ihren Produkten zählen Bau- und Maschinenteile wie z. B. Achsen, Wellen, Lager, Bolzen, Keile, Zahnräder oder Scheiben. Sie planen die Arbeitschritte, wählen die erforderlichen Materialien und Normenteile aus und stellen nach technischen Plänen und Vorgaben die Werkstücke her. Dabei kommen konventionelle Werkzeugmaschinen (z. B. Dreh-, Bohr-, Schleifmaschinen) oder computergesteuerte (CNC-)Anlagen zum Einsatz. Die Zerspanungstechniker*innen führen am Werkstück auch handwerkliche Feinarbeiten wie Feilen, Sägen, Polieren oder Gewindeschneiden aus.
Sie stellen die Werkzeugmaschinen und Fertigungsanlagen ein, überprüfen ihre Funktionen und führen einfache Wartungs- und Reparaturarbeiten durch. Bei Maschinenstörungen suchen sie systematisch nach der Fehlerursache und tauschen schadhafte Teile aus.
Der sichere Umgang mit konventionellen Werkzeugmaschinen (Dreh-, Bohr-, Schleifmaschinen usw.) und Schneidewerkzeugen ist für Zerspanungstechniker*innen ebenso wichtig wie die Anwendung von Standardsoftware für computergesteuerte Maschinen (CNC-Maschinen). Sie verwenden unterschiedliche Metalle und auch Kunststoffe. Bei der Wartung der Maschinen hantieren sie mit Handwerkzeugen und Hilfsstoffen, wie z. B. Schraubenziehern, Schraubenschlüsseln, Hämmer und Schmiermitteln und setzen Mess- und Prüfgeräte zum Auffinden von Störungsursachen ein.
Zerspanungstechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen von gewerblichen und industriellen Betrieben der Metall- und Kunststoffverarbeitung. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften (siehe z. B. Metalltechnik (Modullehrberuf), Metallbearbeitung (Lehrberuf), Metalltechnik – Maschinenbautechnik (Modullehrberuf)).
Weiterbildung bedeutet für Zerspanungstechniker*innen, sich kontinuierlich zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen anzueignen:
Möglichkeiten dazu bieten innerbetriebliche Einschulungen und Kurse des Berufsförderungsinstitutes (bfi) und des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) zu Themen wie Steuerungstechnik, Drehen (Praxis), Pneumatik (Grundkurs, Aufbaukurs), Elektropneumatik, Hydraulik (Grundlagen, Aufbaukurs), Elektro-Hydraulik, Zerspanungstechnik (Drehen und Fräsen), CAD.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
CAD | Abkürzung für "Computer Aided Design" (computerunterstütztes Design): Computerprogramme für Planung, Entwurf und Konstruktion. Zeichnungen und räumliche Darstellungen von geometrischen Formen und Modellen können von allen Seiten und aus allen Perspektiven gezeigt werden (3-D-Darstellungen). CAD beinhaltet Berechnungsanwendungen, Informationsbereitstellung, automatisiertes Zeichnen und rechnerunterstützten Entwurf. |
CNC | Abkürzung für Computerized Numerical Control (= computerunterstützte numerische Maschinensteuerung). Produktionsmaschinen (z. B. Drehbänke) werden mit Hilfe eines Computers gesteuert. Der Computer ist dabei direkt in die Steuerung der Maschine integriert. Die Produktion kann teil- oder vollautomatisch erfolgen, wodurch eine ständige Betreuung der Fertigungsmaschinen nicht mehr notwendig ist. |
Festigkeitslehre | Unter Festigkeitslehre versteht man die Wissenschaft der Kräfte und deren Wirkung auf und in einem Körper. Meist ist mit dem Körper ein Festkörper gemeint. Die Festigkeitslehre berechnet Widerstandsfähigkeit und Belastungsfähigkeit von Werkstoffen, Materialien und Produkten. |
Messschieber | Der Messschieber bezeichnet ein Messgerät zur Messung von Außen- und Innenmaßen. Dazu dienen zwei Messschenkel, von denen in der Regel einer verschiebbar ist und eine Tiefenmessstange, die z. B. zur Messung von Bohrungen dient. Manchmal werden für den Messschieber auch die Begriffe "Schieblehre" oder Schublehre" verwendet. |