Messe- u. Ausstellungsgestalter*in

Messe- und Ausstellungsgestalter*innen entwerfen, planen und gestalten Flächen und Stände für Messen und Ausstellungen. Sie arbeiten im Auftrag von Organisationen, Institutionen und Unternehmen aller Branchen. Ihre Aufgaben reichen von der Planung bis zur unmittelbaren Gestaltung der Messestände vor Ort. Für die erforderlichen Vorbereitungs- und Nebenarbeiten organisieren und beauftragen sie facheinschlägige Handwerksbetriebe, mitunter führen sie technische und gestalterischen Arbeiten auch selbst aus.

Messe- und Ausstellungsgestalter*innen kalkulieren Kosten-, Termin- und Zeitpläne und achten auf die Einhaltung von Budgetvorgaben. Je nach Auftrag arbeiten sie im Team mit Berufskolleg*innen aus dem Bereich Werbung, Marketing und PR (z. B. mit Grafiker*innen, Mediafachleuten, Werbetexter*innen, Markt- und Meinungsforscher*innen, Beschriftsdesigner*innen und Werbetechniker*innen).

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Beweglichkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Allgemeinbildung
  • gute Beobachtungsgabe
  • Präsentationsfähigkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist für Messe- und Ausstellungsgestalter*innen z. B. gegeben durch:

Freies Gewerbe:

  • Ausstellungsgestaltung
  • Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Banner

Banner sind als Werbezweck von Unternehmen eingesetzte Grafiken, Schriftzüge, Bilder und Fotos (oft auch animiert), die in Internet-Seiten eingebaut sind, und die als Pop-Ups auftauchen, wenn man bestimmte Seiten öffnet.

Corporate Design

Das Corporate Design (CD) bezeichnet den Außenauftritt und die öffentliche Erscheinungsform eines Unternehmens z. B. in Form von wiedererkennbaren Logos und Labels oder einer einheitlichen Farbgebung.

Corporate Identity

Die Corporate Identity (CI) beschreibt die Identität eines Unternehmens, also die Art, wie ein Unternehmen sich selbst nach innen und außen darstellt. Wichtig ist, dass diese Darstellung einer einheitlichen Linie folgt. Das betrifft das einheitliche Verhalten (Corporate Culture), die einheitliche Kommunikation (Corporate Communications) und das einheitliche Erscheinungsbild (Corporate Design, CD).

Marketing

Marketing bezeichnet die Ausrichtung eines Unternehmens auf die Verbesserung der Absatzmöglichkeiten.

Public Relations (PR)

Public Relations (PR) oder auch "Öffentlichkeitsarbeit", umfasst alle Maßnahmen, das Ansehen bzw. den Bekanntheitsgrad einer Person, einer Institution oder eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu fördern und zu verbessern. Beispiele für PR-Maßnahmen sind Imagewerbung durch Inserate und TV-Spots, Presseaussendungen, Unternehmensblogs (Corporate Blogs), Vorträge, Pressekonferenzen, Publikationen, Teilnahme an Ausstellungen, PR-Events, gemeinnützigen Aktionen sowie die Schulung und Information der Mitarbeiter*innen (interne PR).