Messe- und Ausstellungsgestalter*innen entwerfen, planen und gestalten Flächen und Stände für Messen und Ausstellungen. Sie arbeiten im Auftrag von Organisationen, Institutionen und Unternehmen aller Branchen. Ihre Aufgaben reichen von der Planung bis zur unmittelbaren Gestaltung der Messestände vor Ort. Für die erforderlichen Vorbereitungs- und Nebenarbeiten organisieren und beauftragen sie facheinschlägige Handwerksbetriebe, mitunter führen sie technische und gestalterischen Arbeiten auch selbst aus.
Messe- und Ausstellungsgestalter*innen kalkulieren Kosten-, Termin- und Zeitpläne und achten auf die Einhaltung von Budgetvorgaben. Je nach Auftrag arbeiten sie im Team mit Berufskolleg*innen aus dem Bereich Werbung, Marketing und PR (z. B. mit Grafiker*innen, Mediafachleuten, Werbetexter*innen, Markt- und Meinungsforscher*innen, Beschriftsdesigner*innen und Werbetechniker*innen).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist für Messe- und Ausstellungsgestalter*innen z. B. gegeben durch:
Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Banner | Banner sind als Werbezweck von Unternehmen eingesetzte Grafiken, Schriftzüge, Bilder und Fotos (oft auch animiert), die in Internet-Seiten eingebaut sind, und die als Pop-Ups auftauchen, wenn man bestimmte Seiten öffnet. |
Corporate Design | Das Corporate Design (CD) bezeichnet den Außenauftritt und die öffentliche Erscheinungsform eines Unternehmens z. B. in Form von wiedererkennbaren Logos und Labels oder einer einheitlichen Farbgebung. |
Corporate Identity | Die Corporate Identity (CI) beschreibt die Identität eines Unternehmens, also die Art, wie ein Unternehmen sich selbst nach innen und außen darstellt. Wichtig ist, dass diese Darstellung einer einheitlichen Linie folgt. Das betrifft das einheitliche Verhalten (Corporate Culture), die einheitliche Kommunikation (Corporate Communications) und das einheitliche Erscheinungsbild (Corporate Design, CD). |
Marketing | Marketing bezeichnet die Ausrichtung eines Unternehmens auf die Verbesserung der Absatzmöglichkeiten. |
Public Relations (PR) | Public Relations (PR) oder auch "Öffentlichkeitsarbeit", umfasst alle Maßnahmen, das Ansehen bzw. den Bekanntheitsgrad einer Person, einer Institution oder eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu fördern und zu verbessern. Beispiele für PR-Maßnahmen sind Imagewerbung durch Inserate und TV-Spots, Presseaussendungen, Unternehmensblogs (Corporate Blogs), Vorträge, Pressekonferenzen, Publikationen, Teilnahme an Ausstellungen, PR-Events, gemeinnützigen Aktionen sowie die Schulung und Information der Mitarbeiter*innen (interne PR). |