Metallgestalter*in

Metallgestalter*innen sind mit der künstlerischen Gestaltung von Metallprodukten befasst. Dabei entwerfen und gestalten sie Aussehen, Form und Design von Metallprodukten aller Art wie z. B. Haushaltswaren, Schmuck und Ziergegenstände, Statuen, Geländer, Brüstungen und vieles mehr. Sie fertigen Einzelstücke (Prototypen) in (kunst-)handwerklicher Arbeit an, welche sie dann gemeinsam mit verschiedenen Fachkräften und Spezialist*innen testen, prüfen und weiter entwickeln. Die fertig entwickelten Produkte werden anschließend im Rahmen der industriellen Produktion in Serienfertigung hergestellt.

Metallgestalter*innen arbeiten in Konstruktionsbüros, Werkstätten und Produktionshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben sowie in Büros für Industrial Design. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften und haben Kontakt zu ihren Kund*innen, Auftraggeber*innen und Lieferant*innen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Modelle und Werkskizzen von Hand erstellen
  • Zeichnungen, Pläne und Modelle herstellen: manuell oder mit Hilfe von CAD-Zeichenprogrammen (Computer Aided Design)
  • Gespräche mit Kund*innen und Auftraggeber*innen führen, Vorhaben und Projekte besprechen
  • Besichtigungen auf Baustellen, Plätzen (Aufstellungsstandorte für Metallplastiken) usw. durchführen
  • Metalle und Materialien auswählen
  • Kosten und Termine kalkulieren
  • Bearbeitungsmethoden auswählen
  • Arbeitsschritte planen und organisieren, Arbeitsmittel bereit stellen
  • Metalle bearbeiten und Werkstücke herstellen
  • dabei verschiedene metallverarbeitende Techniken einsetzen wie z. B. Sägen, Feilen, Schneiden, Schmieden, Härten, Glühen, Treiben, Biegen, Lochen, Löten, Nieten, Schweißen
  • Oberflächenbehandlungen wie z. B. Sandstrahlen, Schmirgeln, Grundieren, Verzinken, Patinieren durchführen
  • auf Baustellen Montagearbeiten durchführen
  • Metallinstallationen und Metallplastiken aufstellen
  • technische Unterlagen, Bau- und Montagepläne, Betriebsbücher, Datenbanken und Archive, Listen, Journale führen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gestalterische Fähigkeit
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • Kunstverständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kompromissbereitschaft
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Selbstmotivation
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • interdisziplinäres Denken
  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) freier Beruf:

  • freischaffende / freiberufliche Künstler*innen / Metallgestalter*innen; nur unter der Voraussetzung, dass es sich um eine eindeutig und ausschließlich künstlerische-kunsthandwerkliche Tätigkeit handelt

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Oberflächentechnik und Metalldesign, BGBl. II Nr. 71/2003 (Novelle Art. 33 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Technisches Büro – Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Handwerk der Schlosser, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, BGBl. Nr. II 79/2003 (Novelle durch Art. 37 BGBl. Nr. II 399/2008),
  • Handwerk der Schmiede, Metalltechnik für Schmiede u Fahrzeugbau, BGBl. Nr. II 79/2003 (Novelle durch Art. 37 BGBl. Nr. II 399/2008),

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Metallgestalter*innen arbeiten als freischaffende Künstler*innen sowie als angestellte Designer*innen in Gewerbe- und Industriebetrieben der Metallbranche. Sie entwerfen und gestalten Haushalts- und Gebrauchsgegenstände aus Metall sowie Skulpturen und Schmuck, aber auch Bau- und Möbelteile wie Zäune, Tore, Geländer, Tische und Regale. Sie kennen die Werkeigenschaften der verschiedenen Metalle wie z. B. Kupfer, Aluminium, Eisen, Stahl und dergleichen sowie deren handwerkliche und industrielle Bearbeitungsmethoden wie Schneiden, Fräsen, Schweißen, Löten, Nieten etc.

Sie fertigen von Hand Skizzen und Werkzeichnungen an, welche sie dann in der Regel mittels Computer und speziellen Softwareprogrammen wie z. B. CAD (Computer Aided Design) weiter bearbeiten. Mittels CAD werden die genauen technischen Daten der Werkstücke, Maße und Dimensionen berechnet und an die Produktion weitergeleitet.

In Industriebetrieben sind Metallgestalter*innen vorwiegend im Konstruktions- und Designbereich tätig, in dem sie Modelle nach ästhetischen als auch produktions- und materialtechnischen Gesichtspunkten entwerfen, Prototypen (Erst- bzw. Einzelstücke) anfertigen und diese bis hin zur Serienreife bzw. Massenproduktion weiter entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit den Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen zusammen, da sie für ihre Arbeit viele betriebstechnische Faktoren wie Budget, Kostenvorgaben, Personaleinsatz und Produktionsabläufe berücksichtigen müssen.

Metallgestalter*innen in gewerblichen Erzeugungsbetrieben sind meist auf die Gestaltung und Herstellung bestimmter Produkte, wie z. B. Haushaltswaren, Ziergegenstände oder Schmuck spezialisiert. Dabei führen sie meist von der Skizze bis zur manuellen/maschinellen Herstellung des Werkstückes alle Arbeitsschritte selbst durch. Im Baubereich arbeiten Metallgestalter*innen an Aufgaben der architekturbezogenen Objektgestaltung, sie entwerfen z. B. Brunnen, Metallfassaden, Zäune, Gitter und Torbögen aus Schmiedeeisen.

Arbeitsmittel

Metallgestalter*innen verarbeiten Gebrauchs- und Edelmetalle wie z. B. Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer, Bronze, Silber und dergleichen mehr. Sie verwenden bei ihrer Arbeit verschiedene Werkzeuge und Geräte zur Metallbearbeitung wie z. B. Schneid- und Fräswerkzeuge, Löt-, Niet- und Schweißgeräte sowie Bohrer und Hämmer. Zur Gestaltung von Werkskizzen arbeiten sie mit Zeichenblöcken und Stiften sowie mit Computer und speziellen Softwareprogrammen (z. B. CAD = Computer Aided Design). Sie lesen und verwenden technische Unterlagen, Bau- und Montagepläne, Fachjournale und Fachlexika und führen Datenbanken und Archive, Materiallisten und Arbeitsprotokolle.

Arbeitsumfeld

Metallgestalter*innen arbeiten in Konstruktionsbüros sowie in Werkstätten und Produktionshallen von Gewerbe- und Industriebetrieben. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Betriebes zusammen, siehe z. B.: Metalldesign (Lehrberuf), Metallbearbeitung (Lehrberuf), Betriebswirt*in, Entwicklungsleiter*in, Industrial-Designer*in.

  • Büros für Industrial Design
  • Industrie- und Gewerbebetriebe der Metallverarbeitung
  • als freischaffende Künstler*innen / Metallgestalter*innen

Der Beruf Metallgestalter*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • betriebsspezifische Produkt- und Fachbereiche (z. B. Gebrauchsgegenstände, Luster, Treppen und Geländer)
  • Produktdesign, Prototypenentwicklung
  • Lasertechnik
  • Oberflächenbehandlung, Versiegelung
  • Service, Wartung und Reparatur
  • Materialprüfung, Qualitätskontrolle, Produktendkontrolle

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

CAD

Abkürzung für "Computer Aided Design" (computerunterstütztes Design): Computerprogramme für Planung, Entwurf und Konstruktion. Zeichnungen und räumliche Darstellungen von geometrischen Formen und Modellen können von allen Seiten und aus allen Perspektiven gezeigt werden (3-D-Darstellungen). CAD beinhaltet Berechnungsanwendungen, Informationsbereitstellung, automatisiertes Zeichnen und rechnerunterstützten Entwurf.

CIM

Abkürzung für "Computer Integrated Manufacturing". CIM ist die datenmäßige Verknüpfung der industriellen Bereiche Entwicklung, Konstruktion, Planung, Fertigung, Montage und Qualitätssicherung über Datennetze (smart production). Ziele der CIM-Strategie sind u. a. die bessere Auslastung der Produktionsanlagen, die Verkürzung der Durchlaufzeiten, die Verringerung der Lagerhaltung sowie die Erhöhung der Produktionsflexibilität und damit der Anpassungsfähigkeit an die Markterfordernisse.

CNC

Abkürzung für Computerized Numerical Control (= computerunterstützte numerische Maschinensteuerung). Produktionsmaschinen (z. B. Drehbänke) werden mit Hilfe eines Computers gesteuert. Der Computer ist dabei direkt in die Steuerung der Maschine integriert. Die Produktion kann teil- oder vollautomatisch erfolgen, wodurch eine ständige Betreuung der Fertigungsmaschinen nicht mehr notwendig ist.

Poltern

Fachbegriff für das Biegen (Bombieren) von Blech.

Prototyp

Die erste Ausführung eines neuen Produktes oder Modells, an dem bis zur Marktreife verschiedene Tests durchgeführt werden.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben.

Schweißtechniken

sind verschiedene Verfahren, metallische Werkstoffe und zunehmend auch Kunststoffe bei hohen Temperaturen zu verbinden. Meist werden dabei Zusatzstoffe wie Schweißdrähte verwendet. Schweißtechniken sind z. B. Press-Schweißen, Schmelzschweißen, Gasschmelzschweißen (Autogenschweißen) mit Brenngas und Sauerstoff, Elektroschweißen (Lichtbogenschweißen), Schutzgasschweißen oder Kunststoffschweißen.