Musiklehrer*in

Musiklehrer*innen unterrichten und erziehen Schüler*innen zwischen 10 und 18 Jahren im Gegenstand Musikerziehung entsprechend den Lehrplänen der jeweiligen Schulen. Sie vermitteln Musik- und Instrumentenkunde, Musikgeschichte, wecken musikalisches Interesse, motivieren ihre Schüler*innen und fördern Begabungen. Musiklehrer*innen arbeiten im Unterricht in Klassenräumen und verwenden dabei Schulbücher, Lernunterlagen und -materialien und Instrumente sowie Streamingdienste, CDs, DVDs, Computer usw. Sie arbeiten mit ihren Berufskolleginnen und -kollegen an den Schulen zusammen und stehen in Kontakt mit Eltern und anderen Erziehungsberechtigten.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • unterrichten, d. h. die didaktisch aufbereiteten Fachinhalte vermitteln
  • den Unterricht im Rahmen des vorgegebenen Lehrplanes planen, die Unterrichtsmethoden und -materialien auswählen
  • den ausgewählten Unterrichtsstoff und die benötigten Unterrichtsmaterialien auf- und vorbereiten, die Unterrichtseinheiten vor- und nachbereiten
  • Schüler*innen motivieren und zur kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten anleiten
  • Schüler*innen individuell, gemäß ihren Talenten und Interessen, fördern
  • Zeugnisse ausstellen bzw. verbale Beurteilungen formulieren
  • Projekte und Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Feste) mit den Schüler*innen organisieren und durchführen
  • administrative Tätigkeiten, wie z. B. Klassenbücher führen und Schüler*innendaten verwalten
  • Kontakte zu den Erziehungsberechtigten pflegen (Sprechstunden, Sprechtage, Elternabende)

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gutes Hörvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • didaktische Fähigkeiten
  • fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten (Lehrer*in)
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • Rhythmikgefühl

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • Integrationsvermögen
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Motivationsfähigkeit
  • Verständnis für Jugendliche und Kinder

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Musikalität
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Berufliche Selbstständigkeit ist für Musiklehrer*innen gegeben, indem sie ihre Tätigkeit im Rahmen eine „freien Berufes“ z. B. als freischaffende Musiklehrer*in ausüben.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Musiklehrer*innen unterrichten mit dem Ziel, Freude an der Musik zu vermitteln, Musik als wesentlichen Aspekt menschlichen Lebens bewusst zu machen, Kunst zu erschließen und zum Nach- und Mitmachen zu motivieren. Durch das Ausführen von musikalischen Aktivitäten und die Förderung von Kreativität soll den Schülerinnen und Schülern ein Zugang zu Gesellschaft und Kultur eröffnet werden, aber ebenso kann der Musikunterricht zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Gemeinsames Musizieren kann im gruppendynamischen Prozess Freude, künstlerische Entfaltung und soziale Kompetenzen wie Rücksichtnahme und Teamarbeit fördern.

Musiklehrer*innen bereiten den Unterrichtsstoff sowohl fachpraktisch (Musizieren und Gestalten, Bewegung und Tanz) als auch fachtheoretisch (Musikkunde, Werkinterpretation) vor. Sie wählen didaktische Methoden aus und stellen die Unterrichtsmaterialien wie z. B. Schulbücher, eigene Ausarbeitungen, Instrumente, Materialien, Tonträger und Medien zusammen. Musiklehrer*innen vermitteln den Lehrstoff entsprechend den aktuellen Lehrplänen und dem Wissensstand der Schüler*innen.

Musiklehrer*innen beziehen auch Künstler*innen und Expert*innen in ihren Unterricht ein und stellen eine Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben her. Sie führen mit ihren Schüler*innen Musikprojekte, Konzerte usw. durch und besuchen Musik- und Kulturveranstaltungen. Diese sollen die Schüler*innen zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern. Außerdem nehmen Musiklehrer*innen an Konferenzen und Fortbildungsveranstaltungen ihrer Schule teil und stehen im Rahmen von Sprechstunden, Elternabenden und Sprechtagen in Kontakt mit den Eltern und Erziehungsberechtigen der Schüler*innen. Sie informieren diese über den Lern- und Bildungsfortschritt und beraten in Fragen spezieller Begabungen.

Arbeitsmittel

Musiklehrer*innen arbeiten eng mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben daher eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung. Deshalb ist es wichtig, dass sie Handlungen und Aussagen überlegt einsetzen und auf ein gepflegtes Erscheinungsbild und eine gepflegte Sprache achten.

Musiklehrer*innen arbeiten mit Instrumenten wie z. B. Klavier, Geige, Gitarre, Trompete, Cello und Saxophon. Sie verwenden Unterrichtsmaterialien, Lernunterlagen, Notenbücher, Lexika, Handbücher und führen Aufzeichnungen über ihre Schüler*innen und verwenden (digitale) Klassenbücher, Datenbanken, Ordner und Listen. Für die Vor- und Nachbereitung ihres Unterrichts benutzen sie Computer und Laptops, Scanner, Drucker und Kopiergeräte.

Arbeitsumfeld

Musiklehrer*innen sind in Musikzimmern und Klassenräumen von Schulen und Musikschulen tätig. Im Unterricht arbeiten sie manchmal mit Berufskolleginnen und -kollegen zusammen. Sie arbeiten außerdem mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Unterrichtsfächern zusammen und im Schulgemeinschaftsausschuss mit Schülervertreter*innen und Elternvertreter*innen. Außerdem haben sie Kontakt zu den Erziehungsberechtigten ihrer Schüler*innen sowie mit Mitarbeiter*innen der Schulverwaltung, Schulpsycholog*innen (siehe Schulpsychologe / Schulpsychologin), Sozialpädagog*innen (siehe Sozialpädagoge / Sozialpädagogin) und Kolleginnen/Kollegen im Unterricht (siehe Begleitlehrer*in / Integrationslehrer*in).

Musiklehrer*innen habe grundsätzlich geregelte Arbeitszeiten während der Unterrichtstage, müssen aber für Vorbereitungs- und Korrekturarbeiten auch zu Haus arbeiten, zum Teil am Abend und an Wochenenden. Der Beruf kann auch psychisch sehr beanspruchend sein, da man als Lehrer*in mit den unterschiedlichsten persönlichen und sozialen Problemen der Schüler*innen konfrontiert wird.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Musiklehrer*innen bieten insbesondere:

  • Allgemeinbildende und Berufsbildende Höhere Schulen (AHS, BHS)
  • Mittelschulen und deren Sonderformen (z. B. Realschulen, Kooperative Mittelschulen)
  • Musikschulen
  • Pädagogische Hochschulen

Der Beruf Musiklehrer*in ermöglicht beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • bestimmte Instrumente
  • Stilrichtungen: Pop, Klassik, Rock, Jazz usw.
  • Chorgesang, Sologesang
  • allgemeine Stimmbildung

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Ballerina

= ital. und Titel für jene Solotänzerin, die an der Spitze eines Ensemble (einer Tanzgruppe) steht, auch Prima-Ballerina genannt. Das männliche Gegenstück ist der Ballerino.

E-Learning

E-Learning (Electronic Learning) bezeichnet alle Formen von Lernen, bei denen elektronische oder digitale Medien zum Einsatz kommen. E-Learning kann als Selbstlernen oder durch die Unterstützung eines/einer Lehrer*in oder Trainer*in ausgeübt werden. Formen von E-Learning sind z. B.:

  • Virtuelle Lehre: die Lehre findet ausschließlich mit digitalen Tools statt
  • Blended Learning: virtuelle und Präsenz-Lehre wechseln sich ab
  • Virtual Classroom: geografisch auseinanderliegende Lernende lernen gemeinsam in einem virtuellen Klassenzimmer

E-Learning-Tools sind Lernprogramme (z. B. Apps), Lernplattformen, Foren, Chats, Webinare, usw.

Ensemble

Ensemble bezeichnet eine Gruppe von Einheiten. Im künstlerischen Bereich wird diese Begriff für eine Gruppe von Künstler*innen z. B. Musiker*innen, Schauspieler*innen, Puppenspieler*innen, Sänger*innen oder Tänzer*innen gebraucht, wenn diese regelmäßig als Einheit (Ensemble) unter einem eigenen Namen auftreten.

Performance

a) Kunst: Auftritt, Vorstellung; weiters künstlerische Aktion, Aktionismus; Mischung aus Theater, Musical, Tanz, Video und Musik.

b) Finanzwirtschaft und Risikomanagement: ein Maß für den Ertrag (z. B. einer Aktie) unter Berücksichtigung des Anlagerisikos und der allgemeinen Marktlage.