Musiktherapeut*in

Musiktherapeut*innen behandeln ihre Patient*innen (z. B. autistische Kinder, verhaltensauffällige Kinder- und Jugendliche, psychisch erkrankte Erwachsene, Menschen mit Behinderungen) mit Hilfe von Musik. Sie spielen gemeinsam mit ihren Patient*innen auf Musikinstrumenten, singen und tanzen mit ihnen. Durch die Musiktherapie soll vor allem die sinnliche Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Empfindungsfähigkeit unterstützt und verstärkt werden.

Musiktherapeut*innen arbeiten im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens, z. B. in Kliniken, Kureinrichtungen, Heimen, heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen oder in einer eigenen Praxis. Je nach Arbeitsbereich arbeiten sie im Team mit Fachkolleg*innen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zusammen.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gutes Hörvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • didaktische Fähigkeiten
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • Rhythmikgefühl

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • Integrationsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit
  • soziales Engagement
  • Verständnis für Jugendliche und Kinder

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Musikalität
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit

Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung ist in Form des folgenden freien Berufes möglich:

  • Musiktherapeut*in

Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Zu beachten ist, dass Musiktherapeut*innen zusätzlich zur Berufsbezeichnung ihren akademischen Grad führen müssen, den sie aufgrund ihrer musiktherapeutischen Ausbildung erworben haben. Dieser akademische Grad dient der Transparenz, ob der/die Musiktherapeut*in zur eigenverantwortlichen oder zur mitverantwortlichen Berufsausübung berechtigt ist.

Das Musiktherapiegesetz regelt zwei Formen der musiktherapeutischen Berufsausübung, mit denen unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind:

  • Musiktherapeut*innen die ihren Beruf eigenverantwortlich ausüben, benötigen für die Behandlung von akuten oder chronischen Erkrankungen oder der Rehabilitation eine Zuweisung durch Ärzt*innen, klinische Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen oder Zahnärzt*innen. Sie führen die Therapie anschließend eigenverantwortlich durch.
  • Musiktherapeut*innen die ihren Beruf mitverantwortlich ausüben, benötigen neben einer Zuweisung durch Ärzt*innen, klinische Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen oder Zahnärzt*innen auch eine regelmäßige Supervision durch eine*n eigenverantwortlich berufsberechtigte*n Musiktherapeut*in

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Individualpsychologie

Diese Form der Psychotherapie wurde von Alfred Adler (1870 - 1937) begründet. Adler war ursprünglich ein Schüler von Sigmund Freud, hat sich später aber mit seinem eigenen Ansatz weiter entwickelt. Die Individualpsychologie geht davon aus, dass alles Verhalten dem Streben nach Macht und Anerkennung zugrunde liegt. Besondere Beachtung wird der Lebensleitlinie, dem Lebensstil eines Menschen geschenkt, worunter die spezifische Art eines Menschen, Schwächen und Unsicherheiten zu kompensieren, verstanden wird.

Neurologie

Ein Fachgebiet der Medizin, das sich mit der Erforschung, Diagnostik und Behandlung der Erkrankungen des Nervensystems und der Muskulatur befasst.

Prävention

medizinisch für Krankheitsvorbeugung. Eine Präventivbehandlung (Prophylaxe) setzt Maßnahmen zur Verhinderung des Ausbruchs einer Krankheit (z. B. Impfung).

Psychose

Die Psychose ist eine psychische Störung mit meist erheblichen Beeinträchtigungen der Wahrnehmung und des Körper- und Selbstempfindens. Eine Psychose kann wahnhafte Ausprägungen annehmen.

Supervision

Supervision hilft Menschen mit psychisch belastenden Berufen, wie z. B. Elementarpädagogen/-pädagoginnen, Therapeut*innen, ihr berufliches Handeln zu überdenken und zu gestalten. Durch die bewusste Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten und belastenden Situationen werden neue Einsichten gewonnen.