Musiktherapeut*innen behandeln ihre Patient*innen (z. B. autistische Kinder, verhaltensauffällige Kinder- und Jugendliche, psychisch erkrankte Erwachsene, Menschen mit Behinderungen) mit Hilfe von Musik. Sie spielen gemeinsam mit ihren Patient*innen auf Musikinstrumenten, singen und tanzen mit ihnen. Durch die Musiktherapie soll vor allem die sinnliche Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Empfindungsfähigkeit unterstützt und verstärkt werden.
Musiktherapeut*innen arbeiten im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens, z. B. in Kliniken, Kureinrichtungen, Heimen, heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen oder in einer eigenen Praxis. Je nach Arbeitsbereich arbeiten sie im Team mit Fachkolleg*innen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zusammen.
Musiktherapie mit behinderten Menschen:
Musiktherapie mit Patient*innen der Psychiatrie:
Musiktherapie mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen:
Musiktherapie mit alten Menschen:
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf Musiktherapeut*in ist in der Regel ein abgeschlossenes Universitätsstudium in Musiktherapie (Bachelor-, Master- oder Diplomstudium) erforderlich.
Art: Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen
Info:
Die Musiktherapie ist eine eigenständige, wissenschaftlich-künstlerisch-kreative und ausdrucksfördernde Therapieform. Sie umfasst die bewusste und geplante Behandlung von Menschen, insbesondere mit emotional, somatisch, intellektuell oder sozial bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, durch den Einsatz musikalischer Mittel in einer therapeutischen Beziehung zwischen einer/einem oder mehreren Behandelten und einer/einem oder mehreren Behandelnden.
Weitere Infos: https://www.imc.ac.at/studium/bachelor/gesundheit/musiktherapie/
IMC – Hochschule für angewandte Wissenschaften Krems
Piaristengasse 1
3500 Krems
Tel.: +43 (0)2732 / 802-0
email: information@imc-krems.ac.at
Internet: https://www.imc.ac.at/
Art: Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium oder vergleichbares Studium oder gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis
Abschluss:
Master of Arts (MA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Die Musiktherapie ist eine eigenständige, wissenschaftlich-künstlerisch-kreative und ausdrucksfördernde Therapieform. Sie umfasst die planvolle Behandlung mit musikalischen Mittel von Menschen, insbesondere mit emotionalen, somatischen, intellektuellen oder sozial bedingten Verhaltensstörungen oder Leidenszuständen.
Weitere Infos: https://www.imc.ac.at/studium/master/gesundheit/musiktherapie/
IMC – Hochschule für angewandte Wissenschaften Krems
Piaristengasse 1
3500 Krems
Tel.: +43 (0)2732 / 802-0
email: information@imc-krems.ac.at
Internet: https://www.imc.ac.at/
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
Weitere Infos: http://www.moz.ac.at/de/studium
Universität Mozarteum Salzburg
Mirabellplatz 1
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 61 98 -0
Fax: +43 (0)662 / 61 98 -3033
email: studieninfo@moz.ac.at
Internet: https://www.moz.ac.at/
Art: Bachelorstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Anton Bruckner Privatuniversität
Hagenstraße 57
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 701 000 -0
Fax: +43 (0)732 / 701 000 -299
email: information@bruckneruni.at
Internet: https://www.bruckneruni.at
Schwerpunkte:
Art: Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium
Abschluss:
Master of Arts (MA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Anton Bruckner Privatuniversität
Hagenstraße 57
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 701 000 -0
Fax: +43 (0)732 / 701 000 -299
email: information@bruckneruni.at
Internet: https://www.bruckneruni.at
Schwerpunkte:
Art: Bachelorstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Gustav Mahler Privatuniversität für Musik
Mießtaler Straße 8
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0)50 / 536 16552
Fax: +43 (0)50 / 536 16500
email: info@gmpu.ac.at
Internet: https://www.gmpu.ac.at/
Art: Bachelorstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
erfolgreich bestandene Aufnahmeprüfung
Abschluss:
Bachelor of Arts in Music Education (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Ausbildungsziele:
vielfältigen Qualifikationen für den angestrebten Beruf der MusiklehrerIn: Beherrschen des Hauptfachinstrumentes, pädagogische Expertise, insbesondere die Konzepte der Methodik und Didaktik im Feld der Jazz und Popularmusik in Theorie und Praxis, die Fähigkeit zur eigenständigen Entwicklung künstlerischer Konzepte sowie deren Performance, Expertise in der wissenschaftlichen Recherche und Reflexion kreativer Prozesse und ein hohes Maß an sozialer und kommunikativer Kompetenz
Kosten: EUR 4.140,00 pro Semester + Bachelorprüfungsgebühr und Gebühr für die Zulassungsprüfung
Studienzweige und Hauptfächer
Weitere Infos: https://www.jammusiclab.com/de/academics/bachelor-arts-music-education
JAM MUSIC LAB – Private University for Jazz and Popular Music Vienna
Guglgasse 12/Music City Gasometer B
1110 Wien
Tel.: +43 (0)1 946 68 46
email: office@jammusiclab.com
Internet: https://www.jammusiclab.com/
Art: Diplomstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Reifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, Aufnahmeprüfung
Abschluss:
Magister/Magistra der Künste (Mag. art.)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien
Anton-von-Webern-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 71155 -6910 bis 6922
Fax: +43 (0)1 / 71155 -6999
email: studienabteilung@mdw.ac.at
Internet: https://www.mdw.ac.at/
Eine selbstständige Berufsausübung ist in Form des folgenden freien Berufes möglich:
Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Zu beachten ist, dass Musiktherapeut*innen zusätzlich zur Berufsbezeichnung ihren akademischen Grad führen müssen, den sie aufgrund ihrer musiktherapeutischen Ausbildung erworben haben. Dieser akademische Grad dient der Transparenz, ob der/die Musiktherapeut*in zur eigenverantwortlichen oder zur mitverantwortlichen Berufsausübung berechtigt ist.
Das Musiktherapiegesetz regelt zwei Formen der musiktherapeutischen Berufsausübung, mit denen unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
„Die Musik ist eine Möglichkeit Inhalte zu transportieren, die man vielleicht auf der sprachlichen Ebene nicht rüberbringen kann, also hat einen sehr direkten Zugang zu den Emotionen.“
Mag. Ute Glenzer, Musiktherapeutin, in einem Interview aus: AMS your job, 2005
Die Musiktherapie ist eine der ältesten Behandlungsmethoden. Musik kann sowohl aktiv (selbst Musik machen) als auch passiv (Musik sinnlich aufnehmen) eingesetzt werden. Durch den Einsatz von Musik und auch Tanz und Bewegung werden Spannungs- und Schmerzzustände abgebaut und die Patient*innen werden zur Eigeninitiative angeregt. Die Therapien werden mit Einzelpersonen oder in Gruppen durchgeführt, z. B. fördert Musizieren in Gruppen den sozialen Kontakt und die Zusammengehörigkeit.
Die ersten Kontakte mit den Patient*innen dienen dem Kennenlernen und der Vertrauensbildung. In den therapeutischen Sitzungen werden leicht spielbare Musikinstrumente verwendet (z. B. Orff-Instrumente). Musiziert wird meist in Form von Improvisationen. Je nach therapeutischer Zielsetzung werden neben Musik auch Stimme und Bewegung eingesetzt. Sinn der Improvisation ist es, einen musikalischen Dialog herzustellen und den Patient*innen Gelegenheit zu bieten, ihre Gefühle auszudrücken. Im darauffolgenden reflexiven Prozess haben die Patient*innen die Möglichkeit die Erlebnisse und Emotionen therapeutisch aufzuarbeiten.
Musiktherapeut*innen arbeiten z. B. mit Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderung (z. B. spastischen Lähmungen, Taubheit, Blindheit), mit Menschen mit neurotischen und psychosomatischen Störungen und Erkrankungen (z. B. manisch-depressive Erkrankungen), mit Persönlichkeitsentwicklungsstörungen (z. B. Schizophrenie) sowie mit Kindern und Jugendlichen, die in ihrer emotionalen, intellektuellen oder sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind.
Musiktherapeut*innen arbeiten mit Instrumenten wie Rasseln, Trommeln, Flöten, Klavier und Gitarren usw. sowie mit Notenbüchern und verschiedenen therapeutischen Unterlagen und Materialien. Sie verwenden medizinische und psychologische Fach- und Handbücher und führen Diagnoseblätter, Datenbanken mit Patient*inneninformationen und verschiedene Aufzeichnungen zu Behandlungsverlauf und Behandlungserfolg. Sie arbeiten außerdem mit Computern/Laptops, DVDs bzw. Streamingdiensten, Mikrofonen usw.
Musiktherapeut*innen arbeiten in den Räumlichkeiten von Kliniken, Psychiatrien, Facharztpraxen und anderen medizinischen und sozialen Einrichtungen sowie in eigenen Praxen. Sie arbeiten im Team mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus dem klinisch-medizinischen oder heil- und sozialpädagogischen Bereich (z. B. Arzt / Ärztin, Psychologe / Psychologin, Sozialpädagoge / Sozialpädagogin, Psychotherapeut*in).
Die Arbeitszeiten von Musiktherapeut*innen sind meist sehr flexibel und richten sich oft nach den Möglichkeiten ihrer Klient*innen. Der Beruf kann sehr beanspruchend sein, weil man auch unterschiedlichste Problemlagen der Klient*innen bearbeitet. Die Fähigkeit sich abzugrenzen ist daher sehr wichtig.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Musiktherapeut*innen bieten insbesondere:
Der Beruf Musiktherapeut*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Musiktherapeut*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zu verschiedenen relevanten Themen Seminare und Lehrgänge, die auch für Musiktherapeut*innen interessant sein können, insb. in kaufmännischen und organisatorischen Bereichen. Auch Universitäts- und Fachhochschullehrgänge sind eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren.
Darüber hinaus besteht für Musiktherapeut*innen die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung in Form eines Weiterbildungsstudiums (außerordentliches Bachelor- oder Masterstudium), eines ordentlichen Zweitstudiums oder weiterführenden PhD-Studiums.
Außerdem ist für Musiktherapeut*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften, der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Individualpsychologie | Diese Form der Psychotherapie wurde von Alfred Adler (1870 - 1937) begründet. Adler war ursprünglich ein Schüler von Sigmund Freud, hat sich später aber mit seinem eigenen Ansatz weiter entwickelt. Die Individualpsychologie geht davon aus, dass alles Verhalten dem Streben nach Macht und Anerkennung zugrunde liegt. Besondere Beachtung wird der Lebensleitlinie, dem Lebensstil eines Menschen geschenkt, worunter die spezifische Art eines Menschen, Schwächen und Unsicherheiten zu kompensieren, verstanden wird. |
Neurologie | Ein Fachgebiet der Medizin, das sich mit der Erforschung, Diagnostik und Behandlung der Erkrankungen des Nervensystems und der Muskulatur befasst. |
Prävention | medizinisch für Krankheitsvorbeugung. Eine Präventivbehandlung (Prophylaxe) setzt Maßnahmen zur Verhinderung des Ausbruchs einer Krankheit (z. B. Impfung). |
Psychose | Die Psychose ist eine psychische Störung mit meist erheblichen Beeinträchtigungen der Wahrnehmung und des Körper- und Selbstempfindens. Eine Psychose kann wahnhafte Ausprägungen annehmen. |
Supervision | Supervision hilft Menschen mit psychisch belastenden Berufen, wie z. B. Elementarpädagogen/-pädagoginnen, Therapeut*innen, ihr berufliches Handeln zu überdenken und zu gestalten. Durch die bewusste Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten und belastenden Situationen werden neue Einsichten gewonnen. |