Mediator*innen beraten und vermitteln in Streitfällen zwischen den Streitparteien. Ziel der Mediation ist eine Konfliktlösung zum Vorteil aller Betroffenen. Meist sind Mediator*innen auf bestimmte Bereiche spezialisiert, z. B. auf Familienmediation (Scheidungen, Erbrechtsangelegenheiten) oder Wirtschaftsmediation (z. B. arbeitsrechtliche Streitfälle zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen). Mediator*innen arbeiten als Selbstständige in eigener Praxis oder sind in sozialen Beratungszentren, Kriseninterventionszentren oder bei Rechtsanwaltskanzleien beschäftigt.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Möglichkeiten zur selbstständigen Ausübung des Berufs Mediator*in sind:
a) freie Berufe
Für eingetragene Mediator*innen ist gemäß § 35 Abs 1 ZivMediatG (Zivilrechts-Mediations-Gesetz) für die selbstständige Berufsausübung keine Gewerbeberechtigung erforderlich. Für die Eintragung in die Liste beim Justizministerium ist unter anderem eine Ausbildung gemäß Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung nachzuweisen (siehe Menüpunkt Ausbildung).
In einigen freien Berufen wie Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Notar*in, Wirtschaftstreuhänder*in, Psychologe/Psychologin im Gesundheitswesen können gemäß ihrem Berufsbild Mediationen im Rahmen der üblichen Berufsbefugnis angeboten werden. Auch diese sind von der Gewerbeordnung ausgenommen.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
b) reglementierte Gewerbe
Für Mediator*innen, die nicht im Rahmen des Zivilrechs-Mediations-Gesetzes tätig sind und nicht in die Liste des Justizministeriums eintragen sind, besteht die Möglichkeit ihren Beruf selbstständig im Rahmen folgender reglementierter Gewerbe auszuüben:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die im angeführten Bundesgesetzblatt festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
MEHR INFO: Eine ausführliche Darstellung zur selbstständigen Berufsausübung im Beruf Mediator*in ist folgendem Artikel zu entnehmen: Das große 1×1 der Berufsausübung.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Diversity Management | Diversity Management ist ein Konzept der Unternehmens- und Organisationsführung, das die kulturelle Heterogenität und Vielfalt der Beschäftigten beachtet und als Vorteil sieht. Kerndimensionen von Diversity Management sind Ethnie, Alter, Gender (Geschlecht), Religion und sexuelle Orientierung. Aber auch die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt ist eine wichtiger Aspekt von Diversity Management. |
Mediation | Mediation ist eine Methode der Konfliktschlichtung, bei der die Konfliktparteien mit Hilfe einer unparteiischen dritten Person (Mediator*in) über die Konfliktsituation verhandeln und eine Vereinbarung schließen, mit der alle Konfliktparteien zufrieden sind. Häufige Anwendungsfälle sind z. B.: Scheidungen, Obsorgefragen, Eigentumsrecht, Umweltverfahren. |
Supervision | Supervision hilft Menschen mit psychisch belastenden Berufen, wie z. B. Elementarpädagogen/-pädagoginnen, Therapeut*innen, ihr berufliches Handeln zu überdenken und zu gestalten. Durch die bewusste Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten und belastenden Situationen werden neue Einsichten gewonnen. |