Mediator*in

Mediator*innen beraten und vermitteln in Streitfällen zwischen den Streitparteien. Ziel der Mediation ist eine Konfliktlösung zum Vorteil aller Betroffenen. Meist sind Mediator*innen auf bestimmte Bereiche spezialisiert, z. B. auf Familienmediation (Scheidungen, Erbrechtsangelegenheiten) oder Wirtschaftsmediation (z. B. arbeitsrechtliche Streitfälle zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen). Mediator*innen arbeiten als Selbstständige in eigener Praxis oder sind in sozialen Beratungszentren, Kriseninterventionszentren oder bei Rechtsanwaltskanzleien beschäftigt.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Beratungs- und Vermittlungsgespräche führen
  • Interessen der Konfliktparteien ermitteln
  • Gesprächstermine vorbereiten und koordinieren
  • Kontakte zwischen den Konfliktparteien herstellen
  • Mediationskonzepte erarbeiten
  • Kommunikationsstrukturen analysieren und verbessern
  • Lösungen und Auswege aus den Konflikten erarbeiten und vorschlagen
  • Ergebnisse bewerten und mit den beteiligten Personen besprechen
  • rechtsverbindliche Vereinbarungen und Verträge für die Konfliktparteien entwerfen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute Stimme

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Allgemeinbildung
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • wirtschaftliches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Integrationsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kritikfähigkeit
  • Kund*innenorientierung
  • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Selbstbeherrschung
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit

Die Mediationsausbildung ist in Österreich bundesgesetzlich in der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsordnung (ZivMedat-AV) geregelt. Für den Abschluss der Ausbildung sind 365 Einheiten zu absolvieren, für bestimmte Berufsgruppen bestehen Sonderregelungen. Nähere Informationen siehe Bundesgesetzblatt „Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung“.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Ausbildungslehrgängen sind jeweils abhängig von den Zugangsbestimmungen der Anbieter. In der Regel liegt ein juristischer, psychologischer oder sozialpädagogischer Grundberuf vor.

Eine Überblick zur Aus- und Weiterbildung, Eintragung und Berufseinstieg bieten das Österreichische Netzwerk Mediation sowie der Österreichische Bundesverband für Mediation.

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Master/Magister, Doktorat)
  • oder ein abgeschlossenes vergleichbares Studium (z. B. Lehramtsstudium)
  • positiv absolviertes Assessment-Verfahren

Abschluss: Master of Arts (CE), MA (CE)

Berechtigungen:

staatlich anerkannte Mediationsausbildung

Info:

Kosten: EUR 1.980,00 pro Semester

Zielgruppen:

  • Personen, die im Bereich der Mediation tätig sein wollen und eine Mediator:innenausbildung absolvieren wollen
  • Interessierte an einem interreligiösen/interkulturellen Dialog bzw., die sich fachlich vertiefen sowie beruflich qualifizieren wollen.
  • Personen, die verstärkt mit Konflikten, die durch die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Religionen begründet sind, konfrontiert sind.
  • Personen, die Kenntnisse der verschiedenen Religionen, auch durch Exkursionen und Kontakt zu den Vertretern der verschiedenen Religionen (jüdischen, muslimischen, christlichen) erhalten wollen.

Offizielle Vertreter*innen der drei monotheistischen Religionen Judentum, Christentum und Islam tragen und verantworten diesen 6-semestrigen Hochschullehrgang mit Masterabschluss (120 ECTS) der KPH Wien/Krems, der berufsbegleitend angeboten wird und mit einem Master of Arts (MA) abschließt. Der Hochschullehrgang mit Masterabschluss beinhaltet eine staatlich anerkannte Mediationsausbildung und kennzeichnet sich auf Basis authentischer Sichtweisen durch ein vertiefendes Verstehen der anderen wie auch der eigenen religiösen Tradition. (Quelle: KPH Wien/Krems)

Inhalte/Kompetenzen:

  • Mediator*innenausbildung
  • vertiefendes Verständnis für die eigenen, wie die anderen Religionen und ihre Traditionen
  • Kenntnis der Chancen und Problembereiche des interreligiösen Dialogs
  • Erarbeiten der kultursoziologischen Einflüsse auf religiöse Gruppen

Weitere Infos: https://kphvie.ac.at/institute/zentrum-fuer-weiterbildung/hochschullehrgaenge-im-ueberblick.html

Adressen:

Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Niederösterreich – Zentrum für Weiterbildung
Lacknergasse 89
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 291 08 -681
email: weiterbildung@kphvie.ac.at
Internet: https://kphvie.ac.at/fort-weiterbilden.html

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines Fachhochschul-Bachelorstudiengangs oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 180 ECTS
  • und eine mindestens zweijährige facheinschlägige Berufserfahrung

Abschluss: Master of Arts (Continuing Education) (MA (CE))

Berechtigungen:

Die berufsbegleitende Ausbildung basiert auf der Grundlage des § 29 ZivMediatG, BGBl I 29/2003, und befähigt ausbildungstechnisch zur Eintragung in die vom Bundesministerium für Justiz herausgegebene Liste der eingetragenen Mediator*innen.

Info:

Der Lehrgang wird in Kooperation mit dem Zentrum für Soziale Kompetenz der Universität Graz (ZSK) veranstaltet. Das Zentrum für Soziale Kompetenz ist gemäß § 24 ZivMediatG eine vom Bundesministerium für Justiz zertifizierte Ausbildungsinstitution für Mediation in Zivilrechtssachen.

Das außerordentliche Masterstudium vermittelt wissenschaftsbasiert die notwendigen fachlichen und wissenschaftlichen Kenntnisse sowie die erforderlichen Soft Skills zur Vermeidung und Deeskalation von Konflikten. Die Teilnehmer*innen werden in Konfliktprävention, im sozial kompetenten Umgang mit Konflikten, in der Implementierung von Konfliktmanagementsystemen sowie in der Einzelmediation ausgebildet. (Quelle: UNI for LIFE – Universität Graz)

Zielgruppe:

  • Führungskräfte
  • Mitarbeiter*innen aus Organisations-, Fach- oder Personalabteilungen, die in Veränderungsprojekte eingebunden sind oder diese leiten
  • Angehörige beratender Berufe (z.B. Unternehmens-, Lebens- und Sozialberatung)
  • Absolvent*innen eines (Bachelor-)Studiums oder eines Fachhochschul-Bachelorstudiengangs, die ihre beruflichen Chancen durch zusätzliche Qualifikationen erhöhen möchten
  • Vertreter*innen freier Berufe und deren Berufsanwärter*innen, die an einer spezialisierten Weiterbildung in den Bereichen Konfliktmanagement, Mediation und organisationales Lernen interessiert sind

Kosten: EUR 12.900,00

Inhalte, u. a.:

  • Mediation Basic
  • Kommunikation: Theorie und Anwendung
  • Konfliktmanagement
  • Gesprächsführung
  • Die Sprache der Kooperation (GfK)
  • Gruppendynamik
  • Einführung in das Recht
  • Mediation Advanced
  • Mediation Laboratory
  • Mediation Professionell
  • Gender and Diversity
  • Mediation und Recht
  • Mediation und Ökonomie
  • Gruppensupervision
  • Einzelsupervision
  • Peergroup-Work
  • Fallarbeit (Facheinschlägige Praxis)
  • Ethik in Mediation, Führung und Beratung
  • Interkulturelle Interdependenzen
  • Rechtliche Formen der Konflikterledigung und Alternative Dispute Resolution (ADR)
  • Beratung und Führung (Mindful Leadership)
  • Implementierung von Konfliktmanagementsystemen in Organisationen und Unternehmen
  • Organisationsentwicklung
  • Change Management
  • Wissenschaftliches Arbeiten und empirische Forschungsmethoden
  • Verhandeln: fair und effektiv
  • Selbstmanagement/Resilienz

Weitere Infos: https://www.uniforlife.at/de/mediation/

Adressen:

Universität Graz – UNI for LIFE Weiterbildungs GmbH
Beethovenstraße 9
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 380 -1013
Fax: +43 (0)316 / 380 -9007
email: office@uniforlife.at
Internet: https://www.uniforlife.at/

Dauer: 2 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Abschluss der Mediationsausbildung am Zentrum für Soziale Kompetenz an der Universität Graz
  • sowie Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines Fachhochschul-Bachelorstudiengangs oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 180 ECTS
  • und eine mindestens zweijährige facheinschlägige Berufserfahrung

Abschluss: Master of Arts (Continuing Education) (MA (CE))

Berechtigungen:

Der im Masterprogramm integrierte Mediationslehrgang basiert auf der Grundlage des § 29 ZivMediatG, BGBl I 29/2003, und befähigt ausbildungstechnisch zur Eintragung in die vom Bundesministerium für Justiz herausgegebene Liste der eingetragenen Mediator*innen. Der Lehrgang wird in Kooperation mit dem Zentrum für Soziale Kompetenz der Universität Graz (ZSK) veranstaltet. Das Zentrum für Soziale Kompetenz ist gemäß § 24 ZivMediatG eine vom Bundesministerium für Justiz zertifizierte Ausbildungsinstitution für Mediation in Zivilrechtssachen. (Quelle: UNI for LIFE – Universität Graz)

Info:

Aufbauend auf die Mediationsausbildung am Zentrum für Soziale Kompetenz an der Universität Graz, ermöglicht das Masterupgrade Mediation, Verhandlung, Kommunikation und Konfliktmanagement allen Absolvent:innen, die ihr Kompetenzprofil um die Bereiche Verhandeln, Leadership und Organisationsentwicklung wissenschaftsbasiert erweitern wollen, eine Vertiefung ihrer Kenntnisse zur Vermeidung und Deeskalation von Konflikten. (Quelle: UNI for LIFE – Universität Graz)

Zielgruppe: Absolvent*innen der Mediationsausbildung am Zentrum für Soziale Kompetenz an der Universität Graz, die ihr Kompetenzprofil um die Bereiche kooperative Steuerungsprozesse, organisationales Lernen und Konfliktmanagementsysteme erweitern wollen

Kosten: EUR 5.900,00

Inhalte, u. a.:

  • Ethik in Mediation, Führung und Beratung
  • Verhandeln: fair und effektiv
  • Interkulturelle Interdependenzen
  • Rechtliche Formen der Konflikterledigung und Alternative Dispute Resolution (ADR)
  • Beratung und Führung (Mindful Leadership)
  • Implementierung von Konfliktmanagementsystemen in Organisationen und Unternehmen
  • Organisationsentwicklung
  • Change Management
  • Selbstmanagement/Resilienz

Weitere Infos: https://www.uniforlife.at/de/mediation-masterupgrade/

Adressen:

Universität Graz – UNI for LIFE Weiterbildungs GmbH
Beethovenstraße 9
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 380 -1013
Fax: +43 (0)316 / 380 -9007
email: office@uniforlife.at
Internet: https://www.uniforlife.at/

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 7 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • in- oder ausländisches abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Psychologie, Sozialarbeit, Heilpädagogik, Pflegepädagogik, Pflegemanagement, Theologie, Lehramt, Betriebswirtschaft oder ein vergleichbarer Abschluss (Fachhochschulstudiums) und
  • eine mindestens fünfjährige praktische Berufserfahrung in klinischen, pädagogischen oder sozialen Arbeitsfeldern, Mindestalter 27 Jahre sowie
  • 60 Stunden Supervision innerhalb der letzten 5 Jahre in zwei verschiedenen Supervisionsformen, der Nachweis über 400 h Zusatzausbildungen bzw. Fortbildungsveranstaltungen, die Person – Rolle – Institution zum Gegenstand haben, davon 60 h Selbsterfahrung

Abschluss:

Master of Science (Continuing Education)

Info:

Kosten: EUR 18.500,00

Zielgruppe: Der Lehrgang richtet sich vor allem an Studienabsolvent*innen (mind. Bachelor) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung und entsprechender beruflicher Weiterbildung.

Inhalte:
Das didaktisch-methodische Vorgehen orientiert sich an bewährten Beratungskonzepten der Verhaltenstherapie, der modernen psychodynamischen Therapie sowie system- und gruppentheoretischen Ansätzen. Weiters werden wissenschaftliche Grundlagen und aktuelle Forschungsbefunde der Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie sowie der Persönlichkeitspsychologie in die Ausbildung integriert. Absolvent*innen des Universitätslehrganges können in Wirtschaftsunternehmen, in Organisationen der öffentlichen Verwaltung, im Bereich Bildung, im Gesundheitswesen sowie in der sozialen Arbeit im weitesten Sinn tätig sein.

Weitere Infos: https://www.plus.ac.at/postgraduale-weiterbildung/universitaetslehrgaenge-plus/supervision-coaching-und-mediation/

Adressen:

Universität Salzburg – Postgraduate
Kapitelgasse 4-6
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 80 44 -0
Fax: +43 (0)662 / 80 44 -145
email: studium@sbg.ac.at
Internet: https://www.plus.ac.at/

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 3 bis 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • für Lehrgang (Fachausbildung): Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Hochschulabschluss
  • für Diplomlehrgang: Absolvierung der 3-semestrigen Fachausbildung

Abschluss:

  • nach 3 Semestern: „Zertifizierte/r MediatorIn“ – Abschluss nach Bundesmediationsgesetz; Eintrag in die Mediatorenliste beim BM für Justiz
  • nach 4 Semestern: „Akademische/r Mediator*in“

Berechtigungen:

Eintragung in die Mediatorenliste beim BM für Justiz

Info: Der Lehrgang wird an den Standorten Wien, Graz, Klagenfurt und Bregenz angeboten.
Zielgruppe sind z. B. Personen mit

  • abgeschlossener Ausbildung in psychosozialen und pädagogischen Berufen, Beratungsberufen, Gesundheitsberufen, Wirtschaftsberufen
  • Rechtsanwälte, JuristInnen, Notare, WirtschaftstreuhänderInnen, BuchhalterInnen, BetriebswirtInnen
  • Psychologen, Psychotherapeuten, SoziologInnen, PhilosophInnen, EthnologInnen, UnternehmensberaterInnen, SupervisorInnen, SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen, LehrerInnen, Lebens- und SozialberaterInnen

Kosten: 3 Semester (Zertifikatslehrgang): EUR 5.345,00 (zzgl. Prüfungsgebühr EUR 200,00) + EUR 2.390,00 (1 Semester für Akademische*r Mediator*in + Prüfungsgebühr EUR 400,00).

Inhalte:

  • die geschichtliche Entwicklung der Mediation, Gesellschaftsformen und deren Modelle der Konfliktregelung, das Beziehungs- verhältnis zwischen Mediation und Demokratie
  • Leitbilder und Grundsätze der Mediation
  • die konstruktivistische Erkenntnistheorie, Kommunikation und Gesprächsführung, Frage- und Verhandlungstechniken
  • die Dynamik und die Analyse von Konflikten, die Theorie und die Methoden von Eskalation und Deeskalation
  • der Verfahrensablauf, Methoden und Phasen des Mediationsverfahrens
  • Spezialisierungen in den Anwendungsfeldern: Familienmediation, Wirtschaftsmediation, Mediation bei hocheskalierten Konflikten
  • die Rolle und die Haltung der MediatorInnen im Mediationsverfahren, ethische Fragen
  • die Entwicklung und Förderung der persönlichen professionellen Kompetenz, Konfliktpartner bei der Lösung ihrer Konflikte wirksam zu begleiten
  • rechtliche Grundlagen, ökonomische Rahmenbedingungen
  • Fallarbeit und begleitende Fallsupervision
  • die Erarbeitung von Mediationsplänen bei komplexen Fallkonstellationen
  • Praxisseminare und Praxissupervision
  • Selbsterfahrung
  • Weitere Infos: https://www.bildungsmanagement.ac.at/sfu-universitaetslehrgaenge/universitaetslehrgaenge/mediation-und-konfliktregelung.html

    Adressen:

    ARGE Bildungsmanagement Wien
    Friedstrasse 23
    1210 Wien

    Tel.: +43 (0)1 / 26 323 12 – 0
    Fax: +43 (0)1 / 26 323 12 -20
    email: office@bildungsmanagement.ac.at
    Internet: https://www.bildungsmanagement.ac.at/

    Sigmund Freud Privatuniversität
    Freudplatz 1/Campus Prater
    1030 Wien

    Tel.: +43 (0)1 / 798 40 98
    Fax: +43 (0)1 / 798 40 98 -900
    email: rektorat@sfu.ac.at
    Internet: https://www.sfu.ac.at

    Dauer: rund 3 bis 4 Semester (variiert je nach Anbieter)

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    Ein*e Mediator*in in Zivilrechtssachen kann werden, wer:

    • das 28. Lebensjahr vollendet hat
    • fachlich qualifiziert ist,
    • vertrauenswürdig ist und
    • eine Haftpflichtversicherung nach § 19 abgeschlossen hat.

    Abschluss: Diplom/Zertifikat (konkreter Abschluss variiert je nach Anbieter)

    Berechtigungen:

    In der Regel berechtigen die Zertifikate zur:

    • Eintragung in die Liste der Mediator*innen beim Bundesministerium für Justiz. Nach Eintragung in die Liste wird die Bezeichnung „eingetragene/r Mediator*in“ geführt.
    • Eintragung in die Liste des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation (ÖBM)

    Die Lehrgänge sind weitgehend bei der wba (Weiterbildungsakademie) akkreditiert und mit ECTS-Punkten ausgestattet; bitte jedoch im Einzelfall überprüfen.

    Info:

    Kurzbeschreibung:

    Mediation (Definition laut ÖBM) ist ein mehrstufiges, strukturiertes Konfliktregelungsverfahren. Mediation ist überall anwendbar, wo zwei oder mehrere Personen für ihre Konflikte eine eigenständig getroffene, für alle Beteiligten tragbare Lösung entwickeln wollen. Personen mit Mediationsausbildung kommen in verschiedensten Bereichen zum Einsatz: bei Familienangelegenheiten, Scheidungen und Erbschaftsstreitigkeiten, bei Miet- und Nachbarschafsstreitigkeiten, bei Problemen in der Schule oder am Arbeitsplatz, bei Umwelt- oder interkulturellen Konflikten und bei Konflikten mit öffentlichen Institutionen.

    Zielgruppe: Personen, die z. B. beratend, pädagogisch, psychologisch, therapeutisch oder supervisorisch tätig sind und ihre Kompetenz der Konfliktbegleitung erweitern und professionalisieren wollen; die betriebliche Personalverantwortung tragen und ihr Kommunikations- und Konfliktmanagement verbessern wollen; die vorhaben, als eingetragene/r MediatorIn tätig zu werden und hierfür eine zertifizierte Ausbildung mit Befähigungsnachweis absolvieren möchten.

    Umfang und Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel rund 3 Semester (rund 400 bis 500 Einheiten)und variieren je nach Anbieter. Neben den Ausbildungseinheiten sind außerdem Einheiten in Einzelselbsterfahrung und Gruppensupervision zu absolvieren.
    Einige Anbieter führen die Ausbildung auch in Kombination mit Coachingsausbildungen durch oder als Aufbaulehrgänge, aufbauen auf andere Ausbildung (Coaching, Lebens- und Sozialberatung, Supvervision); in solchen Fällen verkürzt sich die Ausbildungsdauer und reduzieren sich die Inhalte.

    Kosten: abhängig vom Anbieter und Umfang (bewegen sich zwischen EUR 5.000,00 und EUR 7.000,00; Einheiten für Gruppensupervision sind in der Regel extra zu bezahlen

    Hinweis: Zum Teil sind die Ausbildungsangebote auch auf bestimmte Mediationsbereiche spezialisiert.

    Inhalte – variieren je nach Anbieter:

    Dauer: 3 Semester

    Form: Berufsermöglichend

    Voraussetzungen:

    Ein*e Mediator*in in Zivilrechtssachen kann werden, wer:

    • das 28. Lebensjahr vollendet hat,
    • fachlich qualifiziert ist,
    • vertrauenswürdig ist und
    • eine Haftpflichtversicherung nach § 19 abgeschlossen hat.

    Abschluss: Diplomierte*r Wirtschaftsmediator*in

    Berechtigungen: Eintragung in die Liste der Mediator*innen beim Bundesministerium für Justiz. Nach Eintragung in die Liste wird die Bezeichnung „eingetragene/r Mediator*in“ geführt.

    Info:

    Die Ausbildung zum*zur Mediator*in mit Schwerpunkt Finanz- und Wirtschaftsmediation bietet eine spannende Möglichkeit, Konflikte in beruflichen und privaten Kontexten zu lösen. Als Mediator*in vermitteln die Absolvent*innen zwischen Menschen und Gruppen, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende und dauerhafte Lösung zu finden.
    Der Mediationslehrgang ist eine berufliche Zusatzqualifikation, aber auch eine eigene Berufsausbildung, die gem. Zivilmediationsgesetz die selbstständige Ausübung des Berufes „Mediator“ erlaubt. Mit diesem Lehrgang erreichen die Teilnehmenden die nötige Qualifikation, um in die „Liste der eingetragenen Mediatoren“ des Bundesministeriums für Justiz aufgenommen zu werden. (Quelle: FAF)

    Kosten: EUR 4.590,00 inkl. Unterrichtsmaterial + EUR 200,00 je Prüfungsantritt

    Zielgruppe: Der Lehrgang richtet sich an Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die entweder den Beruf des Mediators/der Mediatorin ausüben oder die Mediationstechniken in ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit anwenden und ihr Verhaltensrepertoire in Konflikten erweitern möchten. Finanzdienstleister*innen, Unternehmensberater*innen, Mitarbeiter*innen von Versicherungen und Kreditinstituten sowie Wirtschaftsprüfer*innen und Rechtsanwälten/-anwältinnen stehen hier im Fokus.

    Inhalte:

    • Modul: Grundzüge und Entwicklung der Mediation einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder sowie Konfliktanalyse
    • Modul: Das Phasenmodell der Mediation am Beispiel der Paarmediation
    • Modul: Persönlichkeitstheorien I
    • Modul: Grundlagen der Kommunikation für Mediato:/innen – Entstehungsgeschichte und Anwendung der Mediation, Anforderungen an Mediator*innen, Kommunikationsübungen
    • Modul: Familienmediation und Konfliktanalyse
    • Modul: Finanzdienstleistungsmediation
    • Modul: Gruppenselbsterfahrung
    • Modul: Innerbetriebliche (Wirtschafts-) Mediation – unter Berücksichtigung der Phasen 2 und 3
    • Modul: Grundlagen der Kommunikation – Transaktionsanalyse und Konfliktanalyse
    • Modul: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht I
    • Modul: Persönlichkeitstheorien II
    • Modul: Gruppenselbsterfahrung
    • Modul: Ethik in der Mediation
    • Modul: Praxis-Gruppensupervision
    • Modul: Berufsrecht für Mediator/innen I
    • Modul: Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge I
    • Modul: Berufsrecht für Mediatoren II
    • Modul: Mediation im beruflichen Umfeld – Konflikte im meso-sozialen Rahmen – unter Berücksichtigung der Phasen 4 und 5
    • Modul: Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge II
    • Modul: Praxis-Gruppensupervision
    • Modul: Mediation im beruflichen Umfeld (Konflikte im mikro-sozialen Rahmen – Gruppenkonflikte, Interessenskonflikte, Konflikte zwischen hierarchischen Ebenen
    • Modul: Mediation im interkulturellen Umfeld (Unterschiede als Konfliktträger verstehen und damit umgehen)
    • Modul: Gruppenselbsterfahrung
    • Modul: Mediation in hocheskalierten Konfliktsituationen
    • Modul: Praxis-Gruppensupervision

    Weitere Infos: https://faf.at/bildungsangebote/finanz-und-wirtschaftsmediator/

    Adressen:

    Fachakademie für Finanzdienstleister
    Krugerstraße 13/4 OG
    1010 Wien

    Tel.: +43 (0)1 5811 002
    Fax: +43 (0)1 5811 004
    email: info@faf.at
    Internet: https://faf.at/

    Dauer: 228 EH

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    Die Teilnahmevoraussetzungen richten sich nach den Voraussetzungen für die Berufsausübung als Mediator*in.

    Ein*e Mediator*in in Zivilrechtssachen kann werden, wer:

    • das 28. Lebensjahr vollendet hat
    • fachlich qualifiziert ist,
    • vertrauenswürdig ist und
    • eine Haftpflichtversicherung nach § 19 abgeschlossen hat.

    Abschluss: Zertifikat

    Berechtigungen: Eintragung in die Liste der vom Bundesministerium für Justiz geführten Liste der Zivilrechtsmediatoren.

    Info:

    Kosten: EUR 8.490,00 + USt

    Organisationsform: Die Ausbildung zum Mediator umfasst 228 Ausbildungseinheiten und entspricht damit der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordung des Bundesministers für Justiz (BGBl. II Nr. 47/2004). Sie gliedert sich in sechs dreitägige Module (von Donnerstag bis Samstag) und zwei viertägige Module (von Mittwoch bis Samstag), die durch Reflexionseinheiten, durch die Arbeit in Netzwerkgruppen und durch Einzelsupervisionen ergänzt werden.

    Zielgruppe: Der Lehrgang richtet sich insbesondere an Architekt*innen und Zivitechniker*innen

    Die Ausbildung, die den Standards des österreichischen Zivilrechtsmediationsgesetzes entspricht, befähigt die Teilnehmer*innen und Mediator*innen, in einem Konflikt Dritter tätig zu werden und ergänzt so das eigene Berufsbild. Zudem steigert sie ihre Qualität in den eigenen Leistungsprozessen: Sie überblicken Situationen besser, erkennen kritische Erfolgsfaktoren, gewinnen Entscheidungssicherheit und finden aus entstandenen Konflikten auch wieder heraus.
    Die Verschmelzung der verschiedenen beruflichen Hintergründe im Lehrgang erweitert dabei die Perspektive und eröffnet vielfältige Möglichkeiten der Vernetzung und der interdisziplinären Zusammenarbeit.

    Inhalte/Gestaltung:
    Die Ausbildungsmodule basieren auf einem Wechselspiel von kurzen theoretischen Einheiten (um Wissen zu vermitteln und Anhaltspunkte für die eigene Reflexion zu schaffen), Rollenspielen und Übungen (um Erlerntes auszuprobieren und zu verfeinern) sowie Reflexionen (um den Transfer in das eigene Handeln zu unterstützen). In der Supervision werden eigene Mediationsfälle sowie (Konflikt-)Erfahrungen der Teilnehmer systematisch reflektiert und Handlungsspielräume für die Beratungstätigkeit erweitert.

    Weitere Infos: https://www.ztakademie.at/seminare/details?vid=5614

    Adressen:

    zt: akademie gmbh
    Karlsgasse 14/7+8
    1040 Wien

    Tel.: +43 (0)1 361 02 90
    email: info@ztakademie.at
    Internet: https://www.ztakademie.at

    Schwerpunkte:
    Die zt: Akademie bietet neben Vorbereitungslehrgängen für die Befähigungsprüfung Ziviltechniker*in außerdem die verpflichtenden Fortbildungen für Architekt*innen und Zivilingenieur*innen an – darunter viele klimarelevante Themen.

    Selbstständigkeit

    Möglichkeiten zur selbstständigen Ausübung des Berufs Mediator*in sind:

    a) freie Berufe

    Für eingetragene Mediator*innen ist gemäß § 35 Abs 1 ZivMediatG (Zivilrechts-Mediations-Gesetz) für die selbstständige Berufsausübung keine Gewerbeberechtigung erforderlich. Für die Eintragung in die Liste beim Justizministerium ist unter anderem eine Ausbildung gemäß Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung nachzuweisen (siehe Menüpunkt Ausbildung).

    In einigen freien Berufen wie Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Notar*in, Wirtschaftstreuhänder*in, Psychologe/Psychologin im Gesundheitswesen können gemäß ihrem Berufsbild Mediationen im Rahmen der üblichen Berufsbefugnis angeboten werden. Auch diese sind von der Gewerbeordnung ausgenommen.

    Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

    b) reglementierte Gewerbe

    Für Mediator*innen, die nicht im Rahmen des Zivilrechs-Mediations-Gesetzes tätig sind und nicht in die Liste des Justizministeriums eintragen sind, besteht die Möglichkeit ihren Beruf selbstständig im Rahmen folgender reglementierter Gewerbe auszuüben:

    • Lebens- und Sozialberatung – eingeschränkt auf Mediation, BGBl. II Nr. 140/2003, Novelle durch BGBl. II Nr. 112/2006 sowie BGBl. II 116/2022
    • Unternehmensberatung einschl. Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 112/2018

    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die im angeführten Bundesgesetzblatt festgelegt sind.
    Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

    MEHR INFO: Eine ausführliche Darstellung zur selbstständigen Berufsausübung im Beruf Mediator*in ist folgendem Artikel zu entnehmen: Das große 1×1 der Berufsausübung.


    ALLGEMEINE HINWEISE:

    Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

    In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

    Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
    Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
    • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
    • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

    Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

    Alternativen (Auswahl)

    Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

    Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

    Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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    Arbeitsbereiche

    Mediator*innen sind Vermittler*innen, die mit unterschiedlichen Methoden die Kommunikation zwischen Konfliktparteien fördern. Das Ziel ist dabei, den beteiligten Personen in Gesprächen Hilfestellungen zu geben, damit sie eine selbst verantwortete Lösung des Konflikts finden können. Die Mediator*innen selbst bleiben in den Gesprächen unparteiisch, d. h. sie nehmen keine Stellung für die eine oder andere Partei ein, sondern vermitteln neutral zwischen den an der Mediation beteiligten Personen.

    Mediator*innen sind meist auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert. Im Bereich der Familienmediation schlichten sie Streitfälle bei Scheidungen oder Streitfälle bezüglich Vormundschaftsfragen für Kinder. Im Bereich der Wirtschaftsmediation vermitteln sie bei Konflikten zwischen Unternehmen, z. B. bei Zahlungs- und Lieferversäumnissen, bei Konflikten zwischen Mitarbeiter*innen eines Betriebes oder bei Streitfällen zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die interkulturelle Mediation, wobei es sich um Konflikte und Streitfälle handelt, die auf dem Hintergrund von kulturellen Unterschieden der Streitparteien entstehen. Weiters vermitteln sie bei Ehe-, Familien- und Beziehungskrisen, bei Mietrechtskonflikten (zwischen Mieter*innen/Vermieter*innen), Nachbarschaftskonflikten, Erbschaftsstreitereien, Konflikten am Ausbildungsplatz oder in Schulen usw.

    Mediator*innen haben in der Regel einen psychosozialen oder juristischen Grundberuf erlernt (siehe z. B. Sozialarbeiter*in, Pädagoge / Pädagogin Psychologe / Psychologin oder Jurist*in) und sich dann im Bereich der Mediation weitergebildet. Aber ebenso können Personen aus anderen Bereichen wie z. B. Führungskräfte, Verkäufer*innen oder Teamleiter*innen während einer Mediationsausbildung Konfliktlösungskompetenz erwerben.

    Arbeitsmittel

    Mediator*innen arbeiten mit Computern, Laptops, Tablets, Internet und verschiedenen Software-Programmen. Sie bedienen Kopierer, Drucker und Scanner sowie Telefone und Mobiltelefone. Sie führen Kund*innenkarteien, Datenbanken, Protokolle, Gesprächsaufzeichnungen und Terminkalender.

    Mediator*innen arbeiten mit Gesetzestexten, Gesprächs- und Gerichtsprotokollen. Ihr wichtigstes Arbeitsmittel ist aber die eigene Person. Vertrauenswürdiges, kompetentes und sicheres Auftreten sind wesentliche Voraussetzungen in diesem Beruf.

    Arbeitsumfeld

    Mediator*innen arbeiten in Büros, Praxisräumen, Besprechungs- und Konferenzzimmern. Sie sind als Selbstständige in eigener Praxis oder in sozialen Beratungszentren, Kriseninterventionszentren oder bei Rechtsanwaltskanzleien im Team mit verschiedenen Expert*innen und Fachkräften z. B. aus dem juristischen oder sozialen Bereich tätig. Mediator*innen haben auch Kontakt zu Gerichten, Sozialeinrichtungen und Arbeitgeber*innen.

    Beschäftigungsmöglichkeiten für Mediator*innen bieten insbesondere:

    • Tätigkeit in eigener Praxis
    • Rechtsanwaltskanzleien
    • Unternehmensberatungen
    • Soziale Einrichtungen
    • Aus- und Weiterbildungseinrichtungen

    Der Beruf Mediator*in ermöglicht beispielsweise die Spezialisierung auf:

    • Wirtschaftsmediation
    • Familienmediation
    • außergerichtliche Streitbeilegung
    • Nachbarschaftsmediation
    • Mediation in Schulen
    • Bürgerbeteiligung

    Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

    Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

    Mediator*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und sowohl Fachwissen als auch Methoden- und Sozialkompetenzen laufend weiterzuentwickeln und zu vertiefen.

    Ab der Eintragung von Mediator*innen in die Liste der zugelassenen Mediator*innen für Zivilrechtssachen beim Justizministerium besteht eine laufende Fortbildungsverpflichtung. Beim Antrag auf Aufrechterhaltung der Eintragung sind die entsprechenden Fortbildungseinheiten nachzuweisen.

    Zahlreiche Weiterbildungsanbieter wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen laufend Kurse, Seminare und Lehrgänge zu relevanten Themenbereichen durch, die für Mediator*innen interessant sein können.

    Außerdem bieten Fachhochschul- und Universitätslehrgänge und Weiterbildungsstudien eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren.

    Darüber hinaus ist es für Mediator*innen wichtig, sich über Fachliteratur, Onlinemedien, Kongresse oder andere Fachveranstaltungen auf dem Laufenden zu halten und sich mit Berufskolleg*innen zu vernetzen und auszutauschen.

    Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

    Diversity Management

    Diversity Management ist ein Konzept der Unternehmens- und Organisationsführung, das die kulturelle Heterogenität und Vielfalt der Beschäftigten beachtet und als Vorteil sieht. Kerndimensionen von Diversity Management sind Ethnie, Alter, Gender (Geschlecht), Religion und sexuelle Orientierung. Aber auch die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt ist eine wichtiger Aspekt von Diversity Management.

    Mediation

    Mediation ist eine Methode der Konfliktschlichtung, bei der die Konfliktparteien mit Hilfe einer unparteiischen dritten Person (Mediator*in) über die Konfliktsituation verhandeln und eine Vereinbarung schließen, mit der alle Konfliktparteien zufrieden sind. Häufige Anwendungsfälle sind z. B.: Scheidungen, Obsorgefragen, Eigentumsrecht, Umweltverfahren.

    Supervision

    Supervision hilft Menschen mit psychisch belastenden Berufen, wie z. B. Elementarpädagogen/-pädagoginnen, Therapeut*innen, ihr berufliches Handeln zu überdenken und zu gestalten. Durch die bewusste Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten und belastenden Situationen werden neue Einsichten gewonnen.