Notar*in

Notar*innen sind staatlich bestellte Jurist*innen, die für genau festgelegte juristische Tätigkeitsbereiche zuständig sind. In ihr Arbeitsgebiet fallen grundsätzlich nur Rechtsangelegenheiten, die nicht vor Gericht ausgetragen werden (= außerstreitige Rechtsangelegenheiten), wie z. B. die Verfassung und Verlesung von Testamenten und Schenkungen oder die Ausstellung von notariell beglaubigten Urkunden. Fallweise können Notar*innen die Rechtsvertretung ihrer Klient*innen wahrnehmen. Sie werden bei ihrer Arbeit von verschiedenen Fachkräften unterstützt (z. B. Kanzleiassistent*in – Notariatskanzlei (Lehrberuf)).

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung generativer künstlicher Intelligenz (KI)
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • wirtschaftliches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Rechtsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • komplexes / vernetztes Denken
  • Koordinationsfähigkeit
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit

Selbstständigkeit

Dieser Beruf gehört zu den freien Berufen und wird häufig selbstständig ausgeübt. Notar*innen beginnen ihre berufliche Laufbahn als Notariatskandidat*in in einer Notariatskanzlei und machen sich dann selbstständig. Eine andere Möglichkeit im juristischen Bereich bietet der verwandte, freie Beruf Rechtsanwalt / Rechtsanwältin.

Voraussetzung für die freie (selbstständige) Berufsausübung ist die erfolgreiche Ablegung der Notariatsprüfung sowie die Eintragung in die bei der Notariatskammer geführte Liste. Weitere Informationen findest du unter „Ausbildung“ bzw. auf den Seiten der Österreichischen Notariatskammer.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Techtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*ìn, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Außerstreitverfahren

Unter Außerstreitverfahren versteht man im österreichischen Recht ein juristisches Verfahren, bei dem es nicht um Streitsachen (daher auch "außer Streitsachen") im engeren Sinn geht, d. h. es gibt in solchen Fällen in der Regel keine KlägerInnen und Beklagten. In Außerstreitverfahren geht es beispielsweise um Fürsorgefragen (Obsorge über Kinder, Unterhalt, Adoption, Bestellung von Sachwalter*innen usw.), um gerichtliche Regelungen ohne Streitcharakter (z. B. Grundbuch- und Firmenbuchverfahren, Verlassenschaften (Erbschaften), Todeserklärungen) oder um sogenannte "streitige Außerstreitsachen (z. B. Vermögensaufteilung in Scheidungsverfahren, miet- und wohnrechtliche Verfahren).

Kodizill

Ein privatschriftlicher Zusatz zu einem Testament bzw. die letztwillige Verfügung.

Kuratel

Kuratel ist ein rechtssprachlicher Begriff für Sachwalterschaft, Vormundschaft, Pflegschaft. "Unter Kuratel stehen" bedeutet so viel wie unter juristischer Aufsicht stehen.

Mandat

Ein Mandat bezeichnet einen Auftrag mit bestimmtem Inhalt und Umfang, Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen juristisch zu vertreten.

Testator

Person, die ein Testament macht.